Protokoll der Sitzung vom 06.05.2003

Unter all den Einzelheiten will ich noch hervorheben, dass die Beamtenfachhochschule schließlich auch umbenannt wird. Sie heißt dann Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern. Ob dieser Begriff in der Praxis im Sprachgebrauch permanent verwendet werden wird, bezweifle ich persönlich. Es handelt sich aber um eine fachlich richtige und zutreffende Namensgebung.

Auf die weiteren Einzelheiten will ich hier nicht eingehen. Ich bedanke mich dafür, dass in Aussicht gestellt wurde, dieses Gesetz in diesem Hause zügig und freundlich zu behandeln.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Odenbach.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes schreibt die Staatsregierung: „Alternativen: Keine.“ Das stimmt natürlich nicht; denn die SPD-Fraktion hat bereits vor fast zwei Jahren am 7. Juni 2001 einen Antrag eingebracht, mit dem wir dem Modernisierungsbedarf für die Beamtenfachhochschule Rechnung tragen wollten. Lei

der konnte sich die Mehrheit im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes trotz intensiver direkter Kontakte mit dem Herrn Ausschussvorsitzenden nicht bereit finden, diesen umfassenderen Ansatz mitzuverfolgen und ihn mitzutragen. Inzwischen hatten Sie aber fast zwei Jahre lang Bedenk- und hoffentlich auch Reifezeit. Vielleicht ziehen Sie in den Beratungen doch noch mit. Jedenfalls freuen wir uns, dass aufgrund unserer Initiative, die auf dem Hintergrund vieler Gespräche und Besuche vor Ort entstanden ist, nun Bewegung in die Aufgabe der Modernisierung gekommen ist.

Als Beispiel nenne ich die Weiterbildungsangebote. Wir waren der Meinung, dass das, was an den Hochschulen des Freistaates durch dieses Haus ermöglicht wurde, nämlich im Hochschulgesetz zu dem bisherigen Schwerpunkt Lehre und Forschung die Fort- und Weiterbildung hinzuzunehmen, auch an der Beamtenfachhochschule möglich sein müsste. Damit kann die Hochschule mit ihren Absolventen weiterhin in Kontakt bleiben. In der Frage, wer alles Absolvent sein soll, wer die Hochschule durchlaufen soll, gibt es auch noch Unterschiede. Wir meinen jedenfalls, dass die Beamtenfachhochschule analog zu den anderen Hochschulen des Freistaates behandelt werden sollte.

Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Bayerische Beamtenfachhochschule – ich verwende noch den alten Begriff, auch wenn in der Begründung des Gesetzes bereits die neue Formulierung Verwendung findet, obwohl sie eigentlich noch gar nicht beschlossen wurde und diese Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser selber nicht gefällt, – künftig für leitende Angestellte geöffnet werden sollte, die eine gehobene Verwaltungstätigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb des öffentlichen Dienstes anstreben.

Da unterscheiden wir uns deutlich von Ihnen. Bei den Kommunen werden inzwischen häufig Beamte durch Angestellte ersetzt. Diese Angestellten müssen nach unserer Auffassung eine vergleichbare Ausbildung wie die Beamten erhalten. Der Lehrgang für Angestellte bei der Bayerischen Verwaltungsschule hat nicht den gleichen Umfang und das gleiche Niveau wie der Lehrgang an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Daher sollte es den Angestellten ermöglicht werden, an der Beamtenfachhochschule – unter einem neuen Begriff – zu studieren. Wir denken dabei vor allem an Angestellte, die in inzwischen privatisierten ehemaligen kommunalen Einrichtungen arbeiten. Das sind zum Beispiel Wasserwerke, Stadtwerke und ähnliche Einrichtungen.

Warum sollte es nicht möglich sein, die Beamtenfachhochschule zu öffnen? Schließlich war das bei der Verwaltungsfachhochschule in Kehl ebenfalls möglich. Diese Schule wurde für Verwaltungsfachleute, die aus der Wirtschaft kamen, geöffnet. Man hat uns entgegengehalten, dass damit eine Konkurrenz zur Bayerischen Verwaltungsschule und zur Bayerischen Verwaltungsakademie geschaffen würde. Dazu ist zu sagen, dass die Bayerische Verwaltungsschule mit der Bayerischen Verwaltungsakademie, an der sie beteiligt ist, selbst diese Konkurrenz geschaffen hat. An den Hochschulen und Universitäten wurde der Wettbewerb eingeführt.

Dieser Wettbewerb müsste auch bei der Ausbildung der Angestellten des öffentlichen Dienstes möglich und fruchtbar sein.

Im Übrigen halte ich es für sinnvoll, die Kapazitäten der Beamtenfachhochschule auszuweiten, da es Zeiten gibt, in denen sie durch den öffentlichen Dienst nicht ausgelastet werden kann. Diese Ausweitung sollte nicht erst dann erfolgen, wenn Not am Mann ist. Dies muss rechtzeitig geschehen. Deshalb wollen wir weitergehende Regelungen erreichen.

Herr Staatsminister, ich stimme Ihnen zu, dass die derzeitige Bezeichnung zu lang und zu umfangreich ist. Außerdem glaube ich, dass die Rechtspflege zum öffentlichen Dienst in Bayern gehört und deshalb nicht noch einmal genannt werden muss. Ich bin kein Verfassungsrechtler, glaube aber, dass man der Trennung der Gewalten nicht durch eine solche Namensgebung Rechnung tragen muss. Warum soll diese Einrichtung nicht „Bayerische Fachhochschule für den öffentlichen Dienst“ oder „Bayerische Verwaltungsfachhochschule“ heißen? Diese Begriffe wären einfacher, griffiger und würden von den Menschen angenommen.

In den Ausschüssen werden wir genügend Chancen haben, diesen Gesetzentwurf zu verbessern. Als oberfränkischer Abgeordneter möchte ich noch einen Gedanken anfügen: Die von uns geforderte Öffnung der Beamtenfachhochschule für die Aus– und Weiterbildung von leitenden Angestellten des Öffentlichen Dienstes sowie für Angestellte aus der Wirtschaft würde vor allem zusätzliche Chancen für den Standort Oberfranken und insbesondere für den Standort Hof bedeuten. Werte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie haben hier die Möglichkeit, den benachteiligten Standort Oberfranken zu stärken. Machen Sie hier mit und nicht nur bei Sonntagsreden und im Bierzelt. Stärken Sie Hof.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Prof. Dr. Waschler.

Herr Präsident, Hohes Haus! Ich will nicht der Versuchung nachgeben, eine Standortdiskussion anzuzetteln, wie das gerade Herr Kollege Odenbach getan hat. Als ich gerade zum Rednerpult ging, hat mir ein Kollege das Wort „Passau“ zugerufen. Ich möchte eine solche Diskussion vermeiden, weil das Thema die Änderung des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes ist. Zu Ihrem Zuruf, Herr Kollege Dr. Dürr: Wir werden die Anregungen in den Ausschüssen aufgreifen und diskutieren.

Ich möchte deshalb kurz feststellen, dass wir uns alle einig sind, dass gewisse Änderungen notwendig geworden sind. Seit 1990 ist viel Zeit vergangen. Wir werden auf der Grundlage eines Beschlusses des Bayerischen Landtags, der auf einen Antrag der CSU-Fraktion zurückgeht, diese Belange aufgreifen. Nötig ist eine Modernisierung und eine zeitgerechte Umgestaltung.

Hier geht es um Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der Befähigung für höher qualifizierte Tätigkeiten der nächst-höheren Laufbahn.

Zu den Begriffen ist zu sagen, dass der Bildungsauftrag, der Institutionen gegeben wird, knapp und deutlich formuliert werden muss. Dieser Aufgabe haben wir uns bereits im Vorfeld gestellt. Wir werden uns ihr auch in den Ausschussberatungen stellen. Mit der Verweisung des Entwurfs in die Ausschüsse wird der Weg für eine zukunftsfähige Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern frei.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis. Es ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 c

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (Drucksache 14/12249)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage im Einvernehmen mit dem Ältestenrat vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis. Es ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 d

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung von Vorschriften im Agrarbereich (Drucksache 14/12250)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 e

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Ausführung des Altenpflegegesetzes und zur Änderung des Alten– und Familienpflegegesetzes (Drucksache 14/12251)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Frau Staatsministerin Hohlmeier, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausbildung in der Altenpflege erfolgt derzeit an Fachschulen und ist durch eine Schulordnung geregelt, die auf dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs– und Unterrichtswesen beruht. Da es sich bei der Altenpflege um die ganzheitliche Betreuung der alten Menschen und um die helfende Begleitung des letzten Lebensabschnitts handelt, enthält die Ausbildung nicht nur medizinischpflegerische, sondern vor allem auch viele sozialpflegerische Anteile.

Das vom Bund erlassene Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vom 17. November 2000 sieht eine Ausbildungsstruktur wie in der Krankenpflege vor und macht sie damit zur Erstausbildung. Ursprünglich war dies eine Zweitausbildung. Die medizinisch-pflegerischen Anteile stehen gegenüber dem sozialpflegerischen Anteil im Vordergrund. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 24. Oktober 2002 bedauerlicherweise den Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Altenpflegegesetzes abgelehnt und es, soweit es die Ausbildung in der Altenpflege betrifft, im Wesentlichen zum 1. August 2003 in Kraft gesetzt.

Nun gilt es, das Altenpflegegesetz des Bundes bestmöglich umzusetzen. Die Umsetzung erfordert zum Teil ein Tätigwerden des Landesgesetzgebers. Dem dient § 1 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs. Da sich die bisherige Ausbildung und die bisherigen Zuständigkeiten bewährt haben, sollen sie beibehalten werden.

Dieses Hohe Haus hat 1993 das Gesetz über den Schutz der Berufsbezeichnungen in der Altenpflege und der Familienpflege beschlossen. Künftig sind die Berufsbezeichnungen „Altenpfleger“ und „Altenpflegerin“ bundesrechtlich geschützt. Damit ist der landesrechtliche Schutz obsolet geworden. § 2 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs trägt dem Rechnung und passt das Gesetz gleichzeitig dem neuesten EU-Recht an.

Die Opposition dieses Hohen Hauses verweist immer wieder auf die Konnexität. Durch das Altenpflegegesetz des Bundes kommen auf das Land zusätzliche Kosten in Höhe von 17 bis 19 Millionen e zu. Diese Kosten müssen vom Land übernommen werden, da der Bund keine Kompensation vorgesehen hat. Der Bund sollte bei seinen Gesetzen endlich einmal das umsetzen, was die

SPD im bayerischen Parlament immer von der Staatsregierung verlangt: Er sollte das Konnexitätsprinzip einhalten.

(Beifall bei der CSU)

Die fehlende Kompensation finanzieller Mehrlasten halte ich neben den inhaltlichen Fehlern, die das Altenpflegegesetz nach wie vor hat, für falsch. Das Gesetz schränkt den Kreis der Personen sehr stark ein, die eine Altenpflegeausbildung anstreben können. Darüber hinaus werden die Bedingungen für die hervorragenden Frauen, die im Alter von 40 bis 45 Jahren aus den Familien in die Altenpflege gehen, sehr viel schlechter bzw. der Zeitraum der Ausbildung verlängert sich, sodass die Möglichkeit erschwert wird, diesen Beruf zu ergreifen. Aus diesem Grund bin ich von dem Gesetz nicht begeistert. Ich bin aber aufgrund von Recht und Gesetz gebunden, das zu vollziehen, was der Bund vorgegeben hat. Wir werden versuchen, das Gesetz in Bayern bestmöglich umzusetzen.

(Beifall bei der CSU)

Der erste Redner in der Aussprache ist Herr Kollege Werner.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, Ihr Blick in die andere Richtung war schon richtig, denn eigentlich müsste dieses wichtige Gesetz vom Sozialministerium und nicht vom Kultusministerium federführend bearbeitet werden. Wenn diese Angelegenheit im Sozialministerium angesiedelt wäre, wo auch der Sachverstand für die Situation in der Altenpflege versammelt sein sollte, wären wir heute vielleicht einen Schritt weiter. Wir befinden uns nur drei Monate vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2003.