Protokoll der Sitzung vom 28.09.2000

Herr Staatsminister, nach der Kündigung, die Sie gerade angesprochen haben, haben Verhandlungen stattgefunden. Dort wurden unterschiedliche Aussagen zitiert, zum einen die aus Ihrem Ministerium, es gebe eine Obergrenze – diese haben Sie eben mit dem Begriff „Geringfügigkeit“ umschrieben –, zum anderen die aus dem Wirtschaftsministerium, es gebe keine Obergrenze. So frage ich Sie: Wer hat letztlich die Entscheidung zu treffen? Würden Sie einen Solidarbeitrag von mehr als 80 DM noch als geringfügig ansehen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Minister.

Frau Vizepräsidentin, Hohes Haus! Herr Kollege Boutter, das Wirtschaftsministerium vertritt die Interessen der Verkehrsbetriebe. Ich habe die Interessen des Studentenwerks zu vertreten. Insofern ist es wie bei Tarifpartnern. Selbstverständlich akzeptiere ich es nicht, wenn behauptet wird, es gebe keine Obergrenze. Ihre Verträglichkeit orientiert sich an den Lebenshaltungskosten. Das bedeutet nicht, dass nur die Summe von 58 DM infrage kommen könnte. Aber ebenso wenig bedeutet es, dass es 80 DM sein können. Dieser Betrag ist zu hoch.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Ich sehe keine. Herr Staatsminister, vielen Dank für die Beantwortung der Ihnen gestellten Fragen. Nun rufe ich den Vertreter des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, Herrn Staatssekretär Spitzner, auf. Die nächste Frage stammt von Frau Kollegin Tausendfreund. Herr Kollege Sprinkart, übernehmen Sie es, die Frage zu stellen? – Herr Sprinkart, bitte.

Wann hat die Staatsregierung der DB AG das schriftliche Einvernehmen zur Aufnahme der Sanierung der Fahrleitung auf der Strecke Garmisch – Griesen in die sogenannte „Plazierende Liste“ (BSchwAG-Liste) gegeben, wann erfolgte die Fortschreibung der Liste, und warum hat die DB AG trotz des erteilten Einvernehmens diese Maßnahme nicht in die „Plazierende Liste“ aufgenommen?

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage wie folgt: Für Investitionen in Schienenwege des Bundes, die dem Schienenpersonennahverkehr dienen, gelten die Sammelvereinbarung 5/95 für die Jahre 1995 bis 1997, also der Dreijahresplan, und die Sammelvereinbarung 5/98 für die Jahre 1998 bis 2002, der Fünfjahresplan.

Die Maßnahmen, die nach diesen Sammelvereinbarungen realisiert werden, liegen gemäß § 8 Absatz 2 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes in der Verantwortung der DB AG und sind mit den Ländern abzustimmen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch den Bund. Die Bayern betreffenden Projekte werden in turnusmäßigen Besprechungen zwischen der DB AG und dem Freistaat Bayern einvernehmlich abgestimmt. Die Sanierung der Fahrleitung auf der Strecke GarmischGriesen ist Bestandteil der von mir eben erwähnten Sammelvereinbarung 5/98 und damit fest vereinbart.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Es bedarf also keiner expliziten Vereinbarung oder der Zustimmung Bayerns zur Aufnahme in die erwähnte „Plazierende Liste“? Hintergrund für meine Frage ist: Es gibt eine Aussage des Eisenbahn-Bundesamts, wonach die in Rede stehende Maßnahme nicht in die Liste aufgenommen worden sei, sodass die Behörde keine Mittel freigeben könne.

Wir haben dies seinerzeit in der erwähnten Sammelvereinbarung klar und deutlich mit der DB AG vereinbart. Um flexibel zu sein, werden in dem Zusammenhang keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen. Aber in der Regel halten sich beide Seiten an diese Vereinbarungen.

Zu der eingangs gestellten Frage darf ich noch etwas hinzufügen: Nachdem die Österreichischen Bundesbahnen angekündigt haben, ab dem Fahrplanwechsel im

Jahr 2001 die Grenzstrecke Griesen – Reutte/Tirol nicht mehr zu bedienen, hat die Niederlassung Süd der DB Netz AG mitgeteilt, dass angesichts der bevorstehenden Einstellung des Schienenpersonenverkehrs auf der Außerfernbahn die geplante Investition in Höhe von 5 Millionen DM nicht vertretbar sei und die Strecke vom 09.10.2000 bis zum 05.11.2000 zum Abbau der Oberleitung gesperrt werde. Man fügte hinzu, danach sei eine Wiederinbetriebnahme mit Dieselfahrzeugen möglich.

Herr Kollege Sprinkart, auf Ihre Frage hin merke ich noch an: Der Freistaat Bayern hält an der Sanierung der Oberleitung fest und bekräftigt zugleich die Absicht, auf der Strecke Garmisch-Partenkirchen – Griesen, Ehrwald – Reutte – Pfronten – Kempten gemeinsam mit dem Land Tirol auch weiterhin den Schienenpersonenverkehr zu bestellen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kolleg Rotter. Dann haben Sie das Wort, Herr Kollege Sprinkart.

Herr Staatsekretär, mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung den angekündigten Abbau der Oberleitung – damit soll schon in der nächsten Woche begonnen werden – zu verhindern? Sehen Sie es wie viele Betroffene aus der Region auch als Schildbürgerstreich an, wenn es tatsächlich zu dem Abbau käme?

Zu der letzen Frage. Die Staatsregierung sähe es als Schildbürgerstreich an, wenn der Abbau tatsächlich erfolgte. Fest steht, dass sich die Oberleitung in einem sehr schlechtem Zustand befindet. Fest steht für mich – das ist meine persönliche Einschätzung –, dass die DB AG die Oberleitung zwischen Garmisch und Griesen in den letzten Jahren – ich sage es einmal vorsichtig – nicht sehr gepflegt hat, dass sie sich viel zu wenig darum gekümmert hat, sodass jetzt eine Erneuerung bzw. ein Abbau dringend erforderlich ist.

Aber wir haben ganz klar gesagt: Wir erwarten, dass eine neue Oberleitung errichtet wird. Wir sind bis dato davon ausgegangen. Dass etwas anderes geschehen könnte, haben wir zum ersten Mal gehört, als die Österreichischen Bundesbahnen von sich aus erklärten, dass sie insgesamt 23 Nebenstrecken in Österreich stilllegen wollten, darunter auch die Außerfernbahn. Herr Staatsminister Dr. Wiesheu hat daraufhin sofort Kontakt mit dem Land Tirol aufgenommen, mit Herrn Landeshauptmann Dr. Weingartner. Wir haben auch mit Wien Kontakt aufgenommen und uns außerdem sofort an den Bundesverkehrsminister sowie die DB AG gewandt. In dem Zusammenhang haben wir klar zum Ausdruck gebracht: Bayern hat ein spezielles Interesse an der Aufrechterhaltung der in Rede stehenden Strecke. – Dies ist in den letzten Tagen nochmals geäußert worden. Ich hoffe, dass unsere gemeinsamen Interventionen erfolgreich sind.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Herr Staatssekretär, Sie gehen also davon aus, wenn die angesprochene Maßnahme in der Sammelvereinbarung 5/98 aufgeführt ist, muss das Eisenbahn-Bundesamt die dafür beantragten Mittel freigeben. Verstehe ich Sie da richtig?

Genauso ist es. Ich sage es noch mal: Wir führen die Gespräche zur Verabschiedung von Sammelvereinbarungen regelmäßig durch. Hierbei tragen beide Seiten ihre Argumente vor. Letztlich kommt es zu einer einvernehmlich beschlossenen Vorschlagsliste. Das war bis dato so. Insofern waren wir völlig überrascht, als es jetzt zu einer Kündigung kam. Wir werden in jedem Falle darauf bestehen – das sage ich klar und deutlich –, dass die Außerfernbahn weiterhin fährt, und zwar nicht nur mit Diesel, sondern mit Strom aus einer neu zu installierenden Oberleitung.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Frage stellt Herr Dr. Waschler.

Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um Benachteiligungen der ostbayerischen Region aufgrund der Medienberichten zufolge von der Deutschen Bahn AG geplanten Einschränkungen der IC-Verbindung Nürnberg – Regensburg – Passau zugunsten der Linie Nürnberg -München – Salzburg mit den für Ostbayern nachfolgend zu befürchtenden wirtschaftlichen und touristischen Einbußen zu verhindern?

Frau Präsidentin! Herr Kollege Waschler! Sie wissen, dass die Deutsche Bahn AG ihre Entscheidungen hinsichtlich des Schienenpersonenfernverkehrs in eigener Verantwortung trifft. Der Schienenpersonenfernverkehr ist Aufgabe der Bahn. Insoweit sind die Einflussmöglichkeiten der Bayerischen Staatsregierung begrenzt. Derzeit bestehen im internationalen Verkehr über Passau im Tagesverkehr drei EC-Verbindungen, nämlich die Verbindung Köln – Passau – Wien – Budapest, die Verbindung Magdeburg/Hannover – Passau – Wien und die Verbindung Köln – Passau – Wien sowie eine ICE-Verbindung Hamburg – Passau – Wien und im Nachtverkehr drei EN-Verbindungen, nämlich die Verbindung Berlin – Passau – Wien – Budapest, die Verbindung Brüssel/Amsterdam – Passau – Wien und die Verbindung Hamburg – Passau – Wien. Nach Angaben der Deutschen Bahn AG – wir haben uns aufgrund Ihrer Anfrage extra erkundigt – ist dieses Angebot an internationalen Fernzügen auch für den Fahrplan 2001/2002 vorgesehen.

Nach Fertigstellung der Neubaustrecke Ingolstadt – Nürnberg im Jahr 2003 wird die DB Reise- und Touristik AG wie schon angekündigt den Schienenpersonenfernverkehr weiträumig neu ordnen. Die Planungen ab diesem Zeitpunkt sind heute noch nicht konkretisiert. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG werden aber in jedem Fall auch künftig Tages- und Nacht-Fernzüge über Passau verkehren. Wir werden erforderlichenfalls mit Nachdruck bei der DB Reise- und Touristik AG die Bedienung des ostbayerischen Raumes mit Fernverkehr im mög

lichst bisherigen Umfang aus regional- und strukturpolitischen Gründen einfordern. Ich sage noch einmal, unser Bemühen ist es, dass das Verkehrsangebot auf dieser wichtigen Strecke nicht ausgedünnt, sondern im Gegenteil verbessert wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Peters.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass es im Bayerischen Landtag eine interfraktionelle Arbeitsgruppe Bahn gibt? Ist Ihnen darüber hinaus auch bekannt, dass bei dem letzten Treffen dieser Gruppe diese Frage eine Rolle gespielt hat, wobei dieselbe Erkenntnis gewonnen wurde wie hier? Wäre es daher für den Kollegen nicht sinnvoller, sich wegen solcher Fragen in der Gruppe „Bahn“ des Landtags direkt mit der Bahn auseinander zu setzen, statt sie hier im Landtag nur noch im Nachgang zu behandeln?

Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass Kollege Dr. Waschler die politische verantwortliche Regierung zu diesem Thema befragt.

(Dr. Kaiser (SPD): Was auch nicht anders zu erwarten war!)

Warten Sie ganz kurz, Herr Kollege Kaiser. Sie werden sehen, wie recht ich habe. Ich halte es für richtig, dass Abgeordnete sowohl der Opposition als auch der Regierungspartei die Staatsregierung fragen, damit die Antworten darauf auch festgehalten werden. Ich sehe jetzt leider keinen schwäbischen Abgeordneten hier im Saal.

(Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, Herr Sprinkart!)

Doch, Herr Sprinkart, Sie sind da. Sie werden mir bestätigen, dass es zum Einsatz von Neigetechnikzügen im Allgäu und auf der Strecke nach Garmisch-Partenkirchen auch Ankündigungen von der Bahn gab. Jetzt müssen wir aber feststellen, dass alles das, was angekündigt worden ist, nicht erfüllt wurde. Nachdem die Bahn jetzt in verschiedene Bereiche aufgeteilt ist, haben wir auch die Erfahrung gemacht, dass wir von den jeweiligen Bereichen der Bahn sehr oft unterschiedliche Aussagen bekommen, worüber sich auch ihre Bürgermeister ärgern. Nachdem aber wir auf Seiten der Bayerischen Staatsregierung mit Herrn Mehdorn sehr intensive Gespräche geführt haben, haben wir diese neuesten Auskünfte bekommen, die wir jetzt dargestellt haben. Ich hoffe sowohl in Ihrem wie auch in meinem Interesse, also im Interesse Ostbayerns, dass das, was von der Bahn angekündigt wurde, auch Wirklichkeit wird. Ich bin ein bisschen skeptisch, denn wir haben hier schon einschlägige Erfahrungen gemacht. Deswegen hat es auch Gewicht, wenn wir gegenüber der Bahn sagen können, dass ihre Auskünfte auch im Plenum des Landtags behandelt und im Protokoll des Landtags festgehalten worden sind. Das schadet nichts, das nützt nur.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Zusatzfrage: Herr Waschler.

Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, dass die Äußerungen der Bahn in mündlicher Form, wie sie eben von Frau Kollegin Peters angedeutet worden sind, die schriftlichen Antworten, die auf Anfragen ergingen, und auch die Medienberichte, die zu erheblichen Verunsicherungen führen, teilweise sehr unterschiedlich ausfallen und unterschiedlich interpretiert werden können, und dass diese Auskünfte mit den Tatsachen oftmals nicht übereinstimmen? Ist diese Sorge berechtigt?

Ich verstehe Ihre Sorge. Wir haben schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Ich habe mich in den letzten Jahren schon ein paar Mal gegenüber Kollegen dafür entschuldigt, dass ich eine Auskunft wiedergegeben habe, die nicht gestimmt hat. Ich habe allerdings nur das wiedergegeben, was uns von der Bahn berichtet worden ist.

(Dr. Kaiser (SPD): Dann haben aber Sie auch falsche Angaben gemacht!)

Deswegen sage ich noch einmal, ich bin bei diesem Thema ein bisschen skeptisch, denn wir haben noch den Zeitraum bis 2003 vor uns. Das grobe Raster für die Neuordnung des Fernverkehrs liegt bisher noch nicht vor. Bei der Neuordnung des Fernverkehrs hängt natürlich Vieles davon ab, wie die Bahn jeweils mit den Ländern ins Reine kommt. Ich nenne nur den Ersatz für die ausfallenden Interregios. Es ist Einiges im Fluss. Bei der Strecke über Passau handelt es sich allerdings um eine internationale Strecke, und deswegen bestehen wir in Bayern darauf, dass diese Strecke auch bedient wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass bei einer vergleichbaren Frage meinerseits der Herr Staatsminister geantwortet hat, ich wüsste wohl noch nicht, dass die Bahn privatisiert ist? Nur so viel zu den unterschiedlichen Antworten aus Ihrem Hause.

Frau Kollegin, das ist mir nicht bekannt. Ich weiß viel, aber nicht alles. Ich nehme zu solchen Fragen immer sehr ausführlich Stellung.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch auf Fragen von der Opposition?)

Sicherlich kann man sich bei manchen Anfragen die Frage stellen, ob sie notwendig sind. Darüber kann man diskutieren und verschiedener Ansicht sein. Nachdem aber eine Neuordnung des Fernverkehrs angekündigt worden ist, ist es schon notwendig, dass dieses Thema bei uns – ich sage es einmal bayerisch – auf der Pfanne bleibt und weitergekocht wird.

(Frau Peters (SPD): Das machen wir auch!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Frage: Herr Dr. Kaiser.

Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung die angekündigte Aufspaltung der Atecs, also des Zusammenschlusses von Mannesmann Rexroth, Mannesmann Sachs, Kraus-Maffei, VDO und anderen, und die damit verbundene vollständige Integration der Mannesmann Rexroth AG in Lohr am Main in die Robert-Bosch GmbH in Stuttgart, nachdem die Staatsregierung nach dem abgesagten Börsengang den Erwerb dieser Mannesmann-Tochter mit ca. 25000 Arbeitsplätzen in Bayern durch ein Konsortium von Siemens-Bosch – jeweils zu 50% – in Konkurrenz zu Thyssen/Krupp massiv befürwortet hat?

Herr Kollege Kaiser, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Nach einem wochenlangen, sehr harten Bieterkampf mit Thyssen-Krupp haben Siemens und Bosch von Vodafone am 14. April dieses Jahres den Zuschlag für die Mannesmann-Industriegruppe Atecs erhalten. Die Bayerische Staatsregierung hat diese Entscheidung von Vodafone begrüßt. Sie ist der Überzeugung, dass damit eine sachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für die in Atecs vereinigten Firmengruppen gefunden wurde. Aufgrund kartellrechtlicher Bedenken der EUKommission wird Siemens die industrielle Führung bei den Automobilzulieferern VDO, Sachs und Dematic übernehmen, während Bosch die industrielle Führung bei Rexroth erhält. Damit wird entsprechend den kartellrechtlichen Bedenken der EU-Kommission verhindert, dass Bosch Einblick in die Geschäfte des bisherigen Wettbewerbers VDO erhält, sodass der Wettbewerb erhalten bleibt.

Die Bayerische Staatsregierung beurteilt das von Siemens und Bosch vorgelegte Konzept positiv. Nach ihrer Auffassung stärkt es die Marktposition beider Unternehmen und trägt auch zum Erhalt und zum Ausbau der Arbeitsplätze bei Rexroth bei. Die Staatsregierung und insbesondere Minister Dr. Wiesheu stehen in ständigem engen Kontakt mit der Geschäftsleitung. Wir werden die weitere Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Kaiser.

Herr Staatssekretär, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass damit das ursprüngliche Konzept, wonach beide Firmen jeweils zu 50% die Atecs erwerben, gescheitert ist? Wird die Atecs jetzt aufgespaltet in einen Teil, der dann zu 100% an Bosch geht und einen Teil, der zu 100% an Siemens geht? Wie beurteilen Sie das Problem, dass die Mannesmann Rexroth AG in Lohr ihre Automobiltechnik vor einigen Monaten an Siemens veräußert hat und damit am Standort Lohr wiederum eine Aufspaltung zwischen Bosch und Siemens erfolgt?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Dr. Kaiser, wir haben in diesem Hause schon oft darüber diskutiert, dass bei solch großen Mergers meist Lösungen herauskommen, die nicht unseren Idealvorstellungen entsprechen. Manche unserer Idealvorstellungen werden natürlich sehr stark vom Kartellamt korrigiert. Die EU-Kommission hat hier kartellrechtliche Bedenken in einer Deutlichkeit ohnegleichen erhoben. Wir müssen diese Bedenken akzeptieren. Wir können nicht dagegen vorgehen. Unter den veränderten Bedingungen, für die die EU-Kommission durch ihre Bedenken die Determinanten gesetzt hat, ist dies für uns eine sinnvolle und akzeptable Lösung.