(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Frau Präsidentin, es ist in der Tat überhaupt jemand von der Regierung da!)
(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Bei Ministern scheint das Thema nicht auf besonders viel Interesse zu sto ßen!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zwei ter Lesung diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Landes krankenhausgesetzes Baden-Württemberg.
Das Krankenhausstrukturgesetz des Bundes hatte neu gere gelt, dass die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesaus schusses, G-BA, zu den planungsrelevanten Qualitätsindika toren automatisch Bestandteil der Krankenhauspläne der Län der werden.
Diesen Automatismus wollen wir nicht. Planungsrelevante Qualitätsindikatoren sind selbstverständlich gut und sind selbst verständlich wichtig. Doch der Gemeinsame Bundesausschuss kann eben nicht beurteilen, was für Baden-Württemberg das Beste ist. Das können wir selbst besser.
Mit den Indikatoren in ihrer jetzigen Form kann derzeit nie mand feststellen, ob die Qualität in Bezug auf die gesamte
Fachabteilung eines Krankenhauses stimmt. Entsprechende Maßstäbe und Bewertungskriterien gibt es nicht. Die Quali tätsvorgaben des G-BA wollen wir deswegen nicht ungeprüft übernehmen.
Meine Damen und Herren, wir haben gerade hier jahrelange Erfahrung. Wir kennen die Besonderheiten vor Ort am bes ten, und wir wissen am besten, wie die Versorgung am besten funktioniert. Wir können, wollen und werden selbst entschei den, welche Qualitätsvorgaben sich für die Krankenhauspla nung eignen, und zwar gemeinsam mit dem Landeskranken hausausschuss. Genau so ist es auch im Gesetz geregelt. Auch ein Beschluss oder eine Entscheidung der Landesregierung ist im Gesetz schon enthalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, umso mehr überrascht mich und uns der neuerliche Änderungsantrag von SPD und FDP/ DVP. Anlass ist wahrscheinlich Ihre tiefe Sehnsucht nach Zen tralismus und vielleicht doch auch die Angst vor der eigenen Entscheidungsfähigkeit. Es soll jemand anders für Sie rich ten. Wir machen das allerdings schon selbst.
Unser Gesetzestext enthält für das Verfahren „Einbeziehung Landeskrankenhausausschuss und Kabinett“ klare und rechts sichere Regelungen.
Herr Minister, nachdem Sie jetzt doch mehrmals gesagt haben: „Wir machen das schon selbst“, erlaube ich mir schon einmal, die Frage zu stellen: Wer ist denn „wir“? Sie persönlich?
Das Land Baden-Württemberg. – Aber halten Sie, wenn Sie sagen: „Wir übernehmen die nicht ungeprüft“, den Landeskrankenhausausschuss eigentlich nicht für das geeignete Gremium, diese Prüfung vorzunehmen und eine Empfehlung abzugeben, auf deren Grundlage Sie dann entscheiden?
um dann den Beweis zu bringen, ob es passt oder nicht. Wir hingegen schauen es uns an und entscheiden, was jetzt passt. Das ist unsere Eigenständigkeit.
entlang vieler Beispiele, wie es schon gelingt. Wir machen ein klares Verfahren, und wir haben klare, rechtssichere Regelun gen.
Sie wiederholen ja eigentlich unsere Regelungen, machen aber das Gesetz eher nur komplizierter. Der Mehrwert Ihrer Rege lung erschließt sich uns nicht.
Durch den Oppositionsantrag wird die Beteiligung des Lan deskrankenhausausschusses angemahnt. Diese Beteiligung ist im Gesetz bereits geregelt, und zwar genau einen Absatz spä ter.
Noch einmal: Zusätzlich zu der Entscheidung über den PlanQI im Gesetz zu reden ist nicht nur völlig überflüssig, sondern führt zu Verwirrungen und Auslegungsproblemen. Dies soll ten und werden wir vermeiden.
Letztlich liegen wir bei der Ausgestaltung vielleicht doch gar nicht weit auseinander. Unser Vorschlag ist jedoch klarer, rechtssicherer und regelt das Beabsichtigte deutlich besser.
Damit keine Missverständnisse entstehen: Beschlüsse des G-BA und damit Qualitätsindikatoren sind schon heute für Krankenhäuser verbindlich. Das ist gut, und das ändern wir mit unserem Gesetz keinesfalls. Was wir regeln, ist, dass die Qualitätsindikatoren nicht automatisch Bestandteil der Kran kenhausplanung werden, dass nicht der Automatismus gilt: Wenn ein Krankenhaus die Indikatoren unzureichend erfüllt, muss es automatisch schließen.
Vor allem die Selbstverwaltung hat bereits viele Sanktions möglichkeiten, wenn die Qualität nicht stimmt, Beratungen und sonstige Unterstützungsleistungen nicht stimmen, es Nach teile bei den Vergütungen gibt, und man kann das Ganze auch an die Krankenhausplanungsbehörde melden.
Ein einheitliches, ein abgestimmtes Verfahren ist hier aber mehr als sinnvoll, und darauf haben wir uns letzte Woche – unser Ministerium und das Lenkungsgremium der badenwürttembergischen Qualitätssicherung – verständigt. Damit wird unsere, wird diese Qualität noch besser. Wir haben schon heute exzellente, planungsrelevante Qualitätskriterien bei der Traumatherapie, bei der Schlaganfallversorgung, bei seltenen Krankheiten und bei weiteren neurologischen Erkrankungs formen. Ich denke, wir sind da sehr, sehr weit, und Sie wis sen, die baden-württembergische Schlaganfallversorgung ist bundesweit beispielhaft.
Lassen Sie mich noch zum zweiten Thema, das wichtig ist, kommen, zu der Organspende. Letztes Jahr hat in der Tat die Organspende deutschlandweit einen neuen Tiefstand erreicht, und Baden-Württemberg macht da trotz beispielhafter Förde rung durch das Land leider keine Ausnahme. Das darf nicht sein.
Es wurde vom Kollegen Haußmann schon erwähnt: BadenWürttemberg hat 120 Entnahmekrankenhäuser, die für Ope rationen im Rahmen von Organspenden infrage kommen. Die se Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, einen Trans plantationsbeauftragten für die Koordinierung dieser Aufga be zu bestellen. Die Transplantationsbeauftragten sind also extrem wichtig. Wir setzen deswegen den Auftrag des Trans plantationsgesetzes sorgfältig um. Mit unserem Landeskran kenhausgesetz wird nun klarer, welche Aufgaben und Befug nisse die Transplantationsbeauftragten haben.
Wir regeln auch, dass die Aufwandserstattungen an die Ent nahmekrankenhäuser ausschließlich für die Aufgaben und die Fortbildung der Transplantationsbeauftragten verwendet wer den müssen. Wichtig ist dabei aber, dass wir die Krankenhäu ser nicht überfordern. Wir müssen sie mitnehmen, wenn wir eine bessere Kultur bei der Organspende erreichen wollen.