Protokoll der Sitzung vom 14.06.2018

Wir treten jetzt in die Aussprache ein und verfahren auch hier nach der Stärke der Fraktionen.

Deswegen erteile ich das Wort Herrn Abg. Sckerl für die Frak tion GRÜNE.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei Ihnen, Herr Dr. Brink, bedan ken. Wir haben es in diesem Haus schon oft gesagt: Sie ma chen eine sehr gute Arbeit, sowohl als Datenschutzbeauftrag ter als auch als Informationsfreiheitsbeauftragter. Die Berich te zeigen das.

Heute haben Sie zum ersten Mal einen Bericht zum Thema Informationsfreiheit gegeben. Das war also eine Premiere. Da rauf sind wir Grünen sehr stolz, weil wir es in der vergange nen Legislaturperiode gemeinsam mit der SPD geschafft ha ben, das betreffende Gesetz auf den Weg zu bringen. Das war ein großer Schritt in Baden-Württemberg zur Herstellung von Transparenz beim Behördenhandeln. Das gab es vorher nicht.

Aber im Ländervergleich liegen wir, soweit ich weiß – Herr Dr. Brink schreibt uns das immer ins Stammbuch –, nur auf Platz 15. Es gibt Baustellen. Die Evaluation, die Sie erwähnt haben, ist die richtige Maßnahme zur Überprüfung. Meine Fraktion sagt eindeutig zu: Wo Verbesserungsbedarf besteht, setzen wir uns dafür ein, dass auch tatsächlich nachgebessert wird. Es zeigt sich, dass die Kosten, die Ausnahmeregelun gen oder auch der Kreis der Verpflichteten Themen sind, über die wir diskutieren und bei denen wir zu Verbesserungen kom men müssen. Wir sind sehr dankbar, Herr Dr. Brink, dass Sie die Evaluation so, wie es Ihr Stil ist, kritisch und konstruktiv begleiten werden.

Für unsere Fraktion ist klar, dass das Informationsfreiheitsge setz langfristig nur ein erster Schritt in einer umfassenden Transparenzgesetzgebung sein kann. Ich denke an weitere Schritte. Das Lobbyregister ist ein Thema, das ich, seit ich im Landtag bin, verfolge. Ich habe mir persönlich zum Ziel ge setzt, dass man so etwas irgendwann einmal hinbekommt. Wichtig ist aber auch, dass man das Informationsfreiheitsge setz nach dem Transparenzgesetz anderer Bundesländer wei terentwickelt oder etwa Open Data zu einem großen Thema des Landes macht.

Nun zum zweiten Bericht, dem Bericht zum Datenschutz. Die ser ist im Moment in aller Munde. Wir haben in den vergan genen Wochen viele Diskussionen und Auseinandersetzungen geführt, die an dieser Stelle nicht wiederholt werden müssen.

Auch die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist nach wie vor in aller Munde. Das ist aber für das Thema Daten schutz sehr positiv, weil es eine neue Qualität im Umgang mit persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land schafft. Ich treffe auf Unternehmen, die sich mit Daten verarbeitung in großem Stil beschäftigen und langsam, aber sicher sehen, dass ein ordentlicher Umgang mit Daten ein Wettbewerbsvorteil sein kann, dass dies also auch eine öko nomische und nicht nur eine datenschutzrechtliche oder bür gerrechtliche Frage ist.

Datenschutz – das sieht man deutlich – ist keine Nebensache mehr. Es zeigt sich auch, nachdem sich der Pulverdampf nach der Einführung des Gesetzes etwas verzogen hat – Sie haben es gesagt –: Wenn ich mich bisher auf der Basis des Landes gesetzes oder des Bundesdatenschutzgesetzes korrekt verhal ten habe, bin ich eigentlich auch unter europäischer Gesetz gebung gut aufgestellt.

Ich empfehle Ihnen zur Lektüre, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ausdrücklich den Abschnitt über die europäische Datenschutz-Grundverordnung im Rechenschaftsbericht von Herrn Dr. Brink. Hier kann man, kurzgefasst und sehr präg nant, noch einmal nachlesen, worum es im Kern geht.

Uns ist es wichtig, das, was die europäische Verordnung ge bracht hat, nämlich die Aufwertung der Dienststelle des Lan desbeauftragten als unabhängige oberste Landesbehörde, bei den Sachmitteln und bei den Stellen immer konstruktiv zu be gleiten. Es hat uns sehr gefreut, dass Herr Dr. Brink in der Sit zung des Ständigen Ausschusses, in der er den Bericht vorge stellt hat, sagen konnte: Kein anderer Landesbeauftragter in der Bundesrepublik wurde in den letzten beiden Jahren mit so vielen zusätzlichen Stellen versorgt wie der Landesbeauftrag te in Baden-Württemberg. Das beweist, dass unserer Koaliti on der Datenschutz wichtig war und auch in Zukunft wichtig bleiben wird, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Aber auch hier gibt es Baustellen; Herr Dr. Brink hat sie ge nannt. Wir werden uns an diesem Prozess, auch an der Ver einfachung, selbstverständlich beteiligen, glauben aber, dass wir im Moment recht gut aufgestellt sind.

Ich will auch darauf hinweisen, welch breiten Raum das The ma Terrorismusbekämpfung in seinem Bericht einnimmt. Das zeigt, dass dies zu einer Frage geworden ist, die das öffentli che, aber auch das private Leben sehr stark beherrscht, und dass es da immer darum gehen muss – was auch eine beson dere Verpflichtung für unsere Fraktion ist –, dass das Ringen um Sicherheit und Freiheit eigentlich nie aufhört und ein stän diger Prozess ist, bei dem die Belange gegeneinander abge wogen werden müssen.

Der Bericht beschreibt eine ganze Reihe von Herausforderun gen einschließlich des wichtigen Themas Digitalisierung. Aber das haben wir in den letzten Wochen so ausführlich hier im Haus diskutiert, dass ich mir weitere Ausführungen dazu ein fach sparen kann.

Ich bedanke mich nochmals beim Landesbeauftragten und be danke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

Das Wort hat jetzt Frau Abg. Marion Gentges für die CDU-Fraktion. – Bitte.

Verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie noch, wann Sie sich das erste Mal mit Datenschutz befasst haben?

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Ja! – Verein zelt Heiterkeit)

Ich kann das für mich – da geht es mir ähnlich wie Ihnen – sehr genau benennen.

(Zuruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE)

Ich hoffe, die Geschichte interessiert Sie. 1989 habe ich mei nen Führerschein gemacht.

(Abg. Carola Wolle AfD: Wann? 1989? – Abg. Ni cole Razavi CDU: So spät? – Abg. Thomas Blenke CDU: Führerschein mit 17!)

1989. – Wenn ich abends mal später nach Hause gekommen bin, ging verlässlich im Schlafzimmer meiner Großeltern das Licht an. Auf die Weitergabe der entsprechenden Daten an meine Eltern am nächsten Tag war großer Verlass. Auch wenn meine Eltern großes Verständnis für mich und viel Vertrauen in mich hatten, entwickelt sich so doch eine Sympathie für den Schutz von Daten vor der Weitergabe an Dritte.

(Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen)

Im politischen Raum geht die Debatte um den Datenschutz auf Anfang der Sechzigerjahre zurück. Zu dieser Zeit hatte die US-Regierung unter Präsident John F. Kennedy die Gründung eines nationalen Datenzentrums geplant. In diesem Datenzen trum sollten Daten aller US-Bürger registriert werden. Das Vorhaben selbst scheiterte, aber die Diskussion war eröffnet.

Seither hat sich viel verändert. Inzwischen ist das Bergen von Datenschätzen lohnender als das von Bodenschätzen. Auch das Bewusstsein für die Schutzwürdigkeit persönlicher Daten ist gestiegen – auch wenn das daran ausgerichtete eigene Ver halten der Menschen das nicht in jedem Fall erkennen lässt.

Die Gesetzgebung hat mit unterschiedlichen nationalen Da tenschutzgesetzen reagiert. Zunächst verabschiedete Hessen 1970 das weltweit erste Datenschutzgesetz. Der Bund folgte 1977 mit dem Bundesdatenschutzgesetz.

Mit dem 25. Mai 2018 ist aber eine neue Epoche im Daten schutzrecht angebrochen. Seit diesem Tag gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar und zwingend in allen Ländern der Europäischen Union. Sie schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Datenschutz, der für alle gilt, die sich auf dem europäischen Markt bewegen.

Auch Google und Facebook, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, müssen die Vorgaben erfüllen. Das Start-up, das nicht nur im eigenen Land agieren möchte, kann sich an e i n e r Regelung orientieren und muss nicht für jedes Land andere Normen einhalten.

Zu Schwierigkeiten führt aber, dass die Datenschutz-Grund verordnung dem Grunde nach für alle öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen gilt. Der Datenschutzbeauftragte hat ge rade selbst von einer Schwäche des Gesetzes gesprochen. Es stimmt: Gerade Handwerker, kleine Unternehmen und die in Vereinen ehrenamtlich Engagierten werden mit den Vorgaben, die sie erfüllen müssen, vor große Herausforderungen gestellt.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Ja!)

Meine Fraktion wünscht sich hier eine Differenzierung und hofft, dass sich eine solche in Zukunft ermöglichen lassen wird.

(Beifall bei der CDU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Datenschutz-Grund verordnung ist das den Datenschutzbericht beherrschende Thema. Der Datenschutzbeauftragte macht klar, welche Auf gaben eine moderne Datenschutzaufsichtsbehörde dabei hat. Es geht um die Beratung und Unterstützung der verantwort lichen Stellen mit Rücksicht auf deren typische Bedürfnisse, um Aufklärung der Öffentlichkeit und um Unterstützung von Betroffenen.

Die Aufgabe des gestärkten unabhängigen Landesbeauftrag ten erschöpft sich gerade nicht in der Überwachung und Sank tionierung der Verantwortlichen. Die Behörde bietet deshalb Orientierungshilfen, Handlungsempfehlungen und Musterent würfe und damit Hilfe für Bürgerinnen und Bürger, für Un ternehmen und Vereine. Dafür darf ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde den herzlichen Dank meiner Fraktion aussprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

Herrn Dr. Brink habe ich in der vergangenen Woche im Aus schuss und bei einer Veranstaltung erlebt, die meine Fraktion zur Information gerade von Ehrenamtlichen durchgeführt hat. Er hat mit Verständnis für die Verantwortlichen sehr sachlich und lösungsorientiert informiert und Unterstützung angebo ten. Mich persönlich hat er dabei durch Unaufgeregtheit, Sachlichkeit und Fingerspitzengefühl überzeugt und dadurch mein Vertrauen in eine sachlich differenzierte verwaltungs praktische Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ge stärkt.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Ihnen, Herr Dr. Brink, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitar beitern in der Behörde gilt der Applaus, und ich darf Ihnen an dieser Stelle herzlich für Ihre Arbeit danken.

(Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD)

Werte Kolleginnen und Kollegen, neben dem Datenschutzbe richt liegt uns auch der erste Bericht zur Informationsfreiheit auf der Grundlage des zum 30. Dezember 2015 in Kraft ge tretenen Informationsfreiheitsgesetzes vor. Inhaltlich geht es dabei um die Erfüllung des grundgesetzlichen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen, es geht um Transparenz und den Schutz privater und betrieblicher Geheimnisse sowie um die neuen Möglichkeiten, die die Digitalisierung dabei schafft. Auch die Informationsfreiheit wird uns weiter beglei ten und Gegenstand künftiger Beratungen sein, sodass ich mich an dieser Stelle für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit be danke.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Für die AfD hat das Wort Herr Abg. Dürr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab möchte ich mich aus drücklich bei Herrn Dr. Brink, seinem Team und seinen Mit arbeitern für die hervorragende Arbeit in einem schwierigen Umfeld sehr bedanken.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wer seine Berichte mit der gebotenen Aufmerksamkeit gele sen hat, entdeckt dabei sicherlich viele interessante Details. Einen Großteil davon können wir uneingeschränkt mitzeich nen, und ich freue mich sehr, dass wir einen so kompetenten und engagierten Datenschutzbeauftragten in unserem Ländle haben. Herr Dr. Brink, bitte machen Sie so weiter, immer kri tisch, immer standhaft und mit Augenmaß, wie Sie das tag täglich beweisen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Lassen Sie mich nun auf einige Punkte der Berichte eingehen. Der Landesgesetzgeber hat es mit dem LIFG nicht geschafft, sich an die Spitze der Informationsfreiheitsbewegung in Deutsch land zu setzen. Bemerkenswert ist dabei: Das wurde erst mit immerhin fast 20-jähriger Verspätung – so Herr Dr. Brink – erreicht. Warum nur muss ich dabei direkt an den schleppen den Breitbandausbau vor allem im ländlichen Raum denken? Vermutlich erreichen wir dabei die 20-jährige Verspätung auch noch relativ zielsicher.