Protokoll der Sitzung vom 12.07.2000

Dass die Wirtschaft einen erheblichen Mangel an Spitzenkräften hat, liegt auch an der systematischen Benachteiligung von Frauen an bayerischen Hochschulen. Bayern ist mit dem geringsten Frauenanteil an Professuren nach wie vor das letzte unter den Ländern. Die Bevorzugung von Männern ist an bayerischen Hochschulen der Normalfall. Das kommt nicht von ungefähr; denn die maßgeblichen Herren an den Hochschulen spüren, dass es für den Wissenschaftsminister und die

CSU-Fraktion wichtigere Ziele gibt. Dieser Zustand an den Hochschulen ist für uns Bayern beschämend.

Herr Minister, als ich im Februar unseren Gesetzentwurf und unsere Vorschläge zur Frauenförderung vorstellte, waren auch zwei Berufungen in der Diskussion. Das war für mich auch ein Beispiel, wie man die Chancen von Frauen an Hochschulen herausstellen kann. Damals haben Sie sich für die Selbstverständlichkeit feiern lassen, dass Sie die qualifizierteste Bewerberin auf einen Lehrstuhl für Frauenheilkunde gesetzt haben. Aber gleichzeitig haben Sie beim Lehrstuhl für Pädagogik und Psychologie den zweitplatzierten Mann vorgezogen. Jetzt muss ich der Zeitung entnehmen, dass nicht einmal mehr sicher ist, ob die berufene Frau den Lehrstuhl für Gynäkologie überhaupt annehmen kann. Mir ist es irgendwie etwas verwunderlich – jedenfalls aufgrund des Zeitungsberichts –, warum das Ministerium die Arbeitsbedingungen für die frisch Berufene durch eine Berufungsbefristung erschweren will. Ich finde es merkwürdig, dass die Befristung erst ins Spiel gebracht wurde, nachdem das Auswahlverfahren abgeschlossen war. Warum hat man das nicht schon vorher in dieser Deutlichkeit zu verstehen gegeben?

Ich denke, das liegt auch daran, dass das Berufungsverfahren vielen nicht gepasst hat. Das Ergebnis war nicht das, welches man sich gewünscht hatte. Deswegen fallen einem alle möglichen Hindernisse ein.

Mich würde sehr interessieren, wie oft der Landtagsbeschluss, der 1998 gefasst wurde, inzwischen umgesetzt wurde. Mich würde interessieren, wie oft man die Befristung, wie sie jetzt zur Sprache gebracht wurde, bei Leitungsfunktionen bisher schon angewandt hat.

Der Befristungsbeschluss, so hieß es, soll nur für unerfahrene Kollegen gelten. Ich frage mich, warum man die Frau, die bis vor kurzem noch so qualifiziert schien, dass man sie nach vorne ziehen kann, und von deren Erfahrungen man überzeugt war, plötzlich als unerfahren ansehen muss; dies, Herr Minister, ist unverständlich. Durch diese Befristung entsteht nicht nur der berufenen Frau, sondern der ganzen Klinik Schaden. Das Fehlen einer längerfristigen Perspektive wird es sehr schwierig machen, an Forschungsmittel zu kommen, weil Drittmittel vorzugsweise an Dauerstellen fließen.

Außerdem wird die Lehrstuhlinhaberin in ihrer Leitungsfunktion massiv geschwächt werden. Gerade aufgrund der Vorgeschichte ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass die Befristung einen starken Macht- und Autoritätsverlust mit sich bringt, nicht nur deshalb, weil es Frauen ohnehin so schwer haben, dass sie in der Regel in solche Positionen gar nicht kommen, sondern weil Leute auf unbequeme Entscheidungen der neuen Leitung mit der Haltung reagieren werden: Diese Frau werden wir aussitzen, in fünf Jahren ist ohnehin alles vorbei. Herr Staatsminister, wir hoffen, dass Sie dies nicht zulassen und dass Sie sich die Lorbeeren, mit denen Sie damals überschüttet wurden, jetzt auch verdienen.

Es ist offenbar sehr mühsam, den Gleichstellungsauftrag, der den Hochschulen vom Gesetzgeber erteilt

wurde, endlich umzusetzen. Deshalb haben wir dem Landtag ein Paket von Maßnahmen vorgeschlagen, mit dem Ihre Arbeit, Herr Minister, und die Arbeit der Hochschulen hätte erleichtert werden können. Aber immer dann, wenn es um effektive Hebel, mit denen man die Gleichstellung durchsetzen kann, geht, wenn es um Mitsprache, Geld, Entscheidung um Personen oder Positionen geht, kommt ein kategorisches Njet von der CSU; Njet wie damals bei Chruschtschow.

(Zuruf von der CSU: Wir sprechen schon deutsch oder bayerisch!)

In der Frauenpolitik herrscht nach wie vor ein unausgesprochener, nie erklärter kalter Krieg; denn niemand mehr stellt sich heute offen gegen die Gleichstellung. Man gibt genauso viel nach, wie es unbedingt erforderlich ist, damit Mann nicht als Frauenfeind dasteht. Man hat inzwischen die flexible response, also die flexible Antwort, gelernt und kann inzwischen flexibel Krieg führen. Mit schönen Worten und da, wo es nichts extra kostet und es nicht wirklich weh tut, bekennt man sich zur Gleichstellung. Dort hat auch die CSU im Ausschuss unseren Vorschlägen zugestimmt.

Es wird auf unseren Vorschlag hin ein bayerisches Lehrauftragsprogramm geben, mit dem Nachwuchsprofessorinnen für Fachhochschulen geworben werden sollen. Auch die Hochschulleitung wird auf unseren Vorschlag hin verpflichtet werden, die Frauenbeauftragten anzuhören. Bei Berufungsverfahren müssen vom Votum der Frauenbeauftragten abweichende Vorschlagslisten begründet werden und die Hochschulen müssen jährlich über die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags berichten; auch dies haben wir eingebracht. Alle diese Maßnahmen kosten nichts und tun nicht wirklich weh, und deshalb hat uns die CSU zugestimmt.

Doch mit diesen Teilerfolgen können und werden wir uns nicht zufrieden geben. Sie können sich nicht mit der beschämenden Rolle zufrieden geben, die heute Frauen in bayerischen Hochschulen spielen. Viele qualifizierte Frauen sind für eine wissenschaftliche Karriere bestens geeignet, wie man am hohen Anteil der Studierenden und der Promotionen sieht, aber wie man eben nicht an den Anteilen in Leitungsfunktionen und bei den Professuren sieht.

Unsere Gesellschaft kann es sich nicht länger leisten, auf den Einsatz qualifizierter Frauen zu verzichten. Überall ist von fehlenden Spitzenkräften die Rede: in der Informations- und Kommunikationstechnologie und Ingenieurberufen genauso wie in der Wissenschaft und Forschung. Mit der erfolgreichen Gleichstellung könnten wir uns ein enormes zusätzliches Potenzial von Expertinnen erschließen, aber dafür müssen Sie etwas tun. Deshalb fordere ich Sie auf, unseren Gesetzentwürfen und Anträgen zuzustimmen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Frau Dr. Baumann, bitte.

Frau Präsidentin, Kollegen und Kolleginnen! Die große Debatte „Hochschulgesetz

gebung“, wie sie hier vor zwei Jahren stattgefunden hat, ist es diesmal nicht gewesen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist, wie schon in der Ersten Lesung von den Rednern bemerkt, in großen Teilen lediglich die Anpassung an das nunmehr gültige Hochschulrahmengesetz. Wir hatten vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass das Hochschulrahmengesetz etwa zur gleichen Zeit – zwei bis drei Wochen später – verabschiedet würde. Wir hätten es eigentlich für günstiger gefunden, das bayerische Gesetz auch diesem Gesetz erst dann anzupassen, wenn das Hochschulrahmengesetz Gesetzeskraft hat. Die Mehrheit hat es anders gewollt. Daher hatten wir jetzt das Gesetz im Ausschuss zu beraten, um es anzupassen.

Auf der ersten Deckblattseite des Gesetzentwurfs der Staatsregierung wird allerdings eine Ankündigung gemacht, die der Gesetzentwurf nicht halten kann, nämlich: „Über die Anpassung an das Hochschulrahmengesetz hinaus werden einige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die sich im Rahmen der Umsetzung des Hochschulreformgesetzes oder im Interesse der Leistungsfähigkeit und Qualität der Hochschulen als notwendig erwiesen haben.“ Wir haben eine Technische Universität in München, die aufgrund hoher Innovationsund Veränderungsbereitschaft in vielen Ebenen, sowohl im Leitungsgremium wie in den Strukturen der einzelnen Lehrstühle und im Einrichten neuer Fachbereiche oder bei Schwerpunktsetzungen, derzeit viele Preise und bundesweite Anerkennung für das Hochschulleitungsgremium bekommt.

Die Möglichkeiten, die die Technische Universität ausschöpft, liegen nicht im Gesetz, sondern fast ausschließlich in der Experimentierklausel von 1998, die damals verabschiedet wurde. So gehen die Veränderungen an der Technischen Universität mit schöner Regelmäßigkeit am Landtag vorbei. Ich halte diese Veränderungen für weitreichend und hätte mir gewünscht, dass diese Gedanken in den Änderungsantrag der Staatsregierung einflössen, wenn sie schon als preiswürdig und bundesund nahezu europaweit als gut angesehen werden.

Doch weit gefehlt. Denn von einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Apparates insgesamt in Bayern kann man durch diese Änderungen, die zusätzlich zum Hochschulrahmengesetz im Gesetz vorgegeben sind, nicht sprechen. Die Diskussion im Ausschuss hat sich vorgeblich um Marginalien gehandelt. Es wurde stundenlang darüber diskutiert, wie lange der Titel „Professor“ bzw. „Professorin“ nach Verlassen der Hochschule bzw. der Fachhochschule noch getragen werden dürfe.

Gestatten Sie mir, hier mit einem gewissen Schmunzeln zu berichten, weil dies auch bei der CSU-Fraktion offensichtlich nicht zum Lieblingsthema gehört hat und es uns zweimal gelang, die CSU insofern niederzustimmen, als ein Stimmenpatt entstand und die endgültige Beratung über diesen Passus ein bis zwei Wochen später stattfand.

Die dringenderen Regelungen – Kollege Dürr hat dies angeschnitten – wie z. B. ein langsam nicht mehr zu verstehendes Beharren auf der strengen Hausberufungsverbotsregelung hat Kollege Dr. Wilhelm so begründet:

Ein Professor muss schon auch an einem anderen Ort in Deutschland oder der Welt ein Beziehungsgeflecht knüpfen, so das Ausschussprotokoll. Etwas schöner wäre es gewesen, wenn man geschlechtsneutral argumentiert hätte, denn diese Chance haben die Frauen an den Universitäten derzeit generell nicht.

Ich glaube auch nicht, dass Sie, wenn wir die Junior-Professorinnen bekommen, das strenge Hausberufungsverbot aufrecht erhalten können. Dies ist zu sehen in Zeiten des Internets, der elektronischen Mail-Möglichkeiten, der Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen und Veröffentlichungen ins Netz zu stellen, was die jüngeren Professorinnen und Professoren längst tun und damit weltweit Beziehungsgeflechte knüpfen. Im Internet wird die Qualität der einzelnen Veröffentlichungen leichter kontrolliert werden können, und auf dem strengen Verbot der Hausberufung sollten Sie nicht mehr beharren.

Das Argument, dass ein Beziehungsgeflecht geknüpft werden sollte, auch an einem anderen Ort, wirft kein gutes Licht auf den generellen Zustand der Hochschulen in der Bundesrepublik.

Umgekehrt wissen wir natürlich auch – dieser Gesetzentwurf hat auch nicht dazu beigetragen, das zu verändern –, dass in einzelnen Fachbereichen Beziehungsgeflechte zur Perfektion getrieben worden sind. Das Standardbeispiel ist die Medizin; ich will es auch hier anführen. In der Medizin laufen die Verhandlungen so: Mein Schüler geht jetzt nach Kiel, nach Frankfurt oder nach Köln, und dafür nehme ich deinen Schüler aus Kiel, Frankfurt oder Köln oder woher auch immer, und in drei Jahren berufen wir ihn auf eine C-3-Stelle oder eine Oberarztstelle zurück, und dann kann man schauen, wo die nächste C-4-Stelle frei wird. Ich habe mich auch damals bei Ihnen bedankt, dass Sie bei Frau Professor Kiechle einen anderen Weg gegangen sind und sich außerhalb dieses medizinischen Beziehungsgeflechtes bewegt haben. Ich werde so etwas immer unterstützen. Unter gewissen Arbeitsbedingungen allerdings, wenn zum Beispiel eine Klinik im Umbau, im Rohbau ist oder die Betten gar nicht vorhanden sind, Forschungsmöglichkeiten nicht da sind, einen sechsjährigen Zeitvertrag abzuschließen, halte ich für nicht gut. Wir werden der Sache nachgehen.

Es gibt also keine Neuerungen bei allem, was neuerungswürdig wäre, und bei allem, was mit der Experimentierklausel bei der Technischen Universität entweder direkt auf dem Verordnungswege oder mit bloßer Ermächtigung durch das Ministerium zu verbessern versucht wird. Zur Stärkung des Mittelbaus bestand vor zwei Jahren die erklärte Übereinstimmung der Fraktionen, eigenständige Forschungsmöglichkeiten der Beschäftigten des Mittelbaus, der wissenschaftlichen Mitarbeiter zu finden, sie nicht nur auf dem Papier zu haben, und die Leibeigenschaft zu den Professoren abzuschaffen.

Eine Änderung hat im Gesetz jetzt stattgefunden, nämlich: Ein wissenschaftlicher Assistent ist nicht mehr einem Professor zugeordnet, sondern den Professoren. Dies ist eine kleine Änderung von der Einzahl hin zur Mehrzahl. Wie sich dies tatsächlich auf die eigenständi

gen Arbeiten von jungen Wissenschaftlern auswirken wird, wenn in den Departmentstrukturen über Mitarbeiter im Großen verfügt werden soll, wird sich in Zukunft zeigen.

Wir als SPD-Fraktion haben uns bei der Beratung zurückgehalten, weil wir im Vordergrund die Anpassung an das Hochschulrahmengesetz sehen und nach nicht einmal zwei Jahren nach In-Kraft-Treten des novellierten bayerischen Hochschulgesetzes nicht etwas gänzlich Neues machen wollen. Wir haben angekündigt, im nächsten Jahr einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen.

Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN. Der auf der Drucksache 14/2503 ausgedruckte Gesetzentwurf ist in der Ausschussberatung zur Hälfte kastriert worden. Der Absatz 1 wurde gestrichen, damit die Landtagsmehrheit den Absatz 2 mittragen kann. Insofern ist das, was wir vor zwei Jahren eingeleitet hatten, nämlich dass die Frauenbeauftragten in den Berufungskommissionen einen Bericht an die Staatsregierung abliefern dürfen und sollen, jetzt von den GRÜNEN fortgeführt worden: Wenn dem Votum der Frauenbeauftragten in der Berufungskommission nicht gefolgt wird, ist hierfür eine Begründung des Berufungsausschusses zu geben. Diesen Gedanken haben wir mitgetragen, und so ist es dann auch von der CSU im Hochschulausschuss verabschiedet worden.

Es ist bedenklich, dass nach zwei Jahren nur ein kleiner Schritt gemacht wird. Zuerst hatten wir den Bericht, und jetzt wird zum Bericht die Begründung nachgeliefert. Der Denkprozess hierfür dauerte zwei Jahre. Ich kann an die CSU-Fraktion nur den Appell richten: Führen Sie es nicht nur im Munde, die Frauen zu fördern, sondern handeln Sie auch danach. An den Hochschulen sind die Frauen nicht das Problem, sondern die Lösung vieler Probleme der Hochschulen. Wir haben zu wenig Hochschulpersonal. Deshalb werden wir bei den Haushaltsberatungen im Herbst aufstocken müssen. Wir beantragen ja alle zwei Jahre wieder bei der Beratung des Doppelhaushaltes, dort zu investieren, wo Bildung vermittelt wird, wo Wissenschaft stattfindet, wo geforscht wird und wo es dann letztlich auch um Standortpolitik geht.

Zu den Anträgen der GRÜNEN im Einzelnen. Wir stimmen ihnen allen zu. Wir sehen bei der CSU einen Denkfehler hinsichtlich des einen Antrages, in dem es inhaltlich darum geht, ein Förderprogramm für die Frauen an den Hochschulen aufzulegen, bis ein Anteil von 50% an den Professorenstellen erreicht ist. Hier geht es nicht um eine festgelegte Quote, sondern um ein Förderprogramm, ein Stellenprogramm. Alle Einwendungen, die das Quotenurteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich Bremens anführen, treffen nicht zu, wenn ein Förderprogramm aufgelegt werden soll, um eine Geschlechterverteilung zu erreichen.

Einwände des Vertreters des Ministeriums, Frauenbeauftragte dürften in der Berufungskommission nicht mitstimmen, weil sie – so heißt es dann – schlicht keine Ahnung hätten, da die Berufung für einzelne Lehrstühle sehr fachorientiert erfolge, weswegen die Frauenbeauftragten nicht sachorientiert entscheiden könnten, weisen wir zurück. Auch im Landtag muss man bei vielen Ent

scheidungen mitstimmen und sich an dem Votum anderer orientieren, ohne im Einzelnen genau Bescheid zu wissen, zum Beispiel um welche Staatsstraße es sich in Unterfranken oder sonst wo handelt. Ich kann trotzdem mitentscheiden, da ich mich vorher informiert habe.

Eine weitere Anmerkung zu den Anträgen, die die Kontrolle der Mittelvergabe durch die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten betreffen. Die Kontrolle der Mittelvergabe bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe ist eine interne Geschichte, die das allgemeine Plenum nicht interessieren wird. Ich richte einen Appell an die CSU, einem solchen Antrag vielleicht doch zuzustimmen. Wenn eine Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Hochschulen kontrollieren möchte, was mit dem Geld geschieht, das für eine leistungsbezogene Frauenförderung an den Hochschulen eingesetzt werden soll, ist dies ein demokratisches Recht. Deswegen richte ich den Appell an Sie zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Professor Stockinger. Bitte.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Kollege Dr. Dürr hat vor kurzem ein Bild der Hochschullandschaft entworfen, das wohl eher im Mittelalter angesiedelt ist, als mit der heutigen Hochschullandschaft in Deutschland und insbesondere in Bayern in Zusammenhang gebracht werden kann. Allein die häufige Verwendung des Wortes feudal in seinen Ausführungen hat gezeigt, wo sein Beitrag zeitlich anzusiedeln ist.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Die Feudalgesellschaft mag zwar über Jahrhunderte hinweg bei unserem geschätzten Kollegen Sebastian Freiherr von Rotenhan zu bescheidenem Wohlstand geführt haben, hat aber mit der Entwicklung unserer Hochschulen in diesem Jahrtausend nichts zu tun. Soviel zu Ihnen, Herr Kollege Dürr. Sich inhaltlich weiter damit auseinander zu setzen hieße, die Mittagspause unverdientermaßen hinauszuzögern.

(Hofmann (CSU): Sehr gut!)

Kolleginnen und Kollegen, im Jahre 1998 haben wir im Bayerischen Landtag eine umfassende Reform des Hochschulrechtes durchgeführt. Auch wenn die SPD damals noch der Meinung war, wir sollten bis zur Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes des Bundes mit unseren Änderungen warten, haben wir uns durchgesetzt, dieses Gesetz vor der Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes zu verabschieden. Wir sind durch die Entwicklung, die sich in den vergangenen zwei Jahren vollzogen hat, bestätigt worden.

Unser Hochschulgesetz aus dem Jahre 1998 kam rechtzeitig und hat einen Beitrag dazu geleistet, dass unsere bayerischen Hochschulen – dies gilt für die Fachhoch

schulen ebenso wie für die Universitäten – in Deutschland auch weiterhin zur Spitze zählen. Ausgangspunkt der damaligen Hochschulreform war die Bereitschaft des Freistaates Bayern, von sich aus die Verteilung der Aufgaben zwischen Staat und Hochschulen zugunsten der Hochschulen zu verändern. Wir haben seinerzeit den Hochschulen mehr Freiräume, mehr Eigenständigkeit gegeben und auch mehr Verantwortung in eigener Sache übertragen, um den gewaltigen Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein.

Diese Eigenverantwortung der Hochschulen entlässt den Staat allerdings nicht aus der Verantwortung, den Hochschulen die notwendigen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, die sie für die Bewältigung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre, Wissenschaft und Kunst angesichts einer steigenden Nachfrage nach Studienplätzen brauchen.

So wurde auch der bayerische Etat für Wissenschaft und Forschung für das Jahr 1999 um 4,5% und für das Jahr 2000 um weitere 1,5% erhöht. Kolleginnen und Kollegen, auch so erfüllen wir im Landtag die umfassende Verantwortung für das Hochschulwesen, die uns die Bayerische Verfassung übertragen hat.

Schon nach diesen knapp zwei Jahren kann festgestellt werden: Die Hochschulen haben die Eigenverantwortung genutzt und die ihnen zur Verfügung gestellten Freiräume ausgefüllt. Dies zeigt sich vor allem bei der Schaffung moderner Organisationsstrukturen, und auch die Hochschulen, die der Einführung des Hochschulrates anfangs eher skeptisch oder gar ablehnend gegenüberstanden, haben mittlerweile herausragende Persönlichkeiten für ihren Hochschulrat gewinnen können und ernannt.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Der Abbau staatlicher Mitwirkungsrechte, insbesondere in Personalangelegenheiten, wurde und wird nach unseren Erkenntnissen sinnvoll genutzt. Die Profilbildung der einzelnen Hochschulen nimmt Formen an, und der Wettbewerb um Drittmittel, der Wettbewerb bei der Entwicklung von Forschungsschwerpunkten und der Wettbewerb um herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist zum Nutzen der Qualität unserer Hochschulen in vollem Gang.

In der Zeit seit dieser erfolgreichen Reform ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes des Bundes in Kraft getreten. Unser bayerisches Gesetz hat bereits 1998 wesentliche Änderungen des Bundesrechts vorweggenommen, sodass in Bayern, wie Frau Kollegin Dr. Baummann zu Recht ausführte, keine größeren Anpassungen mehr vorgenommen werden mussten – ein weiterer Beweis dafür, wie richtig wir 1998 mit unseren Entscheidungen lagen.