Protokoll der Sitzung vom 31.01.2018

(Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Rottmann AfD)

Nach Beratung und Sichtung der Anhörungsergebnisse wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf und dem darin ent haltenen Verteilungsmechanismus zustimmen, verbindet das aber auch mit einer klaren Erwartungshaltung gegenüber der Landesregierung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP/DVP-Fraktion er teile ich Frau Abg. Reich-Gutjahr das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten ein Gesetz, das in seinen Facetten schon von meinen Vorred nern deutlich dargestellt worden ist. Es geht darum, dass die Kommunen von Kosten entlastet werden, die ihnen seit 2015 – letztendlich durch die hohen Flüchtlingszugänge – entstan den sind.

Ich schließe mich ausdrücklich dem Lob an, das von vielen von Ihnen schon geäußert wurde: Das, was die Kommunen geleistet haben, war wirklich vorbildlich.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU, der AfD und der SPD)

Dass nun der Bund rückwirkend ab 2016 die Kommunen auch unterstützt, bei der Anschlussunterbringung die nötigen Gel der im Sinne des SGB II aufzubringen, finden wir richtig und gut. Auch der Verteilungsmechanismus, dass man schaut, dass die Belastung, die die einzelne Kommune hat, auch Berück sichtigung bei dem Anteil finden muss, den sie von dem zur

Verfügung stehenden Geld bekommt, ist die richtige Entschei dung.

Wir warnen allerdings auch Kommunen, daraus eine Optimie rung ihrer Zahlungszuflüsse zu machen, was man gelegent lich mal hört. Ich würde sagen: Das wäre nicht der richtige Weg, um hier Solidarität zu zeigen, vorhandene Gelder ange messen zu verteilen.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen – Herr Gramling, Sie sprachen es in direkter Weise an, ohne etwas konkret zu be nennen –: Das eigentliche Problem, dass uns Wohnraum fehlt – natürlich gerade für die sozial benachteiligten Gruppen oder für sozial Schwächere in der Gesellschaft –, wird damit nicht behoben. Deswegen ist das Thema Wohnraum, das wir mor gen auf der Tagesordnung haben, ein wichtiges Thema, das wir unbedingt voranbringen müssen. Denn diesen Konflikt können wir nur lösen, wenn wir an der Wurzel des Problems tätig werden. Mit Geld können wir es leider nicht beheben, aber wir gewähren den Kommunen damit eine bessere Aus gangsbasis, um ihre Finanzen in Ordnung zu halten.

Wir werden deswegen diesem Gesetz zustimmen, aber die an deren Wege sind noch zu gehen, und die sollten wir schnell gehen. Denn ich darf daran erinnern: Es war ja Herr Schmid von der SPD, der einst, als der Flüchtlingsstrom begann, die Wohnraum-Allianz, wenn auch unter einem etwas anderen Ar beitstitel, ins Leben gerufen hatte, weil man erkannte, dass im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Wohnraum ein Problem auf uns zukommen wird. Es wird Zeit, dass wir nun in die Pöt te kommen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Für die Landesregierung er teile ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich vorneweg bei den Kommunen für die Leistung, für die Flexibilität, für das schnelle Handeln vor Ort bedanken. Hier wurde gemeinsam mit den Ehrenamtlichen Großartiges ge leistet. Ich denke, das darf man an dieser Stelle bemerken und immer wieder betonen. Dank und Anerkennung!

Die Änderung des Ausführungsgesetzes von Baden-Württem berg zum SGB II ist zum einen aus redaktionellen, aber na türlich auch aus inhaltlichen Gründen erforderlich. Der Bun desgesetzgeber hat die Regelungen zur Beteiligung des Bun des an den Kosten der Unterkunft für SGB-II-Leistungsemp fänger in § 46 mit Wirkung vom 7. Dezember 2016 geändert und mehrere Absätze ergänzt.

Hintergrund ist die erfreuliche Zusage vonseiten des Bundes, dass die Kommunen zumindest übergangsweise von den Kos ten der Unterkunft nach SGB II für anerkannte Asylbewerber und Schutzberechtigte vollständig entlastet werden. Grund sätzlich sind nach dem SGB II und dem Landesausführungs gesetz AGSGB II die Stadt- und Landkreise zuständige Leis tungsträger für die Kosten der Unterkunft aller Leistungsbe zieher in diesem Bereich. Um die Kommunen zu entlasten, beteiligt sich der Bund seit der Einführung des SGB II grund

sätzlich an diesen Kosten. Für das Land Baden-Württemberg liegt die Beteiligungsquote des Bundes derzeit bei 39 %.

Durch den Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten stei gen jetzt auch die von den Kommunen zu tragenden Kosten der Unterkunft. Im Hinblick auf die gestiegene Belastung der Kommunen hat sich der Bund verpflichtet, die Kosten der Un terkunft für die Leistungsberechtigten aus dem Kontext der Fluchtmigration zumindest bis Ende des Jahres 2018 weitge hend zu übernehmen. In den Jahren 2017 und 2018 soll eine vollständige Übernahme der Kosten erfolgen.

Für das Jahr 2016 wurde die zusätzliche Kostenbeteiligung auf bundesweit 400 Millionen € begrenzt, was für BadenWürttemberg einem Betrag von ca. 53,1 Millionen € bzw. 5 % der Gesamtaufwendungen für Kosten der Unterkunft ent sprach. Für die Jahre 2017 und 2018 gehen wir von einem zu sätzlichen Beteiligungssatz von 8,2 % aus.

Diese erhöhte Bundesbeteiligung erhalten die Kommunen be reits jetzt als Abschlagszahlung im Rahmen der monatlichen Zuweisungen der allgemeinen Kosten der Unterkunft. Die Bundesmittel fließen also schon jetzt an die Kommunen durch entsprechende Verteilungsschlüssel.

Da die nach Änderung des § 46 SGB II nunmehr eingeführte ergänzende Bundesbeteiligung einschließlich der Überprü fung der Beteiligungsquoten eine gänzlich neue Verteilungs regelung darstellt, hält das AGSGB II insoweit eben noch kei nen passenden Verteilungsmechanismus im Gesetz bereit. Das macht die vorgelegte Änderung notwendig.

In den Jahren 2018 und 2019 werden die konkret in den ein zelnen Kommunen entstandenen Kosten jetzt spitz abgerech net und dann eben auch entsprechend ausgeglichen.

Die Kommunen sind in unterschiedlichem Maß belastet. Die se Lücke wird jetzt geschlossen. Es wird in Zukunft eine Kombination geben zwischen monatlicher Abschlagszahlung in Höhe der jeweils geltenden Beteiligungsquote mit einer be lastungsgerechten Spitzabrechnung im Folgejahr.

Dem Land kommt bei der Weitergabe der Bundesbeteiligung eine reine Verteilfunktion zu. Dies ist für das Land BadenWürttemberg haushaltsneutral. Den Kreisen entsteht auch kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da sie für die Erhebung der für die Verteilung relevanten Daten ohnehin schon entspre chende Systeme aufgebaut haben. Die Daten liegen vor; es ist kein zusätzlicher Erhebungsaufwand erforderlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)

Das ist auch ein positiver Punkt. Wir sprechen immer davon, dass keine Bürokratie aufgebaut werden soll. Das ist hier der Fall.

Dem Land entsteht durch die konkrete Abrechnung und Ver teilung ein überschaubarer Aufwand, den wir mit den beste henden personellen und auch finanziellen Mitteln entspre chend bewältigen können. Der Mehraufwand beschränkt sich im Wesentlichen auf eine jährliche Statistikauswertung und den Erlass einer darauf basierenden Rechtsverordnung.

Eines möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal ausdrück lich klarstellen: Die Gesetzesänderung führt zu keiner Un

gleichbehandlung von SGB-II-Leistungsbeziehenden mit und ohne Fluchtmigrationshintergrund. Hier gibt es keine unter schiedliche Handhabung. Es geht nur um die Kostenübernah me intern vonseiten des Staates.

Die Anhörung hat eine große Zustimmung ergeben. Der Land kreistag hält die Regelungen für richtig und für verwaltungs ökonomisch sinnvoll. Der Städtetag hat keine Bedenken. Im Rahmen der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs auf dem Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg gingen keine Kommentare ein. Der Normprüfungsausschuss hat ei nige formelle Anmerkungen getätigt; diese formellen Anmer kungen wurden in den Gesetzentwurf übernommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Ih re Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmel dungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2995. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Drucksa che 16/3279. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzent wurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes

mit den Nummern 1 und 2. Ich schlage Ihnen vor, dass ich Ar tikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit ein verstanden. Vielen Dank.

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 31. Januar 2018 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aus führung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Aus