Ich danke der Wirtschaftsministerin, dem Wirtschaftsministe rium, dass diese Evaluation durchgeführt wurde und auch funktioniert hat. Der Bericht liegt jetzt vor. Er ist die Grund lage für unser weiteres Vorgehen. Wir werden ihn jetzt genau auswerten, Vorschläge machen und dann auch eine Novellie rung mit dem Koalitionspartner besprechen. Ich bin absolut optimistisch, dass wir das hinbekommen.
Die Unternehmensseite und die Beschäftigten haben im Üb rigen dort auch ihre Chance genutzt und mitgemacht. So hat beispielsweise das Thema Digitalisierung eine Rolle gespielt, und wir werden uns auch diesen Bereich bei der beruflichen Weiterbildung anschauen.
... – ich komme zum Schluss, genau –: Wir werden alle Bereiche anschauen, die berufliche Weiter bildung, die politische Weiterbildung, die ehrenamtliche Wei terbildung, alle im Gesetz verankert. Dazu haben wir die Eva luierung jetzt vorliegen. Ich danke, wie gesagt, der Wirt schaftsministerin, dass wir jetzt ein Papier haben und das Gan ze besprechen können. Wir haben alle gesellschaftlichen Gruppierungen und Gruppen im Auge und werden sie auch nicht gegeneinander ausspielen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD und der SPD – Zurufe von der SPD, u. a.: Es ist alles gesagt! – Das glaube ich auch!)
Wie ich gehört habe, haben Sie den Beschlussteil Ihres Antrags zurückgenommen. Deshalb müs sen wir ihn auch nicht ablehnen, weil er nicht aufgerufen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und diverse Abgeordnete! Seit März dieses Jahres liegt der Evaluierungsbericht der Landesregierung zum Bildungszeitgesetz vor. Inwieweit die Rückmeldung einiger Hundert Teilnehmer von ca. 53 000 tatsächlich repräsentativ ist, sei allerdings dahingestellt.
Es ist dennoch zu begrüßen, dass dieser zeitlich vorgezogen wurde, und es lassen sich wichtige Erkenntnisse daraus zie hen. Denn wie bereits angesprochen wurde, haben lediglich 1,1 % der Anspruchsberechtigten im Jahr 2017 das Bildungs zeitgesetz in Anspruch genommen. Dies entspricht den Er wartungen der Landesregierung, und es entspricht den Erfah rungen anderer Bundesländer, in denen ein solches Gesetz be reits existiert.
Doch einmal ganz im Ernst: Was ist denn der Sinn eines Ge setzes, das nur von ca. 1 % der Anspruchsberechtigten wahr genommen wird? Laut dem Bericht verfügen 42,4 % der be fragten Teilnehmer über Abitur und Hochschulreife. 33,9 % haben einen Fachhochschul- oder einen Hochschulabschluss. Das bedeutet also Bildungszeit für Gebildete, Menschen, die schon grundsätzlich an Bildung interessiert sind, auf Kosten der Unternehmen.
23,8 % entfielen auf politische Bildung, und lediglich 0,7 % entfielen auf Ehrenamtsqualifizierung. Das ist also eigentlich vernachlässigbar.
Berufliche Weiterbildung ist im Zeitalter der Digitalisierung eine Schlüsselfunktion für die Wettbewerbsfähigkeit der Un ternehmen in unserem Land. Die Transformation der Wirt schaft hin zu Industrie 4.0 erfordert insbesondere einen gro ßen Qualifizierungsschub der Mitarbeiter.
Das liegt allerdings vor allem im Interesse der Unternehmen selbst. Wer in der digitalen Welt von morgen bestehen will, muss nicht nur seine Prozesse umstellen, sondern auch seine Mitarbeiter umfassend schulen. Ob es hierfür eines Gesetzes bedarf, mag bezweifelt werden. Oder glauben Sie etwa wirk lich, dass ca. 99 % der Anspruchsberechtigten nicht an be trieblicher Weiterbildung teilgenommen haben? Selbstver ständlich haben sie das, und zwar zu den Themen und in den Fachrichtungen, die für die Unternehmen und für die Mitar beiter wichtig sind.
Was bringt denn den Unternehmen das Bildungszeitgesetz? Richtig, zusätzliche Bürokratie. Davon wollten wir doch weg. Wenn der Sinn der Förderung beruflicher Weiterbildung über das Bildungszeitgesetz bereits zweifelhaft ist, so gilt dies in jedem Fall bezüglich der politischen Weiterbildung. Es er schließt sich nicht, warum Unternehmen, die im weltweiten Wettbewerb stehen, weitere Kosten für betriebsfremde Wei terbildung aufgebürdet werden sollen.
So wünschenswert die Weiterentwicklung einer demokrati schen und friedfertigen Gesellschaft ist, aber warum sollen den Unternehmen – ich denke vor allem an den Mittelstand – zusätzliche Kosten aufgebürdet werden?
(Abg. Daniel Born SPD: Ja! – Abg. Sabine Wölfle SPD: Haben wir gelesen! – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)
Ganz genau, ja klar. – Unter Absatz 2 Nummer 2 steht kon kret, dass Bildungsmaßnahmen ausgeschlossen sind, welche – ich zitiere – „unmittelbar der Durchsetzung politischer Zie le dienen“. So ein Pech aber auch, das ist nämlich genau die politische Bildung, die Sie wollen.
(Widerspruch bei der SPD – Zurufe von der SPD, u. a.: Nein, nein! – Das haben Sie einfach nicht ver standen! – Lesen Sie den Artikel durch, damit Sie es verstehen!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Unternehmen in unserem Land stehen in einem harten internationalen Wett bewerb. Sie zahlen die weltweit höchsten Energiepreise, ha ben die weltweit höchsten Arbeitskosten und ersticken an Um weltauflagen und Bürokratie.
Was diese Unternehmen mit Sicherheit zuallerletzt brauchen, sind Arbeitnehmer, die eine Woche für politische Weiterbil dung an ihrem Arbeitsplatz fehlen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist überflüssig.