Gudrun Peters

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Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, wie werden die Mittel und Maßnahmen – Starthilfen – für Ausbildungsplätze, die ursprünglich nur für die Oberpfalz und Oberfranken vorgesehen waren, jetzt auf ganz Bayern regional verteilt? Und wie hoch ist der Anteil des Bundes und des Landes für Bayern und ist an eine Aufstockung der Mittel gedacht, falls sich der Bedarf erhöht?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.
Herr Staatssekretär, habe ich richtig gehört, dass der Anteil Bayerns rund 100000 e beträgt? Ich habe es akustisch nicht richtig aufgenommen.
Wie erklären Sie es sich, dass die Mittel, die ursprünglich nur für die Oberpfalz und Oberfranken ausgereicht haben, jetzt plötzlich für fünf weitere Regierungsbezirke reichen sollen? Das ist irgendwie schwer zu vermitteln.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.
Gibt es schon einen Überblick, wie die Programme bzw. die Hilfen angenommen werden?
Herr Präsident! Herr Staatssekretär, welche Chancen bestehen für die zusätzliche Einrichtung einer Klasse im DGB-Bildungswerk im Schuljahr 2003/2004 in Deggendorf zur Nachholung des Hauptschulabschlusses, nachdem die Stunden von den vorhandenen Lehrern abgedeckt werden könnten und die
Dringlichkeit durch die Schließung der Maßnahme des Katholischen Kreisbildungswerkes für Aussiedler sowie durch zunehmende Absolventen der Praxisklassen zugenommen hat?
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass Ministerpräsident Stoiber beim Besuch einer Hauptschule in Plattling den Absolventen der Praxisklasse, die ja keinen vorweisbaren Schulabschluss haben, Unterstützung zugesichert hat, und verpflichtet Sie das in diesem Falle nicht, über diese ESF-Mittel hinauszugehen, von denen Sie gesprochen haben?
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wie viele Schüler ohne Hauptschulabschluss es im Landkreis Deggendorf gibt? Ich habe im Hinterkopf, dass in Niederbayern in der Vergangenheit rund 1300 Schüler ohne Hauptschulabschluss gewesen sind.
Bezüglich der Maßnahmen möchte ich fragen: Wie hat die Finanzierung bisher ausgesehen?
Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte damit beginnen, dass nach einem Beschluss von 1863 der zweigleisige Ausbau sofort auszuführen ist.
Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie langsam die Mühlen in Niederbayern mahlen. Das ist eine unendliche Geschichte. Erster Akt. Wir von der SPD haben diesen Antrag am 08. 07. 1998 – weit über 100 Jahre später – gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt. Auch die CSU hat am 08. 07. 1998 einen Antrag gestellt mit dem Inhalt, baldmöglichst in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG über die Strecke Plattling – Landshut zu treten und ebenso baldmöglichst eine Kapazitätserweiterung durch die Errichtung von Begegnungsgleisen und durch eine Anhebung der Geschwindigkeit auf 160 km/h zu erreichen. Weiter heißt es im Antrag, bei weiterem Bedarf sei längerfristig der Bau eines zweiten Gleises anzustreben. Dieses wurde 1998 beschlossen.
Zweiter Akt. Am 24. 01. 2002 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, einen zweigleisigen Betrieb auf der Strecke Plattling – Landshut zu ermöglichen und dieses im Landesentwicklungsprogramm planerisch darzustellen. Auch dieses wurde am 11. April einstimmig beschlossen. Als aber das Landesentwicklungsprogramm vorlag, war dieser Beschluss nicht zu finden. Kein Niederschlag im LEP – Protokollnotiz für das Ministerium.
Dritter Akt. Wir Niederbayern trauten unseren Augen nicht und haben erneut einen Antrag gestellt zur Fortschreibung des LEP, Verkehrsanbindung des ostbayerischen Raums, und darin die Zweigleisigkeit zwischen Plattling und Landshut erneut aufgeführt. Und siehe da,
der Antrag wurde plötzlich abgelehnt und wieder mit einer Protokollnotiz begraben.
Das führt zum vierten Akt, nämlich einem erneuten Antrag und der konkreten Aufforderung, einen Antrag beim Bund zu stellen, um zumindest streckenweise die Zweigleisigkeit herzustellen. Man glaubt es kaum: So verbindlich wollte es die CSU nun wieder nicht.
Ich habe gar nichts dagegen, wenn die örtliche CSU die Forderung formuliert, auf die DB AG einzuwirken mit dem Ziel einer Verbesserung der Reisegeschwindigkeit auf unter zwei Stunden. Das haben wir schon einmal gehabt, aber wir haben es nicht mehr. Auch die Forderung nach fahrtbeschleunigenden Maßnahmen mit Steigerung der Leistungsfähigkeit durch einen zumindest abschnittsweisen zweigleisigen Ausbau zwischen Plattling und Landshut hatten wir schon einmal. „Baldmöglichst“ hieß es, und zwar 1998, also vor fünf Jahren.
Was ist in der Zwischenzeit passiert? – Dazu habe ich die DB AG und das Ministerium gefragt. Aus dem Verkehrsministerium hat es geheißen, eine Kapazitätsausweitung für den Fernverkehr konnte nicht nachgewiesen werden; ein Ausbau wurde daher nicht in die Vereinbarungen aufgenommen. Er ist auch weder – jetzt hören Sie gut zu – vom Freistaat Bayern noch von der Deutschen Bahn AG für den neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden.
Wer den Ausbau schon im LEP nicht haben will, sagt damit ganz klar, was er will bzw. was er nicht will. Die Bahn antwortete mir am 15. Oktober, Planungen zum Streckenausbau werden gegenwärtig nicht durchgeführt. Dementsprechend können auch keine Kosten benannt werden. Die Bahn führt weiter aus, dass in den nächsten Jahren die anstehende grundlegende Sanierung der Strecke fortgeführt wird, um eine Fahrzeitverkürzung anzustreben, soweit es unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze möglich sein wird. Da geht es um die Erneuerung des Oberbaus, um die Streckensanierungstechnik, die Bahnübergangssicherungstechnik, den Rückbau nicht mehr notwendiger Bahnübergänge und die schrittweise Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 140 km/h – wohlgemerkt.
Am 19. 11. 2002 antwortete mir die Bahn auf nochmalige Anfrage, bisher habe das Land Bayern keinen Antrag bzw. keinen Vorschlag zur Aufrüstung des Abschnittes Plattling – Landshut gestellt. Also: Nach Aussage der Bahn bedarf es eines konkreten Vorschlags bzw. Antrags. Sie haben dazu im Ausschuss gesagt, ein Antrag seitens des Freistaates sei nicht notwendig; denn die Ausbaumaßnahmen, die nach dem Bundesverkehrswegeausbaugesetz dem Schienenpersonennahverkehr dienen, würden zwischen dem Freistaat Bayern und der DB AG verhandelt. Die Strecke Landshut – Plattling wird in den Sammelvereinbarungen behandelt. Das würde ich gern glauben. Aber wo waren die Vereinbarungen in der Zeit zwischen 1998 und 2003? Wenn die Gespräche schon dreimal jährlich stattfinden, dann wäre es Donnerwetter noch einmal doch möglich gewesen, aber es gab fünf Jahre lang keinen Vorschlag und keinen Antrag, die Strecke aufzurüsten. Wie einfach lassen Sie sich eigentlich abspeisen?
Genau das habe ich in diesen Antrag hineingeschrieben, und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben genau diesen Punkt abgelehnt. Sie haben nur zugestimmt, dass darüber berichtet wird, wie es im Donaukorridor aussieht. Es ist ein bisschen wenig, nur einen Berichtsantrag zu verabschieden und dort, wo es konkret wird, zu sagen, nein, so konkret wollen wir es nicht.
Fakt ist, die Strecke ist eine Nahverkehrsstrecke, die in der Zukunft mehr Bedeutung haben wird. Sie haben heute einen Dringlichkeitsantrag auf der Tagesordnung betreffend die Schienenanbindung des Flughafens.
Wir wissen, dass wir nach der Fertigstellung des Terminals 2 mehr Bahngäste aus Österreich, Tschechien und so weiter haben werden, und dazu gehört auch dieser Abschnitt. Es ist höchste Zeit, etwas zu tun; ich erinnere an 1863.
Ich darf Sie nochmals an den Antrag erinnern, den Sie beschlossen haben. Deswegen fordere ich Sie auf, Nägel mit Köpfen zu machen und dem Originalantrag zuzustimmen.
Ich darf mit einem Zitat Ihres Kollegen, des Bundestagsabgeordneten Rose enden. Er meinte, er hoffe sehr auf ein Umdenken der für die Bahn Verantwortlichen, zu denen auch die Bayerische Staatsregierung gehöre; er bezeichnet das Vorgehen als „Schwarzer-Peter-Spiel zwischen der Staatsregierung und der Deutschen Bahn AG“. Wohl wahr! Wenn Herr Rose Recht hat, dann hat er Recht. Deswegen bitte ich Sie darum, diesem Antrag in der Originalfassung zuzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gemeindetag fordert die Bagatellsteuer. Wir wollen daraus nur die Zweitwohnungssteuer. Der Städtetag begrüßt unseren Änderungsantrag, das Verbot der Einführung der Zweitwohnungssteuer aufzuheben. Ihre Argumentation, dieses nicht zu tun, meine Damen und Herren von der CSU, ist wirklich nicht stichhaltig. Sie beklagten landauf und landab die Finanznot. „Stoiber lacht“, ist heute im Pressespiegel zu lesen. Zu Bettlern hat er uns gemacht, klagen die Kommunen.
Der Herr Kollege aus dem Stimmkreis erklärt dem Bürgermeister, der diese Zweitwohnungssteuer unbedingt will: Wir wollen nicht mehr Steuern. Und der Herr Ettengruber sagt das Gleiche.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch alles falsch dargestellt. Sie wollen nicht, dass sich die Kommunen selbst helfen können.
Das wollen Sie einfach nicht. Erklären Sie das bitte dem Bürgermeister in Hindelang, erklären Sie es bitte dem Bürgermeister in Bad Füssing und erklären Sie es bitte auch den Bürgermeistern in allen anderen Heilbädern. Bad Füssing hat rund 2000 Zweitwohnungen. Das ist fast ein Drittel aller Wohnungen. Da sagen Sie offensichtlich: Das interessiert uns nicht. Die sollen sehen, wie sie mit diesem Problem zurande kommen. Wenn man bedenkt, dass auch die Staatsregierung ungeachtet aller Wundertätigkeit, die sie sich sonst so gerne zugute schreibt, nicht über einen Goldesel verfügt, sondern auf die Haushaltssperre setzt, frage ich Sie – als Einschub darf ich dazwischenfragen: Gilt die Haushaltssperre auch für die 100 Millionen e kommunale Beihilfen? – : Wissen Sie denn, was Sie tun?
Wir haben einmal einen Antrag eingebracht – das ist schon lange vor dem Antrag zur Zweitwohnungssteuer der Fall gewesen –, mit dem wir feststellen wollten, wie
viele Zweitwohnungen es in Bayern gibt. Normalerweise stimmen Sie solchen Anträgen zu. Diesem Antrag haben Sie nicht zugestimmt nach dem Motto: Es ist allemal besser nichts zu wissen. Dann braucht man auch nichts zu tun.
Kolleginnen und Kollegen, Sie missachten die Selbstverwaltung der Kommunen. Die Beweggründe, warum Sie dieses angesichts der finanziellen Lage, die wir heute haben, tun, konnten Sie bisher nicht stichhaltig darlegen.
Im Grunde setze ich aber immer noch auf Ihre Vernunft
und hoffe, dass Sie dem Antrag zustimmen, bzw. dass es mehr werden, die dem Antrag zustimmen werden. Manchmal gibt es Mehrheiten, wie man sie kaum vermutet. Ich bitte also um Zustimmung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Herr Volkmann.
Er hat sich gemeldet, aber Ihre Wortmeldung war früher dran, Herr Haedke.
Mir ist egal, wer nun das Wort ergreift. – Herr Haedke, bitte.
Wie wird die Staatsregierung den Unterschieden innerhalb Niederbayerns im Ausbildungsmarkt (76 Stellen für 100 Auszubildende im Arbeitsamts- bereich Deggendorf und 81 Stellen im Arbeitsamtsbe- reich Passau für 100 Auszubildende) mit Programmen entgegenwirken und warum wird die Mobilitätshilfe in Niederbayern in diesen beiden Arbeitsamtsbezirken nicht gewährt, da doch bereits im Jahre 1998 die Fahrkostenhilfe in Niederbayern am meisten nachgefragt wurde und die Nachfrage nach Mobilitätshilfe an dritter Stelle in ganz Bayern stand?
Antwort der Staatsregierung: Als das Ausbildungsprogramm für Oberfranken und die nördlichen Oberpfalz „Arbeit für junge Menschen – 13 Starthilfen“ beschlossen wurde, war die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt der anderen Regionen in Bayern besser. Die Januardaten der Berufsberatungsstatistik haben die Entscheidung für eine regionale Abgrenzung auf die 6 flächenmäßig zusammenhängenden Arbeitsamtsbezirke getragen.
Andere ähnlich ungünstige Arbeitsamtsbezirke grenzten damals an günstigere, in die unvermittelte Jugendliche hätten ausweichen können.
Aufgrund der maßgeblich durch die Bundesregierung verursachten Wirtschaftsschwäche in Deutschland hat sich in den letzten Wochen die Lehrstellensituation bayernweit im Vergleich zum Vorjahr leider weiter verschlechtert, wenn auch regional weiterhin sehr unterschiedliche Versorgungsraten zu verzeichnen sind.
Aus diesem Grund hat die Bayerische Staatsregierung eine 7-Punkte-Kampagne unter dem Motto „Ausbildung in Bayern – unsere Zukunft 1+“ ins Leben gerufen, welche gemeinsam mit der Vereinigung der Bayerischer Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer umgesetzt wird. Ziel dieser landesweiten Kampagne ist die Gewinnung zusätzlicher Ausbildungsstellen.
Ferner wird derzeit die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt bayernweit überprüft.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Wann rechnet die Staatsregierung mit der Baureife der einzelnen Abschnitte der A 94 im Bereich Simbach – Pocking und wie weit ist die Planung für die Verlegung der Einmündung der Staatsstraße 2110 – Tutting – in die B 12 – das sind rund 800 Meter –, und wann kann frühestmöglich mit diesem Bau begonnen werden?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär, bitte.
gegenkommt. Sie wissen sicherlich aus den Medien, dass ich selbst zusammen mit Staatsminister Huber vor Ort gewesen bin, um mit den Verantwortlichen diese Alternativen zu besprechen. Die weitere Abstimmung mit der Stadt und die endgültige Entscheidung des Stadtrats bleiben aber abzuwarten. Die Vorentwürfe in den verkehrlich besonders belasteten Orten Malching und Tutting werden von uns vorrangig bearbeitet. Der Vorentwurf für den rund 7 Kilometer langen Abschnitt Küchstein – Malching liegt seit Anfang Januar 2003 beim Bund zur Genehmigung. Derzeit wird an den Planfeststellungsunterlagen für diesen Abschnitt gearbeitet. Der Vorentwurf für den Abschnitt Malching – Tutting wird derzeit erstellt.
In dem seit März 2003 vorliegenden Entwurf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 2003 ist die A 94 zwischen Simbach am Inn und Pocking – bis auf die erste Fahrbahn im Gebiet zwischen Malching und Tutting – nur im so genannten Weiteren Bedarf vorgesehen. Sollte es bei dieser Einstufung des Bundes bleiben, wären alle weiteren Planungen außerhalb von Malching und Tutting zurückzustellen. Bayern fordert, wie Sie wissen, eine Anhebung der Einstufung in den Vordringlichen Bedarf, und zwar unter anderem durch Ausschöpfung der möglichen Planungsreserven. Zeitliche Aussagen über einen Baubeginn sind bei diesem Sachstand derzeit noch nicht möglich.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Staatsstraße 2110 möchte ich Folgendes anmerken: Die Planung der Verlegung der Einmündung der Staatsstraße 2110 in die B 12 liegt in einer rund 800 Meter langen Ausbaulücke der Staatsstraße, die die Bundesstraße in Form eines so genannten Linksversatzes im Ortsbereich von Tutting kreuzt. Um die Planung mit der künftigen Autobahn A 94 abzustimmen, wurde eine Vorplanung für die Ausbaulücke und den Kreuzungsumbau im Zuge der Staatsstraße 2110 in Koordination mit der Autobahndirektion erstellt. Das Straßenbauamt Passau erstellt derzeit in Abstimmung mit der Gemeinde Kirchham und den anderen Fachstellen den Vorentwurf, der voraussichtlich Anfang 2004 der Regierung zur Genehmigung vorgelegt wird. Von dieser Planung ist auch die Bahnstrecke Tutting – Pocking betroffen, für die die Bahn derzeit ein Stilllegungsverfahren durchführt.
Wegen der vielen Betroffenen ist ein Planfeststellungsverfahren zwingend erforderlich. Erst nach vorliegender Baureife und einer gesicherten Finanzierung kann deshalb eine Aussage über den Baubeginn getroffen werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine Zusatzfrage, Frau Peters?
Herr Staatssekretär, wann rechnen Sie mit dem Baubeginn? Ich denke, die Kosten einer 800 Meter langen Strecke sind abzuschätzen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Staatssekretär, Sie haben dargestellt, dass es noch keine Baureife für die A 94 gibt. Sind Sie mit mir der Meinung, wäre die Baureife vorhanden, könnten die Einflussnahmen für den Vordringlichen Bedarf von größerem Erfolg gekrönt sein?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär, bitte.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie Sie wissen, gibt es für die A 94 einen Paten, der anlässlich einer Diskussion in der Staatskanzlei benannt wurde. Welche Möglichkeiten der Einflussnahmen sehen Sie für diesen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär, bitte.
Herr Präsident! Herr Staatssekretär, nach Ihrer Darstellung müssen die Fälle, die jetzt bekannt sind, weiter so behandelt werden, weil es keine Regulierungsstelle gibt, die sagt: So und so machen wir das.
Herr Staatssekretär, der Gemeinderat kann es nicht klären, wenn es zum Beispiel um einen Bus geht, der von der Regierung von Niederbayern bezahlt wird, weil es um eine Förderschule geht, während es im anderen Fall um einen Bus zur Realschule oder zur Hauptschule geht. Da hat der Gemeinderat überhaupt keine Möglichkeit einzuwirken.
Herr Staatssekretär, ist mittlerweile geplant, die Sachaufwandskosten von M-Schulen auf alle entsendenden Gemeinden umzulegen?
Herr Staatsminister, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für den Erhalt der Zweigstelle Siemens in Passau – es geht um 230 Arbeitsplätze –, bei der es sich um eine betriebsinterne Verlagerung handelt, und zwar aus einer strukturschwachen Region mit einem Minus von 700 Arbeitsplätzen in der Zeit von 1991 bis 2000 unter anderem – neben Rumänien und Griechenland – in das strukturstarke Regensburg, das in der gleichen Zeit ein Plus von rund 13000 Arbeitsplätzen zu verzeichnen hat, und welche konkreten Aktivitäten hat die Staatsregierung bisher unternommen, um die Verlagerung abzuwenden bzw. die Betriebspolitik von Siemens für die strukturschwache Region zu beeinflussen, da es sich hier vorwiegend um Frauenarbeitsplätze – angelernte Arbeiterinnen – handelt und die Verlagerung unweigerlich die Arbeitslosenquote von 12,1% erhöhen und die Frauen in die Langzeitarbeitslosigkeit treiben würde, und welche europäischen Mittel werden bei der Verlagerung nach Rumänien und Griechenland fließen bzw. sind schon geflossen?
Herr Staatsminister, warum halten Sie hier ein wirtschaftspolitisches Kolloquium und stellen fest, dass die Schließung der Firma Siemens in Passau definitiv ist, anstatt den Druck auszuüben,
den Sie in anderen Fällen auch ausgeübt haben?
Im Übrigen haben Sie mir an anderer Stelle nicht die Frage beantwortet, welche europäischen Mittel geflossen sind bzw. fließen werden. Ich gehe davon aus, dass bei der Verlagerung in bestehende Filialen keine Mittel mehr fließen. Das heißt aber nicht, dass keine Mittel geflossen sind.
Mich würde außerdem interessieren, wieviel an Grenzlandmitteln seinerzeit bei der Gründung der Filiale geflossen sind.
Herr Staatsminister, liegt Ihnen die konkrete Kostenrechnung vor oder könnten Sie die
gegebenenfalls einfordern? Es kann doch nicht sein, dass man vor Ort damit argumentiert, dass die Lohnkosten in Rumänien 1,50 e und in Passau 27 e betragen.
Herr Staatsminister, ich erinnere Sie an Eon. Damals wurde ein Programm aufgestellt, welches in einigen Bezirken – jedoch nicht in Niederbayern – Erfolg gehabt hat. Wäre ein ähnliches Programm auch hier möglich? Ich stelle diese letzte Frage auch deshalb, weil Ihr bekannter Charme immer so gut herüberkommt. Sie müssten doch auch einmal darüber nachdenken, ob
Sie mit dieser ewigen Negativdiskussion den Wirtschaftsstandort schlecht machen.
Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen! Wenn jetzt einige seufzen und „Donau“ sagen, dann seien Sie gewiss: Ich seufze auch. Sie haben ja so Recht. Eigentlich müssen Sie sich fragen, an wem es denn liegt, dass wir dieses Thema wieder auf der Tagesordnung haben. Herr Wiesheu hat heute morgen von ungelösten Verkehrsproblemen gesprochen. – Wie wahr!
Das Problem Donauausbau ist ungelöst. Derzeit wird ein Verwirrspiel getrieben, indem drei Varianten ins Raumordnungsverfahren eingebracht werden, obwohl man ganz genau weiß, wie die einzelnen Varianten wirken. Nicht ohne Grund wurde immer wieder beklagt, dass die Gutachten zu diesem Thema meterhoch sind. Somit besteht keine Notwendigkeit, die Auswirkungen der Varianten noch einmal zu eruieren. Aus diesem Gutachten geht ganz klar hervor, dass die Variante A die umweltverträglichste Variante ist, mit der das prognostizierte Verkehrsaufkommen bewältigt werden könnte. Das Wirtschaftsministerium vertritt jedoch die Auffassung, dass nicht wahr sein kann, was nicht wahr sein darf. Dieses Ministerium schreckt auch nicht vor obskuren Fragebogenaktionen und einem nachträglichen Schönrechnen von Kosten-Nutzen-Analysen zurück. Ich bezeichne diese Variante als „Kampagne Bayern“.
Mit dieser verschärften Variante B „Kampagne Bayern“ betreiben Sie eine Hinterfotzigkeit, die ihresgleichen sucht. Sie ziehen durch die Lande und behaupten, der Bund hätte das Raumordnungsverfahren nicht eingeleitet. Das haben Sie auch im Ausschuss gesagt. Im „Straubinger Tagblatt“ ist zum Beispiel zu lesen „Die Bundesregierung ist jetzt am Zug“. Sie streuen wissentlich Informationen, die nicht zutreffen. Sie wissen nämlich, woran es liegt. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens setzt das Vorliegen aller Planungsunterlagen voraus. Dazu gehören die technischen Unterlagen, die bei der RMD in Arbeit sind. Ich frage mich, wie weit die RMD mit diesen Unterlagen ist. Können wir das in unserem Leben noch erwarten? – Allein die Tatsache, dass die RMD, die unbedingt Staustufen will, mit dem Hochwasserschutzkonzept beauftragt wird, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Das ist etwa so, wie wenn man den Hund in den Metzgerladen schickt, damit er auf die Wurst aufpasst.
Des Weiteren müssen die ökologischen Unterlagen vorliegen. Das Konzept dafür wird von der Bundesanstalt
für Gewässerkunde erarbeitet. Man geht von einer Bearbeitungszeit von neun Monaten aus. Schließlich muss die RMD ein Hochwasserschutzkonzept für die Variante A in Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaft erstellen. Sowohl der Umweltminister als auch der Wirtschaftsminister wissen sehr genau, wer dafür zuständig ist. Der Freistaat Bayern ist für den Hochwasserschutz zuständig. Das gilt auch für die Bundeswasserstraßen. Dies ist eine Ländersache.
Niederbayern hätte diesen Hochwasserschutz eigentlich schon gestern gebraucht. Wie weit wird dieses Konzept im diesjährigen Sommer gediehen sein? – Die Bundesregierung geht davon aus, dass es dann fertig sein wird. Wie werden die Deiche aussehen? – Das hängt allein von der Variante ab. Sie können sich nicht zurücklehnen und sagen, dass Sie zunächst einmal für den Hochwasserschutz sorgen wollen. Sie müssen vorher sagen, welche Variante Sie wollen. Sie wissen auch, dass anschließend der Nachweis der Hochwasserneutralität der Variante A durch ein Testat der Bundesanstalt nötig ist. Damit ist klar: Von Bayern hängt es im Wesentlichen ab, wann das Raumordnungsverfahren eingeleitet wird. Bayern muss dafür die Voraussetzungen schaffen.
Ich hoffe, dass die Niederbayern diese Planungen nicht einfach so laufen lassen, wie das Herr Wirtschaftsminister Dr. Wiesheu will.
Wir haben immer noch die Bilder der Hochwässer aus den Jahren 2000 und 2002 vor Augen. Allerdings muss auch klar sein, was jetzt bei den Kommunen vor Ort passiert. Bei anderen Flüssen und Bächen finden Rückbauten und Renaturierungsmaßnahmen statt. Man kann doch gar nicht so viele Scheuklappen haben, um sich nicht ernsthaft zu fragen, warum man ausgerechnet die Donau kanalisieren soll. Das müssen Sie einmal erklären. In der Deggendorfer Ausgabe einer Zeitung habe ich gelesen „Hochwasserschutz vorziehen beim Donauausbau“. Der zuständige Landrat hat erklärt, dass wir uns auf unsere Zuständigkeit konzentrieren und den Schutz vor einem hundertjährigen Hochwasser weiter verbessern müssten. Diese Meinung wollte der Herr Landrat auch vor den Ministerien vertreten. Ich hoffe, dass dieser Landrat im Bayerischen Landtag gute Kollegen hat, die das hier vertreten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Ich möchte hier nicht aufzählen, was alles gemacht wurde, obwohl es mich reizen würde, weil Sie vor Ort immer behaupten, die Bundesregierung hätte nichts gemacht. Ich möchte mich auf ein paar Schwerpunkte konzentrieren: Die Bundesregierung hat am 7. Juni den Donauausbau gemäß der Variante A beschlossen. Bereits am 1. Juli 2002 hat das Ministerium die Wasser– und Schifffahrtsdirektion Süd aufgefordert, den Beschluss des Bundestages umzusetzen. Am 16. Juli hat die WSD-Süd die Rhein-Main-Donau AG beauftragt, die erforderlichen Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren nach der Variante A zu erstellen und diese mit der WSD-Süd abzustimmen.
Ich könnte noch viele weitere Schritte der Bundesregierung nennen. Am 9. Dezember hat Herr Minister Stolpe seinen bayerischen Kollegen Dr. Wiesheu und Dr. Schnappauf ein Gespräch über das weitere Vorgehen angeboten. Am 17. Dezember fand mit dem Freistaat das Finanzierungsgespräch statt. In diesem Gespräch hat sich das Land Bayern eindeutig positioniert. Zum Raumordnungsverfahren für die Variante A wurde das Einvernehmen nach § 3 des Donaukanalisierungsvertrags ausdrücklich nicht erteilt. Der Ansatz ist zu streichen, auch wenn zunächst noch keine Ausgaben vorgesehen sind.
Liebe Kollegen, vor allem liebe Kollegen aus Niederbayern, Sie müssen wissen, was Sie wollen. Sie wissen, dass der Hochwasserschutz mehr als vordringlich ist. Deshalb haben Sie erklärt, zunächst den Hochwasserschutz betreiben zu wollen. Wenn es um die flussbaulichen Methoden zwischen Straubing und Deggendorf geht, wollen Sie jedoch die drei Varianten nicht ins Raumordnungsverfahren einführen. Was wollen Sie eigentlich? Wollen Sie das Raumordnungsverfahren nur für die Strecke Deggendorf – Vilshofen? – Sie wollen plötzlich den Fluss aufteilen und es so machen, wie Sie es wollen.
Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie inzwischen wegen der Hochwässer eingesehen haben, dass nur eine flussbauliche Lösung möglich ist. Das letzte frei fließende Stück der Donau mit einer Länge von 70 km, mit Auwäldern und Retentionsflächen, liegt schließlich auch Ihnen am Herzen. Wichtig ist, dass dieser Einsicht endlich Taten folgen. Wie lange wollen Sie den Ausbau noch verzögern?
Ich halte es für ein Zeichen von Größe und auch von Intelligenz einzugestehen, dass man sich geirrt hat, zumal dann, wenn die Fakten keinen anderen Schluss ermöglichen. In der Zeitung ist zu lesen, dass Herr Dr. Schnappauf mehr Geld für den Hochwasserschutz will. Herr Dr. Schnappauf weiß jedoch ganz genau, dass Hochwasserfreilegung und –finanzierung Ländersache ist. Der Bund beteiligt sich nur bei Kanalisierungen. Man könnte unterstellen, dass Sie gerade deshalb für die Kanalisierung sind. Das traue ich Ihnen aber einfach nicht zu.
Die Bundesregierung hat Ihnen ein Gesprächsangebot gemacht. Sie haben es in der Hand, die zu verwirklichende Variante festzulegen. Der Bund lässt bei der Beteiligung am Hochwasserschutz sicher mit sich reden. Ich wiederhole aber: Dies ist eigentlich Ländersache. Bisher beteiligt sich der Bund nicht in dem von Ihnen geforderten Umfang. Ich frage Sie jedoch, ob Sie mit dem Bund schon einmal geredet haben. Ich möchte noch ein Zitat aus dem Schlussbericht der WSD-Süd vortragen: „Bei allen Varianten ergeben sich jedoch vor allem durch Änderungen der hundertjährigen Hochwasserstände und durch Verwendung überschüssiger Abtragsmassen des Donauausbaus Auswirkungen auf das Hochwasserschutzkonzept.“
Das geht also nicht. Man kann nicht im luftleeren Raum über Hochwasserschutz entscheiden, sondern man muss wissen, welche Variante man will.
Sie können auch heute im „Straubinger Tagblatt“ nachlesen, dass die Bundesregierung ihre Haltung bekräftigt hat für die flussbauliche Variante beim Donauausbau. Es gibt keine Irrungen und Wirrungen. Sie haben es jetzt in der Hand. Sie können den Konflikt zwischen Wirtschaftsund Umweltministerium ohne Probleme lösen: Sie brauchen nur unserem Antrag zuzustimmen. Die Kommunen erhalten Planungssicherheit vor Ort, und die Menschen an der Donau können in Zukunft besser vor dem Hochwasser geschützt werden. Das ist doch wirklich ein Grund, diesen gordischen Knoten zu durchschlagen. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen! Es könnte der Eindruck entstehen, dass heute der „unsinnige Donnerstag“ ist. Ich habe im Kalender nachgeschaut: Er ist es nicht.
Herr Meyer, wenn Sie ausgetobt haben, mache ich weiter – in aller Sachlichkeit. Wenn Sie es sachlich nennen, dass hier ständig von Lügen gesprochen wurde, dann sei mir das bitte auch gestattet. Herr Meyer weiß ganz genau, was Sache ist.
Umweltminister Schnappauf hätte beim Bundeswirtschaftsministerium nachfragen sollen, wie die Verfahren laufen. Das Raumordnungsverfahren kann erst beantragt werden, wenn die Planungsunterlagen vorliegen. Kapieren Sie das endlich und hören Sie auf, herumzugehen und zu sagen, der Bund strenge das Raumordnungsverfahren nicht an. Das ist Unsinn.
Herr Schnappauf, Sie haben gesagt, Sie sind nicht bereit, den Hochwasserschutz im Zusammenhang mit den Varianten zu sehen. Sie werden dazu bereit sein müssen, weil der Hochwasserschutz mit der Wahl einer Variante zusammenhängt.
Ich empfehle Ihnen, Herr Meyer, den Schlussbericht der WSD Süd vom Mai 2001 zu lesen. Darin steht es ganz genau. Ich lese es Ihnen noch einmal vor. Ich habe es vorhin schon einmal vorgelesen, Sie hören aber anscheinend nur das, was Sie hören wollen.
In dem Bericht steht:
Bei allen Varianten ergeben sich jedoch vor allem durch Änderungen der hundertjährigen Wasserstände und durch Verwendung überschüssiger Abtragungsmassen des Donausausbaus Auswirkungen auf das Hochwasserschutzkonzept.
Sie können nicht erst Hochwasserschutz machen und sich dann entscheiden. Sie müssen sich vorher entscheiden.
Minister Schnappauf sagt dazu – und meint auch noch, ich solle das aufschreiben –, er habe beim Bund 40 Millionen e für den Hochwasserschutz beantragt. Herr Dr. Schnappauf, Sie wissen, dass der Hochwasserschutz Ländersache ist, und Sie wissen auch, dass sich der Bund nur beteiligt, wenn die Kanalisierung erfolgt.
Nein, meine Redezeit lässt dies nicht zu. Er kann mich aber außerhalb des Plenarsaales fragen.
Minister Schnappauf weiß ganz genau, dass er erst sagen muss, welche Ausbauvariante er will. Trotzdem macht er in der Presse Stimmung und will 40 Millionen e vom Bund haben. Ich habe vorgeschlagen, die Staatsregierung solle der Ausbauvariante zustimmen und dann mit dem Bund verhandeln, ob dieser sich über den Vertrag hinaus an der Finanzierung beteiligt. Ich habe das aber vorhin schon geklärt. Ich hoffe, dass es jetzt angekommen ist.
Herr Dr. Schnappauf, ich bitte Sie, die scharfen Töne sein zu lassen und nicht mehr von „gelogen“ zu sprechen. Ich meine, das ist Ihres Amtes nicht würdig.
Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, wie beurteilt die Staatsregierung die jetzt mittlerweile ärztlich festgestellten Fallzahlen von Atemwegserkrankungen in Isarhofen, die dem Ministerium mit Schreiben der Betroffenen – 6 Erwachsenen und 24 Kinder – vom 30. 11. 2002 vorliegen, und ist die Staatsregierung dadurch veranlasst, die Fallzahlen über das Gesundheitsamt offiziell zu ermitteln, und von wem stammt die Aussage – siehe Schriftliche Anfrage vom 02. 12. 2002 –, dass eine Erhebung der Gemeinde Ortenburg im April 2002 insgesamt 13 Erkrankungen bei Kindern feststellte?
Frau Zweite Vizepräsidenten Riess: Herr Staatsminister.
Beim Vergleich der Daten zu den einzelnen Patienten und der Diagnosen ergeben sich keine belastbaren Aussagen hinsichtlich einer Häufigkeit dieser Erkrankungsbilder in den Ortsteilen Ortenburgs. Ich habe das auf eine Schriftliche Anfrage hin schon geschildert. Diese Diagnosen sind in den jeweiligen Altersgruppen keineswegs selten, und auch eine Sammlung mehrerer ärztlich festgestellter Krankheitsfälle innerhalb einer Gemeinde
ist noch nicht mit einer statistisch auffälligen Häufung gleichzusetzen.
Das Gesundheitsamt am Landratsamt Passau steht den Betroffenen und Ärzten in Form von speziellen Sprechstunden und Gesprächen am Runden Tisch zur Verfügung. Das heißt, wir verfolgen die Entwicklung der Erkrankungshäufigkeiten. Aus fachlicher Sicht haben sowohl das Institut für Epidemiologie der GSF als auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Erhebungen bzw. epidemiologische Studien nicht als zielführende Mittel zur weiteren Klärung der Krankheitsfälle angesehen. Dagegen sind umfangreiche Messungen zur Abklärung des möglichen Belastungspfades Luft-Mensch erfolgt. Die sind auch bekannt.
Die Aussage zu einer Erhebung der Gemeinde Ortenburg im April 2002 beruht auf einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes in Passau.
Trotz dieser für Sie vielleicht wenig befriedigenden Aussage verfolgen wir die Situation in Isarhofen/Ortenburg weiter. Neben den Angeboten der Gesundheitsverwaltung ist seitens der Umweltschutzbehörden zu prüfen, ob über die vielfältigen bereits erfolgten Messungen hinaus weitere Analysen zur Luftqualität oder zum Immissionsschutz notwendig und zielführend sind.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Frau Peters.
Herr Staatsminister, warum rechnen Sie die Erkrankungen, die in einem geografisch begrenzten Tal auftreten – man nennt das auch ein Tal mit einem Badewanneneffekt –, auf den ganzen Ort um, der sehr viel größer ist, und schließen aus dieser großen Zahl von über 7000 Einwohnern, dass es zu keiner erhöhten Prävalenz kommt? Es handelt sich um ein geografisch eingrenzbares Gebiet. Isarhofen ist auf einen Quadratkilometer begrenzt. Zusammen mit den kleinen Orten, die auch auf der Liste stehen, ist das ein Gebiet von drei Quadratkilometern. Von 33 Kindern innerhalb eines Quadratkilometers sind 11 betroffen. Ich meine, das ist schon auffällig, und das ist auch wissenschaftlich auffällig.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Wir wissen aus den durchgeführten Untersuchungen, dass hier auch im Vergleich zu anderen Orten in Bayern keine außergewöhnlichen Belastungen vorliegen. Es gibt Orte mit einer durchaus höheren Belastung. Ich verstehe, dass die Bevölkerung auch durch die Presseberichterstattung beunruhigt ist und sich fragt, ob es nicht doch Verursacher gibt. Bis jetzt ist es durch die Vielzahl von Messungen nicht gelungen, irgendetwas Auffälliges zu finden. Der Frage, ob man noch weitere Messungen anschließen kann und was gemessen werden soll, wird zurzeit im Umweltministerium nachgegangen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Peters.
Herr Staatsminister, wie vereinbaren Sie Ihr gestriges Motto „Bayern, Gesundheitsstandort Nummer 1“ mit der Erkrankung von 11 Kindern von 33 – das ist ein Drittel, also auch mehr als die 10 Prozent, die bayernweit Durchschnitt sind –, und halten Sie in diesem Zusammenhang die Sprechstunde des Gesundheitsamtes wirklich für ausreichend?
Was den Betroffenen nahe geht, ist doch, dass der von ihnen vermutete Zusammenhang mit einer Schadstoffquelle nicht nachgewiesen werden kann. Man könnte jetzt den Umkehrschluss ziehen: Wenn nichts gefunden wird, müsste man an sich beruhigter sein. Die Erkrankungen könnten durchaus ganz natürliche Ursachen haben. Ich wehre mich gegen die Vorstellung, dass jede Erkrankung monokausal erklärbar ist. Man kann durchaus die Frage stellen, wie viele der betroffenen Kinder aus Raucherhaushalten stammen. Dieser Frage kann man nachgehen, auch der Frage, wie sich diese Kinder ernähren, welche Vorgeschichte sie hatten.
Dazu ist es eben sinnvoll und notwendig, dass sich die Betroffenen – ich kann nur appellieren –, an das Gesundheitsamt wenden, das dann alles Weitere veranlasst. Eine epidemiologische Studie für diese Erscheinungen wird aber angesichts der Zahl, um die es geht, keine vernünftigen Ergebnisse liefern. Deswegen machen wir die Studie nicht, sondern bieten die Beratung durch das Gesundheitsamt und durch die Ärzte an.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage, die Fragestellerin.
Herr Staatsminister, es geht nicht nur um epidemiologische Untersuchungen. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie durchaus andenken, dass die Kinder offiziell amtlich untersucht werden könnten?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Es sind keine Zusatzfragen mehr zulässig. – Nächste Fragestellerin ist Frau Paulig.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Einmal in einer Legislaturperiode muss es sein: die Behandlung der Zweitwohnungssteuer. Ich habe heute Nachmittag den Kollegen Meyer auf dem Gang gefragt: Wie schaut es denn aus? Er hat gemeint: „Nein, nicht schon wieder die Steuern erhöhen.“ Herr Haedke, auch so ein Steuerweiser, hat es schon in der Presse mitgeteilt.
Wichtig ist, dass man klarstellt: Es geht darum, dass die Gemeinden, die Städte, selber entscheiden können, ob sie die Steuer wollen oder ob sie sie nicht wollen. Es entsteht bei Ihnen der Eindruck, dass Sie es den Kommunen nicht zutrauen, selber entscheiden zu können. Das kann doch einfach nicht wahr sein.
Wenn man zum Beispiel an Niederbayern denkt, weiß man ja, wer in den Gemeinderäten die Mehrheit hat. Gerade dort müssten Sie Vertrauen in Ihre Basis haben. Sie müssten wissen, was Sie tun können. Wir streiten im Bayerischen Landtag über Kürzungen – ob das bei der Schülerbeförderung, beim kommunalen Straßenbau oder bei Wasser und Abwasser ist. Auf der anderen Seite sagen Sie, die Kinderbetreuung könnten die Gemeinden noch zusätzlich finanzieren. Sie muten den Kommunen eine ganze Menge zu – Kürzungen und mehr Leistungen –, aber wenn es um mehr Geld geht, über das die Kommunen selber entscheiden können, dann sagen Sie: „Das können unsere Gemeinde- und Stadträte nicht.“ Dabei müssen die Kommunen mit Ihrer Politik der Kürzungen und Leistungserweiterungen fertig werden.
Ich lese heute in der Zeitung, Herr Glück habe gesagt, die Gemeinden sollten die Vereine nicht im Stich lassen.
Ich denke manchmal, ich bin im falschen Film: Kürzungen und Leistungserweiterungen und dann noch sagen, die Vereine dürften nicht im Stich gelassen werden. Wir wissen doch alle: Wenn die Zuführung zum Vermögenshaushalt nicht mehr geleistet werden kann, muss bei den freiwilligen Leistungen gekürzt bzw. müssen solche sogar gestrichen werden.
Ich darf mich zu Recht fragen, nach welcher Mathematik Sie rechnen. Der Präsident des Bayerischen Gemeindetages befindet ebenso: „Wir stehen mit dem Rücken an der Wand“ und belegt das auch mit Hochrechnungen, Herr Kollege Meyer. Er hat errechnet, dass die Bagatellsteuern im Gesamten genau 250 Millionen Euro ergeben würden. 250 Millionen Euro für Vereine oder die Kinderbetreuung. Ist das kein Geld, ist das eine Bagatelle?
Es stimmt nicht, Kolleginnen und Kollegen, dass wir in Bayern damit einen Sonderweg beschreiten würden. Bundesweit trauen die Parlamente ihren Kommunen mehr zu. Bundesweit betragen die Einnahmen aus den Bagatellsteuern 1,6 Milliarden e oder – umgerechnet in DM – zirka 3,2 Milliarden DM. Das ist doch gutes Geld, vor allem dann, wenn es für die Vereine oder für die Kinderbetreuung verwendet wird.
Ich darf Ihnen noch ein Beispiel aus meinem Stimmkreis nennen.
Ja, in Bad Füssing, das ist der Stimmkreis PassauWest, das Bäderdreieck, Herr Hofmann.
Sie müssen aber damit leben, dass es auch noch ein paar Sozis gibt, auch wenn es Ihnen nicht so gefällt, Herr Hofmann, aber Sie gewöhnen sich noch daran.
In diesem Stimmkreis gibt es 6352 Wohnungen, davon sind 2200 Zweitwohnungen. Wenn man diese Wohnungen mit einer Zweitwohnungssteuer, nämlich einer Pauschale von 385 DM oder rund 200 e belegen würde – wir gehen von einer Pauschale aus, in anderen Bundesländern gibt es als Steuersatz einen Anteil an der Nettojahresmiete –, dann würden wir 440000 e oder eine runde Million Mark einnehmen. Das ist doch gutes Geld, das wir nicht mehr als Bagatelleinnahme bezeichnen können.
Herr Glück hat dafür sehr viel Verständnis. So steht zum Beispiel heute in der „Süddeutschen Zeitung“ zu lesen:
Wer aber das Subsidiaritätsprinzip, also die Verlagerung von Verantwortung nach unten, ernst nehme, müsse den Kommunen mehr Kompetenzen zugestehen, auch beim Ausschöpfen von Finanzquellen. „Ich bin dafür, dass wir das früher oder später den Kommunen freistellen“.
So wird der Fraktionsvorsitzende Glück zitiert. Weiter ist zu lesen, dass auch der Chef der Staatskanzlei, Huber, keine Probleme sehe – –
Ich bin gleich fertig, Herr Präsident. Staatskanzleichef Huber sagt, diese Linie sei kein Freibrief für Steuererhöhungen, sondern ein „Vertrauensbeweis für Kommunalpolitiker“. Wir müssen es jetzt nicht bewerten, ob eine Million DM für einen Badeort in Niederbayern noch eine Bagatelle ist. Ich bitte Sie, es sich sehr gut zu überlegen, ob man nicht eine spezielle Regelung für die Bäder schaffen könnte, wenn Sie sonst der Zweitwohnungssteuer schon nicht zustimmen können.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mein Gott, was tun die GRÜNEN dem Kollegen Dr. Söder Ehre an. Wenn schon die „FAZ“ gefragt hat: „Was reimt sich auf Söder? – Klüger!“
Das war die „FAZ“, bitte beschweren Sie sich dort, nicht bei mir.
Jetzt wissen Sie alle, dass Dr. Söder für die CSU im 77köpfigen ZDF-Fernsehrat sitzt. Mittlerweile weiß er – so hoffen wir, er auch –, dass nicht der Fernsehrat, sondern der Verwaltungsrat den Programmdirektor wählt. Wir hoffen, er hat Wissen erlangt, und wir wollen weiter hoffen, dass er etwas dazu gelernt hat.
Ich kann nur hoffen, dass sich dieser junge Mann und die CSU Gedanken darüber machen, was sie mit ihrem Gezeter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk angetan haben.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind nicht Verfügungsmasse der Regierenden. Herr Dr. Söder, nachdem die „Passauer Neue Presse“ getitelt hat „CSU greift Fernsehsender an, Wahlkampf für Schröder gemacht“, haben das nicht einmal alle Menschen in Niederbayern so gesehen.
Da gab es sogar einige, die haben Leserbriefe geschrieben. Herr Dr. Bernhard, Sie wissen selbst ganz genau, wie groß der Leidensdruck sein muss, dass man einen Leserbrief schreibt.
Ich möchte es Ihnen natürlich nicht vorenthalten, was in der „PNP“ stand.
Werden laut CSU die Wahlen nicht per Inhalte entschieden? Wer ist wirklich objektiv? Ist es das alte christliche Lied vom Splitter beim Gegenüber und dem Balken im eigenen Auge?
Ein weiterer „PNP“-Leser fand sogar:
Mit ihrer konzertierten Senderschelte führen uns Beckstein, Glück und Stoiber vor, – –
Oh, der Schreiber hat Dr. Söder vergessen. Noch einmal:
Mit ihrer konzertierten Senderschelte führen uns Beckstein, Glück und Stoiber vor, wie sehr die großen Parteien öffentlich-rechtliche Institutionen als ihre Domäne betrachten, ja, teilweise skrupellos vereinnahmt haben. Die Institutionen als Selbstbedienungsladen der Parteien, ein abschreckendes Beispiel für große Koalitionen.
Dieser Leser hat es auf den Punkt gebracht.
Auch wenn Sie dies wiederholen, Herr Hofmann, wird es als Argument nicht besser. Sie können das in der „PNP“ nachlesen.
Herr Hofmann, Ihre Zwischenbemerkungen waren schon mal besser.
Ich ersuche die genannten Herren, bevor Sie Medienschelte in eigener Sache betreiben, zu hinterfragen, wem dies nütze und wem dies schade. Sie haben den
öffentlich-rechtlichen Sendern geschadet, weil Sie den Eindruck erwecken, man hätte Ihren Kandidaten nur besser darzustellen brauchen, dann hätte er schon gewonnen. Da drängt sich die Frage auf: Macht man das in Bayern? Nein, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die CSU Einfluss in Bayern auf den „BR“ ausübt. Der ist ein Schelm, der Böses denkt. Böses – o ja. Von den Satirepuppen war Schröder der Held und Stoiber der Bösewicht.
Offenbar geht die CSU immer noch davon aus, dass wir in Bayern nicht zwischen Realität und Satire unterscheiden können. Das hatten wir schon einmal bei der Sendung „Der Scheibenwischer“. Die Regierenden schrieen damals: abschalten, abschalten. Das wurde auch gemacht. War das Einflussnahme?. – Ich bitte Sie. Man sorgte sich nur um die bayerische Seele und konnte sie dank der Fürsorgepflicht der Regierenden davor bewahren.
Der Gipfel der Überheblichkeit – so meine ich – ist die Drohkulisse der Gebührenschraube nach dem Motto: Wenn ihr nicht sendet was wir wollen, dann zahlen wir nicht. Wie man so etwas nennt, brauche ich hier niemandem zu erzählen. Ich nenne es „bayerische Großmannssucht“. Auch hier wird man irgendwann zur Erkenntnis kommen müssen, dass Bayern eines von 16 Bundesländern in der ARD ist. Wollte nicht schon einmal ein Ministerpräsident die ARD abschaffen? – Es gibt sie immer noch; Gott sei Dank und herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, wie sieht die Staatsregierung die Situation bei der mittlerweile insolventen VHS in Deggendorf in Bezug auf die Forderung des Insolvenzverwalters nach Rückzahlung der in den Bilanzen enthaltenen Beteiligung von DM 184000 an „Unser Radio“, wie ist deren rechtliche Grundlage, und welche Auf
sichtsbehörde hätte rechtzeitig vor der Insolvenz reagieren müssen?
Herr Staatsminister, ich muss jetzt eine Verständnisfrage stellen. Haben Sie gesagt, dass das dem Landkreis und der Regierung nicht bekannt war?
Es steht aber fest, dass dieser Betrag einzufordern ist. Die Frage war nicht, ob der geforderte Betrag bekannt ist, sondern die Frage war: Wie beurteilen Sie das, und welche Möglichkeit gibt es, diesen Betrag einzufordern?
Das Problem liegt doch darin, dass an der VHS Deggendorf der Landkreis und 16 Gemeinden beteiligt sind. Sie hat privatwirtschaftlich agiert. Da stellt sich wirklich die Frage: Ist niemand zuständig, und können die machen, was sie wollen?
Noch einmal: Landkreis und Gemeinden sind Mitglieder der VHS. Dürfen diese denn Darlehen an eine hundertprozentige Tochter der VHS ausreichen? Das ist doch eine Verquickung der besonderen Art.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister! Wann wird die Regierung von Niederbayern das Raumordnungsverfahren zur Donauausbauvariante A einleiten, nachdem der Bund den Auftrag erteilt hat, und wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage des Herrn Vogtmann vom Bundesamt für Naturschutz, dass bei Variante C – Staustufe Aicha –, welche mit Einschränkungen von den niederbayerischen CSU-Abgeordneten in der Öffentlichkeit immer noch favorisiert wird, auf mehr als 30 Kilometer Länge beidseitig das Grundwasser großflächig so erheblich und nachhaltig absinken würde, dass deshalb der Bau der Staustufe Waltendorf und die Stauhaltung Vilshofen über kurz oder lang erfolgen müsste, und wann wird die Staatsregierung in der Öffentlichkeit klarstellen, dass es nur eine Zwei- oder Drei-Staustufenlösung gibt?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, die niederbayerischen Abgeordneten favorisieren die Variante C. Welche Variante favorisieren Sie bzw. favorisiert das Wirtschaftsministerium?
Herr Staatsminister, es ist bekannt, dass die Rechtsauffassungen sehr unterschiedlich sind. Ich habe noch eine andere Frage. Halten Sie Ihre Äußerung von 1995, dass Klöster sich nicht in Dinge einmischen sollten, die sie nichts angingen, aufrecht, und wie beurteilen Sie die Einlassungen des Herrn Prof. Weckerle bei der Einweihung der Donaubrücke am vergangenen Samstag, der gesagt hat, dass wenig Segensreiches von einem Kloster donauaufwärts ausgehe?
Herr Präsident! Herr Staatssekretär, ich frage Sie, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um die Altersstruktur im Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz zu verbessern – der Altersdurchschnitt bei der Polizeiinspektion Pfarrkirchen beträgt zum Beispiel 48,5 Jahre –, und sieht sie nicht auch eine gute Möglichkeit in dem Vorschlag des Personalrates der Polizeidirektion Passau, jedes Jahr einen jungen und einen langzeitwartenden Beamten der Polizeidirektion zuzuweisen, auch wenn damit das Übersoll erst 2007 abgebaut werden kann, und ab wann könnte dieser Vorschlag Ihrer Meinung nach umgesetzt werden?
Herr Staatssekretär, da nur noch vier Beamte dort unter 30 Jahre alt sind und wir auch immer hören, dass der Schichtdienst der über 50-jährigen nicht durchweg möglich ist, frage ich Sie: Wie viele der über 50-jährigen Kollegen können keinen Schichtdienst mehr übernehmen?
Herr Staatssekretär, meines Wissens ist der Altersdurchschnitt 45,8. Ihren Aussagen kann ich nicht entnehmen, dass Sie in irgendeiner Weise diesem Vorschlag entsprechen wollen. Ich meine, die Versetzungen der älteren Beamten sind das eine – das wollen wir nicht, das haben wir auch damals bei der Integration der Grenzpolizei festgestellt –, aber es wäre eigentlich ein geringer Aufwand, zwei Kollegen, einen ganz jungen und einen langzeitwartenden, nach Ostbayern zu versetzen.
Herr Staatssekretär, ab wann kann Ihrer Meinung nach das Übersoll abgebaut werden – meines Wissens ab 2007, wenn man dem Vorschlag folgt, ansonsten bis 2006 –, trifft das zu?
Herr Präsident, Frau Staatssekretärin! Offensichtlich gibt es unterschiedliche Vorstellungen zum Tumorzentrum. Meine Frage: Welchen Unterschied sehen Sie zwischen einem Tumorzentrum und einem onkologischen Zentrum?
Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Ich kann keinen großen Unterschied erkennen. Das Tumorzentrum soll die Hilfestellung leisten, für
das Krebsregister Daten sammeln und die Infrastruktur bereithalten.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, trifft es zu, dass die Genehmigung für die Entnahme von Trinkwasser für die Stadt Zwiesel im Jahre 2010 abläuft, und wenn ja, wie soll die Trinkwasserversorgung für Zwiesel ab 2010 sichergestellt werden?
Herr Staatsminister, trifft es zu, dass sich die Fernwasserversorgung aus dem Speicher Frauenau als mögliche Alternative anbietet?
Herr Staatsminister, das Einvernehmen für die Verlängerung der Entnahme bis 2013 ist hergestellt. Ist es denkbar, dass es darüber hinaus verlängert wird?
Herr Präsident, Herr Staatsminister! Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit einer Einhausung der geplanten BAB 94 München – Passau im Bereich Simbach/Inn, nachdem sich alle Stadtratsfraktionen gegen die übrigen Vorschläge, zum Beispiel B 12, Au, Nord-Trasse, ausgesprochen haben und bei der BAB 7 Ulm – Füssen eine ähnliche Situation durch eine Einhausung bei Hopferau entschärft werden konnte?
Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, dass die längere Einhausung geprüft werde. Gibt es schon eine Aufstellung darüber, was die längere Einhausung kosten würde?
Herr Staatsminister, teilen Sie die Einschätzung, dass der Bürgermeister und die Stadträte von den Trassen überrascht worden sind? Wie ist das vor sich gegangen?
Zur Klarstellung: Es geht jetzt nicht um die Stadt Passau und deren Vorstellungen, sondern es geht um Simbach. Ich beziehe mich nicht auf Passau. Herr Staatsminister, gibt es bereits Verhandlungen über die österreichische Anbindung von Kirchdorf in Richtung Linz und Wels?
Herr Präsident! Herr Staatsminister, ich frage Sie: Welche Gütertransportkapazitäten sind auf der Schiene zwischen Regensburg – Passau – Wien frei, wo sollen auf der bayerischen Strecke Verladestationen gestrichen werden, und ist es beabsichtigt, dass, wenn Vilshofen auf der Streichliste steht, dafür die Verladestation Pleinting von der DB AG übernommen wird?
Herr Staatsminister, Sie haben zwar anfangs gesagt, dass Ihr Haus nicht dafür zuständig ist. Ich stelle aber schon fest, dass eine Zuständigkeit durchaus gegeben ist, wenn die Fragen von der anderen Seite kommen. Ich habe die gleiche Frage bereits schriftlich gestellt. Darauf haben Sie mir auch mitgeteilt, dass diese Fragestellung nicht untersucht wurde, nachdem es beim Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen um ein Wasserbauprojekt geht. Ich meine, dass Sie mir sicher Recht geben, dass es bei den Fragen des Donauausbaus wichtig ist, zu wissen, wo Kapazitäten frei sind und wo Verlagerungsmengen vorhanden sind.
Aber Sie geben mir doch sicher Recht, dass es wichtig ist zu wissen, was auf der Schiene möglich ist, wenn man schon über Verlademengen spricht und feststellen will, wie viele LKWs mehr zukünftig fahren müssen?
Herr Präsident, Herr Staatssekretär! Welche Gründe sprechen für die Option des Staatsministeriums für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen, nach der Auflassung der Rottal-Kaserne Kirchham im Jahr 2004 drei Kompaniegebäude als Aussiedler- und Asylbewerberauffanglager zu reservieren, wie viele Aussiedler und Asylbewerber sollen darin Platz finden, und wie stellt sich die Bayerische Staatsregierung die Integration in diesem sehr ländlichen Gebiet zwischen Bad Füssing und Pocking vor, nachdem Pocking schon eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Aussiedlern, nämlich 1400, aufgenommen hat?
Herr Staatssekretär, Sie haben von Schließungen gesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass in der Gemeinde Neuhaus, also in unmittelbarer Nähe, eine neue Unterkunft mit rund 260 Plätzen geplant ist, und ist das Lager in Kirchham als Ersatz gedacht?
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, in einem so kleinen Ort wie Neuhaus sind nach Ihrer Auffassung 260 Unterzubringende nicht vertretbar. Kirchham ist, wie Sie selbst gesagt haben, mit 2300 Einwohnern noch etwas kleiner. Bei drei Kompaniegebäuden sind 200 bis 300 Asylbewerber oder Spätaussiedler im Gespräch. Trifft in diesem Fall das gleiche Argument zu?
Frau Präsidentin, Kollegen und Kolleginnen! Die Donau fließt – noch – auf 70 Kilometer frei, und sie soll auch weiter frei fließen. Die Politik muss aber wissen was sie will, und sie muss entscheiden. Meine Damen, meine Herren, vor Ort haben die Herren aus dem Ministerium stets dargestellt, dass die Politik entscheiden müsse. Das ist auch verständlich. Ich kann Ihnen die Namen gerne nennen.
Natürlich. Sie wissen doch, wer im Ministerium für die Donau zuständig ist; das ist Herr Kleemeier. Fragen Sie nach.
Herr Meyer, ich gehe eigentlich davon aus, dass Sie als Niederbayer wissen, dass Einvernehmen zwischen dem Bund und dem Land hergestellt werden muss – zwei Drittel Bund und ein Drittel Land. Das Einvernehmen lässt sich aber halt nicht zu ein Drittel und zwei Drittel herstellen. Das ist auch klar. Das Land muss sehr deutlich sagen, was es will und was die Kollegen vor Ort wollen. Seit zehn Jahren diskutieren und planen wir. Ich
frage Sie: Wie lange soll es noch dauern? Wie lange sehen wir noch zu?
Im Juli dieses Jahres wurden uns die Gutachten vorgelegt, fünf Varianten verglichen und die Kosten-NutzenRechnung dargestellt. Ich habe sofort den Antrag gestellt, dass dies alles dem Landtag vorzustellen sei, damit das Parlament einbezogen werde. Der Beschluss auf Drucksache 14/6892 lautet:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die ökologische Auswertung und die vorliegenden Gutachten zum Donauausbau vor der Varianten-Entscheidung dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie und dem Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen vorzustellen...
Das ist einstimmig beschlossen worden.
Mit Drucksache 14/7452 haben wir einen weiteren Antrag zum Donauausbau gestellt. Dieser wäre morgen auf der Tagesordnung gewesen. Wegen des Dringlichkeitsantrags haben wir ihn vorgezogen. Ich meine, gegen eine Anhörung kann selbst die CSU nichts haben. Oder: Wen will sie vor Informationen schützen?
Die andere Frage ist, ob Sie sich der Strategie des Ministeriums beugen müssen. Wir wissen um die geringe Wertschätzung, die das Parlament im Wirtschaftsministerium genießt. Gerade während der Ausschuss- und Parlamentsarbeit werden Veranstaltungen abgehalten. So wenig hält der Minister vom Parlament. Ich frage Sie: Lassen Sie sich vom Minister am Nasenring durch Bayern ziehen? – Der Kreistag von Passau kann sich für eine Variante entscheiden, der Landtag soll das nicht können. Ja, Herrschaft’zeiten, da haben sich die Parameter verschoben.
Die Landkreispolitiker haben die Variante C favorisiert, nachdem der wunderbare Film, der vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde, den Eindruck vermittelt, objektiv zu sein. Er ist wirklich gut gemacht und man muss sehr genau hinschauen, um feststellen zu können, dass mit der Variante B verglichen wird, die überhaupt nicht mehr in der Überlegung ist und die niemand mehr für notwendig hält. Dieser Eindruck ist entstanden. Der Film wurde durch alle Anrainergemeinden der Donau getragen. Er vermittelt dünne Informationen, komprimierte Informationen, und aufgrund dieser Informationen ist entschieden worden – siehe Kreistag Passau. Die Kommunen und die Landkreise können entscheiden, nicht jedoch der Landtag. Erklären Sie mir bitte diese Logik.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Meyer?
Ja, wenn er so informationsbedürftig ist, soll er fragen.
Herr Kollege, ich habe sehr deutlich gesagt, und das habe ich auch jetzt gesagt, dass der Film gut gemacht sei. Auch damals habe ich gesagt, dass man genau hinsehen müsse. Richtig ist, dass der Bund und das Land den Film in Auftrag gegeben haben. Wir wissen aber, wer in Bayern das macht, wir kennen das Büro. Bayern hat es ausgeführt. Dem Bund war es letztendlich egal, wer den Film produziert. Was wollen Sie uns unterstellen? – So läuft es nicht.
Ich sage es noch einmal: Das wurde vom Wirtschaftsministerium geschickt vorbereitet. Die Mehrheit des Parlaments meint, sie müsse nicht entscheiden. Sie sagen, das wollten Sie nicht machen. Dafür hätten Sie das Ministerium und die Regierungen vor Ort, die für sie entschieden.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sie bekommen das Geld, weil Sie das Volk vertreten und Politik gestalten sollen. Sie bekommen dieses Geld nicht für vorauseilenden Gehorsam und dafür, dass Sie den Willen des Kabinetts oder des Ministerpräsidenten vollziehen.
Wenn Sie nur einen Funken Selbstbewusstsein haben, dann müssen Sie als Parlamentarier einer Anhörung unbedingt zustimmen. Einer anschließenden Entscheidung müssen Sie sowieso zustimmen. Gemeinden und Kreise vor Ort können es, die Mehrheit im Bayerischen Landtag kann es nicht. Das müssen Sie den Bürgern vor Ort erklären. Die Politik kann nicht entscheiden, obwohl die Verantwortlichen im Ministerium immer gesagt haben, sie müssen entscheiden. Sie tun es aber nicht. Das Ministerium will die Entscheidung der Regierung von Niederbayern überlassen. Da bekomme ich das große Kribbeln. Das funktioniert dann wahrscheinlich nach der Methode: „Der Ober sticht den Unter“, und „der Unter stimmt sich mit dem Ober ab“.
Es ist grundsätzlich richtig, mehrere Varianten einzubringen und gegeneinander abzuwägen. Wir können aber nicht so tun, als müssten wir bei Adam und Eva anfangen. Wir haben zehn Jahre Planungszeit hinter uns. Die Gutachten stapeln sich auf eineinhalb Meter. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie werden nicht fertig, vor Ort immer zu beklagen, wie viel das gekostet hat – hört, hört. Jetzt wollen Sie diese Grundlagen nicht benutzen. Die Aufwendungen für diese Gutachten wurden zum Fenster hinausgeworfen. Die Gutachten müssen in ein Raumordnungsverfahren in Niederbayern einfließen.
Ich zitiere unseren Fraktionsvorsitzenden, der gesagt hat: Wenn es seitens der niederbayerischen Bezirksregierung wirklich zu einem fairen Raumordnungsverfah
ren komme, kann am Ende nur die Variante A herauskommen. Ich sage es noch einmal: Ein faires Raumordnungsverfahren.
Genau damit habe ich ein Problem.