Protokoll der Sitzung vom 17.02.2000

Meine Damen und Herren, in Bezug auf die Ausstattung mit modernen Kommunikationsmedien ist das die brutalst mögliche Vernachlässigung der Schulen, um in der Sprache Ihrer Freunde aus Hessen zu bleiben. Beispiele dafür, dass es anders geht, gibt es auch. Ich will sie Ihnen nicht vorenthalten. Die Bundesregierung und die Wirtschaft machen es Ihnen vor, aber nicht nur diese, sondern auch die Kommunen. Die Campagne „Internet für alle“, die von der Bundesregierung zusammen mit der Computerindustrie durchgeführt wird und im November 1999 gestartet wurde, legt fest, dass 20000 Computerbotschafter der Industrie die Schulen beraten werden. Interessant wäre es, zu wissen, ob sich auch der Freistaat Bayern um die Teilnahme an diesem Projekt beworben hat. Innerhalb von 18 Monaten werden 20000 Schulen mit moderner Technik ausgestattet. Pro Schule werden 50000 DM ausgegeben. Für ein modernes Computerset wird diese Initiative ausreichen. Auch dafür herzlichen Dank von unserer Seite aus!

Auch die Telekom macht es Ihnen vor, zugegeben nicht ohne Eigeninteresse. Trotzdem ist es etwas wert, dass die Telekom 125 Millionen DM bereitstellt, um für alle Schulen bundesweit kostenlos ISDN-Anschlüsse und Internetzugänge zur Verfügung zu stellen.

Auch die Kommunen machen es der Bayerischen Staatsregierung vor. Ich verweise auf die Landeshauptstadt München, die in einem einmaligen Programm 200 Millionen DM bereitstellt, um die Schulen mit modernen Kommunikationstechniken auszustatten.

(Hoderlein (SPD): Beispielhaft ist das!)

Das ist beispielhaft für ganz Bayern, es sollte auch beispielhaft für das bayerische Kultusministerium sein. Meine Damen und Herren, davon können Sie sich eine Scheibe abschneiden.

(Hufe (SPD): Ihr Münchner, da hört Ihr nicht zu, wenn München gelobt wird!)

Ich möchte zu den Anträgen und zum Gesetzentwurf noch zwei Sätze sagen. Wir unterstützen den Gesetzentwurf der GRÜNEN, der Computer als Lernmittel vorsieht. Wir meinen allerdings, dass diese Lösung nur mittelfristig durchgeführt werden kann. Dies hindert uns jedoch nicht daran, dass wir eine einmalige Investition tätigen müssen, um zunächst einmal die Schulen vernünftig auszustatten. Im Übrigen möchte ich Sie im Interesse der Kinder dieses Landes darum bitten, den Anträgen hier zuzustimmen, damit die Ausstattung etwas schneller geht und nicht noch weiter auf die lange Bank geschoben wird.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich bitte nun Herrn Kollegen Sackmann um seinen Beitrag.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir drei kurze Zitate aus aktuellen Zeitungsberichten. „Die Welt“ hat gestern geschrieben – ich zitiere:

Der Internetanschluss garantiert gar nichts. Er erspart auch den Lehrern nicht die gute alte, harte Bildungsarbeit.

Weiter heißt es:

Erst wenn die Grundlagen der Bildung gelegt sind, kann das Internet helfen.

Die „Frankfurter Allgemeine“ hat in ihrem Leitkommentar am vergangenen Montag geschrieben:

Computer in den Schulen führen nicht wie von selbst zu einer Verbesserung der Unterrichtsqualität und der Lernleistung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass diese Zitate zutreffen. Dennoch sind wir uns auch darin einig, dass der Umgang mit dem Computer im 21. Jahrhundert die Schlüsselqualifikation darstellt und die Unterrichtung am Computer daher auch notwendig ist. Darüber hinaus haben die neuen Medien natürlich erheblichen Einfluss auf die Lebensgestaltung und auf die Lebensorientierung, und dieser Einfluss wird von Tag zu Tag größer. Durch die neuen Techniken haben wir gravierende gesellschaftliche Veränderungen, die natürlich auch Veränderungen in der Bildungspolitik hervorrufen und notwendig machen. Sie erfordern Reaktionen in der Bildungspolitik, um die jungen Menschen zu mehr Medienkompetenz zu erziehen.

Die Grundlage dafür ist die Verbesserung der Ausstattung der Schulen mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken. Dazu gehört eine angemessene EDVAusstattung. Auf diesem Gebiet hat der Freistaat Bayern in den letzten Jahren bereits Beachtliches geleistet. Dazu einige Zahlen: Wir haben 5000 bayerische Schulen, in denen zur Zeit schon 95000 Computer vorhanden sind. Wir haben weiter 3000 weiterführende Schulen, in denen sich jeweils mindestens ein Fachraum mit zum

Teil mehr als 15 Computern befindet. 97% der Gymnasien, 88% der Realschulen und 74% der Hauptschulen haben bereits Internetzugang.

Bayern hat auf diesem Gebiet also eine hervorragende Position, was aber noch nicht heißt, dass man diese nicht noch verbessern könnte. Meine Vorredner haben es bereits erwähnt, die Schulaufwandsträger, also die Kommunen in Bayern, haben hierbei in den letzten Jahren Hervorragendes geleistet. Frau Kollegin Münzel, wir sind uns beide darin einig, dass Sachaufwand und Personalaufwand zwei Paar Stiefel sind. Die Kommunen und der Staat sind hier gefordert und der Staat kann sich nicht darauf berufen, dass für diese Ausstattung alleine die Kommunen zuständig sind. Die Ausstattung mit moderner Technik ist eine Gemeinschaftsaufgabe, hier sind Staat und Kommunen zusammen gefordert.

Nachdem es sich bei dieser Aufgabe eben um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt, haben wir uns dazu entschlossen, die Kommunen finanziell zu unterstützen. In der Vergangenheit sind hierbei Pilotprojekte gefördert worden. Ich erwähne nur einige Stichworte. Im ·Rahmen „Bayern Online“ sind bereits 13 Millionen DM im Schulbereich ausgegeben worden. Das neue Förderprogramm enthält eine Anschubfinanzierung, mit der in drei Jahresraten insgesamt 60 Millionen DM gewährt werden sollen. Wir von der CSU können es nicht so machen wie mein Vorredner von der SPD, nämlich nur mehr Geld fordern, ohne einen Deckungsvorschlag zu machen. Wir können nicht einfach mehr Geld fordern ohne zu sagen, woher das Geld kommen soll, und wir Haushälter stehen für das Geld auch noch in der Verantwortung.

Interessant ist, dass die Ausstattung der bayerischen Schulen mit den zur Verfügung stehenden 60 Millionen DM fast verdoppelt werden kann. Wir werden damit erreichen, dass die Computer sogar unmittelbar in die Klassenzimmer einziehen. Diesen Erfolg sollte man sehen, und man sollte nicht nur alles schlechtreden.

(Frau Radermacher (SPD): Tun wir auch nicht!)

Mit der Beschaffung alleine ist es aber nicht getan. Deswegen bitte ich Sie auch darum, dem Antragspaket der CSU zuzustimmen.

(Frau Radermacher (SPD): So weit käme es noch!)

Mit diesem Antragspaket wollen wir die Aus- und Fortbildung der Lehrer unterstützen und verbessern, Lernsoftware entwickeln lassen und bereitstellen, wollen die Unterrichtseinheiten verbessern und weiter entwickeln und über geeignete Software Informationen anbieten. Darüber hinaus ist geplant, auch die Möglichkeit des Sponsorings verstärkt zu nutzen, wobei natürlich nur interessante und geeignete Angebote in den Schulen übernommen werden dürfen. Hierbei sollte auf örtlicher Ebene entsprechend flexibel reagiert werden können. Ich glaube, dass die 60 Millionen DM, die in unserem Antragspaket enthalten sind, gut für die zukünftige Entwicklung Bayerns angesetzt sind. Die notwendigen Inhalte der Fortbildung und die Technik finden Berück

sichtigung. Ich bitte Sie deshalb noch einmal um Zustimmung zu unseren Anträgen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Tagesordnungspunkt 3 abstimmen.

(Wortmeldung des Abgeordneten Willi Müller (CSU))

Wollen Sie einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen? Wir sind eigentlich schon in der namentlichen Abstimmung. Wir müssten deshalb klären, ob ein Antrag auf namentliche Abstimmung überhaupt noch möglich ist.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Narnhammer (SPD) – Unruhe)

Ich möchte in der Abstimmung fortfahren. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/744 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Der Abgeordnete Hartenstein ist nicht da. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.

Besteht damit Einverständnis, dass wir über das Antragspaket, mit Ausnahme der Anträge auf den Drucksachen 14/1789 und 14/1790 – Tagesordnungspunkte 12 und 13 –, zu denen keine Voten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu den Beschlussempfehlungen des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vorliegen, im Rahmen einer Gesamtabstimmung Beschluss fassen? – Es erhebt sich kein Widerspruch.

Jetzt lasse ich über Tagesordnungspunkt 12 –, das ist der Antrag der Abgeordneten Glück, Prof. Dr. Stockinger, Knauer und anderer betreffend Betreuung der Datenverarbeitungsanlagen auf Drucksache 14/1789 –, abstimmen. Sowohl der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als auch der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfehlen eine eigene Neufassung. Auf Wunsch der CSUFraktion soll über den Antrag in der ursprünglichen Fassung abgestimmt werden. Ich stelle deshalb den Antrag in unveränderter Form zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Dann ist dies so beschlossen.

Ich lasse über Tagesordnungspunkt 13 – Antrag der Abgeordneten Glück, Prof. Dr. Stockinger, Knauer und anderer betreffend Beratung bei der EDV-Ausstattung, Drucksache 14/1790 – abstimmen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport schlägt die unveränderte Annahme vor. Der mitberatende Aus

schuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt ebenfalls die Annahme, allerdings mit der Maßgabe, dass der letzte Satz eine neue Fassung erhält. Insofern verweise ich auf die Drucksache 14/2860. – Wer dem Antrag mit der vom mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Dies ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist der Antrag so beschlossen.

Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Anträgen liegen Ihnen vor. Wer seinem Abstimmungsverhalten beziehungsweise dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und bei der Listennummer 61 dem entsprechenden Abstimmungsverhalten im mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Dies ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Somit übernimmt der Landtag diese Voten.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe die Fragestunde – Tagesordnungspunkt 22 – auf, welche nach den Festlegungen des Ältestenrats von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr stattfinden soll. Die 45-minütige Fragestunde wird also von jetzt 12.03 Uhr bis 12.48 Uhr aufgerufen. Ich bitte zunächst Frau Staatssekretärin Stewens vom Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen um die Beantwortung der ersten Fragen. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Elisabeth Köhler.

Frau Staatssekretärin, aus welchen Gründen hat die Bayerische Staatsregierung beim Antrag auf Einsatz der plutoniumhaltigen MOX-Brennelemente in Gundremmingen ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung – das heißt, mit Auslegung der Antragsunterlagen, Möglichkeit der Einwendung und Erörterungstermin – durchgeführt, obwohl sie dazu laut Atomgesetz nicht verpflichtet war?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Staatssekretärin.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Kollegin Köhler! Im Genehmigungsverfahren zum Einsatz von MischoxidBrennelementen – MOX-BE – im Kernkraftwerk Gundremmingen II wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 4 ff durchgeführt, obwohl nach Abschluss der Sachprüfungen festgestellt werden konnte, dass die in § 4 Absatz 2 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung – AtVfV – genannten Kriterien, zum Beispiel eine Erhöhung der Reaktorleistung oder des Spaltproduktinventars von weniger als 10%, für einen Verzicht auf eine solche Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegen hätten.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Umweltministeriums zugunsten einer Öffentlichkeitsbeteiligung konnte diese Feststellung noch nicht mit ausreichender Sicher

heit getroffen werden. Weltweit erstmalig sollte seinerzeit im großtechnischen Maßstab der Einsatz von MOXBrennelementen in einem Siedewasserreaktor genehmigt werden. Ein Rückgriff auf Erfahrungen mit vergleichbaren Vorhaben war damals nicht möglich. Auch die eigenen Sachprüfungen im Genehmigungsverfahren waren noch nicht so weit fortgeschritten, dass man darauf eine belastbare Entscheidung gegen eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte stützen können. Um aus damaliger Sicht einen möglichen Verfahrensfehler im Genehmigungsverfahren zu vermeiden und auszuschließen, war deshalb die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung geboten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Frau Staatssekretärin, vor dem Hintergrund der Debatten über die Castor-Transporte hat der Vorgänger von Umweltminister Dr. Schnappauf dem Landtag immer wieder eine offensive Informationspolitik versprochen, und damit verbinde ich natürlich auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei entsprechenden Verfahren. Meine Frage ist, ob sich in Ihrem Hause die Politik hinsichtlich der Transparenz und der Öffentlichkeitsbeteiligung bei atomrechtlichen Genehmigungsverfahren geändert hat und ob dies der Grund dafür ist, dass bei dem jetzt anstehenden Antrag die Öffentlichkeit nicht beteiligt wird.

Frau Kollegin Köhler, lassen Sie mich versichern, dass sich unsere Politik im Umweltministerium hinsichtlich der Transparenz grundsätzlich keineswegs geändert hat. Die Erfahrung beim Verfahren über den MOX-Einsatz war besonders eindeutig: Aus den insgesamt etwa 40000 Einwendungen von Bürgern resultierten im Verfahren keine neuen Erkenntnisse. Alle Argumente waren bereits zu Verfahrensbeginn bekannt und im öffentlich ausgelegten Sicherheitsbericht niedergeschrieben. Nicht einmal im folgenden Gerichtsverfahren konnten die Einwender beziehungsweise die Kläger Argumente mit Substanz vorbringen. Demgegenüber standen dann zwei Jahre zusätzliche Verfahrensdauer und mehrere Millionen DM Aufwand. Es gilt, dieses abzuwägen und auch die rechtlichen Grundlagen zu sehen. Deswegen hat sich das Umweltministerium so entschieden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Frau Köhler, bitte.

Frau Stewens, verstehe ich Sie richtig, dass Sie aufgrund der Erfahrungen bei den MOX-Brennelementen Angst vor solchen Öffentlichkeitsbeteiligungen bekommen haben?

Sie verstehen mich falsch. Wir haben keineswegs Angst bekommen. Wir sind für eine kurze Verfahrensdauer. Es gab 40000 Einwendungen, die alle abgehandelt werden

müssen. Letztlich wurden keine neuen Argumente vorgebracht. Das kostet den Freistaat Bayern Millionen und verlängert die Verfahrensdauer um über zwei Jahre. Angesichts dieser Tatsache bin ich der Meinung, dass wir uns auf die rechtlichen Grundlagen stützen und in Bayern nach Recht und Gesetz vorgehen sollten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Bitte, Frau Kollegin Köhler.