Protokoll der Sitzung vom 05.12.2002

(Zuruf von der CSU)

Lieber Herr Kollege, Sie haben unsere entsprechenden Haushaltsanträge immer abgelehnt. Sie haben sich vielleicht im stillen Kämmerlein Gedanken darüber gemacht, konnten sich aber nicht durchsetzen. Das nutzt doch den Bewährungshelfern und der Allgemeinheit nichts, die dann besser geschützt werden kann, wenn ein Bewährungshelfer weitere Straftaten verhindern kann. Dies ist doch der Hintergrund. Außerdem haben die Bewährungshelfer ausgerechnet, dass der Freistaat

sogar etwas spart, wenn sie weniger Probanden haben, um die sie sich dann besser kümmern können.

Wir haben immer wieder Anträge gestellt, die Präventionsmaßnahmen und ambulanten Maßnahmen im Jugendstrafrecht zu verbessern. Es gibt leider immer noch Staatsanwälte, die sich bei Anwendung des Jugendstrafrechtes, wo dieses möglich ist, für einen Täter-Opfer-Ausgleich oder ein Anti-Gewalt-Training aussprechen, in deren Landgerichtsbezirk es so etwas aber nicht gibt oder die fachkundigen Leute maßlos überlastet sind. Die Folgewirkungen sind auch hier ganz klar.

Sie singen immer das hohe Lied der Kinder und wie man diese betreuen müsste.

Wissen Sie, wie sich die Überlastung der Richter auswirkt? In einem normalen Gericht mit sehr fleißigen Richtern streiten Eltern, wer das Kind für sich bekommt und wie das mit den Besuchsrechten ist. Ein Richter sagte uns im Juni dieses Jahres: „Diesen Eltern kann ich nur einen ersten Termin Anfang Dezember geben.“ Was in den sechs Monaten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird, kann sich jeder vorstellen. Auch das haben Sie zu verantworten.

(Beifall bei der SPD)

Beim Justizvollzug leiden Sie, Herr Justizminister, natürlich unter den Folgelasten Ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger, die vergessen haben, dass der Strafvollzug auch zur Resozialisierung dienen sollte und die nur auf Absicherung gesetzt haben. Wir haben aber immer noch die Situation, dass Bayern bei den gut ausgebildeten Justizvollzugsbeamten gegenüber den alten Bundesländern im Durchschnitt bei weitem das Schlusslicht ist. Die würden sich gerne ihrer Zöglinge annehmen, Hinweise geben und versuchen, einzuwirken, dass diese befähigt sind, danach ein straffreies Leben zu führen. Aber was passiert? Die werden oft 23 Stunden eingeschlossen, weil nicht genügend Personal für den Aufschluss auf einem Gang vorhanden ist. Was passiert? Ungeheure Restriktionen beim Besuch oder beim Telefonieren, weil dafür Begleitung erforderlich ist. Das ist kein Strafvollzug, der der Allgemeinheit dienlich sein kann. Es ist in weiten Bereich ein bloßer Verwahrvollzug. Das ist der falsche Weg zur Sicherung der Allgemeinheit.

(Beifall bei der SPD)

Zum Schluss: Konzentrieren Sie sich – Sie haben ja viele Mitarbeiter da sitzen – bitte primär auf die bayerische Justiz. Machen Sie Ihre Hausaufgaben und lassen Sie die bayerische Justiz nicht personell austrocknen. Tragen Sie dazu bei, dass das Ansehen der Justiz in unserem demokratischen Rechtsstaat nicht weiterhin Schaden leidet. Das wäre Ihre Aufgabe und nicht solche die wahre Situation vertuschenden Reden zu halten, wie sie heute gehalten worden sind.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Dr. Müller.

Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Justizminister! Herr Kollege Hahnzog, wir sehen die Sache anders als Sie. Wir können uns der abschließenden Bitte des Staatsministers der Justiz nicht verschließen, dem Einzelplan 04 als Basis für die Rechtsgewährung in schwieriger Zeit unsere Zustimmung zu geben. Der heute zur Verabschiedung anstehende Entwurf des Doppelhaushalts 2003/2004 bietet nach meiner festen Überzeugung weiterhin eine solide Grundlage für eine bürgernahe und leistungsstarke, moderne und effektive Justiz. Die Gesamtausgaben des Einzelplans betragen unter Berücksichtigung der ersten und zweiten Nachschubliste sowie eines Änderungsantrags meiner Fraktion – Kürzung des Ansatzes für Zeugenentschädigungen um 500000 e – im Jahr 2003 1,5729 Milliarden e – das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 0,96% – und im Jahr 2004 1,5922 Milliarden e – das ist eine Steigerung um weitere 1,67%. Der Anteil des Justizetats am Gesamthaushalt beträgt circa 4,5% im Jahr 2003 und circa 4,6% im Jahr 2004. Diese Prozentzahlen, die wiederum einen überproportionalen Zuwachs des Einzelplans 04 belegen, zeigen den hohen Stellenwert, den wir dem Justizbereich auch in schwierigen Zeiten einräumen.

Ohne Zweifel sieht sich die bayerische Justiz – der Herr Justizminister hat darauf bereits hingewiesen – seit Jahren einer hohen Arbeitsbelastung gegenüber. Dies gilt in exemplarischer Weise auch für die Bewährungshelfer, deren Geschäftsbelastung in den letzten 20 Jahren um mehr als 44% gestiegen ist. Umso erfreulicher ist, dass es im vorliegenden Haushalt gelungen ist, 20 neue Stellen für Bewährungshelfer – 20 neue Stellen für Sozialinspektoren der Besoldungsgruppe A 9 anstelle von 20 Stellen für Justizwachtmeister der Besoldungsgruppe A 3 auszubringen. Das kann wirklich Geld sparen, Herr Hahnzog, da gebe ich Ihnen Recht: Bewährungshelfer können Geld sparen.

Dazu kommen noch sechs neue Stellen für Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R1. Dabei muss man wissen, dass bereits im Nachtragshaushalt für das Jahr 2002 vier Stellen für Staatsanwälte und 25 Stellen für Justizoberwachtmeister neu ausgebracht worden sind. Weiterhin gibt es 12 neue Stellen für die Justizvollzugsanstalten, nämlich für eine weitere dringend benötigte sozialtherapeutische Abteilung, vom Obersekretär bis zum Leitenden Medizinaldirektor, anstelle von 15 Stellen für Obersekretäre im Justizvollzugsdienst der Besoldungsgruppe A 7. Diese 38 neuen Stellen für die Justiz waren nur im Rahmen des nach dem 11. September 2001 erstellten Sicherheitskonzeptes möglich. Sie tragen auch sämtlich zur Sicherheit unserer Bürger im Freistaat Bayern bei und untermauern unseren hohen Anspruch: Bayern muss das sicherste Land der Bundesrepublik bleiben. 2,9 Millionen e im Jahr 2003 sowie 3 Millionen e im Jahr 2004 werden für zusätzliche Vertretungskräfte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen.

Der vorliegende Doppelhaushalt ist besonders durch zahlreiche Stellenhebungen gekennzeichnet: vier kostenneutrale Hebungen im Justizministerium, 410 kostenneutrale Hebungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, 826 kostenwirksame Hebungen bei Gerichten

und Staatsanwaltschaften, 334 kostenwirksame Hebungen bei den Justizvollzugsanstalten im Rahmen des Hebungskonzeptes. Dies sind im Ganzen 1574 Hebungen, was sich in diesen Zeiten durchaus sehen lassen kann. Die daraus möglichen Beförderungen sind meines Erachtens sehr wohl verdient und werden nach meiner Überzeugung auch der Motivation dienen.

Selbstverständlich sind und bleiben qualifizierte und motivierte Mitarbeiter für die Effizienz der bayerischen Justiz entscheidend. Dazu kommen muss aber modernste Technik. Bei der Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit modernster EDV-Technik nimmt Bayern nach meinen Informationen – in diesem Punkt befinde ich mich im Gegensatz zu Herrn Kollegen Hahnzog – durchaus bundesweit eine Spitzenstellung ein.

(Dr. Hahnzog (SPD): Das ist eine Abweichung gegenüber Ihren früheren Äußerungen!)

Die gegenüber dem laufenden Jahr um 2,646 Millionen auf 30 Millionen e vorgesehene Erhöhung der EDV-Ansätze – das ist eine Steigerung um 9,67% – ermöglicht eine weitere Rationalisierung sowie nach dem Motto: „Schnelles Recht ist gutes Recht“ eine Beschleunigung von Verfahrensabläufen und trägt zur Bewältigung des gestiegenen Arbeitsanfalls bei. Für das Jahr 2004 stehen ebenfalls 30 Millionen e zur Verfügung.

Die notwendigen Einsparungen zum Ausgleich der Steuermindereinnahmen und der Mehrbelastungen durch den Länderfinanzausgleich aufgrund der Steuerschätzung vom 12./13. November 2002 schlagen bei den Hochbaumaßnahmen – Anlage S – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten mit je 8 Millionen e minus in den beiden Haushaltsjahren 2003 und 2004 zu Buche. Deshalb müssen die weiterführenden Planungen und der Baubeginn für das Ziviljustizzentrum München um zwei Jahre verschoben werden. Die Fertigstellung der JVA Landshut wird sich um ein Jahr bis zum Jahre 2006 verzögern. Mit den Planungen für die neue JVA in Augsburg/Gablingen kann erst im Jahr 2004 begonnen werden. Insgesamt stehen für Hochbaumaßnahmen nach der Anlage S in den beiden Haushaltsjahren je 42,6179 Millionen e, einschließlich 17,3365 Millionen e bei Kapitel 13 15, zur Verfügung.

Damit können umfangreiche laufende Baumaßnahmen fortgeführt bzw. zum Abschluss gebracht werden, wie die Generalsanierung des Justizgebäudes Wilhelmsplatz 1 in Bamberg und wichtige Baumaßnahmen, wie die Generalsanierung des Strafjustizzentrums in München, begonnen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Einzelheiten und Zahlen des Etats, der im Haushaltsausschuss eingehend beraten worden ist, wie den Ansatz für die Entschädigung von Vollstreckungsbeamten von je 42 Millionen e oder den Aufwendungsersatz im Betreuungsrecht von je 53 Millionen e, möchte ich Ihnen ersparen, vielmehr abschließend feststellen, dass im Hinblick auf den großen Unterschied zwischen dem Wünschbaren und dem Machbaren im Entwurf des Einzelplans 04 das finanziell noch Darstellbare ausgewiesen ist. Deshalb

müssen die 14 Änderungsanträge der Opposition, die sich weitgehend auf sieben Eingaben stützen, und die Mehrkosten von jährlich insgesamt 44,2 Millionen e mit sich bringen würden, zur Ablehnung empfohlen werden.

Hohes Haus, namens der CSU-Fraktion bedanke ich mich bei Herrn Staatsminister Dr. Weiß, bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizministerium und bei allen Angehörigen des Ressorts im ganzen Land für ihren engagierten Einsatz in den vergangenen Jahren.

Persönlich – das ist mir ein Anliegen – bedanke ich mich – leider nur zu Protokoll, weil er heute nicht anwesend ist – bei Herrn Kollegen Hermann Niedermeier, meinem Pendant im Ausschuss, der dem Parlament in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr angehören wird, für seine stets von großer Fairness gekennzeichnete Art der Auseinandersetzung.

Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung zum Einzelplan 04 für die Jahre 2003 und 2004 in der endgültigen Fassung des Haushaltsausschusses.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegt ein Antrag der CSU-Fraktion auf namentliche Abstimmung über den Justizhaushalt vor. Darüber können wir in 15 Minuten abstimmen, es sei denn, die Reden werden länger. Frau Kollegin Stahl, Sie sind die nächste Rednerin.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Ich werde mich an die Zeit halten, das sind 18 Minuten.

Ich habe immer noch Herzblut für die Rechtspolitik und freue mich, dass meinem Vorredner mit brausendem Interesse gelauscht wurde; denn ich glaube, dass man darauf achten sollte, diesen Bereich nicht zu kurz kommen zu lassen. Er hat Bedeutung für viele viele Bürgerinnen und Bürger, auch wenn es auf den ersten Blick aussieht, als würde es sich um ein sehr trockenes Thema handeln.

Wir haben Verständnis, dass die Probleme klein- und die Situation schöngeredet wird, denn für die Mitglieder der Staatsregierung gilt seit der Bundestagswahl das ungeschriebene Gesetz, dass die politische Selbstdarstellung in möglichst leuchtenden Farben erfolgen soll, und wenn sie sehr leuchtend sind, noch die Chance besteht, einmal Minister werden zu dürfen.

Die heutige Haushaltsrede könnte man spiegelgleich mit der von 1998 halten. Es gibt im Detail Verbesserung. Aber eine große Linie für wirklich echte Änderungen ist nicht erkennbar. Während der Verfassungsschutz vor Kraft nicht laufen kann, steht die Justiz wie im Märchen das Mädchen mit den Schwefelhölzern als Bittstellerin halbnackt da.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade nach dem 11. 09. 2001 hat eine massive Verschiebung der Mittel zulasten der zivilen Seite von Recht

und Ordnung stattgefunden, und die Staatsregierung zeigt auch mit dem heute vorliegenden Justizhaushalt deutlich, wie wenig ernst sie Begriffe wie „Rechtsfrieden“ und „Rechtssicherheit“ nimmt.

Wir hingegen verlangen eine Gleichbehandlung der Ordnungs- und Sicherheitspolitik ebenso wie die der Justizpolitik. Beispielswiese beklagt der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes – ich zitiere:

Es ist schon merkwürdig, dass die Bayerische Staatsregierung immer nur dann den starken Staat hervorkehrt, wenn es um den Abbau von Bürgerrechten geht, die Bürger aber gerade dort alleine lässt, wo eine Stärkung der Rechtspflege echte Vorteile für den Einzelnen brächte. Vielleicht habe es sich aber auch noch nicht bis nach München herumgesprochen, dass zum Beispiel weitaus weniger Firmen in Bayern wegen der Machenschaften arabischer Terroristen insolvent würden, als wegen ausbleibender Zahlungen säumiger Schuldner.

Ich muss sagen: Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich kann das nur unterstreichen.

Ich wünschte mir bei Herrn Justizminister Dr. Weiß dieselben leuchtenden Augen, wenn er zu den substanziellen Bedingungen unseres Rechtsstaates spricht, wie zum Beispiel Rechtsfrieden und Rechtssicherheit und wie die in schwierigen Zeiten zu erhalten wären, wie sie Herr Dr. Beckstein bekommt, wenn er über Überwachung, Kontrolle und Abschiebung spricht. Ich meine, bei der Wertigkeit und Gewichtigkeit der beiden Politikfelder wird mit zweierlei Maß gemessen.

Wir GRÜNEN halten es für genauso wichtig, dass Bürger/innen und Unternehmen zeitnah zu ihren Rechten kommen, wie wir auch die Verfolgung von Straftätern aus Gründen der Gerechtigkeit und des Opferschutzes für unabdingbar halten. Bei allem Verständnis für die Haushaltssituation, muss sich in fünf Bereichen dringend etwas ändern, weil es hier auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft geht: Erstens bei den Gerichtsvollziehern, zweitens im mittleren Justizdienst, drittens bei der Bewährungshilfe, viertens bei den Staatsanwaltschaften und fünftens im Strafvollzug.

Nach den letzten Erhebungen in den Ländern wurden die jahrelangen Klagen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von mittlerweile 62 Stunden leisten, bestätigt. Da nützt es nichts, wenn das Justizministerium auf gesunkene Pensen und gestiegene Personalzahlen hinweist; denn die Zahlen ändern letztendlich an der tatsächlichen Belastung der Gerichtsvollzieher nichts. Man muss auch bedenken, dass zu all dem noch ungefähr 20 Wochenarbeitsstunden an unterstützender Hilfe durch Zuarbeit notwendig sind.

Wie sieht es tatsächlich entgegen den Behauptungen des Justizministers aus, der gesagt hat, das stimme, sei aber nicht so schlimm. Mich erinnert das an die Debatte von heute früh mit Herrn Stoiber: irgendwie, vielleicht, irgendwo. Wie sieht es tatsächlich bei den geleisteten Sach- und Personalkosten aus? – Eine jährliche Über

stundenleistung von 1012 Stunden, nicht gedeckte Sachkosten, eine schwierige Klientel, und vonseiten des Freistaates werden auch noch Rückzahlungen verlangt, die im Jahr 2001 in der Höhe von 14,8% liegen und 2002 Kürzungen von 13% umschließen. Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang nicht den Hinweis ersparen, dass Herr Faltlhauser die rückwirkenden Zahlungen, zu denen Sie die Gerichtsvollzieher aufgefordert und verpflichtet haben, für rechtswidrig hält. Ich hoffe, Sie haben sich mittlerweile auf eine einheitliche Rechtsmeinung einigen können.

Recht hat Minister Faltlhauser, denn Planungssicherheit muss auch für Gerichtsvollzieher/innen gelten, die am Anfang eines Haushaltsjahres wissen müssen, wie sie ihr Büro zu organisieren und zu strukturieren haben und wie die finanzielle Rücklage aussieht. Es wäre sinnvoller, auf Rückzahlungsforderungen zu verzichten, und stattdessen die Gerichtsvollzieher ihrer Leistung entsprechend auszustatten, weil die Gläubiger, zu denen viele kleine und mittlere Betriebe gehören, es ihnen danken werden.

Einer Pressemeldung zufolge hat Herr Dr. Weiß Anfang November 2002 einen Augsburger Gerichtsvollzieher bei Schuldnerbesuchen begleitet. Ich frage mich nur, welche Konsequenzen Sie in Bayern aus diesen Erfahrungen ziehen werden, wenn es zum Beispiel gilt zu entbürokratisieren. Auch zum Bundesgesetz sichere ich ihnen unsere volle Unterstützung zu. Hier muss einiges getan werden.

Wir lassen aber nicht zu, dass Sie mit dem Fingerzeig gen Berlin wieder einmal versuchen von Ihren Pflichten im Freistaat abzulenken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu gehören die Fürsorgepflichten für die Gerichtsvollzieher, für den mittleren Dienst, für die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer. Das beginnt damit, dass unfaire Vorwürfe unterlassen werden sollen, wie sie häufig in Schreiben des Justizministeriums enthalten sind. Da wird gesagt: Was wollt ihr denn? Dann hättet ihr doch die EDV-Verfahren nicht übernommen. Man vergisst aber, gleichzeitig zu erwähnen, dass das zu Entlastungen bei den Gerichten und zu Einsparungen geführt hat.

Die Kritik an der Ehegattenbeschäftigung, die Sie gegenüber den Gerichtsvollziehern geäußert haben, ist diskussionswürdig; das sage ich ganz ehrlich. Dann muss man aber auch dafür sorgen, dass die Sozialversicherungsbeiträge bezahlbar sind. Mit der finanziellen Ausstattung, welche die Gerichtsvollzieher haben, ist das nicht möglich.

Man höre und staune: Roland Berger bestätigt die Kritik der Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen in weiten Teilen. Schön, dass ein Gutachten von Roland Berger doch einmal sinnvoll ist, einmal nicht Stellenabbau fordert, sondern bestätigt, wie gut die Arbeit der Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen ist. Man muss auch sehen, dass deren Arbeit ca. 250 Millionen e wieder in den bayerischen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt hat, und das trotz der schwierigen Rahmenbe