Zu Frage b, die Sie gestellt haben: Das Hochwasserereignis von Mai 2016 in der Region war, wie Sie, denke ich, auch wis sen, ein Schadensereignis, das, statistisch betrachtet, seltener als einmal in 100 Jahren auftritt. Damals wurde Infrastruktur zerstört, die von unseren Vorgängergenerationen über einen, kann man schon sagen, jahrzehntelangen Zeitraum hinweg ge plant, finanziert und dann auch realisiert wurde.
Nach nicht einmal zwei Jahren, die seitdem vergangen sind, befindet sich der Wiederaufbau auf einem Stand, wie er zu
Anfang für diesen Zeitraum kaum für möglich gehalten wor den wäre. Ich denke, da sind wir uns hier im Haus auch einig.
In erster Linie – das will ich an dieser Stelle auch einmal sa gen – ist das ein Verdienst der Bevölkerung und aller Akteu re vor Ort einschließlich der Beschäftigten der Kommunen bzw. des Landkreises, die bei der Erledigung der ihnen ge stellten Aufgaben – speziell übrigens im Umweltbereich – oft mals bis an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Be lastbarkeit und zum Teil durchaus auch darüber hinaus gegan gen sind.
Um den Schutz und die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren im Zusammenhang mit Starkregen und Geschieben landesweit noch weiter zu verbessern – wir haben ja mehrfach deutlich gemacht, dass wir nicht davon ausgehen, dass solche Ereignisse zukünftig seltener werden, sondern meinen, dass sie aufgrund des Klimawandels eher noch an Bedeutung zu nehmen –, hat mein Haus für den Orlacher Bach in Brauns bach eine zu 100 % vom Land finanzierte Geschiebe- und Starkregenuntersuchung in Auftrag gegeben. Deren Erkennt nisse wiederum sollen, sobald sie vorliegen, landesweit zur Verfügung gestellt werden. Eine Übernahme in die von uns bereits unmittelbar nach den Ereignissen in Braunsbach er stellte Starkregenkonzeption wird angestrebt.
Noch 2016, wenige Monate nach dem Ereignis in Braunsbach, hat das Land den Kommunen durch die Veröffentlichung des Leitfadens „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Ba den-Württemberg“ eine Methode aufgezeigt, wie man sich auf diese Art von Ereignissen vorbereiten kann und welche Vor sorgemaßnahmen dabei von den jeweiligen Kommunen er griffen werden können. Für ein effektives Starkregenrisiko management ist es wichtig, dass dies als Gemeinschaftsauf gabe unter Beteiligung aller wichtigen Akteure innerhalb der Kommune umgesetzt wird. Ich denke, so kann ein größtmög licher Schutz vor derartigen Ereignissen erzielt werden.
Natürlich unterstützt das Land die Kommunen, wenn sie sol che Maßnahmen ergreifen, auch finanziell, und zwar mit ei ner Förderung von bis zu 70 %. Wir haben nach dem Starkre gen nicht nur im Bereich Hochwasserschutz gefördert; erheb liche Summen gingen auch in den ganzen Bereich Abwasser beseitigung sowie in die Wasserversorgung.
Zählt man die Soforthilfe mit unseren Mitteln – die bewillig ten und die noch vorgesehenen Mittel – zusammen, so spre chen wir hier von nochmals über 10 Millionen € an Förder mitteln. Damit haben die von Starkregen betroffenen Kom munen insgesamt einen sehr hohen Anteil an Förderung in al len von mir genannten Bereichen erhalten.
Vielen Dank, Herr Minister. Da haben alle wirklich gut zusammengearbeitet. Dank auch an alle Kolleginnen und Kollegen; die entsprechen den Beschlüsse sind in diesem Haus ja einstimmig gefasst worden.
Ich habe eine weitere Frage: Als sich dieses Unglück ereigne te, hat man, beispielsweise am Grimmbach, gesehen, dass dort
Massen an Holz – Hunderte von Kubikmetern Totholz, Holz, das nicht aufgearbeitet wurde – angeschwemmt wurden. Das hat dazu geführt, dass die Dolen, die Brücken usw. verstopft wurden. Was gedenkt man zu tun, um diesem Phänomen der Anschwemmung von Holz, die dann zu solchen Stauungen führt, entgegenzuwirken? Das ist, glaube ich, ein ganz wich tiger Punkt.
Auch das Thema Grimmbach würde mich interessieren, und zwar auch unter dem Aspekt, dass dies ein hervorragendes Na turschutzgebiet ist.
Herzlichen Dank für die Frage, Herr Abg. Dr. Bullinger. – Ich denke, wir sind uns einig, dass das, was im Jahr 2016 in Braunsbach und Umgebung passiert ist, ein au ßergewöhnlicher Fall war. Da kann man sich noch so gut vor bereiten – wir werden, wenn so etwas wieder passiert, sehen, dass auch dies vermutlich letztendlich nicht ohne Schäden ab laufen wird.
Ich denke aber, ich konnte es deutlich machen: Man kann sich dennoch durchaus gut vorbereiten, auch als Kommune.
Was Ihre Frage betrifft, muss ich sagen: Das sind in erster Li nie die Aufgaben derjenigen, die für die Gewässer zweiter Ordnung zuständig sind, sprich der Gemeinden. Schauen Sie einmal in das baden-württembergische Wassergesetz. Dort gibt es eine Passage, die regelt, dass die Zuständigen – noch einmal: das sind in diesem Fall die Gemeinden – regelmäßig sogenannte Gewässerschauen durchführen sollten. „Regelmä ßig“ heißt, wenn ich den Gesetzestext noch recht im Kopf ha be, mindestens im Abstand von fünf Jahren. Warum? Unab hängig von der Frage, von wo überall Holz herkommt, geht es ja auch darum, dass, wenn es insbesondere an Fließgewäs sern irgendwelche Ablagerungen gibt oder dort irgendeine Ge schirrhütte abgebaut wurde und im unmittelbaren Umfeld des Fließgewässers dieses Holz dann abgelagert wurde, Auslöser für unnötige Probleme geschaffen werden. Denn dieses Holz kann dann wiederum an Eindolungen usw. hängen bleiben, und dann kommt es sehr schnell zu Überschwemmungen.
Deshalb kann ich nur an die Kommunen appellieren, das, was im Wassergesetz steht, auch ernst zu nehmen. Um es Ihnen ganz offen zu sagen: Unsere Erfahrung ist, um es diploma tisch auszudrücken: Da ist noch Luft nach oben, und zwar im gesamten Land, um das, was ich gerade gesagt habe, umzu setzen. Das gewinnt natürlich vor dem Hintergrund der Aus sage der Fachleute an Bedeutung, dass Starkregenereignisse in Zukunft zunehmen werden.
Vielen Dank. – Herr Mi nister, da Sie eben das Wassergesetz angesprochen haben, hät te ich noch eine Frage in Richtung Hochwasserrisikomanage ment. Wir haben seit Ende 2013 das Verbot, in Überschwem mungsgebieten zu bauen. Das betrifft die Kommunen, die das umsetzen müssen.
Haben Sie gewisse Erfahrungen, wie sich das Verbot des Bau ens in Überschwemmungsgebieten auswirkt, wie es in den Kommunen umgesetzt wird und ob die gerade angesproche
Herzlichen Dank für die Frage. – Grundsätz lich: Als wir das Wassergesetz damals novelliert haben, habe ich, um es vorsichtig zu sagen, viel Post aus dem ganzen Land bekommen:
(Heiterkeit des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist oft so in einem Ministerium!)
von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aller politischer Couleur. Damit meine ich auch meine eigene. Warum? Bei diesem Thema zeigen sich auf der einen Seite Konflikte – das meine ich jetzt sehr ernst –, wenn es um den Vorrang von In nenentwicklung vor Außenentwicklung geht – was durchaus im Interesse von uns allen ist –, aber auf der anderen Seite geht es auch um die Frage: Wie halten wir die noch vorhan denen Flächen links und rechts von den Fließgewässern mög lichst frei?
Es ist übrigens nicht so, dass wir verlangt hätten, die von ei nem möglichen hundertjährlichen Hochwasser betroffenen Flächen seien freizuhalten, sondern wir haben damals einen durchaus pragmatischen Weg gewählt, indem wir gesagt ha ben: Wer dennoch aus irgendwelchen Gründen auf einer sol chen Fläche bauen möchte, der kann dies tun, wenn er uns über ein Hochwasserregister nachweist, dass er zeitgleich mit einem solchen Eingriff an anderer Stelle entsprechenden Re tentionsraum schafft,
oder wenn er uns – das ist die zweite Möglichkeit, die wir ge geben haben – nachweist, hochwasserangepasst zu bauen. Das ist natürlich mit einem entsprechenden Mehraufwand verbun den.
Der Briefverkehr in dieser Frage hat mittlerweile ziemlich nachgelassen. Warum? Ich glaube, dass man mittlerweile in den Kommunen unseres Landes eingesehen hat – vor dem Hintergrund der Fragen, die Abg. Dr. Bullinger gestellt hat –, dass es Sinn macht, sich um diese Fragen zu kümmern.
Es gibt sicher immer wieder mal Einzelfälle, in denen es zu Konflikten kommt. Nehmen wir einmal ein Beispiel: Firmen erweiterung einer lang ansässigen Firma in einem Gebiet, das heute als Überschwemmungsgebiet für ein hundertjährliches Hochwasser ausgewiesen ist. Aber die Erfahrungen, die wir gemacht haben, sind, dass man durchaus praktikable Lösun gen finden kann, wenn man dies möchte. Ich glaube, dass die Art und Weise, wie wir das damals angegangen sind, richtig war und sich in Zukunft noch bewähren wird.
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – N u t z u n g v o n r e g i o n a l e n G r ü n z ü g e n a l s
S t a n d o r t e f ü r F o t o v o l t a i k a n l a g e n z u r E r r e i c h u n g d e r K l i m a z i e l e d e s L a n d e s , i n s b e s o n d e r e i m H i n b l i c k a u f d e r a r t i g e F l ä c h e n e n t l a n g d e r B u n d e s a u t o b a h n A 6 i m B e r e i c h d e r R e g i o n H e i l b r o n n - F r a n k e n
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich konnte den Verkehrsminister bei meinen Fragen im Rahmen der Fragestunde dieses Mal bedauerlicherweise nicht berücksichtigen.
gungspraxis für Fotovoltaikanlagen im Hinblick auf deren Anteil an der Realisierung der Klimaziele des Landes im Bereich der Region Heilbronn-Franken, insbesondere mit Blick auf die Nutzung von regionalen Grünzügen entlang der Autobahn A 6?
schreibung des aktuellen Regionalplans Heilbronn-Fran ken 2020 verankerten Forderung nach einer „mehrfachen Steigerung der fotovoltaischen Stromerzeugung“ eine ent sprechende Anlage auf der Gemarkung der Gemeinde Öhringen einstweilen nicht genehmigt wurde, insbesonde re vor dem Hintergrund, dass sich eine anderweitige Nut zung der besagten landwirtschaftlichen Fläche, beispiels weise zur Herstellung pflanzlicher oder tierischer Erzeug nisse, als wirtschaftlich nicht umsetzbar erwiesen hat?
Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Lieber Herr Dr. Bullinger, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre beiden Fragen wie folgt:
Zunächst zum Grundsätzlichen: Wir wollen die solare Strom erzeugung in den kommenden Jahren weiter ausbauen und da mit auch einen wichtigen Beitrag zum Erreichen unserer Kli maschutzziele leisten. Speziell bei der Freiflächenfotovoltaik sind seit Einführung des Ausschreibungsregimes im EEG mit der letzten Novelle 2017 beachtliche Kostendegressionen ein getreten.
In der Ausschreibungsrunde vom letzten Monat, also Febru ar 2018, lag der höchste Zuschlagswert – der höchste! – nur noch bei 4,59 Cent pro Kilowattstunde. Blicken wir demge genüber einmal rund drei Jahre zurück: Im April 2015 lag das Niveau noch bei 9,43 Cent pro Kilowattstunde. Das heißt, der Zuschlagswert hat sich in weniger als drei Jahren halbiert. Ich sage dazu: Bei den Erzeugungskosten, die wir jetzt haben, wüsste ich nicht, wie man ein neues Gaskraftwerk oder ein neues Kohlekraftwerk finanzieren soll.
Bislang sind in Baden-Württemberg im Vergleich mit ande ren Bundesländern allerdings nur wenige Freiflächenfotovol taikanlagen errichtet worden. Das hing damit zusammen, dass wir nur noch wenige Konversionsflächen hatten und auch auf grund – nehmen wir einmal ein Beispiel – der württembergi schen Realteilung entlang der Infrastrukturlinien nur noch we nig möglich war, während in Ostdeutschland große Konver sionsflächen zur Verfügung standen. Das war die Ausgangs situation.
Ich war deswegen dankbar, dass das Landeskabinett im März 2017 die Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet hat, mit der es ermöglicht wurde, auch auf die Flächen der soge nannten benachteiligten Gebiete zu gehen und diese wieder um insgesamt in die Flächenkulisse einzubeziehen, allerdings mit Randbedingungen, wie wir es damals beschlossen haben, nämlich maximal 100 MW pro Jahr, wofür wir in etwa, sage ich einmal, eine Fläche von 150 bis 200 ha bräuchten – bei ei ner Gesamtsumme von benachteiligten Gebieten, die, wenn ich es richtig im Kopf habe, bei etwa 900 000 ha liegt.
Zu Ihrer zweiten Frage: In regionalen Grünzügen – Sie haben ja ein Beispiel genannt – hängt die Zulässigkeit von solaren Freiflächenanlagen u. a. von dem konkreten Einzelfall und den jeweiligen regionalplanerischen Festlegungen ab. Die sind in den zwölf baden-württembergischen Regionen sehr unter schiedlich ausgeformt.