Protokoll der Sitzung vom 31.01.2018

(Beifall bei der CDU)

Auf das Handeln der Kommunen, der Oberbürgermeister und Bürgermeister, der kommunalen Verwaltungen, der Gemein deräte und der Ehrenamtlichen in unserem Land können wir zu Recht stolz sein. Was in den vergangenen Jahren auf kom munaler Ebene geleistet, ja, bewältigt worden ist, verdient größten Respekt und größte Anerkennung.

Infolge der Flüchtlingsmigration der vergangenen Jahre wur de vonseiten der Kommunen nicht nur finanziell, sondern ins besondere auch gesellschaftlich ein außerordentlicher Beitrag geleistet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geben wir un seren Kommunen etwas zurück und greifen ihnen für die be vorstehenden Aufgaben unter die Arme.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Thomas Poreski GRÜNE)

Die Kommunen werden bei den Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach SGB II rückwirkend ab dem Jahr 2016 stärker entlastet. Wir können die Kommunen dank der zusätzlichen Zuweisungen des Bundes unterstützen, und zwar für das Jahr 2016 mit insgesamt mehr als 53 Milli onen €. Diese Mittel geben wir ohne Umwege und ohne gro ßen Verwaltungsaufwand weiter, und zwar direkt an die Stadt- und Landkreise.

Mit dem im Gesetzentwurf geregelten Verteilungsmechanis mus stellen wir darüber hinaus sicher, dass wir das Geld nicht mit der Gießkanne verteilen, sondern dass die Mittel dort an kommen, wo die Zusatzbelastungen auch wirklich vor Ort ent standen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem mein Vorredner die Redezeit nicht vollständig ausgereizt hat, werde ich es wahrscheinlich auch nicht schaffen. Aber ich habe noch ein wichtiges Anliegen: Ich glaube, dass es in den nächsten Jah ren sehr wichtig ist, dass wir auch all jene in den politischen Mittelpunkt stellen, die sich vor dem gesellschaftlichen Ab stieg fürchten, die das Gefühl der Perspektivlosigkeit haben und sich deshalb immer weiter von Staat und Demokratie ent fremden.

Wenn wir nur auf die Migranten schauen, laufen wir Gefahr, dass ein ganzer Teil unserer Gesellschaft wegbricht und sich fragt: „Was ist mit uns?“ Das hat etwas mit dem ganz subjek tiven Gerechtigkeitsempfinden in unserer Gesellschaft zu tun.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der AfD)

Ja, Integration ist eine große Aufgabe für unsere Gesellschaft. Aber es wird auch unsere Aufgabe sein, für den sozialen Zu sammenhalt ein Integrationsangebot für alle Teile unserer Ge sellschaft anzubieten. Das wird die große gesellschaftliche Aufgabe in den nächsten Jahren sein. Dessen müssen wir uns bei all unseren Entscheidungen bewusst sein. Deswegen stim men wir der Gesetzesänderung zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Sehr gut!)

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Klos.

Frau Präsidentin, werte Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten uns im Präsidium fraktionsübergreifend darauf verständigt, bei der Ersten Beratung am 20. Dezember 2017 auf die Aussprache zu verzichten.

Es handelt sich um die gesetzliche Verankerung eines Abrech nungsmechanismus zur Übernahme des entsprechenden Kos tenanteils durch den Bund. Ein solcher Abrechnungsmecha nismus ist sinnvoll, und er ist notwendig.

Die AfD-Fraktion hat diesem Gesetzentwurf auch unter dem Gesichtspunkt der Oppositionsführerschaft im Landtag

(Vereinzelt Lachen)

im Ausschuss zugestimmt. Wir werden auch hier im Plenum zustimmen.

Damit stellen sich auch Ihre permanenten Angriffe, wir wür den keine Sacharbeit leisten, wir würden nicht zustimmen, als von Ihnen selbst produzierte Fake News heraus, meine sehr verehrten Kollegen.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Wir, die AfD, lassen die Kommunen nicht im Regen stehen, in den Merkel sie gestellt hat.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Aber wir fragen: Was sind die Ursachen für diesen Gesetzent wurf? Jetzt war schon die Rede vom gesunden Menschenver stand. Ich glaube, es war Kollege Dr. Schütte, der diesen Aus druck hier eingebracht hat.

(Abg. Sylvia Felder CDU: Bestimmt! – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE)

Ich würde mich freuen, wenn er hier etwas mehr zur Geltung kommen würde. Denn wir müssen fragen: Was sind die Ursa chen? Die Ursachen sind Gesetzesverstöße, und zwar Geset zesverstöße im Bund. Daher kommen starke Kostenforderun gen auf die Kommunen zu.

Es kann aber nicht sein, werte Kollegen, dass es immer heißt, das muss der Bund schultern, das muss das Land schultern, das muss die Kommune schultern. Denn wer ist das im End effekt? Der Bund ist der Steuerzahler,

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

das Land ist der Steuerzahler, die Kommune ist der Steuer zahler. Das heißt: Diese Regelung, diese Diktion, einer dieser Gliederungen etwas zuzuweisen, bedeutet im Endeffekt nichts anderes, als dass der Steuerzahler haften muss. Das kann es auf Dauer nicht sein.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wenn wir in den Gesetzentwurf hineingehen, finden wir ein interessantes Vokabular. So steht da z. B. das Wort „Flucht

migration“. Wenn man dieses Wort in der Onlineversion des Duden eingibt, erhält man ein interessantes Ergebnis – Zitat –:

Leider haben wir zu Ihrer Suche nach „Fluchtmigration“ keine Treffer gefunden. Oder meinten Sie: Fluchtreaktion?

Ich lasse das jetzt einfach einmal so im Raum stehen, werte Kollegen.

Wenn Sie permanent die Qualität der Gesetzentwürfe der AfD kritisieren, dann wäre es nett, wenn Sie in Ihren Gesetzent würfen Begriffe verwenden würden, die auch existieren.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Herren, wir fordern nach dem Verursacher prinzip – dafür steht die AfD –, dass für politische Fehlent scheidungen auf Bundesebene nicht das Land oder die Kom mune haftet, sondern dass die Haftung bei den Verantwortli chen im Bund – namentlich bei der Bundeskanzlerin – bleibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Zuruf der Staatssekretärin Bärbl Mielich)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Weirauch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Man hat schon dadurch, dass in der Ersten Beratung auf eine Aus sprache verzichtet wurde, gesehen, dass der in Rede stehende Gesetzentwurf jetzt nicht vor allzu große parlamentarische Hürden gestellt werden dürfte. Es werden Gelder des Bundes an die Kommunen weitergegeben, die in den vergangenen Jah ren durch die Kosten der Unterkunft für Geflüchtete weitaus stärker belastet wurden, als dies für die Jahre vor 2015 übli cherweise erwartet werden konnte.

Die finanzielle Belastung durch die Kosten der Flüchtlings unterbringung war spätestens im Jahr nach 2015 für die Kom munen in Baden-Württemberg nicht mehr zu schultern und ist das auch zum heutigen Zeitpunkt nur bedingt. Insofern ist es konsequent und zu begrüßen, dass der Bund mehr Verantwor tung übernimmt und für die gestiegenen Kosten der Flücht lingsunterbringung zusätzliche Mittel aufbringt.

So weit, so gut. Ich möchte an dieser Stelle aber doch noch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Das ist auch der Grund für die Enthaltung meiner Fraktion im Ausschuss, weil wir einfach noch Klärungs- und Rücksprachebedarf hatten. Denn es ist auch zu konstatieren, dass die Kommunen in Ba den-Württemberg immer noch einen großen Teil der Belas tung in eigener Verantwortung und mit eigenen finanziellen Ressourcen zu tragen haben.

(Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE)

Darüber hinaus hat das Land die vereinbarte nachlaufende Spitzabrechnung für die Jahre 2015 ff. bis zum heutigen Tag nicht vollumfänglich umgesetzt. Herr Minister Strobl, Sie ha ben am 20. Juli letzten Jahres in der Fragestunde auf die Fra ge meiner Kollegin Sabine Wölfle noch einmal bestätigt, dass vor dem Hintergrund der hohen Flüchtlingszugänge ab dem

Jahr 2015 – ich erlaube mir zu zitieren – „die Ausgaben der vorläufigen Unterbringung für das Jahr 2015 auf der Basis der Rechnungsabschlüsse der Stadt- und Landkreise nachträglich spitz“ abgerechnet werden. Das ist bisher aber nicht passiert. Sie, Herr Minister, stehen bei den kommunalen Landesver bänden im Wort. Lassen Sie den Worten an dieser Stelle Ta ten folgen.

Es ist leider auch keine Selbstverständlichkeit – deswegen möchte ich es noch einmal erwähnen –, dass die grün-schwar ze Landesregierung Bundesgelder zur Entlastung der Kom munen auch an die Kommunen weitergibt.

(Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE)

Ich verweise auf den Pakt für Integration und die jährlich ins gesamt 260 Millionen €, die der Bund Baden-Württemberg zur Verfügung stellt, von denen das Land aber tatsächlich nur 160 Millionen € an die Kommunen weitergibt.

(Abg. Anton Baron AfD: Unglaublich!)

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit. Die SPD-Frakti on begrüßt, dass – ausnahmsweise – die Mittel, um die es in diesem Gesetzentwurf geht, die der Bund zur Verfügung stellt – wir haben das auch in anderen Bereichen erlebt, auch im Wohnungsbau –, wirklich bei den Kommunen in Baden-Würt temberg ankommen, dort, wo man das Geld tatsächlich benö tigt.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Rottmann AfD)