Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Her ren! Wir haben hier bereits mehrfach über eine mögliche Ab senkung des Grunderwerbsteuersatzes debattiert. Zu dieser Initiative sind die wesentlichen Argumente eigentlich ausge tauscht. Aber wir hatten hierzu inzwischen eine Anhörung, und wir hatten natürlich auch die Beratungen zum Nachtrags haushalt. Dabei wurden nochmals die Gründe dafür bestätigt, Ihren Gesetzentwurf abzulehnen.
Es ist klar: In Zeiten hoher Steuereinnahmen ist die Versu chung groß, mit Steuersenkungen punkten zu wollen. Klar ist aber auch – das zeigt ein Blick auf die mittelfristige Finanz planung, die aktuell vorliegt –: Wir können es uns nicht leis ten, mit der Gießkanne über das Land zu ziehen und unseren Haushalt strukturell zu schwächen. Wir haben zwar bei der Konsolidierung große Schritte gemacht, aber wir haben im mer noch eine strukturelle Deckungslücke, die wir schließen müssen.
Auch wenn man sich die aktuelle Steuerschätzung anschaut, sieht man: Die Bäume wachsen nicht mehr in den Himmel;
die Zeiten ständig wachsender Steuereinnahmen neigen sich dem Ende zu. Wir haben auf europäischer Ebene wie auch in ternational Probleme an allen Ecken und Enden. Ich nenne die Stichworte Italien, Brexit – was wir heute hier besprochen hat ten –, Handelskrieg und vieles mehr. Es zeichnet sich immer klarer ab, dass auch mit einer Abschwächung der Konjunktur zu rechnen ist. Das muss man eben auch einkalkulieren.
Denn wir sprechen hier von einem Steuerausfall in der Grö ßenordnung von einer halben Milliarde Euro, die Jahr für Jahr im Landeshaushalt fehlen würden.
Jetzt können wir uns einmal anschauen, was Sie im Nachtrags haushalt vorgeschlagen haben, um das zu finanzieren, um da eine Gegenfinanzierung aufzustellen.
Ich muss leider sagen: Das ist überhaupt nicht zielführend. Sie streichen alles zusammen, was mit gesellschaftlichem Zusam menhalt zu tun hat, darunter auch gesetzliche Pflichtaufgaben,
natürlich auch nachhaltige Mobilität oder Luftreinhaltung. Was aus Ihrer Sicht nicht notwendig ist, wird komplett gestri chen. Sie streichen also Mittel, die insbesondere für die Kom munen dringend notwendig sind. Ich nenne die Stichworte Unterbringung und Integration von Flüchtlingen.
Selbstverständlich sind auch alle Mittel im Rahmen der Maß nahmen zur Luftreinhaltung – das haben wir hier schon mehr fach diskutiert – wichtig und werden in den Kommunen, in den betroffenen Städten auch gebraucht. Sie streichen also al les nach dem Motto: Es kann nicht sein, was – aus Ihrer Sicht – nicht sein darf.
Das ist keine brauchbare Gegenfinanzierung, keine seriöse Fi nanzpolitik, und es ist schon gar nicht nachhaltig. Ihre Spar vorschläge – wenn sie überhaupt umsetzbar wären – hätten desaströse Folgen, besonders für die Kommunen, und deswe gen lehnen wir sie auch ab.
Die kommunalen Landesverbände haben in der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf, aber auch schon vorher große Skepsis angemeldet. Sie unterstützen Ihren Entwurf auch nicht, und das,
obwohl sie zu diesem Zeitpunkt diese Sparvorschläge noch gar nicht kannten. Hätten sie die da schon auf dem Tisch lie gen gehabt, wäre die Ablehnung noch schärfer ausgefallen. Da bin ich ganz sicher.
Es ist natürlich richtig, etwas für den Wohnungsbau im Land zu tun – das ist überhaupt keine Frage –, vor allem etwas für bezahlbaren Wohnraum im Land.
Eine pauschale Absenkung der Grunderwerbsteuer wäre für unser Land ein besonders teu res, dabei aber wenig effektives Instrument. Es ist die klassi sche Gießkanne: großer Aufwand, wenig zielgenau, viele Mit nahmeeffekte, meine Damen und Herren.
Was Baden-Württemberg aber braucht, ist eine gezielte, ef fektive und effiziente Förderung von preiswertem und sozia lem Wohnraum. Dafür stellen wir jährlich 250 Millionen € zur Verfügung, und wir haben im Nachtrag einen Fonds auf den Weg gebracht, der die Kommunen beim Erwerb von Bauland und beim Wohnungsbau unterstützen soll. Das ist der richti ge Weg. Dafür wollen wir auch in den kommenden Jahren mehr Geld in die Hand nehmen.
wurde der Steuersatz von den CDU-Regierungen in BadenWürttemberg nicht angetastet, und dies trotz der massiven Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 bis 2010. Im Jahr 2011 hat die damalige Landesregierung unter der Federführung des SPD-Ministers Dr. Nils Schmid den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % auf 5 % erhöht. Die CDU hier im Landtag hat dies stark kritisiert und einstimmig gegen dieses Gesetz gestimmt.
Eine weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer wurde von der CDU im Landtag verhindert. Wir, die CDU, lehnen Steuerer höhungen in Zeiten guter Konjunktur grundsätzlich ab.
Meine Damen und Herren, der Staat hat kein Einnahmeprob lem, sondern eher ein Ausgabenproblem, und wir sehen bei dieser Steuer einen wesentlichen Handlungsbedarf. Wir brau chen eine umfassende Reform der Grunderwerbsteuer und
müssen deren schwerwiegende Mängel und Fehler endlich be seitigen. Ein Gesetz lediglich zur Änderung des Steuersatzes ist schlichtweg der falsche Weg.
Dadurch wird die Grunderwerbsteuer nicht zu einer besseren Steuer. Wir brauchen hier mehr Steuergerechtigkeit.
Die schaffen wir nur, wenn wir die sogenannten Share Deals einschränken und im Gegenzug den Ersterwerb von Wohnei gentum von der Grunderwerbsteuer befreien
Die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes könnte dadurch gegenfinanziert werden. Selbstverständlich gilt für uns, die CDU: keine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes zulas ten der Kleinkindbetreuung im Land – diese wollen und wer den wir weiter ausbauen.
Mit den Share Deals haben wir in Baden-Württemberg übri gens sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Wir erinnern uns alle an den Verkauf der Wohnungen der LBBW an die PATRIZIA AG und deren späteren Weiterverkauf an einen an deren Investor, und dies unter der Federführung des SPDMinisters Dr. Nils Schmid. Dadurch ist in Baden-Württem berg ein Steuereinnahmeausfall von über 180 Millionen € ent standen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht sein, dass die großen Verkäufe steuerfrei gestellt werden und die junge Fa milie für den Ersterwerb ihres Wohnhauses Grunderwerbsteu er in voller Höhe zahlen muss.