Tatsache ist erstens, dass das nicht irgendeine Lappalie ist, sondern dass es jedes Jahr Schäden in dreistelliger Millionenhöhe durch Graffiti-Schmierereien gibt.
Zweitens ist Tatsache, was Frau Schieder in Abrede zu stellen versucht hat, dass die Graffiti-Schmierereien in der Regel nicht strafrechtlich nach § 303 und § 304 des Strafgesetzbuches verfolgt werden können, weil nach höchster richterlicher Rechtsprechung diese Schmierereien nur dann strafbar sind, wenn die Substanz der Sache zerstört wird und damit, wie Sie gesagt haben, eines der beiden Tatbestandsmerkmale des Beschädigens oder Zerstörens erfüllt ist. Sie haben erklärt, das brauche es nicht und das gehe auch nicht.
Tatsache ist drittens, dass die Erscheinung nicht nur bei uns auftritt, sondern auch in anderen Ländern. Im benachbarten Österreich hat man – nebenbei bemerkt: vor dem Regierungswechsel – den § 303 des Strafgesetzbuches entsprechenden Straftatbestand um das dritte Merkmal des Verunstaltens erweitert und damit sichergestellt, dass alle Erscheinungsformen der Schmierereien, die erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, strafrechtlich geahndet werden können. Ich weiß, dass Sie das alles sehr ungern hören, weil hier Leute sitzen, die jetzt merken, welch Trojanisches Pferd diese rot-grüne Gemeinschaft ist.
Obendrauf sitzt der medienwirksam gestaltete Strahlemann mit der Havanna im Mundwinkel, und innen befinden sich die Ströbeles und die Schwulen- und Lesbenvertreter usw., weil sie verdecken wollen, dass sie auf dem besten Weg sind, unsere Republik in wesentlichen Fragen umzugestalten. Dazu gehören auch Umgestaltungen der Rechtsordnung. Heute gibt es schon SPD-regierte Bundesländer, in denen man nicht mehr bereit ist, einen Ladendiebstahl zu ahnden, und Sie sind heute nicht mehr bereit sind, mit uns dafür zu sein, dass Graffiti-Schmierereien bestraft werden.
Ich weiß, das tut weh. Deswegen regen Sie sich auch so auf. Aber Sie müssen es sich einmal anhören; es bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig.
Wir haben mit Interesse den von der Schwulen- und Lesbenvereinigung ins Internet eingestellten Gesetzentwurf gelesen. Sie haben sich nicht einmal getraut, diesen Entwurf Ihrer Bundesjustizministerin zu zeigen. Damit wollen Sie diese Republik verändern.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, mir liegen zwei Zwischenfragen vor. Lassen Sie diese zu? Es handelt sich um Herrn Kollegen Volkmann und Frau Kollegin Gote. –
Herr Kollege, ich wollte Sie nur fragen, ob Sie in Anbetracht Ihrer Ausführungen wirklich glauben, dass Sie Ihren Zug um 18.49 Uhr noch erwischen.
Frau Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (von der Red- nerin nicht autorisiert): Herr Kollege, ist Ihnen vielleicht aufgrund der letzten heißen Tage, die man als Hofer sicher nicht gewöhnt ist, entgangen, dass es sich hier nicht um eine Bierzeltveranstaltung, sondern um eine Plenarsitzung des Bayerischen Landtags handelt?
Frau Gote, Ihre Fragestellung hat an sich schon gezeigt, dass Sie die Sitzung offensichtlich für eine Bierzeltveranstaltung halten und dass Sie nicht bereit sind, den Ernst der Angelegenheit zu erkennen und entsprechend zu handeln. Fragen Sie doch einmal die Leute, die geschädigt wurden, ob sie die Angelegenheit auch so lächerlich finden wie Sie oder ob sie vielleicht der Meinung sind, dass die Schädiger strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ergebnis würde ich Ihnen empfehlen, noch einmal ernsthaft darüber nachzudenken, ob Sie sich dieses Thema, das natürlich weh tut, weiterhin vorhalten lassen wollen oder ob Sie von der Meinung Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Bundestag – Rot-Grün hat sich entsprechend im Rechtsausschuss geäußert; offensichtlich müssen Sie das nachvollziehen – abweichen und mit uns zusammen dafür sorgen wol
Herr Kollege, ist Ihnen vielleicht entgangen, dass wir nicht die Sache an sich für lächerlich halten – ich meine, das haben wir dargestellt –, sondern die Art und Weise, wie Sie Ihre Rede gestalten?
Frau Schieder, diese Frage war ohne Inhalt. Im Ergebnis werden wir selbstverständlich den Bürgerinnen und Bürgern draußen im Land sagen, wie die SPD und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu solchen Fragen stehen. Es geht um Mein und Dein, die Strafrechtsordnung, die Ahndung, die Diskussion in der Schule und all diese Dinge. Ich appelliere nochmals an Sie alle, unserem Antrag zuzustimmen; umso besser wird es Ihnen anschließend bei den Wirtshausversammlungen gehen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Voget. Sie haben eine Redezeit von drei Minuten.
Kolleginnen und Kollegen, ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Das Unrechtsbewusstsein ist bei den Tätern – es sind wohl nur in wenigen Fällen Täterinnen – durchaus vorhanden, sonst würden sie sich leichter erwischen lassen. Die jungen Leute wissen, dass es nicht recht ist, was sie tun. Das ist klar.
Die ganz überwiegende Anzahl der Täterinnen und Täter sind Menschen, die unter das Jugendrecht fallen. Sie sind unter 18 Jahre. Ich möchte gern wissen, was Sie erreichen wollen. Ich dachte, in diesem Bereich sind wir alle der Meinung, man soll jugendliche Täter mir ihrer Straftat konfrontieren, ihnen das Unrecht vor Augen führen, sie etwas arbeiten lassen und sie vor allem resozialisieren. Genau das geschieht zur Zeit. Ich weiß nicht, was Sie wollen. Gegen Täter, die wir nicht erwischen, hilft uns auch kein Strafgesetz. Die Täter, die wir erwischen, werden mit den Folgen ihrer Tat konfrontiert. Sie müssen zahlen, und wenn es sich um einen Eingriff in die Substanz handelt, ist die Tat ohnehin strafbewehrt.
Das, was Sie wollen, führt dazu, dass die Zahlen der Jugendkriminalstatistik steigen und dass sich in der Praxis wenig ändert. Das ist meiner Ansicht nach nicht der richtige Umgang mit dem Problem. Insbesondere will ich noch einmal betonen: Das Unrechtsbewusstsein ist vorhanden. In dem Alter schlägt man gern einmal über die Stränge. Das tun wir in unserem Alter nicht mehr in diesem Ausmaß.
Eigentlich wollte ich nichts mehr sagen, was weh tut, aber ich sage es doch: Dummheit tut auch manchmal weh. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Nachdem ich das Herumgeeiere der Opposition allmählich satt habe, will ich ein paar deutliche Worte sagen. Sie stehen vor einem riesigen Problem: Einerseits wollen Sie es sich mit den Hausbesitzern und den Kommunen nicht verderben, deren Hauswände versaut werden, was Hunderte von Millionen an Schaden verursacht. Andererseits haben Sie anscheinend den Eindruck, dass Sie auf eine gewisse Klientel Rücksicht nehmen und dafür sorgen müssen, dass diese nicht bestraft wird.
Oder haben Sie, Frau Kollegin Schieder, obwohl Juristin, nicht Täter-Opfer-Ausgleich, sondern Schadensersatzanspruch gemeint?
Das Problem liegt doch darin, dass ein Großteil der Schmierereien nicht strafbar ist, weil die Spuren ohne Beschädigung der Substanz beseitigt werden können. Wenn es sich um keine Straftat handelt, ist eine strafrechtliche Verfolgung ausgeschlossen. Glauben Sie denn wirklich, dass ein Polizist, der einen Schmierer ertappt, sagen kann: „Moment, ich muss zuerst prüfen, ob die Substanz verletzt worden ist!“, weil nur bei einer Straftat eine Festnahme möglich ist?
(Frau Marianne Schieder (SPD): So ein Unsinn, es hat doch noch kein Polizist den Beweis vor Ort angetreten, das ist doch der letzte Humbug!)
Unser Ziel ist, dass strafrechtlich reagiert werden kann, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird. Das könnte auch Grundlage der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche sein. Und was das Argument betrifft, es handle sich um 14- bis 16-Jährige, die sich nur entfalten wollten. Da gäbe es dafür sogar Wände, die man erlaubterweise besprühen darf. Es bietet doch die Tatsache, dass im Boxring zugeschlagen werden darf, nicht die Gewähr dafür, dass das auch im Bierzelt erlaubt ist.
Wir wollen sie im Interesse der Eigentümer schließen, deren Eigentum versaut wird. Sie wollen das nicht. Das sollten Sie zugeben, anstatt herumzueiern.