Herr Staatsminister, hat es in der Vergangenheit – abgesehen von dem von mir genannten Beispiel – Dioxinuntersuchungen nach Hochwasserereignissen gegeben?
Herr Kollege Hartenstein, ich habe diese Frage bereits insofern beantwortet, als ich auf den Bericht des geologischen Landesamtes und auf die Bestandsaufnahme „Böden“ hingewiesen habe. Dort wurden auch DioxinUntersuchungen aufgeführt. Nach einem Überschwemmungsereignis – das ist wohl der Kern Ihrer Nachfrage – wird eine anlassbezogene Untersuchung nur durchgeführt, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine Dioxinbelastung gegeben sind. Diese lagen bei den angesprochenen Überschwemmungen nicht vor. Deshalb war nach der Überschwemmung keine Dioxin-Untersuchung veranlasst.
Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung: Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage des für die Stadt Landshut tätigen Gutachters, dass es bei der erforderlichen Neuausweisung des Trinkwasserschutzgebietes fachlich geboten sein kann, die Schutzziele zu reduzieren, zum Beispiel durch Baugebietsausweisung, um die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erhöhen?
Herr Präsident, Frau Kollegin Kellner! Eine solche Äußerung des für die Stadtwerke Landshut tätigen Gutachters, Herrn Dr. Prösl, ist dem Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen nicht bekannt. Der Landshuter Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2003 Folgendes beschlossen:
In mehreren Gesprächen mit dem amtlichen Sachverständigen, dem Landesamt für Wasserwirtschaft, wurde jedoch eine Bebauung in der III-b-Schutzzone im Rahmen des vom Stadtrat genehmigten Flächennutzungsplanes für verträglich gehalten.
Das Abstimmungsergebnis ist Ihnen sicher bekannt. Das Stimmenverhältnis war 23:8. Es ist davon auszugehen, dass sich der Gutachter in ähnlicher Weise geäußert hat. Von einer Reduzierung der Schutzziele kann daher keine Rede sein, zumal ein Verbot der Neuausweisung von Baugebieten in der Schutzzone III b in der aktuellen Version der „Musterarbeitshilfe Schutzgebietskatalog“ ohnehin nicht vorgesehen ist. Wegen der nicht sehr mächtigen Deckschichten im Bereich der Trinkwassergewinnung war diese recht weitgehende Auflage in einem zwischenzeitlich von den Stadtwerken zurückgezogenen früheren Schutzgebietsvorschlag für die Zone III b enthalten. Dabei wäre eine bereichsweise und moderate Ausweisung von Baugebieten und Baulückenschließungen aus fachlicher Sicht über Ausnahmegenehmigungen durchaus möglich gewesen.
In Abstimmung mit dem amtlichen Sachverständigen hat man sich nun entschlossen, die für eine Bebauung möglichen Gebiete in der Zone III b von vornherein darzustellen. Aus fachlicher Sicht ist dies grundsätzlich vertretbar, ohne die Schutzziele zu reduzieren. Das wurde mir versichert. Eine Detailprüfung der einzelnen Bereiche bleibt selbstverständlich dem wasserrechtlichen Verfahren vorbehalten. Die Abgrenzung der möglichen Bebauung dient der Planungssicherheit für die betroffenen Grundstückseigentümer und somit einer besseren Klarheit im Verfahren.
Das bisherige Vorgehen der Stadt Landshut mit Stadtwerken und Gutachter ist aus der Sicht der Staatsregierung nicht zu beanstanden. Die genaue Festlegung des Wasserschutzgebietes mit einem individuellen, an die örtlichen hydrogeologischen Verhältnisse angepassten
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass die Schutzgebietsausweisung geändert werden musste, da sich – aus mir unerfindlichen Gründen – offensichtlich der Wasserstrom verändert hat? Halten Sie es daher nicht für angezeigt, die größtmöglichen vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen? Schließlich könnte sich der Wasserstrom noch einmal verschieben. Dann würden dort jedoch Häuser stehen. Ich frage Sie, wie Sie in diesem Fall die Einhaltung des Trinkwasserschutzes gewährleisten wollen.
Herr Präsident, Frau Kollegin Kellner! Der neuen Einschätzung liegen konkrete aktuelle hydrogeologische Gutachten zugrunde. Außerdem wurde ein mathematisches Grundwassermodell erstellt. Auf der Basis dieser aktualisierten Informationen ist diese Abgrenzung und Ausweisung vorgenommen worden. Ich gehe also davon aus, dass eine konkrete und hinreichend belastbare Daten– und Informationsbasis vorliegt.
Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatsminister, würden Sie mir grundsätzlich darin beistimmen, dass der Vorrang des Trinkwasserschutzes vor anderen möglichen Begehrlichkeiten gewährleistet sein muss?
Sie sehen, dass dies auf erhebliche Bedenken des Hohen Hauses stößt. Das Landesamt für Wasserwirtschaft hat diesen Vorgang fachlich begleitet. Aus der Sicht unseres Hauses sind die Schutzziele und damit das Ziel der Sicherung der Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigt. Wenn das Schutzziel nicht beeinträchtigt wird, sind in den abgegrenzten Teilbereichen auch bauliche Entwicklungen möglich. Dabei muss jedoch im Detail geprüft werden, ob diese Entwicklungen zulässig und verträglich sind.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich die Wahlergebnisse der vorhin durchgeführten Richterwahlen bekannt. Das war der Tagesordnungspunkt 7. Zunächst zum Wahlvorschlag Andreas Polloczek mit dem Gegenkandidaten Guido Kotschy: An der Wahl haben 153 Abgeordnete teilgenommen. Dabei entfielen 94 Stimmen auf Herrn Polloczek, 49 Stimmen auf Herrn Kotschy, neun Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.
Nun zum Wahlvorschlag Frau Dagmar Schuchardt: An der Wahl haben 153 Abgeordnete teilgenommen. Auf Frau Schuchardt entfielen 124 Stimmen. Mit Nein stimmten 12 Abgeordnete. 17 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.
Nun zum Wahlvorschlag Dr. Hans Jürgen Zimniok mit dem Gegenkandidaten Ernst Burger: An der Wahl haben wiederum 153 Abgeordnete teilgenommen. Ein Stimmzettel war ungültig. Auf Herrn Dr. Zimniok entfielen 93 Stimmen. Für Herrn Burger stimmten 50 Abgeordnete. Neun Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Dagmar Schuchardt sowie die Herren Andreas Polloczek und Dr. Hans Jürgen Zimniok zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichts gewählt hat.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle, jedenfalls diejenigen, die sich mit Bildungspolitik beschäftigen, wissen, dass es einen enormen Bedarf an Ganztagsangeboten an Schulen gibt. Gerade hier in Bayern haben wir einiges aufzuholen, wenn wir wirklich ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsschulen aufbauen wollen, wenn wir wirklich wollen, dass überall dort, wo Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer dieses wünschen, ein derartiges Angebot zur Verfügung steht. Dafür gibt es ein Investitionsprogramm der Bun
desregierung mit dem Titel „Zukunft Bildung und Betreuung“. Damit werden den Ländern erhebliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Auch das Land Bayern wird von diesen Mitteln einen – beträchtlichen – Teil erhalten.
Nun ist es wirklich an der Zeit, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern auch vom Land Bayern unterzeichnet wird. Man darf sich hier nicht hochnäsig zurücklehnen und sagen, dass man das Geld vom Bund nicht wolle, dass man sich nicht dreinreden lassen wolle, sondern man muss dieses Angebot der Bundesregierung wirklich annehmen und sich ein Konzept überlegen, wie dieses Geld bei uns sinnvoll eingesetzt werden kann.
Dieser Antrag zielt darauf ab, dass dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, also dem zuständigen Fachausschuss, ein solches Konzept vorgelegt wird und dass die Kommunen und Schulträger umgehend davon unterrichtet werden, wann und unter welchen Umständen dieses Geld beansprucht werden kann. Ich betone: Dabei geht es uns nicht darum, wie uns manchmal unterstellt wird, flächendeckend Ganztagsschulen einzurichten, sondern wir wollen bedarfsgerecht Angebote schaffen; wir wollen, dass dort Ganztagsschulen eingerichtet werden, wo sie gewünscht und benötigt werden.
Es ist eine hervorragende Leistung der Bundesregierung, dafür Geld zur Verfügung zu stellen. Dieses Geld sollte nun auch in Anspruch genommen werden. Erst am Dienstag hatten wir eine Sitzung des Schulausschusses unseres Kreistags, wo ein Vertreter der Regierung der Oberpfalz bestätigt hat, dass diese Angebote dort, wo sie bestehen, von den Schülern, den Eltern und den Lehrern hervorragend angenommen werden, dass bei den Lehrkräften dort eine viel größere Berufszufriedenheit herrscht, dass Schülerinnen und Schüler Schule anders erleben und auch die Eltern eine gewisse Erleichterung erfahren, wenn sie wissen, dass der Unterricht, der am Vormittag erteilt worden ist, am Nachmittag vertieft werden kann, und dass es nach Schulende zu Hause keinen Stress durch Hausaufgaben gibt.
Ich appelliere an Sie, ein derartiges Konzept zu erarbeiten – die Sache ist dem Ministerium und der Staatsregierung schon lange bekannt – und es dem Ausschuss vorzulegen. Dem Ausschuss soll konkret dargelegt werden, wie diese Mittel eingesetzt werden können, so dass der Fachausschuss darüber diskutieren kann und die Schulträger und Kommunen den Aufbau eines derartigen Angebots in Angriff nehmen können.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Vorlauf dieses Dringlichkeitsantrags mutet wie eine unendliche Geschichte an. Nach den ersten Ankündigungen auf Bundesebene gab es bereits einen SPD-Antrag vom 06. 12. 2002. Zu dieser Zeit war noch gar nicht richtig bekannt, was in dieser Vereinbarung stehen soll. Dennoch hat man schon
Zustimmung dazu eingefordert. Am 06. 02., also in der letzten Woche, war der SPD-Antrag im Ausschuss. Die SPD hat ihn zurückgezogen, weil man nicht wusste, was in der Vereinbarung drinsteht. Kaum hat die Bundesregierung den Entwurf einer Vereinbarung veröffentlicht, kommt schon der nächste Antrag – ein Dringlichkeitsantrag! –, einem Entwurf zuzustimmen.
Wir alle wissen, dass Entwürfe etwas Vorläufiges sind und deshalb erstellt werden, damit man sich anschließend darüber auseinandersetzen kann, ob diese Zielvereinbarung in diesem Wortlaut realisiert werden soll. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb ein Dringlichkeitsantrag vorgelegt werden muss, wenn erst ein Entwurf vorliegt und Gespräche mit den Länderministern und -ministerinnen erst noch stattfinden werden. Ich sage für die CSU-Fraktion: Es ist nicht sinnvoll, einem solchen Antrag bereits jetzt zuzustimmen; daher werden wir ihn ablehnen.
Inhaltlich werden wir uns, auch in den Fachausschüssen, dann auseinandersetzen, wenn nicht nur ein Entwurf, sondern die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vorliegt. Finanzhilfen werden nur für Investitionen angekündigt. Es gibt keine Antwort darauf, wer die Personalkosten und die Betriebskosten übernimmt. Es ist auch nicht klar, wie weit die Kommunen in der Lage sind, die geforderten 10% an diesen Investitionskosten zu tragen.
Auf das Thema der Ganztagsbetreuung will ich jetzt nicht eingehen, weil wir darüber schon intensiv diskutiert haben. Der Freistaat gibt bis zum Jahr 2006300 Millionen e für den Ausbau von bedarfsgerechten Ganztagsbetreuungsangeboten aus. Dazu stehen wir. Über die Bedeutung dieser Angebote besteht kein großer Dissens. Wir lehnen einen Dringlichkeitsantrag ab, in dem wir aufgefordert werden, dem Entwurf einer Vereinbarung zuzustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Frau Werner- Muggendorfer (SPD): Das verstehen wir jetzt nicht, Herr Schneider!)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den prinzipiellen Unterschied zwischen der CSU-Position und der Position der GRÜNEN zur Ganztagsschule und zur Ganztagsbetreuung klarstellen. Wir machen uns für die Ganztagsschule stark; denn wir wollen nicht nur eine Betreuung, sondern auch bessere Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler.
Die Ganztagsbetreuung ist nämlich, wie schon der Name sagt, nur eine Betreuung und leistet einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist zwar richtig und wichtig, ist uns aber zu wenig. Die Ganztagsschule dagegen bietet eine große pädagogische Chance, weil sie ein anderes Lernen, Unterrichten und Üben ermöglicht. Sie gibt mehr Zeit für intensive moderne Lernformen, für Projekte, Patenschaften und