bis sie auch nur halb so populistisch sein wird wie unsere ehe mals großen sogenannten Volksparteien.
(Beifall bei der AfD – Abg. Reinhold Gall SPD: Oh liebe Leute! Würden Sie mal das Grundgesetz an schauen?)
Der Föderalismus in Deutschland hat Verfassungsrang – da werden Sie mir zustimmen; das werden Sie nicht bestreiten können –, insbesondere der Bildungsföderalismus.
Wer diesen beseitigt oder leichtfertig aufs Spiel setzt, verhält sich bereits verfassungsfeindlich, Herr Gall.
Die Parteien, die mit dem Digitalpakt die Länder erpressen, verhalten sich ebenfalls verfassungsfeindlich.
Das zeigt sich schon daran, dass hier als Lockmittel das ein gesetzt wird, was der Bevölkerung direkt unter den Nägeln brennt: Schule, Digitalisierung und damit die Zukunft der Kin der in unserem Land.
Bereits vor einigen Jahren hat man in der Bildungspolitik ein Trojanisches Pferd eingebracht. In der Föderalismusreform hat man den Ländern in der Bildungspolitik eine größere Au tonomie zugestanden – scheinbar. Gleichzeitig hat man sie da zu verpflichtet, bei den länderübergreifenden Bildungsevalu ationen mitzumachen. Wer legt die Standards fest? Wer wer tet die Ergebnisse aus? Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, kurz IQB. Die Gängelung der Länder, die hier passiert, ist offensichtlich: Wenn ein Land nicht gut ge nug abschneidet, bekommt es Druck. Lesen Sie einmal ein paar Interviews mit Frau Professorin Stanat. Dann werden Sie merken, dass es sich bei dem Institut zur Qualitätsentwick lung im Bildungswesen mitnichten um eine politisch neutra le Institution handelt. Der Sinn des Föderalismus wurde bei dieser Föderalismusreform in das Gegenteil verkehrt, und ge nau dasselbe passiert jetzt wieder.
Ich sage Ihnen ein Weiteres. Es ist genau diese Doppelzün gigkeit, die den Bürger, wenn er erst einmal das Spiel durch schaut hat, gegen die Politik aufbringt.
Wir sollten etwas mehr Respekt vor den Vätern des Grundge setzes an den Tag legen, meine Damen und Herren. Es sind wichtige Erfahrungen aus der deutschen Geschichte eingeflos sen. Sie haben sich etwas dabei gedacht, als sie insbesondere die föderale Struktur Deutschlands mit einer Ewigkeitsgaran tie belegten. Die föderale Struktur der Bildungspolitik soll der totalitären Einflussnahme vonseiten des Bundes vorbeugen.
Das wurde in den vergangenen Jahren leider zu wenig beach tet. Gleich drei Mal hintereinander wurde diesbezüglich das Grundgesetz geändert, als ob es eine beliebige Verwaltungs
vorschrift wäre, die mal eben par ordre du mufti von der Frau Bundeskanzlerin und deren Anhängern geändert werden könn te.
Das Kooperationsverbot soll fallen. Das Wort „Kooperations verbot“ ist ein Kampfbegriff und hochgradig manipulativ.
Ein Kooperationsverbot hat es nie gegeben. Bund und Länder haben immer zusammengearbeitet. Aber das Land hat in der Bildungspolitik die Verantwortung und die Entscheidungsge walt. Dies soll nun mit neuen Finanzierungsregelungen unter graben werden. Wer das Orchester zahlt, bestimmt, was ge spielt wird. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wir sind nicht oft einer Meinung, aber in diesem Fall sind wir es zu 100 %.
Einen ausdrücklichen Dank möchte ich auch der Kultusmi nisterin aussprechen, dass sie sich für die Bildungshoheit der Länder eingesetzt hat und dass die Landesregierung hier im Bundesrat eine Änderung eingebracht hat. Allerdings konnte sich unsere CDU-Kultusministerin offenbar auf Bundesebe ne leider nicht gegenüber ihrer Kollegin Frau Karliczek durch setzen, genauso wenig wie sich Winfried Kretschmann gegen über seinen grünen Parteikollegen durchsetzen konnte. So bleibt zumindest die Möglichkeit bestehen, dass hier die CDU sowie die Grünen doppeltes Spiel spielen könnten. Auf Län derebene treten diese Parteien als Verfechter des Föderalis musprinzips auf. Auf Bundesebene vertreten sie beide zentra listische Tendenzen.
Künftig soll der Bund den Kommunen vorschreiben dürfen, für wen und für was sein Geld verwendet wird – nicht nur für Infrastruktur, wie es beschwichtigend heißt, sondern auch für Qualität und Personal. Wer bestimmt, was Qualität ist, wie man Qualität definiert? Ja, richtig, Sie erinnern sich, da war etwas: IQB. Eine zentrale Bundesstelle wird dann bestimmt gern für Baden-Württemberg definieren, was Qualität in der digitalen Bildung bedeutet, meine Damen und Herren.
Wir brauchen eine Zusammenarbeit. Dafür brauchen wir aber keine Grundgesetzänderung. Durch eine solche Grundgesetz änderung besteht die Gefahr, dass grundlegende Prinzipien der Subsidiarität zwar formal beibehalten, aber über die Hin tertür der Finanzierung wieder ausgehebelt werden.
Meine Damen und Herren, die AfD ist die einzige Partei, die durchgängig auf der Beibehaltung des Bildungsföderalismus besteht. Sie ist damit die einzige Partei, die den Sinn unserer Verfassung achtet und den Geist unseres Grundgesetzes res pektiert.
(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos] – Zuruf der Abg. Sabine Wölfle SPD)
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen! Ich denke, es macht großen Sinn, heute hier an dieser Stelle in dieser zweiten Runde und nach der Re de des Herrn Ministerpräsidenten zunächst einmal zu hinter fragen, wieso hier eine These in den Raum gestellt wird, de ren Richtigkeit behauptet, aber nicht belegt wird. Ich möchte Ihnen einfach einmal vorlesen, welche Formulierung
ja, wir müssen uns schon einmal mit den Worten beschäfti gen und dürfen uns nicht nur mit den Deutungen befassen – im ursprünglichen Änderungsgesetzentwurf – Artikel 104 c Absatz 1 des Grundgesetzes – enthalten war:
Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamt staatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Ge meinden... im Bereich der kommunalen Bildungsinfra struktur gewähren.
Lassen Sie sich diesen Satz bitte einmal auf der Zunge zerge hen. Dieser Satz war das Ergebnis von Verhandlungen zwi schen SPD und CDU/CSU.
Dabei haben beide Seiten versucht, einen Weg zu finden. Jetzt unterstellen Sie bitte nicht jedem Bundespolitiker, er wolle die föderale Ordnung abschaffen. Das tun Sie nämlich. Das war das Ergebnis von Verhandlungen zwischen diesen Regie rungsfraktionen und Regierungsmitgliedern mit dem Ziel, den Bereich, in dem der Bund Länder und Kommunen unterstützt, begrenzt zu halten. Und wer hier jetzt erzählt, der Bund kön ne keine bessere Bundesbildungspolitik machen, der erzählt etwas über eine Sache, die gar nicht Verhandlungsgegenstand im Bundestag ist.
Herr Ministerpräsident, deswegen sind das aus meiner Sicht Scheindebatten – Scheindebatten, die Sie anreißen, um sich dann als weißer Ritter des Föderalismus aufspielen zu kön nen.
Die Bildung – ich sage das deutlich für meine Fraktion – bleibt in der Hoheit der Länder, und die Bildungskompetenz der Länder ist für mich ein originäres und zentrales Element der Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern. Das stellt hier aber auch niemand – nicht FDP, nicht SPD – infra ge.
Deswegen lassen Sie auch – Entschuldigung – dieses Gewäsch über die Verwaltungsprovinzen, das man Ihnen und Ihnen, Herr Schwarz, ins Manuskript geschrieben hat.
Wenn Sie behaupten, durch diese Änderung an dieser Stelle würde die föderale Ordnung des Landes zerstört werden
dann führen Sie eine Debatte, die mit der Lebenswirklichkeit jedenfalls überhaupt nichts zu tun hat.
2003/2004 hat die Regierung Schröder/Fischer – vielleicht er innert sich der eine oder andere in diesem Bereich noch dar an – für die Länder Geld für den Ganztagsschulausbau zur Verfügung gestellt.
Wer war damals in Schockstarre verfallen und hätte sich am liebsten bis zum Hals eingegraben? Das war die CDU-Kul tusministerin, Frau Schavan, weil Frau Schavan in ihrer Ideo logie – manche in der CDU mögen diese heute noch haben – die Ganztagsschule als Feindbild hatte. Wir wären an vielen Stellen in diesem Land Baden-Württemberg beim Ausbau der Ganztagsinfrastruktur heute noch nicht so weit, wenn damals nicht die Bundesregierung den Ländern Geld für dieses wich tige Zukunftsprojekt gegeben hätte.