Protokoll der Sitzung vom 31.01.2019

Die konzeptionellen Arbeiten an den Themenwanderwegen im Achtal und im Lonetal und die für ihre Umsetzung notwen digen Genehmigungsverfahren sind weitgehend abgeschlos sen. Daher bin ich auch optimistisch, dass ihre Umsetzung nun zeitnah beginnen kann.

Die Abstimmung eines welterbeverträglichen Standorts für das von der Gemeinde Schelklingen geplante Infozentrum zum Hohlen Fels erfordert eine Einbindung des Internationa len Rates für Denkmalpflege, ICOMOS, und der UNESCOFachstelle beim Auswärtigen Amt.

Im Sommer waren Vertreterinnen und Vertreter vor Ort, um gemeinsam mit der Kommune, der Landesdenkmalpflege und weiteren Trägern nach einem geeigneten Standort zu suchen. Der diesbezügliche Abstimmungsprozess läuft aktuell noch.

Was die Unterstützung des Archäoparks Vogelherd betrifft, sind wir in konstruktiven Gesprächen mit der Gemeinde Nie derstotzingen. Das Wirtschaftsministerium ist dabei, gemein sam mit der Gemeinde Projekte zur öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der Vogelherdhöhle zu konzipieren und zu pla nen und dies natürlich auch finanziell zu unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn alle Beteilig ten hier gemeinsam an einem Strang ziehen, dann wird es uns auch gelingen, die Welterbestätte „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“ welterbeverträglich weiterzuentwi ckeln. Davon werden dann auch alle Beteiligten gemeinsam profitieren.

Ich freue mich ganz besonders über das große Interesse an den Welterbestätten unseres Landes und über Ihre Unterstützung bei der weiteren Arbeit.

Vielen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Merz.

Herzlichen Dank für diese um fassende Antwort. Aber mir wäre es jetzt tatsächlich konkret um den Archäopark Vogelherd in Niederstotzingen gegangen. Sie sagten, Stellen wurden geschaffen usw. Das gilt für alle. Aber jetzt gerade konkret zu Niederstotzingen: Halten Sie es vor dem Hintergrund, dass mit diesem Archäopark auch das UNESCO-Welterbe Vogelherdhöhle erhalten bleibt, wirklich für angebracht, dass die finanziellen Belastungen von der Stadt Niederstotzingen getragen werden müssen? Sie spra chen von Ideen. Woher könnte eine weitere Unterstützung konkret kommen?

Die Betriebskosten können hier nicht gefördert werden. Zu den vielen anderen Anfragen, die in dieser Richtung auch schon gestellt worden sind, haben wir umfassende weitere Antworten gegeben. Deswegen ha ben wir die schriftliche Beantwortung Ihrer Anfrage recht kurz gefasst, weil insgesamt zu den vielen Anfragen, die gestellt worden sind, schon alle Informationen gegeben worden sind.

Es gibt immer Optimierungen. Daran arbeiten wir gemein sam. Aber Betriebskosten können nicht übernommen werden.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu dieser Anfrage. Damit ist die Be handlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – M i e t s p i e g e l i n d e n K o m m u n e n d e s L a n d k r e i s e s

S c h w ä b i s c h H a l l , d e s H o h e n l o h e k r e i s e s u n d d e s M a i n - T a u b e r - K r e i s e s

Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Miet spiegel in den Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall, des Hohenlohekreises und des Main-Tauber-Kreises. Ich fra ge die Landesregierung:

a) In welchen Kommunen der genannten drei Landkreise exis

tieren derzeit qualifizierte Mietspiegel gemäß den dafür geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften nach § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)?

b) Mit welcher konkreten Fördersumme seitens des Landes

wurden die betreffenden Kommunen bei der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels jeweils unterstützt?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Schütz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage zum Vorliegen und zur Förderung quali fizierter Mietspiegel in den Kommunen des Landkreises Schwä bisch Hall, des Hohenlohekreises und des Main-Tauber-Krei ses bezieht sich auf das Programm des Landes zur Förderung von Kooperationsprojekten zur Erstellung qualifizierter Miet spiegel. Dazu möchte ich gern einige Ausführungen voran stellen.

Baden-Württemberg fördert bundesweit als erstes Bundesland seit dem Jahr 2018 Kooperationsprojekte zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln. Damit wurde eine Empfehlung der Wohnraum-Allianz umgesetzt.

Das Förderprogramm bietet einen Anreiz für Gemeinden zur großräumigen Erstellung qualifizierter Mietspiegel mit mög lichst breiter Flächendeckung. Für die beteiligten Gemeinden ergeben sich Vorteile aus einer gemeinsamen Projektsteue rung und -beauftragung, den damit verbundenen Synergieef fekten und dem gemeinsamen Tragen von externen Kosten.

Eine Förderung ist bei einer Kooperation von mindestens zwei Gemeinden möglich, sofern die kooperierenden Gemeinden zusammen mindestens 10 000 Einwohner haben. Die Höhe der Förderung liegt bei 0,50 € je Einwohner und ist auf einen Höchstbetrag von 50 000 € je Kooperationsprojekt begrenzt.

Im Jahr 2018 wurden zehn Projekte gefördert, in denen 43 Ge meinden miteinander kooperiert haben. Die beteiligten Gemein den mit insgesamt ca. 655 000 Einwohnern haben eine För dersumme von insgesamt mehr als 300 000 € erhalten. Für das Förderjahr 2019 stehen Fördermittel in Höhe von 400 000 € zur Verfügung.

Ich möchte nun zur Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage, sehr geehrter Herr Brauer, kommen, die das Vorliegen und ei ne Förderung qualifizierter Mietspiegel in den Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall, des Hohenlohekreises und des Main-Tauber-Kreises betrifft.

In den genannten Landkreisen hat nach Kenntnis des Wirt schaftsministeriums bislang nur die Große Kreisstadt Öhrin gen einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d des Bürger lichen Gesetzbuchs. Dieser Mietspiegel wurde bereits vor der Einrichtung des Förderprogramms des Landes erstellt. För dermittel des Landes wurden hierfür nicht in Anspruch ge nommen. Auch von den übrigen Gemeinden in den genann ten Landkreisen wurde im Jahr 2018 sowie für das Förderjahr 2019 bislang – Stand heute – noch kein Antrag auf Förderung von Kooperationsprojekten gestellt.

Das Förderprogramm des Landes als Anreiz für die Gemein den halte ich für eine gelungene Initiative aus den Reihen der Wohnraum-Allianz. Qualifizierte Mietspiegel sind ein ganz wichtiges Instrument für die Transparenz lokaler Wohnungs märkte. Sie leisten einen ganz wichtigen Beitrag, um Konflik te zwischen Mietern und Vermietern über die zulässige Miet höhe zu verringern. Daher danke ich für die Gelegenheit, im Rahmen Ihrer Anfrage das Förderprogramm des Landes nach Ablauf des ersten Förderjahrs erläutern zu können.

Danke schön.

Vielen Dank.

(Staatssekretärin Katrin Schütz verlässt das Rede pult.)

Moment! – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Dem ist nicht so. Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. G a b i R o l l a n d S P D – F ö r d e r u n g u m w e l t f r e u n d l i c h e r M o b i l i t ä t

Frau Abg. Rolland, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe folgende Fragen zur umweltfreundlichen Mobilität:

a) Welches Potenzial sieht die Landesregierung darin, für ei

ne ökologische Verkehrspolitik den Kauf von (Elektro-) Fahrrädern durch einen direkten steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers zu fördern?

Dies ist seit dem 1. Januar 2019 möglich.

b) Wie plant sie, neben der Förderung des Kaufs von Zweirä

dern, Beamte und weitere Beschäftigte des Landes beim Erwerb von Elektro- und Hybrid-(Dienst-)Autos zu unter stützen?

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Hermann.

Frau Präsiden tin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Abg. Rol land, gern beantworten wir Ihre Fragen.

(Abg. Gabi Rolland SPD: Das ist nett!)

Ganz grundsätzlich freue ich mich, dass Sie sich um nachhal tige Mobilität bemühen. Man kann, bezogen auf das Radfah ren, sagen: Radfahren hat immer ökologisches Potenzial, und zwar für die, die sich in der Umwelt bzw. in einer Stadt auf halten, aber auch für die, die das Rad benutzen; dann ist es auch noch gesundheitsfördernd.

Aus genau diesem Grund fördert das Land – genauer gesagt: mein Ministerium – über ein Programm die Landesbehörden und die Ministerien beim Erwerb von Fahrrädern, in letzter Zeit insbesondere beim Erwerb von Pedelecs. Es ist doch sehr erstaunlich, dass wir insgesamt über 740 Pedelecs in Landes diensten haben und dass wir ca. 30 Radinfrastrukturmaßnah men an Ministerien oder Hochschulen – eben an Landesein richtungen – gefördert haben. Radinfrastruktur heißt Abstell anlagen, kann aber auch Dusche und Umkleideraum bedeu ten. Da tun wir etwas für unsere Bediensteten und machen das Radfahren damit attraktiv.

Ihre Frage hat aber noch stärker darauf gezielt: Bekommen sie einen Zuschuss und eine Förderung für das Fahrrad? Ganz nebenbei: Die meisten Beamten verdienen so viel, dass sie sich selbst eines kaufen können.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Gabi Rolland SPD: Das ist bei Dienstwagen auch so! – Zuruf des Abg. Klaus Dürr AfD)

Das will ich schon einmal vorausschicken. Ich kenne auch we nige, die am Kauf gescheitert sind. Trotzdem kann man fra gen: Warum fördert ihr das nicht mehr? Denn die neuen Pe delecs sind natürlich teurer.