Protokoll der Sitzung vom 08.03.2018

Zu Ihrer zweiten Frage: In regionalen Grünzügen – Sie haben ja ein Beispiel genannt – hängt die Zulässigkeit von solaren Freiflächenanlagen u. a. von dem konkreten Einzelfall und den jeweiligen regionalplanerischen Festlegungen ab. Die sind in den zwölf baden-württembergischen Regionen sehr unter schiedlich ausgeformt.

Bezüglich Ihrer Frage zu den regionalen Grünzügen in Heil bronn-Franken: Raumbedeutsame Freiflächenfotovoltaikan lagen im Grünzug sind entsprechend dem dortigen Regional plan und der Teilfortschreibung Fotovoltaik, die für den dor tigen Regionalplan gemacht wurde, grundsätzlich nicht zuläs sig. Aber für Anlagen mit einer Fläche von bis zu 5 ha ist un ter bestimmten Voraussetzungen

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

eine Ausnahme möglich. Ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Zu ständig für die Entscheidung über die Ausnahme wiederum ist das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Raumord nungsbehörde.

Ein Fall, bei dem das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzun gen bejaht wurde, ist beispielsweise der Bebauungsplan Ener giepark Wolpertshausen.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Zu Ihrer Frage bezüglich der Nichtgenehmigung einer Anla ge auf der Gemarkung der Gemeinde Öhringen: In dem ge nannten Gebiet liegt nach hiesigem Kenntnisstand bislang kein Antrag für eine baurechtliche Genehmigung einer Frei flächensolaranlage vor. Bevor eine Genehmigung möglich ist, ist zunächst ein entsprechender Bebauungsplan erforderlich, da solare Freiflächenanlagen nicht von der Außenbereichspri vilegierung nach § 35 des Baugesetzbuchs umfasst werden.

Die laufenden Aktivitäten betreffen daher bisher nur die Ebe ne der Bauleitplanung. In dem angesprochenen Gebiet wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart von der Stadt Öhringen ein Aufstellungsbeschluss für einen Fotovoltaikbebauungs plan im regionalen Grünzug vorgelegt. Mit einer Flächengrö ße von 9,2 ha überschreitet dieser jedoch

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Die 5 ha!)

die eben von mir genannte Regelung des Regionalverbands Heilbronn-Franken. Mittlerweile ist eine Verkleinerung des Gebiets im Gespräch, und wenn die überarbeiteten Unterla gen hierzu vorliegen, wird die höhere Raumordnungsbehör de den Sachverhalt prüfen.

Aus energiepolitischer Sicht – lassen Sie mich das hinzufü gen – ist es wünschenswert, die Möglichkeiten und Grenzen für Solarstromanlagen im Außenbereich neu bei den Regio nalverbänden auszuloten.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Faktor 30!)

Warum? Ich habe ja schon gesagt: Die bisherigen Ausschrei bungen haben auch gezeigt, dass im geltenden EEG kleine Anlagen aufgrund von Skaleneffekten kaum noch realisiert werden können. Anlagen bis 5 MW – damit wir eine Größen ordnung haben: dies entspricht einem Flächenbedarf von bis zu 8 ha – haben in den letzten beiden Ausschreibungen im Jahr 2017 nur noch einen Anteil von 13 % der insgesamt in den Ausschreibungen bezuschlagten Kapazitäten erreicht.

Die 5-ha-Regel des Regionalverbands Heilbronn-Franken ist also knapp bemessen, und die regionalplanerische Steuerung für die Freiflächenfotovoltaik könnte angesichts der veränder ten Rahmenbedingungen – das wäre jedenfalls mein persön licher Wunsch – nochmals überprüft werden. Mein Wunsch an Sie, Herr Dr. Bullinger, wäre, dass Sie uns darin unterstüt zen, dass diese Regelung vom Regionalverband nochmals überprüft wird,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Im Regio nalparlament bin ich nicht!)

damit – so verstehe ich auch Ihre Anfrage, nämlich dass Sie ein Interesse daran haben – die Möglichkeiten von Freiflä chenfotovoltaikanlagen in der Region stärker genutzt werden. Aber dafür ist das, was ich gerade ausgeführt habe, die Vor aussetzung.

Herr Abg. Dr. Bullinger, eine Zusatzfrage.

Herr Minister, vie len Dank. – Dass ich der Fotovoltaik nicht abgeneigt bin, geht schon allein daraus hervor, dass ich vor 20 Jahren für 17 Pfen nig Einspeisungsvergütung bei Kosten zur Errichtung von 5 500 DM je Kilowatt Peak eine Anlage auf unser Dach ge baut habe.

Ich will Sie aber nicht entlassen. Denn Sie sagen, im Osten gebe es so viele Konversionsflächen. In Bayern gibt es weni ger Konversionsflächen, aber auch durch Bayern verlaufen die Autobahnen A 6 und A 7. Wenn ich vom Feuchtwanger Kreuz nach Nürnberg fahre, sehe ich rechts und links viele Freiflächenfotovoltaikanlagen. Wenn ich vom Feuchtwanger Kreuz Richtung Würzburg fahre, sehe ich rechts und links ebenfalls viele Fotovoltaikanlagen, vor allem im Bereich von Uffenheim bis Würzburg.

In Baden-Württemberg sehe ich, wenn ich Richtung Heilbronn oder Richtung Ulm fahre, davon eigentlich nichts. Woran liegt das? Das kann ja nicht daran liegen, dass in den letzten zehn Jahren in Bayern CSU und FDP bzw. die CSU allein regiert haben. Das muss andere Gründe haben. Sie sind ja demnächst

hier auch zehn Jahre an der Regierung. Woran liegt es denn, dass man rechts und links an diesen gleichen Autobahnab schnitten in den bayerischen und den baden-württembergi schen Teilen völlig unterschiedliche Situationen vorfindet?

Den Verkehrsminister möchte ich fragen – das kann ich auch Sie fragen –: Wird bei der Planung für den Ausbau der A 6 auch berücksichtigt, dass man diese Flächen rechts und links für diese Technik nutzt, wie es auch bei ICE-Strecken teilwei se in anderen Bundesländern der Fall ist?

Herzlichen Dank für die Frage, Herr Kollege Bullinger. – Bei der Fotovoltaik haben Baden-Württemberg und Bayern über viele Jahre hinweg generell mit im Spitzen bereich gespielt. Wir hatten pro Jahr einen Zuwachs um 700, 800, 900 MW. Das ist, was ich wirklich sehr bedaure, seit der EEG-Novelle 2014 drastisch eingebrochen, nicht zuletzt auf grund der darin enthaltenen Regelung, dass für die mittelgro ßen Anlagen eine EEG-Umlage zu zahlen ist. Damals lag sie bei 35 %, mittlerweile beträgt sie 40 %. Das ist zunächst ein mal die tiefere Ursache.

Jetzt kommen wir zu dem Thema Freiflächenanlagen. Es ist nun einmal so, dass – wie soll ich sagen? – so etwas wie die württembergische Realteilung nicht unbedingt förderlich ist

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: In Mittel franken haben wir ähnliche Verhältnisse!)

es ist in Bayern anders, sorry –

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: In Mittel franken nicht!)

für eine Anlage. Ich habe ja eben dargelegt, dass man bei ei ner 5-MW-Anlage einen Mindestflächenbedarf von 8 ha hat. Das ist durchaus nicht nichts –

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ja!)

um es einmal so platt zu sagen –, sondern es ist eine relevan te Größenordnung. Dafür braucht man entsprechende Flächen.

Wir haben in Baden-Württemberg in den letzten Jahren vie les realisieren können, etwa auf Konversionsflächen, Flächen von ehemaligen Mülldeponien oder ehemaligen militärischen Anlagen. Aber noch mal: Andere Bundesländer haben da mehr Möglichkeiten, mehr Flächen zur Verfügung als wir. Das war mit der Grund, dass wir gesagt haben: Wir öffnen.

Der Bundesgesetzgeber hat uns ja grundsätzlich die Möglich keit gegeben, auf den Flächen der sogenannten benachteilig ten Gebiete Freiflächenanlagen zu errichten. Warum ist da bis her noch relativ wenig passiert? Schlicht und ergreifend des wegen, weil unsere Verordnungen eine Regelung beinhalten, wonach die Kommunen ein Bebauungsplanverfahren durch führen müssen. Jemand, der wie Sie kommunalpolitisch tätig ist, weiß, dass das durchaus Zeit in Anspruch nimmt. Ich ge he davon aus, dass – das ist genau wie bei der Windenergie: man muss erst einmal die planerischen Dinge erledigen – in den nächsten Jahren das, was wir uns erhoffen, eintritt, näm lich dass die Freiflächenfotovoltaik auch in den sogenannten benachteiligten Gebieten stärker greift. Es braucht einfach ei ne gewisse Zeit, bis das greift.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Die Auto bahnabschnitte in der Planung?)

Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen.

Ich sehe keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 3 beendet. – Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – U m g a n g m i t B e w e r b e r n f ü r d e n P o l i z e i d i e n s t

Bitte, Herr Abg. Berg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregie rung:

a) Trifft es zu, dass an Bewerberinnen und Bewerber, die den

internen Test für den Polizeidienst bestehen, keine Infor mation erteilt wird, wenn spätere Bewerber beim Test mehr Punkte erhalten und der frühere Bewerber dadurch in der Einstellungsliste auf einen hinteren Platz rückt?

b) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um dau

erhaft mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst zu gewinnen und dabei die Fairness des Bewerbungsverfahrens zu wahren?

Danke schön. – Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Strobl.

Frau Präsidentin Aras, verehrte Damen und Her ren Abgeordnete! Herr Abg. Berg, Ihre Frage unter Buchsta be a beantworte ich wie folgt:

Grundlage für das Auswahlverfahren ist Artikel 33 des Grund gesetzes, also das Prinzip der Bestenauslese. Für diese Bes tenauslese erfolgt die Bildung einer Rangliste, basierend auf dem Ergebnis des Auswahltests. Dabei wird für jeden Einstel lungstermin eine sogenannte Testwertgrenze festgelegt, die mit näher rückendem Einstellungstermin und je nach Erfül lungsstand der Ausbildungsplätze so weit wie notwendig ab gesenkt wird.

Allen erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern wird am Ende des Auswahltests schriftlich mitgeteilt, welchen Test wert sie erreicht haben und ob dieser für eine Direktzusage ausreichend ist oder zunächst einen Warteplatz bedeutet.

Die aktuelle Testwertgrenze kann immer auf der Homepage der Nachwuchswerbung unter „www.polizei-der-beruf.de“ ab gerufen werden. Ebenso können sich die Bewerberinnen und Bewerber montags bis freitags im Rahmen der Bürozeiten mit Fragen an den Hotlineservice des Instituts für Personalgewin nung unserer Hochschule wenden.

Zu Ihrer Frage unter Buchstabe b möchte ich Ihnen Folgen des antworten: Die aktuellen Bewerbungszahlen belegen, dass wir unsere Zielgruppe erreichen und die Einstellung von 1 800

Bewerberinnen und Bewerbern im aktuellen Jahr gewährleis ten können.