tinnen und Polizisten, die diese Schwerstarbeit für uns alle er ledigen, ein ganz entscheidend wichtiges Instrument.
Es handelt sich bei diesen Instrumenten jeweils um freiheits entziehende Maßnahmen, die sich im Wesentlichen durch die unterschiedliche Dauer unterscheiden. Es ist einleuchtend, dass die Anforderungen umso höher sein sollten, je länger die Freiheitsentziehung andauert. Nach geltender Rechtslage ist dies nicht wirklich gegeben. Der Ausreisegewahrsam, der ma ximal über zehn Tage andauern kann, hat fast die gleichen strengen Voraussetzungen wie die Sicherungshaft, die be kanntlich über mehrere Monate angeordnet werden kann.
Ich habe sowohl bei der zurückliegenden Innenministerkon ferenz als auch anschließend beim Bundesinnenminister in tensiv darum geworben, dass wir ein flexibles Instrumentari um für die kurzzeitige Freiheitsentziehung brauchen. Diese Erleichterung wird im jetzigen Entwurf dadurch erreicht, dass beim Ausreisegewahrsam keine Fluchtgefahr mehr nachge wiesen werden muss.
Ich will mich ausdrücklich beim Bundesinnenministerium be danken, dass diese Anregungen, die uns die Praktikerinnen und Praktiker, die Polizistinnen und Polizisten, die in diesem Geschäft tätig sind, gegeben haben, nun in den Gesetzentwurf des Bundes eingeflossen sind.
Es ist ebenfalls zielführend, wenn die abzuschiebenden Per sonen über die üblichen Rüst- und Wartezeiten hinaus kurz zeitig festgehalten werden dürfen. Ich hätte mir hier freilich noch ein bisschen mehr Flexibilität gewünscht, damit zumin dest das Festhalten über Nacht möglich ist. Mir geht es dar um, dass die Personen bereits am Vortag einer Abschiebung ohne allzu große Formalitäten abgeholt werden können, da mit wir Abholungen in der Nacht oder am frühen Morgen ver meiden können,
damit wir den Abschiebevorgang für alle Beteiligten insge samt entzerren können und, Herr Abg. Weirauch, damit wir noch umfassender, als wir es heute bereits tun, Abholungen aus der Schule vermeiden können. Das schaffen wir durch die se Entzerrung. Wenn wir eine solche Möglichkeit aber nicht haben, dann wird es nicht zu vermeiden sein, dass wir in man chen Fällen leider auf diese Art und Weise vorgehen müssen.
Deswegen sind diese Maßnahmen richtig und wichtig. Wir werden ganz sicher auch noch den einen oder anderen Vor schlag aus Baden-Württemberg in diese Richtung in den lau fenden Gesetzgebungsprozess einbringen.
Aber ich sage noch einmal: Die Richtung bei diesem Gesetz entwurf stimmt, und darauf kommt es an. Besonders wichtig ist mir: Der Entwurf sendet ein wichtiges Signal an all dieje nigen aus, die durch schwere Straftaten den Rechtsfrieden stö ren. Die Ausweisung dieser kriminellen Personen soll noch einmal erleichtert werden. Da gibt es in dieser Koalition und in dieser Landesregierung Gott sei Dank überhaupt kein Ver tun, dass diejenigen, die unser Gastrecht missbrauchen, indem sie Straftaten begehen, ihr Gastrecht verwirken und dies auch konsequent durch ausweisungsrechtliche Maßnahmen spüren sollen.
Die schreckliche Gruppenvergewaltigung im Oktober letzten Jahres in Freiburg hat erwiesen, dass wir deutlich machen müssen, dass wir solchen abscheulichen Verhaltensweisen ent schlossen entgegentreten.
Da möchte ich schon sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir ziehen diese Konsequenzen auch. Wir reden nicht nur da rüber, sondern wir handeln ganz konkret.
Es kann im Übrigen auch nicht sein, dass jemand vor Gefah ren für Leib und Leben flüchtet und dann das Gastrecht der art mit Füßen tritt. Das sind wir dem Opfer
die sich – in ihrer ganz großen Mehrheit – rechtstreu verhal ten. Auch das ist eine klare Linie in dieser Koalition und in dieser Landesregierung.
Ich komme zum Schluss und möchte die Gelegenheit nutzen, zunächst die Bundesregierung, aber auch den Bundesgesetz geber insgesamt zu ermutigen, den eingeschlagenen guten Weg fortzusetzen und die Eckpunkte des Gesetzentwurfs im weiteren Verfahren nicht zu verwässern. Es ist ein Gesetzent wurf, der der polizeilichen Praxis gerecht wird. Es ist die Auf fassung derer darin widergespiegelt, die im realen Leben tä tig sind. Es ist für unsere Polizistinnen und Polizisten außer ordentlich wichtig, dass wir den rechtlichen Instrumentenkas ten bei diesem schwierigen Geschäft jetzt erweitern.
Herz und Härte – beides gehört zusammen. Der vorliegende Gesetzentwurf bringt uns in der Zusammenschau mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Gesetz über Dul dung bei Ausbildung und Beschäftigung voran auf dem Weg für mehr Humanität und für mehr Ordnung in der Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland.
Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Zunächst: Diesen verbalen Rundum schlag vom AfD-Vertreter
Wissen Sie auch, warum? Ich habe es vorhin deutlich ge macht, der Innenminister hat es auch deutlich gemacht: Zu ei ner geordneten Migrationspolitik gehört neben der Konse quenz auch Humanität, und die fehlt bei Ihnen, die fehlt bei Ihnen restlos.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen und der SPD – Abg. Daniel Rottmann AfD: Bei Ihnen fehlt das Handeln! – Zuruf von der AfD: Da für ist sie bei Ihnen totalitär! – Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD)
Wenn Sie sagen, mit der AfD wäre das nicht passiert, dass 2015/2016 die Zugangszahlen im Flüchtlingsbereich nach oben geschnellt sind, dann müssen Sie schon sagen, wie Sie es verhindert hätten. Mit Panzern, mit Stacheldrahtzäunen, mit Schlagstöcken, oder wie? Wie hätten Sie es verhindert?
Jetzt schauen Sie sich einfach einmal die Zahlen an. Im Jahr 2014 hatten wir in Deutschland 202 000 Asylerstanträge, im Jahr 2016 waren es 745 000.
Wie hätte man das denn mit Ihren Methoden bewältigen sol len? Das geht überhaupt nicht. Aber was entscheidend ist: Sie tun immer so, als wäre die Politik in Berlin und in Stuttgart untätig geblieben. Das stimmt halt einfach nicht. Wir haben mit zahlreichen Maßnahmen die Zugangszahlen drastisch ab gesenkt.
(Abg. Anton Baron AfD: Sie nicht! Die FPÖ! – Abg. Bernd Gögel AfD: Von einem türkischen Despoten erpressen lassen!)
Von rund 750 000 im Jahr 2016 ist die Zahl auf 180 000 im letzten Jahr reduziert worden. 180 000 im vergangenen Jahr! Das heißt, die gesamten Maßnahmen, die im Bund getroffen wurden, haben gewirkt. Jetzt geht es darum, die Ausreisever pflichtung konsequenter durchzusetzen. Sie kapieren einfach nicht, dass dazwischen ein Unterschied liegt.
Jetzt noch ein letzter Punkt: Ich fand es nett, wie Herr Kolle ge Binder vorhin enthusiastisch – ich habe fast feuchte Augen bekommen – über die Schaffung von Haftplätzen gesprochen hat. So enthusiastisch habe ich Sie zumindest bei diesem The ma noch nie erlebt.
Ich kann nur Folgendes sagen. Erstens: Die Abschiebehaftan stalt in Pforzheim haben wir von Ihnen übernommen. Zwei tens: Der Gesetzentwurf auf Bundesebene sieht vor, dass Ab schiebehäftlinge in den regulären Haftanstalten
ich weiß, Herr Kollege Hinderer, was Sie fragen wollen; die se sind auch voll; das wissen wir – getrennt von anderen Häft lingen untergebracht werden können.
Deswegen, Kollege Binder, bin ich gespannt – Ihre Partei ist ja in Berlin mit an der Regierung –, ob Sie da mitmachen, ob Sie dabei sind, wenn wir diese Maßnahme in das Gesetz mit hineinnehmen wollen. Herzlich willkommen, wenn Sie da mit an Bord sind.