Ich verspreche mir von einer Härtefallkommission sachgerechte Entscheidungen, in deren Mittelpunkt nicht die Ideologie, sondern der Mensch steht. Auch wenn Sie die Anträge der Opposition ablehnen: Ich bin sicher, dass Sie in diesem Punkt keine Ruhe bekommen, denn insbesondere in der Evangelischen Kirche wird daran gearbeitet – Herr Kollege Dr. Hahnzog hat es erwähnt –, Herrn Staatsminister Dr. Beckstein dazu zu bringen, eine solche Härtefallkommission auch in Bayern einzuberufen.
Gestatten Sie mir noch einen Satz zum Thema Doppelbödigkeit und Verlogenheit der CSU bzw. der Staatsregierung. Bei der Diskussion um das Abschiebelager in Fürth heißt es immer, dass das neue Zuwanderungsgesetz diese Einrichtung vorsähe. Die Härtefallkommission ist aber ebenso Gegenstand des Zuwanderungsgesetzes. Von der Einrichtung dieser Härtefallkommission wollen Sie aber nichts wissen. Darin besteht Ihre Doppelbödigkeit und Verlogenheit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich Ihre Ausführungen, Herr Dr. Hahnzog, die Ausländerpolitik der CSU sei schändlich und unmenschlich, mit aller Entschiedenheit zurückweisen.
Wir müssen ganz klar sehen, dass wir Ausländerpolitik mit gesetzlichen Bestimmungen machen müssen. Wir haben ein Asylrecht und eine Asylverfahrensgarantie, um zu diesem Punkt zu kommen, die internationalen Standards entsprechen und wesentlich großzügiger sind als in den meisten anderen Ländern Europas. Wir sehen das an den Asylbewerberzahlen in Deutschland. Die Leute kommen ja nicht zu uns in überdurchschnittlichem Maße, weil hier die Dinge besonders streng geregelt sind, sondern weil sie hier Chancen haben.
Erwecken Sie doch bitte nicht den Eindruck, als ob wir künftig Asyl- und Ausländerpolitik in nennenswertem Umfang über Härtefälle abwickeln könnten. Das ist völlig falsch, egal, ob wir die Härtefallkommission einführen oder nicht. Die Regel muss die normale Entscheidung nach Recht und Gesetz und die Überprüfung durch Gerichte sein. Das wird auch in Zukunft die Ausländerpolitik ausmachen, nicht aber Einzelfallentscheidungen durch Härtefallkommissionen. Das kann, wenn man es
überhaupt macht, nur die Ausnahme sein. Deswegen würde ich davor warnen, die Ausländerpolitik Bayerns, aber auch die der Bundesrepublik Deutschland – denn diese wird bis heute einheitlich gehandhabt – als unmenschlich, schäbig oder stur, wie Sie es getan haben, Frau Kollegin Köhler, zu bezeichnen.
Zum Zweiten fordern Sie bereits heute eine Verordnung auf Grundlage eines Gesetzes, von dessen Inkrafttreten wir nicht ausgehen.
Nach unseren Überzeugungen ist dieses Gesetz, das Zuwanderungsgesetz insgesamt, verfassungswidrig in Kraft gesetzt und verabschiedet worden. Wir haben es zusammen mit anderen beim Bundesverfassungsgericht angegriffen. Die mündliche Verhandlung hat stattgefunden, und es wird noch in diesem Jahr, also in wenigen Tagen, entschieden werden, ob dieses Gesetz so in Kraft treten wird.
Wenn dieses Gesetz nicht kommt, müssen wir erst einmal sehen, ob es innerhalb des Bundesrats und zwischen den Parteien zu einer Einigung auf dem Gebiet des Ausländerrechts kommt, was ja angekündigt worden ist. Abzuwarten bleibt, wie eine eventuelle Klausel auf diesem Gebiet aussehen würde.
Deswegen schlage ich vor, dass wir heute im Detail keine inhaltliche Diskussion über diesen Antrag führen. Wir sollten abwarten, ob das Gesetz so, wie es verabschiedet wurde, in Kraft gesetzt wird. Dann sollten wir uns über die im Gesetz vorgesehene Klausel unterhalten. Sollte das Gesetz abgelehnt werden und es zu einer Nachfolgeregelung kommen, dann müssten wir uns über eine Klausel unterhalten, die dann in Kraft gesetzt wird. Ich persönlich halte eine Auseinandersetzung im Detail für unnötig. Ich bin aber auch in der Sache nicht der Auffassung, die Sie vorgetragen haben. Ich bitte Sie also zu überprüfen, ob Sie diesen Antrag zurückstellen, damit wir uns auch in den Ausschüssen dann wieder unterhalten können, wenn dieses Gesetz mit dieser Klausel oder später ein anderes Gesetz mit einer anderen Klausel in Kraft tritt.
Wenn ein Antrag zurückgestellt wird, muss das der Antragsteller erklären. Wir nehmen das Angebot der CSU an. Das erkläre ich gleichzeitig auch für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Danke schön, Herr Hahnzog. Dann wird der Antrag zurückgestellt, bis das Gesetz in Kraft getreten ist
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 24 Absatz 2 der Geschäftsordnung folgende von der SPDFraktion mitgeteilten Ausschuss-Umbesetzungen bekannt:
ordneter Klaus Zachert anstelle der ausgeschiedenen Abgeordneten Renate Schmidt und Dr. Heinz Köhler.
Ausschuss für kommunale Fragen und innere Sicherheit: Herr Abgeordneter Thomas Döbler anstelle der Frau Abgeordneten Christa Naaß.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für heute schließe ich die Sitzung. Ich hoffe, dass wir morgen um 9 Uhr alle wieder da sind. Ich wünsche einen angenehmen Abend.
(E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss Verordnung 1. Antrag der Staatsregierung Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Namen der Landkreise und der Sitze der Kreisverwaltungen Drs. 14/10157, 14/10950 (E)
c) mittelbar das Bayerische Gesetz zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdetenhochgefährlichen Straftätern (BayStrUBG) vom 24. Dezember 2001 (GVBl S. 978)AIII/G-1320/02–3 Drs. 14/10901 (G)
Votum des federführenden Ausschusses für CSU SPD GRÜ Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen Z A A
Verfahren über den Antrag festzustellen, dass das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) vom 16. Februar 2002 (BGBl I S. 693) mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist AIII/G-1310/02–4 Drs. 14/11032 (G)
Votum des federführenden Ausschusses für CSU SPD GRÜ Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen Z A A
4. Antrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Münzel, Gote u.a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur ermöglichen Drs. 14/7728, 14/10630 (A)
Votum des federführenden Ausschusses für CSU SPD GRÜ Hochschule, Forschung und Kultur A Z Z Hierzu wurde Einzelberatung beantragt!
5. Antrag der Abgeordneten Traublinger, Dinglreiter, Dr. Wilhelm u.a. CSU Direkte Zulassung von Handwerksmeistern zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule in Bayern Drs. 14/8497, 14/10631 (ENTH)
Beschlußempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Anträge etc. (Tagesordnungspunkt 10) zu Grunde gelegt werden