Protokoll der Sitzung vom 13.04.2000

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann kann es einfach nicht angehen, dass die Vorgaben der Regelung von 1991 mit dem Segen des Wirtschaftsministeriums in eklatanter Weise systematisch verletzt werden. Wir verteufeln weder die Fliegerei noch Flughäfen – die meisten von uns fliegen hin und wieder selbst, manche sogar öfter, als ihnen gut tut, – aber wir wollen keine Bevorzugung der Fliegerei. Stichworte hierzu sind: Kerosinsteuerfreiheit, keine Umsatzsteuer auf Tickets für Auslandsflüge, Marketingzuschuss der Flughafengesellschaft München bis hin zu Ihrem verzweifelten Versuch in der letzten Legislaturperiode, den Duty-Free-Verkauf am Flughafen zu halten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In ihrer Vorlage zu einer im vorletzten Monat im Ausschuss behandelten Petition schreibt die Staatsregierung zur stetig steigenden Nachfrage im Luftverkehr:

Für eine Eindämmung dieser Entwicklung nur auf dem Flughafen München, für den Verkehrspflicht besteht, bestehen weder rechtliche noch politische Möglichkeiten.

Von wegen, meine Damen und Herren! Selbstverständlich kann etwas getan werden. Es geht zum einen um eine entsprechende Rahmensetzung und zum anderen darum, dass die vorhandenen rechtlichen Vorgaben auch eingehalten werden. Das ist ganz konkret auf den Flughafen München II zu beziehen. Bei der Nachtflugregelung ist das im 31. Planfeststellungsänderungsbeschluss vom 7. August 1991 festgelegt. Dieser Beschluss beruht auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und wurde dann noch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Februar 1992 uneingeschränkt bestätigt. Das Ganze schert aber sowohl den Flughafenbetreiber als auch das Wirtschaftsministerium sehr wenig. Mittlerweile wird in den meisten Nächten das Maximum von 38 Bewegungen überschritten, teilweise sogar erheblich. In manchen Nächten haben wir über 100 Flugbewegungen. Die Ausrede mit Verspätungen trägt einfach nicht. Ich zitiere jetzt aus dem Planfeststellungsänderungsbeschluss und aus den Gerichtsurteilen:

Verspätete Flüge, die in dem Kontingent von insgesamt 38 Nachtflügen nicht untergebracht werden können, müssen in Zukunft deshalb grundsätzlich abgewiesen werden. Die dadurch bedingten Störungen des Flugverkehrs durch nächtliche Flugumleitungen und die Nachteile für die Passagiere sind im Interesse des Schutzes der Bevölkerung vor Nachtfluglärm hinzunehmen. So weit in der Nachtflugzeit

hinreichend verspätete Flüge realistischerweise zu erwarten sind, kann und muss einer solchen Abweisung nächtlicher Flüge vorbeugend dadurch begegnet werden, dass die Zahl von 28 zulässigen geplanten Bewegungen bei der Flugplankoordination nicht ausgeschöpft oder Starts und Landungen, die knapp vor 22 Uhr geplant sind, zahlenmäßig reduziert werden oder solche Starts und Landungen auf einen größeren zeitlichen Abstand vor 22 Uhr vorverlegt werden.

Das ist geltendes Recht. Das gibt das höchste bayerische Verwaltungsgericht vor, und das steht im geltenden Planfeststellungsbeschluss. Und weiter heißt es – –

(Zuruf des Abgeordneten Starzmann (SPD))

So viel Geduld müssen Sie schon haben, Herr Starzmann. Weiter heißt es, und hier wird Bezug genommen auf das wachsende Flugaufkommen:

Beschränkungen, die sich in ihrer Härte für die internationalen Flugverbindungen mit zunehmender Auslastung des Flughafens noch verstärken werden, müssen in der dicht besiedelten Bundesrepublik, die für ihre Bürger ein international sehr hohes Maß an Immissions- und Lärmschutz gewährt, hingenommen werden.

Es hat also eine Abwägung stattgefunden, die auch wirtschaftliche Interessen und den wachsenden Flugverkehr berücksichtigt. Die Flughafen München Gesellschaft und die Staatsregierung scheren sich aber einen Teufel darum. Die Salamitaktik, mit der hier vorgegangen wird, ist offenkundig. Sie ist unredlich und infam.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wird und es wurde immer wieder beruhigt, beschwichtigt und vernebelt. Bei der 28/38-Regelung hat man seitens der Flughafengesellschaft erklärt, so viele Flugbewegungen werden es wohl gar nicht. Herr Hermsen, der Chef, hat gesagt, die Regelung aus dem Jahr 1991 würde noch bis zum Jahr 2010 reichen. Das ist ein Originalzitat von Herrn Hermsen! Als unser Abgeordneter Christian Magerl vor Jahren laut äußerte, dass irgendwann 50 oder 60 Flüge zu befürchten wären, hat Herr Dr. Wiesheu erklärt, bei dieser Aussage handle es sich um „das größte Lumpenstück“.

(Ritter (CSU): Hören Sie doch auf!)

Jetzt haben wir weit mehr als 60 Flugbewegungen. Was ist jetzt also das Lumpenstück? Wer ist der Lump? Heut war er den ganzen Tag nicht da.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Interessant sind auch die Argumentationsmuster der Flughafen München Gesellschaft. Die Geschäftsführer verkünden immer ganz treuherzig, es gehe nur darum, die Verkehrsbedürfnisse in Bayern zu befriedigen. Dazu passen aber die Werbesprüche und die großartigen Angebereien, die man überall vernimmt und lesen kann, nicht. Da wird vom Ausbau des internationalen Dreh

kreuzes gesprochen – eigentlich wollte man doch nur einen Ersatz für Riem –, es wird erklärt, das Ergebnis sei seit Jahren viel besser als das der Konkurrenz, der Abstand zu Düsseldorf müsse vergrößert werden. Im Übrigen muss man, wenn so auf den Putz gehauen und angegeben wird, schon einmal fragen, warum die Flughafengesellschaft dann nicht endlich ihre Schulden an den Bund, an den Freistaat und an die Landeshauptstadt zurückzahlt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zumindest die Zinsen wären fällig, wie das zu Recht der Bund Naturschutz fordert.

Noch einmal kurz zusammengefasst: Wir fordern die Rücknahme des Antrags der Flughafengesellschaft München. Es ist ein Unding, dass hier kein Dialog gesucht wurde. Die Fluglärmkommission ist erst Monate nach Bekanntwerden des Antrags offiziell benachrichtigt worden. Die Flughafengesellschaft München hat mittlerweile signalisiert, dass sie sich dem Dialog, beispielsweise auch einem Mediationsverfahren, nicht verschließen würde, wenn die Gesellschafter – und der Freistaat ist der Hauptgesellschafter – diesem zustimmen würden. Wir fordern daneben ganz konkret und mit aller Heftigkeit die strikte Einhaltung aller jetzt bestehenden Regelungen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächste hat Frau Dr. Kronawitter das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist bei uns im Wirtschaftsausschuss sehr intensiv diskutiert worden. Wir haben dort viele Argumente abgewogen und auch mit den Fachvertretern aus den Ministerien diskutiert. Ich darf Ihnen, im Hinblick auf die Zeit sagen, dass wir diesem Antrag der GRÜNEN zustimmen.

Ich möchte meine Rede zu Protokoll geben.

(siehe Anlage 7)

Ich will nur ein Zitat vortragen, damit Sie sehen, dass es für die Region von großer Bedeutung ist, wie wir uns im Landtag verhalten. Ein CSU-Politiker, der Bürgermeister einer an den Flughafen angrenzenden Gemeinde ist, sagt: „Der Antrag der Flughafen München GmbH auf Änderung der bestehenden Nachtflugregelung ist ein Anschlag auf die Nachruhe der Menschen.“ Meine Damen und Herren, dem füge ich nichts hinzu. Ich bitte um Verständnis, wenn ich es kurz mache.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Pienßel.

(Unruhe)

Solange Sie nicht wissen, dass er nicht länger als zehn Minuten redet, haben Sie keinen Grund zu klagen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es leider nicht ganz so kurz machen wie Frau Dr. Kronawitter. Zu den Ausführungen von Herrn Dr. Runge muss ich schon einige Dinge sagen. Er hat sich hier sehr verbreitet, über Flugbenzin und Duty-free-Shops, über die Bevorzugung des Flugverkehrs usw. Man wäre fast versucht, genauso unsachlich zu antworten. Das will ich Ihnen aber ersparen.

Die Nachtflugregelung am Flughafen München II hat uns schon öfter beschäftigt. Sie ist aktuell aufgrund des Antrags, den die FMG jetzt auf Änderung der Nachtflugregelung gestellt hat. Die Regierung von Oberbayern hat mit dem 31. Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 07.08.1991 Nachtflugbeschränkungen – also kein Nachtflugverbot – für den Flughafen München verfügt. Bei diesen Beschränkungen handelt es sich um eine betriebliche Regelung gemäß § 8 Absatz 4 des Luftverkehrsgesetzes.

Für die Änderung betrieblicher Regelungen, die für den Verkehrsflughafen München im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses getroffen worden sind, ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Die Flughafen München Gesellschaft hat deshalb den Antrag auf Änderung der Nachtflugregelung im Rahmen eines luftrechtlichen Änderungsgenehmigungsverfahrens – im Übrigen mit Öffentlichkeitsbeteiligung – dort gestellt und am 28.09.1999 eingereicht. Die Regierung von Oberbayern ist verpflichtet, diesen Antrag entgegenzunehmen und entsprechend zu behandeln.

Die derzeit geltende Regelung ist eine einzigartige Kontingentierung, Herr Dr. Runge, auf maximal 38 planbare bzw. verspätete Flugbewegungen. Eine derart restriktive Regelung gibt es weder in Frankfurt, Hannover oder Leipzig, geschweige denn in Amsterdam, Paris oder Rom. An der bisher geltenden flugfreien Kernzeit von 0 bis 5 Uhr soll auch nach der beantragten Änderung – das haben Sie selbst gesagt – unverändert festgehalten werden. Die Ausnahmen in der Kernzeit werden restriktiv gehandhabt.

Die Lufthansa leistet sich neben Frankfurt den Luxus eines zweiten Hub in München, was für unseren Flughafen von enormer Bedeutung ist und seine Bedeutung als zentrale Drehscheibe des Flugverkehrs in Europa unterstreicht. Er ist ein überaus wichtiger Wirtschaftsfaktor, das bestreiten sicher auch Sie nicht. Will aber München II, unser Flughafen, den Status eines international hochrangigen Airports halten, muss sich seine positive Entwicklung fortsetzen.

Das bedeutet auch, dass man den steigenden Fluggastzahlen gerecht werden muss. Diese sind von 10,7 Millionen 1991 auf mittlerweile 21,3 Millionen gestiegen.

(Unruhe)

Damit ist der Flughafen derzeit unter den Top Ten. Will man den internationalen Wettbewerb bestehen, muss man Verspätungen und Überschneidungen auffangen können. Genau dies ist das Ziel des Änderungsantrags der FMG, nicht mehr und nicht weniger.

(Fortgesetzte Unruhe)

Herr Dr. Runge, wenn Sie und Ihre Fraktion unter einer restriktiven Handhabung der Ausnahmen verstehen, dass ursprünglich pünktliche, aber dann aus irgendwelchen Gründen verspätete Flüge verboten werden müssen, hieße das, in der Luft befindliche Flugzeuge umzuleiten oder zur Umkehr zu zwingen. Das halte ich für unverhältnismäßig und flugsicherheitsrechtlich für nicht vertretbar.

(Fortgesetzte Unruhe – Ritter (CSU): Schluss!)

Ein Flughafen, der verspätete Maschinen und ihre Passagiere zur Umkehr zwingt, weil er schon die Rollläden herunter gelassen hat, wird sehr schnell an Attraktivität verlieren, zumal viele andere große Städte überhaupt keine Nachtflugbeschränkung haben.

Das Ruhebedürfnis der Anwohner, das Sie angesprochen haben, ist selbstverständlich ein wichtiges Kriterium. In diesem Sinne muss der Änderungsantrag auch geprüft werden. Ich muss Ihnen auch sagen, dass im Zeitraum von 1992 bis 1998 die Lärmbelastung nachweislich um 5% abgenommen hat bei gleichzeitiger Stei

gerung der Flugbewegungen um 50%. Das ist vor allem auf modernes, leiseres Fluggerät zurückzuführen.

(Fortgesetzte Unruhe)

Um die berechtigten Interessen der Anwohner und die technischen Notwendigkeiten des Flugbetriebs fachgerecht gegeneinander abzuwägen, läuft derzeit das von mir eingangs erwähnte rechtlich korrekte Verfahren bei der Regierung von Oberbayern, genauer gesagt beim Luftamt Südbayern. Dieses Änderungsverfahren wird alle Fakten genauestens prüfen und einen sachlichen und emotionslosen Abwägungsprozess durchführen. Diesem können und wollen wir keinesfalls vorgreifen. Ihr Antrag ist daher verfrüht und damit abzulehnen.

(Beifall bei der CSU – Frau Radermacher (SPD): Manchmal ist es zu spät, dann wieder zu früh!)

Ich schließe die Aussprache. Die Rede wurde zu spät beendet, um noch abstimmen zu können.