Dies wird auch für das Jahr 2019 erwartet. Ich möchte Ihnen sagen und persönlich hinzufügen: Ich freue mich sehr darü ber, dass sich trotz der guten Situation in der Wirtschaft eine hinreichende Anzahl von gut motivierten und gut qualifizier ten jungen Menschen für die Aufnahme des Polizeiberufs in teressieren. Es ist sehr, sehr schön, dass es diese Motivation bei jungen Frauen und jungen Männern gibt.
Herr Minister, eine Nachfra ge. Könnten Sie noch einmal auf die Variabilität eingehen? Sie hatten etwas von Variabilität erzählt. Ich habe das leider nicht ganz verstanden. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie hierzu noch einmal etwas sagen könnten.
Ja. Das ist die sogenannte Testwertgrenze. Wenn man sofort nach dem Test oberhalb der Testwertgrenze liegt, bekommt man im Grunde genommen unmittelbar nach dem Test direkt eine Einstellungszusage. Wenn man unter der Test wertgrenze liegt, kommt man sozusagen auf eine Warteliste, kann aber über die Homepage stets die aktuelle Testwertgren ze verfolgen, die sich in der Regel Stück für Stück absenkt. In dem Moment, in dem man weiß, dass man doch über der Testwertgrenze liegt, weil sie nämlich nach unten geht, kann man im Grunde genommen eine Einstellung bekommen.
Also diejenigen, die von Anfang an über der aktuellen Test wertgrenze liegen, bekommen eine direkte Zusage, die ande ren sind auf einer Warteliste. Wenn der eigene Testwert über der Testwertgrenze liegt, weil diese absinkt – was über das In ternet verfolgt werden kann –, bedeutet dies, dass eine Ein stellung erfolgen kann.
Herr Minister, ich würde auch gern noch einmal nachfragen: Warum senkt man diese Grenze? Hat man nicht genügend Bewerber, weil nicht aus reichend viele von ihnen die ursprüngliche Grenze schaffen? Ist das richtig?
Das ist ein Mechanismus, Frau Abg. Baum, den ich im Augenblick nicht nachvollziehe. Aber entweder beant
worten wir Ihnen das schriftlich, oder der Landespolizeiprä sident wäre bereit, Ihnen das privatissime zu erläutern.
Vielen Dank. – Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e f a n H e r r e A f D – S c h l i e ß u n g v o n S t ü t z p u n k t e n d e r f r e i w i l l i g e n F e u e r w e h r e n i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g a u f g r u n d v o n P e r s o n a l m a n g e l
Jetzt bitte ich Herrn Abg. Herre nach vorn und bitte den Herrn Innenminister, kurz den Platz zu tauschen.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ich frage die Landesregierung:
Sicht der Landesregierung in naher Zukunft in ihren Kom munen ihren freiwilligen Feuerwehren die Auflösung man gels aktiver Einsatzkräfte vorschlagen?
nicht mehr zum Einsatz ausrücken, da sich im Ernstfall am Feuerwehrgerätehaus zu wenige aktive Einsatzkräfte – man gels Freistellung durch ihren Arbeitgeber – einsatzfähig melden und der Einsatz an diesem Standort deshalb mit der Meldung „Nicht einsatzfähig“ abgebrochen wird?
Danke schön. – Jetzt darf ich für die Landesregierung nochmals Herrn Innenminister Strobl ans Redepult bitten.
Bei der Unterhaltung einer Feuerwehr handelt es sich um ei ne Pflichtaufgabe einer jeden Gemeinde. Jede Gemeinde muss über eine Gemeindefeuerwehr verfügen, sofern die Aufgabe nicht im Rahmen der Möglichkeiten der kommunalen Zusam menarbeit erfüllt werden kann, z. B. im Rahmen eines Zweck verbands oder durch vollständige oder teilweise Übertragung der Aufgabe auf eine andere Gemeinde.
Von den 1 101 Gemeinden im Land Baden-Württemberg ha ben 1 097 eine Gemeindefeuerwehr. Daneben gibt es einen
Zweckverband mit einer Verbandsfeuerwehr. Die Differenz ist darauf zurückzuführen, dass die Gemeinde Merzhausen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Aufgaben der Feu erwehr durch Vereinbarung der Stadt Freiburg übertragen hat, die Gemeinden Guggenhausen und Unterwaldhausen – Herr Abg. Schuler, im Landkreis Ravensburg – seit 1888 einen Feu erwehrlöschverband bilden
und die Gemeinden Lehrensteinsfeld und Ellhofen im Land kreis Heilbronn die Aufgabe Feuerwehr mit Wirkung vom 1. Januar 2015 dem neu gebildeten Zweckverband Ellbachtal übertragen haben.
Eine ersatzlose Auflösung einer Gemeindefeuerwehr ist nicht möglich. Nicht auszuschließen ist, dass es in Zukunft weite re Fälle kommunaler Zusammenarbeit geben wird. Eine Ab frage bei den Regierungspräsidien hat ergeben, dass derzeit keine aktuellen Planungen in dieser Richtung bekannt sind.
Die Gemeinden, Landkreise und das Land verbessern aber ge meinsam in einem ständigen Prozess die Rahmenbedingun gen für den Feuerwehrdienst, um diesen attraktiv zu halten. Beispiele hierfür sind: gute Nachwuchsarbeit, etwa mit Kin dergruppen in der Jugendfeuerwehr, eine landesweite Kam pagne zur Nachwuchsgewinnung, mehr Leistungen des Lan des zur sozialen Absicherung der Feuerwehrangehörigen nach Unfällen, Erholungsfürsorge durch Freiplätze im Feuerwehr heim Titisee, verstärkte öffentliche Würdigung, z. B. durch Feuerwehrehrenzeichen – etwa durch das vor wenigen Tagen neu eingeführte Feuerwehrehrenzeichen nach 15 Jahren Ein satzzeit – oder aber auch unsere Ehrungen, bei denen wir be sonders ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber im Innenministe rium auszeichnen.
Der Arbeitgeber muss den ehrenamtlich tätigen Feuerwehr angehörigen nach § 15 Absatz 1 des Feuerwehrgesetzes für Einsätze freistellen. Eine Kündigung oder jede sonstige Be nachteiligung wegen einer solchen Freistellung ist unzuläs sig.
Die Abfrage bei den Regierungspräsidien hat bestätigt, dass keine grundsätzlichen Probleme hinsichtlich der Einsatzfähig keit der Gemeindefeuerwehren bestehen. Trotzdem kann es tagsüber bei einzelnen freiwilligen Feuerwehren zu Engpäs sen bei der Tagesalarmbereitschaft kommen. Dies wird auf örtlicher Ebene über die gleichzeitige Alarmierung anderer Feuerwehreinheiten kompensiert.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Strobl, heute ist Weltfrauentag. Mich würde interessie ren, ob Sie uns Auskunft darüber geben können, wie viele Feu erwehrfrauen Sie in den Einsatzstandorten im Dienst haben.
Frau Abgeordnete, vielen Dank für diese Frage am 8. März. Wir – Herr Dr. Homrighausen – werden Ihnen das statistisch exakt aufschlüsseln. Ich bitte um Nachsicht, dass ich das jetzt nicht im Kopf mit mir herumtrage,
(Abg. Petra Krebs GRÜNE: Ja, klar! – Abg. Gabi Rolland SPD: Das sollte aber Ihr tägliches Ansinnen sein! – Abg. Thomas Blenke CDU: Aber man hätte es schon erwarten können! – Weitere Zurufe)