Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Mit der ITEOS treten das Land und die Verwaltung in Kon kurrenz zu diesen Unternehmen der Privatwirtschaft. Das Land protektioniert die Digitalisierung der öffentlichen Ver waltung, schottet diesen Markt von der Privatwirtschaft ab. Man könnte also die hoheitlichen Aufgaben, die die Kommu nen zu erfüllen haben, zentral durch BITBW anbieten. Die Vernetzung übernimmt BelWü. Wer eine moderne, schlanke Verwaltung anstrebt, muss selbst exemplarisch bei der ITEOS anfangen.

Um auf die Worte von Herrn Strobl „Das nächste Google kommt aus Baden-Württemberg“ zurückzukommen: Nein, die ITEOS ist kein Weg zum nächsten Google, sondern ein Bü rokratiemonster von vorgestern.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wenn das unsere Antwort auf Silicon Valley sein soll, dürften wir die Lacher aus Übersee auf unserer Seite haben.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wenn „digital@bw“ so gehen soll, dann gute Nacht BadenWürttemberg.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Abg. Reinhold Gall SPD: Nur schlecht!)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Hinderer das Wort.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die Stärkung der Wirtschaftlichkeit und der Zukunftsfähigkeit des kommunalen Datenverbunds und der Datenverarbeitung, -beschaffung, -entwicklung, -pflege ist auch der SPD-Fraktion ein wichtiges Anliegen. Wichtig für

uns ist, dass die Leistungen der Informationstechnik für Land und Kommunen, Behörden und Betriebe auch weiterhin als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge verstanden werden. Da bei bleibt es auch nach dem Zusammenschluss der vier Ein richtungen.

Kollege Hockenberger hat dankenswerterweise darauf hinge wiesen, dass es ein Marathonlauf war und wir jetzt auf der Zielgeraden sind. Der Start beim Marathonlauf liegt in die sem Fall nicht nur rund zwei Stunden zurück, sondern er liegt tatsächlich in der letzten Legislaturperiode, in der schon die entsprechenden Grundlagen geschaffen wurden, um dieses Gesetz nun zu verabschieden. Insofern sind wir da an Ihrer Seite, Herr Innenminister.

Der kommunale Datenverarbeitungsverbund soll eine zukunfts fähige Neustruktur bekommen. Die Hauptbetroffenen sind da mit einverstanden, Kollegen von der AfD. Das Ergebnis der Anhörung: Es gab keine substanziellen Einwände der kom munalen Landesverbände. Auf kommunaler Ebene wurden auch schon die Weichen in diese Richtung gestellt.

Die neue Datenzentrale soll den Namen ITEOS erhalten. Das klingt gut. Ich bin wirklich beruhigt, Herr Kollege, dass Sie auch nicht herausgefunden haben, ob es sich dabei um eine Abkürzung handelt. Ich glaube nicht. Das ist ein guter Name.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Dahinter verbirgt sich aber ein komplexes Konstrukt. Es wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts bleiben. Nach dem Zu sammenschluss der drei Zweckverbände bleibt es eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

In meinem Manuskript steht: Zum Glück sind die Zeiten vor bei, in denen bei solchen Veränderungsprozessen immer zu erst der Ruf nach Privatisierung laut wurde.

(Lachen des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

Die AfD belehrt mich auch hier eines Besseren oder eines Schlechteren. In der Argumentation sind Sie ebenfalls von vorgestern:

(Abg. Anton Baron AfD: Wir wissen, dass Sie für Zentralisierung sind!)

völlig schräg und blauäugig. Sie vertreten nicht die Interes sen der Kommunen. Fragen Sie die Kommunen, fragen Sie die Kommunalpolitiker! Dann kommen Sie zu anderen Be wertungen.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Bettina Lisbach GRÜNE und Ulli Hockenberger CDU)

Uns ist wichtig, dass auch dort, wo Leistungen der öffentli chen Hand zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger erbracht werden, der Einfluss der öffentlichen Hand gewahrt bleibt. Und gleichermaßen, wie dies für Wasser, Gas und Strom zu mindest im Hinblick auf die Netze gilt, ist dies auch für den gesamten Bereich der Digitalisierung und der dazu erforder lichen Infrastruktur zunehmend wichtig.

Ich habe darauf hingewiesen, dass die kommunalen Landes verbände und andere Institutionen zu dem Gesetzentwurf ge

hört wurden und Stellung bezogen haben. Anregungen wur den aufgegriffen. Es gibt keinen nennenswerten Widerstand gegen dieses Gesetz.

Für uns, die SPD-Fraktion, ist wichtig, dass auch die Belan ge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Sie haben es gesagt – im Fusionsprozess berücksichtigt werden. Der DGB weist in seiner Stellungnahme zu Recht darauf hin.

In diesem Zusammenhang eine Frage: Die ITEOS wird zu künftig insgesamt ca. 1 600 Beschäftigte haben. Mit dieser Mitarbeiterzahl begründet die Landesregierung ja auch die Besoldungsgruppe B 6 für den Leitenden Direktor. Aus der Drucksache geht nicht hervor – zumindest habe ich es nicht gefunden –, wie viele Stellen derzeit die drei Zweckverbände und die Datenzentrale Baden-Württemberg zusammen haben. Anders gefragt: Wie viele Stellen sollen und können aus Sicht der Landesregierung infolge des Zusammenschlusses einge spart werden? Der prognostizierte Einspareffekt in Höhe von 25 Millionen € innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ist ja beileibe kein Pappenstiel. Wir wollen nicht, dass diese Fu sion auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. In sofern werden wir im Weiteren darauf achten, dass der Pro zess so sozial verträglich und mitarbeiterfreundlich wie mög lich gestaltet wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort für die FDP/ DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Schweickert.

(Zuruf von der FDP/DVP: Guter Mann!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Gemeinderat, der von der Kameralistik auf Doppik umgestellt hat oder dies noch tun wird, ist mit den Zweckverbänden in Kontakt. Daher ist der Zusammenschluss zur ITEOS, über den wir heute beraten, schon wichtig.

Grundsätzlich wird von der FDP/DVP-Fraktion begrüßt, dass man gerade im Bereich des Einkaufs, gerade im Bereich der Entwicklung hier bündelt. Das möchte ich ganz klar vorweg sagen.

Herr Minister Strobl, Sie sind zwar genauso verschnupft wie ich,

(Abg. Andreas Stoch SPD: Das hat nichts mit dem Schnupfen zu tun!)

aber Ihre Aussage war gut, dass wir beim Thema E-Govern ment nach vorn kommen müssen. Wir erhoffen uns auch von diesem Zusammenschluss der Zweckverbände, dass sich hier mehr tut. Denn wenn man sich anschaut, mit welchen Papier bergen wir – ob auf der Regierungsbank oder in den Reihen der Abgeordneten – hier arbeiten oder wie es in den Rathäu sern zur Sache geht, kann man feststellen, dass dort tatsäch lich mehr passieren kann. Das muss in eine gute IT-Struktur der öffentlichen Verwaltung eingebunden sein. Denn nur dann, wenn der Bürger einen Mehrwert davon hat – wenn also der Bürger das PDF-Dokument nicht nur zwar online ausfüllen kann, aber dann ausdrucken muss, sondern wenn er es auch

online abschicken kann –, wird E-Government in Deutsch land nach vorn kommen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Da müssen wir einfach feststellen, dass Baden-Württemberg hier unter seinen Möglichkeiten spielt, sei es beim E-BAföG, sei es in der Justiz. Da können wir nach vorn kommen. Des wegen sind wir schon der Meinung, dass sich hier etwas tun muss.

An einem Punkt schlagen aber zwei Herzen in meiner Brust, Herr Minister. Sie haben klar ausgeführt, welche Aufgaben die ITEOS nach § 3 des Gesetzestexts haben soll. Ich bin da für, dass die Leistung für die Kommunen, für die Behörden des Landes usw. angeboten wird. Ich finde es auch gut, dass sich eine solche Firma dem Wettbewerb stellen kann, dass es da also nicht einfach heißt: „Beim Staat sind sie drei Jahre hinterher.“ Daher finde ich es gut, einen Wettbewerbsaspekt hineinzubringen.

Aber zu der Tätigkeit für Dritte auch außerhalb des Landes – es steht zwar irgendwo, dies solle nur in untergeordnetem Maß geschehen; irgendwo habe ich auch den Hinweis auf § 102 der Gemeindeordnung gelesen – hätte ich zumindest in der Ausschussberatung gern noch eine Klarstellung, was man sich darunter vorstellt.

Ich glaube, es ich richtig und wichtig, dass wir das bündeln wollen und wollen, dass die Einrichtung immer im Wettbe werb steht. Aber es darf nicht sein, dass eine solche mit Ka pital ausgestattete Gesellschaft der drei Zweckverbände am Markt agiert und die Innovationskraft der baden-württember gischen Unternehmen, die als Tüftler und Denker auch Soft ware nach vorn bringen, hemmt.

Beim Blick über die Landesgrenzen stelle ich fest: Es gibt ge nügend Anwendungen für Gemeinderäte – die meisten von Ihnen kennen STERNBERG oder andere –, für die es auch Lösungen am Markt gab.

Ich möchte nicht, dass durch eine solche Fusion die Innova tionskraft, die wir gerade in Baden-Württemberg brauchen, gehemmt wird. Das wäre aus meiner Sicht ein unfairer Wett bewerb.

Noch einmal: Hier schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Ich hoffe, Sie können in der Ausschussberatung dieses Dilemma etwas auflösen.

Grundsätzlich erachten wir, die Fraktion der FDP/DVP, es als richtig, hier nach vorn zu gehen. Wir verbinden das Ganze aber mit dem Hinweis, dass der Bürger E-Government natür lich nur dort nutzen kann, wo auch der Breitbandanschluss vorhanden ist.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP: So ist es! Sehr richtig!)

Denn wenn es mir nicht einmal gelingt, das Bild hochzuladen, bringt mir das Ganze nichts – also nicht nur bei den Kommu nen, Herr Digitalisierungsminister.

(Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP: Jawohl!)

Wenn Sie sagen, das muss es im ländlichen Raum geben, bin ich bei Ihnen. Aber dann muss in diesem ländlichen Raum auch das Breitband ausgebaut sein. Da haben Sie, da hat Ba den-Württemberg noch viel zu tun.

Vielen Dank.