Ich komme zu Einzelplan 09. Die wirtschaftliche Lage der bayerischen Forstbetriebe wird maßgeblich durch die Erlöse aus dem Holzverkauf bestimmt. Wie es um den Holzverkauf bestellt ist, brauche ich hier nicht zu sagen. Es gibt seit Jahren einen deutlichen Abwärtstrend. Dazu hat eine Reihe von Gründen beigetragen.
Eine Umkehr dieses Trends ist derzeit nicht absehbar. Die Holzerlöse der Bayerischen Staatsforstverwaltung sind im laufenden Jahr um 1,50 e pro Festmeter, gegenüber 1999 sogar um 10 e pro Festmeter, gesunken. Zusätzlicher Holzeinschlag im Rahmen bestehender Nutzungsmöglichkeiten hat einen Teil der Einbußen in Höhe von 50 Millionen e kompensiert. Die Nachhaltigkeit bleibt aber auch bei gestiegenem Holzeinschlag in vollem Umfang gewahrt.
Die grundlegende Reform der Bayerischen Staatsforstverwaltung, die wir derzeit durchführen, ändert nichts an unserer Grundausrichtung auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Gesunde, stabile und leistungsfähige Mischwälder zu schaffen, bleibt unsere Kernaufgabe. Damit garantieren wir die Erfüllung der unverzichtbaren Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Bergwald. Er hat für den Hochwasserschutz und den Schutz vor Lawinen und Erosion eine herausragende Bedeutung. Das Gleiche gilt auf den Hochwasserschutz bezogen für den Auwald.
Bei der Begründung und Pflege der Mischwälder nutzen wir alle Rationalisierungsmöglichkeiten konsequent aus. Dazu zählt, wo immer möglich, die Naturverjüngung. Die Pflanzkosten haben sich in den Staatswäldern seit 1989 auf weniger als die Hälfte verringert. Die Erfolge unserer Anstrengungen zur weiteren Rationalisierung spiegeln sich in den Betriebsergebnissen wider. Seit 1997 schreiben wir im Geschäftsfeld Produktion schwarze Zahlen.
Auch im Jahr 2003 sollen im Staatswald Gewinne erwirtschaftet werden. Die Vorgaben im Geschäftsfeld Produktion sehen ein Plus von 11,2 Millionen e für 2003 und 14,3 Millionen e für 2004 vor. Meine Damen und Herren, denken Sie daran: Ein Sturm könnte dies alles in wenigen Minuten zunichte machen.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung stehen die Bayerischen Staatsforsten damit vor einer bisher nicht gekannten Herausforderung. Fallende Einnahmen lassen sich zunächst nur durch verminderte Ausgaben ausgleichen. Ich bin aber sicher: Die Bayerische Staatsforstverwaltung wird diese Aufgabe meistern. Dazu bedarf es aber einer wesentlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Aus den Überschüssen des Staatswaldes und dem Zuschuss zur Verlustabdeckung aus dem Haushalt werden die im Interesse des Gemeinwohls erbrachten Leistungen in den drei Geschäftsfeldern Schutz und Erholung, Dienstleistung und Hoheit finanziert. Der Zuschussbedarf beträgt im Jahr 2003 79,8 Millionen e und im Jahr 2004 77,8 Millionen e. Die moderate Erhöhung um durchschnittlich 1,7% ist durch Personal- und Sachkostenveränderungen begründet.
Nur wenn wir die im Staatswald angestrebten Gewinne vollständig realisieren können, wird es möglich sein, die im Geschäftsfeld Schutz und Erholung eingeplanten 14,6 Millionen e bzw. 14,7 Millionen e bereitzustellen. Unabhängig davon erfordert der Umfang des Budgets, sich auch hier auf die wichtigsten Brennpunkte und die notwendigsten Maßnahmen zu konzentrieren. Dazu zählen die Umsetzung des EU-Programms NATURA 2000 und die Fortsetzung der Schutzwaldsanierung im Hochgebirge, die ein wichtiger Schwerpunkt ist.
Eine im Waldgesetz für Bayern verankerte Aufgabe der Bayerischen Staatsforstverwaltung ist die Waldpädagogik. Es gibt in unserem Land genügend Leute – insbesondere Schüler –, die nie in ihrem Leben in einem Wald waren. Man glaubt es kaum, aber das ist tatsächlich der Fall. Wir wollen gewährleisten, dass unsere Schülerinnen und Schüler wenigstens einmal während ihrer Schulzeit den Wald erleben.
Unser Schwerpunkt bei den Dienstleistungen ist das flächendeckende Beratungsangebot für die 500000 bayerischen Waldbesitzer. Hauptsächlich durch Erbteilungen kommen jedes Jahr 4500 Waldbesitzer hinzu, die zum Teil überhaupt nicht am Ort leben und nicht mit dem Wald umgehen können, den sie ererbt haben. An Fördermitteln stehen für 2003/04 mit der Genehmigung des Haushaltsgesetzes je Jahr rund 23 Millionen e zur Verfügung – und damit die gleiche Summe wie 2001.
Eine besondere Bedeutung kommt der Stärkung der überbetrieblichen Zusammenarbeit in Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften zu. Es gilt jetzt, das Kerngeschäft, nämlich die Holzvermarktung, weiter zu optimieren. Das zahlt sich für die Mitglieder aus. Wenn 500000 Waldbesitzer ihre Bäume einzeln anbieten würden, wäre das ineffizient. Die Zusammenschlüsse ermöglichen Stärke auch auf der Anbieterseite.
Besondere Verpflichtungen hat in Bayern der Körperschaftswald zu erfüllen. Es gilt hier die gesetzlich fixierte Vorgabe zur vorbildlichen Bewirtschaftung. Eine ihrer Stützen ist die staatliche Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald. Hier hat das 1998 eingeführte Entgelt inzwischen weitgehende Anerkennung gefunden. Um die finanziell belasteten Kommunen zu entlasten, sollte eine Neugestaltung der Entgeltsätze jedoch erst zum Haushalt 2005/2006 erfolgen.
Die Bayerische Staatsforstverwaltung vereint nahezu alle Dienstleistungen rund um den Wald unter einem Dach und entspricht damit voll den Forderungen nach einer bürgernahen Verwaltung. Die daraus erwachsenden Aufgaben wollen wir auch in Zukunft zum Wohle des Waldes, der Waldbesitzer und der Gesellschaft effizient erfüllen. Der Bayerische Landtag begleitet diesen Weg und hat mit seinen Beschlüssen immer wieder bestätigt, dass die Bayerische Staatsforstverwaltung und unsere Waldbesitzer auf seine Unterstützung zählen können. Forst-, Land- und Ernährungswirtschaft sind ein wichtiger Faktor für eine nachhaltige Daseinsvorsorge für unsere Bevölkerung. Davon sind letztlich nicht nur die Bauern und Waldbesitzer, sondern alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes betroffen.
Abschließend darf ich dem Bayerischen Landtag für die Unterstützung in den Fragen, die mein Ressort betreffen, ganz herzlich danken.
Ich danke dem Haushaltsausschuss mit seinem Vorsitzenden Manfred Ach für die sachkundigen Beratungen und dem Landwirtschaftsausschuss mit seinem Vorsitzenden Friedrich Loscher-Frühwald für seine Unterstützung.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum vorgelegten Haushaltsentwurf und damit um den notwendigen Handlungsspielraum für weitere zwei Jahre effektive Landesagrar- und -forstpolitik zum Wohle aller Bürger unseres Landes.
Vielen Dank Herr Staatsminister, Sie haben fast auf die Sekunde genau 30 Minuten lang gesprochen. Im Ältestenrat wurde für die gemeinsame Aussprache eine Redezeit von einer Stunde und 30 Minuten festgesetzt. Davon entfallen auf die Fraktion der CSU 42 Minuten, auf die SPD-Fraktion 30 Minuten und auf die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN 18 Minuten. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als erster Redner hat Herr Kollege Starzmann das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ihr Beifall soeben war sehr aufschlussreich; denn dort, wo die Stimmung nicht vorhanden ist, muss man sie künstlich erzeugen. Vielleicht kommt aber noch Stimmung auf.
Wenn nicht etwas ganz ganz Fürchterliches passiert, ist es voraussichtlich das letzte Mal, dass ich im Bayerischen Landtag zum Haushalt des Landwirtschaftsministeriums sprechen werde.
Haben Sie Verständnis, dass ich mich nicht nur mit den Zahlen des vorliegenden Doppelhaushalts beschäftige. Ich bin so frei, mit dieser Rede einen Rückblick auf 20 Jahre Agrarpolitik im Bayerischen Landtag, eine Bestandsaufnahme und einen kurzen Ausblick, was künftig sein wird, zu verbinden.
Wäre ich ein Populist, müsste ich kritisieren, dass das Agrarinvestitionsförderprogramm um 15 Millionen e gekürzt wird, dass das Programm zur Erhaltung der Kulturlandschaft um 8 Millionen e gekürzt wird und dass die Verbraucherinitiative von einst 68 Millionen e völlig entfällt. Ich will mich aber darüber nicht mokieren, weil wir nicht sind wir ihre Berliner CSU-Kollegen, die alles und jedes kritisieren und denen nichts passt. Wir wissen, dass es eben nicht geht, die Neuverschuldung zu senken ohne zu sparen. Wir finden es richtig, dass die Staatsregierung vorschlägt, Landesmittel dort einzusetzen, wo durch Kofinanzierung mit Landesgeld Millionen
Euro aus der Bundes- und der Europakasse nach Bayern geholt werden können. Es wäre aber auch ehrlich von der Staatsregierung zuzugeben, dass ein großer Teil des bayerischen Agrarhaushaltes Gelder vom Bund und von Europa sind, die jetzt Bayern schmücken. Bayern als immer noch führendes Agrarland profitiert auf diesem Wege sogar von der immer so beklagten Nettozahlerposition der Bundesrepublik in der Europäischen Union.
Ich erlaube mir auch von dieser Stelle aus an die Bundesregierung zu appellieren, ihre Pläne zur Abschaffung des § 13 a des Einkommensteuergesetzes und zur Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft zu überdenken.
Es sieht so aus, als wären wir darin erfolgreich. Das bestehende Recht ist nämlich im Grundsatz richtig. Es soll beim Wahlrecht bleiben zwischen den für die Steuerverwaltung für und die betroffenen Bauern einfachen Pauschalierungen und dem Einzelberechnungsverfahren, wer dieses nehmen möchte. 80000 zusätzliche detaillierte, wahrscheinlich ergebnislose Einkommensteuererklärungen und 80000 zusätzliche Umsatzsteuererklärungen allein aus der bayerischen Landwirtschaft fressen die 20 Millionen e der erhofften Steuermehreinnahmen durch Personalkosten bei den Finanzämtern mehr als auf.
Außerdem sind die Hoffnungen auf Mehreinnahmen trügerisch. 2004 werden nämlich die Steuereinnahmen durch die Umstellung erst einmal zurückgehen, weil das vorhandenen Umlaufvermögen – bisher pauschal besteuert – abgezogen werden kann. Ich empfehle daher: Davon lasse man die Finger. Der volle Mehrwertsteuersatz auf Hunde- und Katzenfutter wäre weitaus gerechtfertigter und wahrscheinlich auch unbürokratisch zu handhaben.
Ich will nicht zu parteipolitisch werden, aber Herr Eichel möge bedenken, dass diese Vorschläge von Referenten stammen, die schon unter Waigel eingestellt worden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den zwanzig Jahren, in denen ich nun dem Bayerischen Landtag angehöre, habe ich fünf bayerische Landwirtschaftsminister aus der Opposition begleiten dürfen. Unter ihnen habe ich nur einen erlebt, der bayerische Landwirtschaft gestaltet und nicht nur verwaltet hat. Dies war Hans Eisenmann. Ihm gegenüber habe ich im Landtag, weil ich jung war, am schärfsten gesprochen. Das tut mir heute Leid.
Er war, als ich 1982 in den Landtag kam, schon 13 Jahre lang Minister. Sein großer Wurf war 1970 das Landwirtschaftsfördergesetz, das den so genannten bayerischen Weg begründete und das vom Landtag einstimmig beschlossen wurde. Leider wurde das Kernstück dieses Gesetzeswerkes bis heute nicht ausreichend umgesetzt. Manche haben es bis heute noch nicht verstanden. Der
Kerngedanke dieses Gesetzes war, die Wettbewerbsanpassung der bayerischen landwirtschaftlichen Betriebe durch technischen Fortschritt auf dem Wege der überbetrieblichen Zusammenarbeit zu erreichen. Stattdessen verfolgte die CSU eine Ideologie möglichst vieler aber leider undefinierter so genannter bäuerlicher Vollerwerbsbetriebe, die auf der Fehleinschätzung basierte, dass durch eine mit Milliarden DM geförderte Betriebsaufstockungswelle der Wettlauf mit dem technischen Fortschritt zu gewinnen sei. Doch die durchschnittliche Betriebsgröße stieg in Bayern seit 1958 nur von 9 auf 24 Hektar, also um 180%, während zum Beispiel die Schlepperstärke um 650% gesteigert wurde, nämlich von 16 auf 120 PS.
Als Folge dieser Fehleinschätzung ist der Begriff „Vollerwerbsbetrieb“ still und verschämt aus dem Vokabular der CSU verschwunden. Er wurde durch den so genannten Haupterwerbsbetrieb ersetzt. Damit ist die VollerwerbsIdeologie des „Wachsen oder Weichen“ gescheitert. Auch die Haupterwerbsbetriebe werden weniger. 60% der bayerischen Landwirtschaft sind bereits Nebenerwerbler. Im Zeitalter der satellitengesteuerten Landwirtschaftstechnik kann sich auch ein tausend Hektar-Betrieb die Eigenmechanisierung nicht mehr leisten. Aber ein Nebenerrwerbsbetrieb im Maschinenring kann auch diese Technik preiswert nutzen. Die Durchschnittsgröße eines bayerischen Maschinenbetriebs beträgt 29000 Hektar, und die besten unter den so genannten Haupterwerbsbetrieben im Maschinenring sind in Wirklichkeit auch Nebenerwerbsbetriebe geworden. Sie haben es nur noch nicht gemerkt. Ihr neuer Haupterwerb stammt nämlich aus Einnahmen als de facto landwirtschaftlicher Arbeitnehmer im Maschinenring.
Was wir jetzt brauchen, und daran traute sich keiner der Eisenmann-Nachfolger heran, ist eine Novellierung des bayerischen Landwirtschaftsförderungsgesetze, die folgende Schwerpunkte zum Ziel hat:
Erstens. Maschinenringe müssen aus der Staatsabhängigkeit heraus. Lieber keine Förderung als Staatsgeld, das sich nur als Hemmschuh auswirkt. Bauern, die es 44 Jahre nach Gründung der ersten Maschinenringe noch nicht gemerkt haben, dass dort ihre Chancen liegen, werden auch durch staatliche Zuschüsse nicht zur Vernunft der überbetrieblichen Zusammenarbeit gebracht.
Zweitens. Wir brauchen eine Hightech-Berufsausbildung speziell für Nebenerwerbslandwirte statt Subventionen. Das Konzept „Landwirtschaftsschule 2000“ in Bayern ist zu kurz gegriffen. Die gleichzeitige Ausbildung zu zwei Berufen für Landwirte, wie sie zum Beispiel im Klessheim bei Salzburg praktiziert wird, könnte auch für Bayern Modell stehen.
Drittens. Die Landwirtschaftsberatung muss unabhängig werden und zumindest zum Teil von den Bauern bezahlt werden. Die kostenlose Offizialberatung wurde eingeschränkt. Die Beamten sind mit Zuschussberechnungen und Zuschusskontrollen, die in Bayern im Übrigen zum Teil hausgemacht sind, überbeschäftigt. Die Restbera
tung befindet sich in der Abhängigkeit politischer Fördervorgaben und ist weit weg von der Marktwirtschaft.
Viertens. Landwirten, die sich ein zweites Standbein als Selbständige schaffen wollen, muss Unterstützung gewährt werden. Nicht nur Investitionen, also nicht nur Geld ist nötig, mindestens ebenso wichtig ist es, den Betroffenen neue Ideen zu vermitteln und die innovative Nutzung immer mehr vorhandener, teurer, leerstehender landwirtschaftlicher Gebäude zu ermöglichen.
Was ist stattdessen seit Eisenmann geschehen? Was haben wir nicht alles an agrarpolitischen Seifenblasen in Bayern erlebt?
Erstens. Als Wahlkampfstrategie gegen die Regierung Helmut Schmidt haben CDU und CSU den Bauern 1983 eine aktive Preispolitik versprochen. Am Beispiel des Getreidepreises sei diese Seifenblase erklärt. 1983 – nach der Wahl zu Beginn der letzten Regierungsperiode – lag der Nettoerzeugerpreis bei Mahlweizen bei umgerechnet rund 23 e pro Dezitonne, während er 1998 nicht einmal 11 e betrug. In 15 Jahren mehr als 50% Preisverfall – ich meine: eine saubere aktive Preispolitik.
Zweitens. Franz-Josef Strauß versprach den Bauern einen Jahrhundertvertrag. Was für 100 Jahre gedacht war, sollte aber doch wenigstens für zehn Jahre gut sein. Deshalb habe ich im Internet nach dem Stand des Jahrhundertvertrages geforscht. Die Ergebnisse sind aufschlussreich: Man gebe den Begriff „Jahrhundertvertrag“ in den Server des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten ein und erhält die Antwort: „Keine Ergebnisse für Jahrhundertvertrag. Prüfen Sie die korrekte Schreibweise der Suchbegriffe“. Macht man das Gleiche bei dem Bayernserver der Staatskanzlei, ist die Antwort: „Suchergebnis Jahrhundertvertrag: Null. Die Suche hat keinen Treffer ergeben.“ Auf dem Server des Bauernverbandes: „Jahrhundertvertrag: Keine Dokumente gefunden. Versuchen Sie es noch mal.“ Kommentar überflüssig.
Drittens. Als Folge von BSE in Bayern wurde eine groß angelegte Verbraucherinitiative verkündet. Im Wesentlichen handelte es sich bei den Millionenaufwendungen um die Beseitigungskosten für Tiermehl. Aber noch immer ist die CSU nicht bereit, die technisch bereits mögliche völlige Einstellung der Tiermehlerzeugung durchzusetzen. Einen Antrag von uns haben Sie abgelehnt.
Viertens. Der BSE-Schock hat immerhin die Bayerische Staatsregierung veranlasst, sich für mehr Umweltschutz in der Agrarförderung einzusetzen. Deshalb kritisierte der Bayerische Landwirtschaftsminister Miller am 4. März 2001 die Bundeslandwirtschaftsministerin dafür, dass sie die von der EU ermöglichte so genannte Modulation, das heißt die Abschöpfung von Zahlungen an Großbetriebe zugunsten der Honorierung von Umwelt und ökologischen Leistungen, nicht umgesetzt habe. Miller wörtlich: „Es ist doch höchste Zeit, eine Differenzierung als wesentlichen Bestandteil des derzeitigen Prämiensystems auch in Deutschland einzuführen.“
Auch diese Kritik war offensichtlich nur eine Politseifenblase, denn am 18. Oktober 2002 war in der Zeitung zu lesen, dass auf Vorschlag desselben Ministers Bayern einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen werde, um die Aufhebung des vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzes zur so genannten Modulation landwirtschaftlicher Direktzahlungen zu erreichen. Heute hat er sich wieder damit gebrüstet. Da soll sich noch einer auskennen, was die CSU wirklich will.
Da wundert es auch nicht, dass wir mit vier Landwirtschaftsministern nach Eisenmann alle möglichen Skandale erleben durften, die alle zulasten des Landwirtschaftshaushalts gingen: