Protokoll der Sitzung vom 27.06.2019

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU)

Für die FDP/DVP-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Weinmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Da tenschutzbeauftragten zeigt, wie wichtig, aber auch wie viel seitig Datenschutz in einer immer digitaler werdenden Welt ist.

Die Verlockungen für Verbraucher, aus Bequemlichkeit oder teils aufgrund anfänglicher finanzieller Vorteile ihre Daten preiszugeben, sind groß. Für Unternehmen sind Daten dabei bares Geld. Daher ist es wichtig, über die Einhaltung der Vor schriften zum Schutz der Bürger zu wachen.

Unser Ziel muss ein effektiver Datenschutz sein, der einer seits die Interessen der Menschen wahrt, zugleich aber klei nen und mittleren Unternehmen wie auch Vereinen nicht un nötige bürokratische Hürden auferlegt.

(Beifall bei der FDP/DVP – Unruhe)

Ein so praktizierter Datenschutz ist nach unserer Überzeugung ein Standortvorteil und kein Nachteil...

Einen Moment bitte, Herr Abg. Weinmann. – Meine Damen und Herren, ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Wenn Sie sich unterhalten wollen, können Sie das gern tun, aber bitte etwas leiser.

(Abg. Carola Wolle AfD: Ich habe nichts gesagt!)

Vielen Dank.

... oder gar eine unnötige Bürde. Wir begrüßen daher den Ansatz des Datenschutzbeauf tragten, zuvörderst auf Information und Aufklärung zu setzen.

Auch wenn sich eine Abmahnwelle bisher – wohl auch auf grund der noch unsicheren Rechtslage – nicht eingestellt hat, ist für uns wichtig, die rechtsmissbräuchlichen Abmahnmög lichkeiten für kommerziell handelnde Organisationen gesetz lich einzudämmen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Diese Forderung unserer Fraktion wurde durch die Landesre gierung bisher leider nicht hinreichend berücksichtigt, aber es ist noch nicht zu spät.

Generell wird man attestieren müssen, dass die Aufgaben im Bereich des Datenschutzes eher zu- als abnehmen werden.

Neben der Frage einer entsprechend auskömmlichen perso nellen Ausstattung zur Wahrnehmung und Erledigung dieser Aufgaben sind auch Nachbesserungen bei den Datenschutz gesetzen zu diskutieren, da eine weitere Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen z. B. auch bei der Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten automatisch mit einer Reduktion, mit einer Entlastung des Datenschutzbeauf tragten einhergeht.

Beim Datenschutz müssen für staatliche Institutionen diesel ben Maßstäbe gelten. Der Staat darf von keinem Unterneh men, keinem Verein, keiner Privatperson mehr verlangen als von sich selbst. Dies gilt eben auch bei den Sanktionsmög lichkeiten gegenüber Behörden bei Datenschutzvergehen.

Der Bericht listet einige Beispiele auf, in denen Behörden nicht wie erforderlich mit dem Landesbeauftragten zusam mengearbeitet haben. Mit der zusätzlichen Möglichkeit einer Sanktionierung entsprechender Vergehen, wie von uns wie derholt gefordert, wären hier die geltenden Datenschutzvor schriften effektiver durchzusetzen.

Ein weiteres Argument, das hier berücksichtigt werden muss, ist, dass die Einhaltung von Datenschutzvorschriften keinen Nachteil für Vereine, kleine und mittlere Unternehmen gegen über den Big Players, aber eben auch keinen Standortnachteil innerhalb Europas darstellt. Dies bedingt – Herr Dr. Brink, Sie hatten es angesprochen – eine gleiche, entsprechende Anwen dung der Datenschutz-Grundverordnung innerhalb Europas.

Bei all diesen Punkten wissen wir das Engagement des Lan desbeauftragten für den Datenschutz sehr zu schätzen. Inso weit, sehr geehrter, lieber Herr Dr. Brink, herzlichen Dank Ih nen und Ihrem Team für die hervorragende Arbeit, und keep up the good work.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü nen)

Für die Landesregierung er teile ich das Wort Herrn Minister Strobl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin Aras, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Das Jahr 2018 war das Jahr des Daten schutzes. Die Datenschutz-Grundverordnung hat für viele Dis kussionen gesorgt und hat niemanden unberührt gelassen. Ob im privaten oder im öffentlichen Bereich, überall begegnete man dem Datenschutz mit immer neuen Anforderungen.

Die Ansichten waren wie so häufig unterschiedlich. Das neue europäische Datenschutzrecht wurde entweder gefeiert oder als Bürokratiemonster verteufelt. Wie so häufig liegt die Wahr heit vermutlich in der Mitte. Die Anforderungen lassen sich in den überwiegenden Fällen meistern. Freilich sind auch ge wisse Nachbesserungen angezeigt.

Zunächst möchte ich aber ganz besonders Herrn Dr. Brink danken. Er hat mit seinem ganzen Team intensiv die Wirt schaft und die Vereine, aber auch die öffentlichen Stellen im ersten Jahr der Datenschutz-Grundverordnung beraten und da mit den Start in die neue Datenschutzwelt erheblich erleich tert.

Lieber Herr Dr. Brink, ich erinnere mich noch gut an Gesprä che auch im Vorfeld des Amtes, das Sie wahrnehmen, aber auch im Zusammenhang mit den letzten Haushaltsberatungen, wo wir Sie gebeten hatten, zu überlegen, ob Sie sich vorstel len könnten, insbesondere auch gegenüber Privaten, kleinen Wirtschaftsunternehmen, beratend tätig zu sein, und Sie das bejaht haben. Ich möchte einfach frank und frei sagen: Sie ha ben Wort gehalten, und diese Beratungstätigkeit ist insbeson dere für die mittelständische Wirtschaft in unserem Land et was außerordentlich Wichtiges in Baden-Württemberg. Herz lichen Dank, dass Sie Wort gehalten und das so gemacht ha ben.

(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das lässt sich auch mit Fak ten unterlegen. Der 34. Datenschutz-Tätigkeitsbericht legt hiervon nämlich ein beredtes Zeugnis ab. Die Anzahl der Be ratungen ist im Vergleich zu den Vorjahren im Behördenbe reich um 50 %, im privaten Bereich um 270 % gestiegen. 1 492 Beratungen im öffentlichen Bereich und sogar 2 948 Beratungen im nicht öffentlichen Bereich wurden durchge führt. Diese Zahlen zeigen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz als unabhängige Stelle ein wertvoller An sprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft, für die Betriebe, für die Unternehmen in unserem Land ist.

Der Landesgesetzgeber hat die Unabhängigkeit, wie es die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, vor einem Jahr im neuen Landesdatenschutzgesetz ausdrücklich verstärkt. Ver bunden mit der personellen Verstärkung der Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz bringt dies die Um setzung der Datenschutz-Grundverordnung erheblich voran.

Vor allem die Wirtschaft sowie die Vereine sind in besonde rer Weise durch die neuen Anforderungen des Datenschutzes gefordert. Lassen Sie mich hier auch ein kritisches Wort ein flechten: Ich komme viel mit kleinen und mittleren Unterneh men und auch mit ehrenamtlich Tätigen in Vereinen zusam men und höre immer wieder die Klage: Die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung passen für die großen Un

ternehmen, belasten die kleinen aber übermäßig. Ich werde mich daher auch weiterhin aktiv dafür einsetzen, differenzier te und sachgerechte Regelungen auf europäischer und auch auf nationaler Ebene zu treffen.

Ein besonderes Anliegen, für das ich mich bereits im Bundes rat starkgemacht habe, ist die Änderung des Bundesdaten schutzgesetzes in Bezug auf die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Es darf nicht sein, dass in Deutsch land bereits ab zehn ständig mit der Datenverarbeitung be schäftigten Personen ein Datenschutzbeauftragter zu bestel len ist, während in anderen europäischen Ländern ein weitaus großzügigerer Maßstab angesetzt wird. So ist mir etwa berich tet worden, dass es in Frankreich erst ab 250 Beschäftigten zu einem Datenschutzbeauftragten kommt. Es ist einfach auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten ein gigantischer Unter schied, ob ich jemanden bestellen muss, wenn ich zehn Leu te habe, oder erst, wenn ich 250 Leute habe. Es ist gerade der Sinn der Datenschutz-Grundverordnung, dass wir solche Din ge in Europa einheitlich regeln. Also darf es zwischen Frank reich und Deutschland hier nicht ein solches Delta geben. Wenn wir einen solchen Punkt identifizieren, dann sollten wir ihn auch ändern. Ich persönlich werde an dieser Sache dran bleiben und nicht lockerlassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei fall bei der FDP/DVP)

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert zu?

Verehrter Herr Dr. Schweickert, ich habe ein Pro blem: Ich muss sehr zügig zum Flugzeug. Können wir es auf andere Art und Weise klären? Ich freue mich immer auf die Debatte mit Ihnen – das wissen Sie –, und ich schätze Ihre Beiträge und auch Ihre Zwischenbemerkungen. – Ich bedan ke mich sehr.

Natürlich bleibt die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit des Landesbeauftrag ten für den Datenschutz. Aber auch der vorliegende Tätigkeits bericht hat wieder gezeigt, dass es sich bei Datenschutzver stößen im öffentlichen Bereich in der Regel um Einzelfälle handelt, die freilich zu beheben sind. Darüber herrscht in der Regel auch kein Dissens. Bei manchen Punkten lassen sich unterschiedliche Auffassungen nicht vermeiden.

Ich gebe es gern zurück, lieber Herr Dr. Brink: Die Zusam menarbeit – das berichten mir auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – mit Ihrer Behörde und mit Ihnen persönlich ist erstklassig. Dass es bei einzelnen Themen unterschiedli che Auffassungen gibt, liegt in der Natur der Sache. Dass der Datenschutzbeauftragte manche Dinge etwas anders sieht als das Landespolizeipräsidium im Innenministerium, ist ein Span nungsfeld, das es wahrscheinlich auch geben muss, das ein gewolltes Spannungsfeld ist. Wichtig ist, dass wir immer ei nen guten, pragmatischen Weg finden, die Probleme zu lösen, und dass wir das in einer anständigen Art und Weise mitein ander machen. So ist es ja auch, und so wollen wir es weiter tun. Dafür bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung schreibt einen jähr lichen Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde vor. Wir wer den also schon bald wieder Herrn Dr. Brink dazu hören, wie

sich die öffentliche Verwaltung weiter auf die DatenschutzGrundverordnung eingestellt hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen den Daten schutz sehr ernst. Dafür sorgen auch die behördlichen Daten schutzbeauftragten, die bei jeder öffentlichen Stelle eingerich tet sind. Als für die Digitalisierung zuständiger Minister sehe ich auch die großen Herausforderungen, die in den kommen den Jahren durch zunehmende Automatisierung und Vernet zung auf den Datenschutz zukommen werden. Es gilt hier, die Vorteile des Datenaustauschs mit dem Datenschutz in Ein klang zu bringen. Das ist eine gigantische Herausforderung. Für die Unterstützung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz sind wir dabei außerordentlich dankbar.

Im Bericht wird als Beispiel das autonome Fahren aufgegrif fen. Hier sind datenschutzfreundliche Lösungen schon bei der Entwicklung anzustreben. „Datenschutz by Design“ heißt hier die Lösung und bedeutet, Datenschutz von Anfang an mitzu denken und zu gestalten. So haben wir es – Sie haben selbst darauf hingewiesen – in dem wichtigen Feld der Telemedizin gemacht. Baden-Württemberg ist führend in diesem Bereich; darauf dürfen wir wirklich richtig stolz sein. Und dass wir das mit einem erstklassigen Datenschutz machen, macht dieses Projekt noch besser.

Ich bin auch dankbar dafür, dass wir beim mutigen Projekt der intelligenten Videoüberwachung in Mannheim von Anfang an den Datenschutz mitgenommen haben und dass wir bis heu te auch bei diesem Projekt eine gute Zusammenarbeit haben. Ihre Expertise fließt beim Design ein, und die Entwicklung ei ner intelligenten Videoüberwachung in Mannheim wird durch diese Zusammenarbeit nicht etwa gehemmt oder verschlech tert, sondern in Wahrheit sogar besser.

Die Avantgarde, die wir deutschland- und europaweit in die sem Bereich der Digitalisierung darstellen, sind wir auch des wegen, weil wir „Datenschutz by Design“ machen und dabei von Anfang an kooperieren.

Aber auch die Verwaltung, meine Damen und Herren, schrei tet voran und will dem Bürger die elektronische Nutzung von Dienstleistungen ermöglichen. Es ist ganz klar, dass die Bür ger darauf vertrauen können müssen, dass ihre Daten bei uns sicher sind. Wir müssen uns also auch in Zukunft ständig wei terentwickeln, und zwar unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit.

Noch einmal möchte ich Herrn Dr. Brink, unserem Landes beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfrei heit, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für den Tätigkeitsbericht sowie für die gute und kon struktive Zusammenarbeit danken. Ich bin mir sicher, dass wir die zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen gemein sam bewältigen werden.

Ich setze, lieber Herr Dr. Brink, darauf, dass wir auch in Zu kunft an der Sache orientiert in einem guten Geist zusammen arbeiten, sodass wir unser Land auch in der virtuellen Welt – in einer Welt, die zunehmend virtueller wird – gut und sicher voranbringen.

(Abg. Gabi Rolland SPD: Wohin?)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)