Protokoll der Sitzung vom 18.10.2000

In diesem Zusammenhang ist auch die morgige Beratung über die Finanzierung im Sozialausschuss wichtig. Dies ist der Dreh– und Angelpunkt. Sehr geehrte Herren

und Damen von der CSU, ich gehe davon aus, dass Sie morgen Ihre Sozialministerin nicht im Regen stehen lassen werden, da sie in den letzten Wochen und Monaten immer wieder versichert hat, dass die Beratungsstellen künftig zu 95% bezuschusst werden. In der Vergangenheit war das nicht der Fall. Dazu muss das Gesetz jedoch wasserfest gemacht werden. Sie wissen, dass diese Entscheidung über die Bezuschussung nicht beim Ministerium liegt. Was in diesem Gesetz drinstehen wird, liegt einzig und allein bei diesem Hohen Haus. Deshalb bitten wir Sie – anders als bei der Eröffnung der Gesetzesrunde – noch einmal mit uns zu debattieren und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dann werden auch die Beratungsstellen von Pro Familia und Donum Vitae eine Finanzierung bekommen und ihre Arbeit aufnehmen.

Frau Staatsministerin Stamm, Sie werden nach mir sprechen. Deshalb möchte ich noch eine Frage stellen: Bisher hatten wir 24 SKF-Beratungsstellen. Diese Beratungsstellen haben nicht ausgereicht. Ich habe aus der Zeitung entnommen, dass im Moment die Möglichkeit besteht, diese durch 17 katholische Beratungsstellen zu ersetzen. Das ist deutlich weniger als die Zahl der bisherigen Beratungsstellen. Frau Ministerin, vielleicht können Sie uns sagen, wie wir den Fehlbestand von mindestens sieben Beratungsstellen schnell aufholen können. Ich sage zu den GRÜNEN: Auch Pro Familia kann nicht sieben Beratungsstellen aus dem Boden stampfen. Die Anzahl der Beratungen wird nicht abnehmen. An den Beratungen hängt der Schutz des ungeborenen Lebens und der Frauen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben uns in diesem Haus darauf geeinigt, dass das Bundesgesetz für uns gilt auch wenn wir dazu ursprünglich eine andere Meinung hatten. Es gibt jetzt diese Beratung. Sie ist Voraussetzung, um einen Beratungsschein zu bekommen. Sie ist auch die Voraussetzung dafür, dass viele Frauen mit sich selbst ins Reine kommen und damit sie wirklich eine freie Entscheidung treffen können. Wenn wir als Staat den Frauen diese Beratung nicht geben, lassen wir sie in ihrer Not allein. Das dürfen wir nicht.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat Frau Staatsministerin Stamm ums Wort gebeten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese beiden Dringlichkeitsanträge geben mir Gelegenheit, die Lage nach dem 31. Dezember aus der Sicht der Staatsregierung, der Regierungen und aus meiner persönlichen Einschätzung heraus darzustellen. Frau Kollegin Münzel, dabei kann es nicht um Ideologie oder um Angriffe gehen, die Sie in Ihrem Wortbeitrag zum Ausdruck gebracht haben. Vielmehr muss es darum gehen, wie ab dem 1. Januar 2001 in Bayern die Schwangerenkonfliktberatung im staatlichen System in der Fläche mit pluralem Angebot

sichergestellt wird. Nur darum kann es gehen. Frau Münzel, es geht hier nicht um Sondergesetze.

(Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie können doch das nicht einfach wegwischen!)

Ich würde mir sehr wünschen, dass wir wenigstens über die Themen, die die Beratungsstellen betreffen, debattieren könnten. Sie haben in Ihrem Redebeitrag mündigen Christen Unterstellungen gemacht. Ich bin in meiner Kirche eine mündige Christin. Deshalb können Sie es mir überlassen, ob ich buckle oder wie auch immer Sie dies bezeichnen wollen.

(Beifall bei der CSU)

Ich fühle mich bei dieser Debatte den Christen in Bayern verbunden, die zurzeit unabhängig von ihrer Konfession alles tun, um in der Pluralität in Zukunft ein Angebot zu haben. Wie sieht dieses Angebot aus? Wir hatten 24 katholische Beratungsstellen. Diesen Beratungsstellen wird aufgrund der Entscheidung der deutschen Bischofskonferenz zum 31. Dezember dieses Jahres die staatliche Anerkennung entzogen, weil sie nicht mehr im staatlichen System sind. Dank des Einsatzes engagierter Katholiken wird der Freistaat Bayern ab dem Jahr 2001 seinen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag erfüllen können. Unbestritten ist, in einem Land wie Bayern mit einem überwiegend katholischen Bevölkerungsanteil soll die katholische Prägung in der Schwangerenkonfliktberatung auch in der Zukunft gewährleistet sein. Frau Kollegin Lochner-Fischer, Sie haben dies dankenswerterweise zum Ausdruck gebracht. Dies ist im Interesse eines pluralen Angebotes unverzichtbar.

Den vielen engagierten Christen, die sich trotz erheblicher Widrigkeiten tatkräftig der hohen Aufgabe des Lebensschutzes angenommen haben, gebührt unser besonderer Dank und unsere Anerkennung in dieser Stunde. Wie erfolgreich diese Bemühungen waren, zeigt das Ergebnis. Donum Vitae hat einen Antrag für 17 Beratungsstellen eingebracht. Frau Kollegin Lochner-Fischer, es gibt aber nicht nur Donum Vitae, sondern auch den Verein „Frauen beraten Frauen“. Dieser Verein hat einen Antrag für vier Beratungsstellen eingebracht. Frau Kollegin Münzel, wie sieht es in Würzburg aus? In Würzburg wird es künftig eine Beratungsstelle „Frauen beraten Frauen“ geben. Da ist im Grunde genommen neu alt. Die bisherige Vorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen ist nicht mehr im Sozialdienst katholischer Frauen tätig, sondern Vorsitzende dieser Beratungsstelle. Alle Beraterinnen, die in dieser Beratungsstelle tätig sind, waren früher in der SKF-Beratungsstelle tätig.

Sie haben Regensburg als negatives Beispiel angesprochen und den damaligen Regierungsvizepräsidenten in einem völlig unzutreffenden Licht dargestellt. In Amberg – nur diese Beratungsstelle können Sie meinen – ist die gesamte Beratungsstelle mit allen Mitarbeitern in die neue Beratungsstelle übergegangen: neu ist alt. Anstatt sich über dieses großartige Engagement zu freuen, über diesen großen Einsatz, anstatt dafür Dankeschön zu sagen, arbeiten Sie hier wieder mit Unterstellungen gegenüber jenen, die sich hier engagieren, Unterstellungen, die nicht hingenommen werden können.

(Beifall bei der CSU – Zuruf der Frau Abgeordneten Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Eine Vielzahl der langjährigen Beraterinnen geht zu diesen neuen Beratungsstellen, sei das nun „Donum vitae“ oder „Frauen beraten Frauen“. Diese Realität müssen Sie sehen. Die vorliegenden Anträge werden überprüft. Die Regierungen entscheiden dann, welche Stellen die staatliche Anerkennung bekommen und welche nicht.

Frau Münzel, ich muss Sie fragen, woher Sie Ihre Information nehmen, dass die Regierungen bzw. die Staatsregierung dort, wo der Bedarf durch freie Träger nicht gedeckt werden kann, das Personal an den Landratsämtern aufstocken. Mich würde interessieren, woher Sie diese Information haben. Es gibt keinerlei Zusage von meiner Seite an irgendeine Bezirksregierung, dass wir einen Bedarf mit der Personalaufstockung an einem Landratsamt decken könnten. Diese Aussage von meiner Seite müsste Ihnen eigentlich genügen.

(Wahnschaffe (SPD): Das ist auch nur die halbe Wahrheit!)

Herr Kollege Wahnschaffe, bei Ihnen ist das immer problematisch; aber lassen wir das!

(Wahnschaffe (SPD): Die halbe Wahrheit!)

Nein, Herr Kollege Wahnschaffe, lassen wir das wirklich! Sie können davon ausgehen, dass wir im Interesse der Frauen, die unsere Hilfe benötigen, bemüht sein werden, die Beratung auf den Weg zu bringen, und dass wir unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen werden. Entscheidend ist, dass wir pro 20000 Einwohner eine Beratungsstelle für die Konfliktberatung benötigen. Diese Gesetzesvorschrift müssen wir erfüllen. Das wird genehmigt und überprüft werden müssen, wie das letztlich weitergeht, weil die Vorgaben des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes erfüllt werden müssen.

Eine Beratungsstelle kann selbstverständlich nur dann gefördert werden, wenn ein zusätzlicher Bedarf besteht. Wir sind per Gesetz nicht dazu verpflichtet, Beratungsstellen zu fördern, die zwar die staatliche Anerkennung haben, weil sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, aber wofür kein Bedarf mehr besteht. Wir müssen nur dort fördern, wo tatsächlich noch Bedarf gegeben ist.

Ich hatte ein gutes Gespräch mit dem Landesvorstand von Pro Familia. Es ist gar nicht nötig, in diesem Hause solche Töne anzuschlagen. Ich bin mir dessen sicher, dass Kempten wohl an Pro Familia gehen wird, wie sich die Dinge jetzt darstellen. Was Regensburg betrifft, so werden wir das anhängige verwaltungsrechtliche Verfahren abwarten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Antrag des Freistaates Bayern auf Zulassung der Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung stattgegeben. Bayern wird also seine gesetzliche Verpflichtung auch nach dem Rückzug der Katholischen Kirche erfüllen und ab dem Jahr 2001 ein ausreichendes plurales Beratungsangebot für schwangere Frauen in Not zur Verfügung stellen.

Wir werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – den staatlichen Förderanteil von derzeit 50 v. H. auf 65 v. H. der zuschussfähigen Gesamtkosten erhöhen und damit für eine bessere finanzielle Absicherung aller staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen freier Träger sorgen; denn diese höhere Bezuschussung kommt allen Beratungsstellen zugute. Damit kommen wir unserer Pflicht zum Schutz des ungeborenen Lebens und zur Sicherstellung eines qualifizierten Beratungsangebots nach. Ich bin zuversichtlich, dass wir, so schwierig sich die Situation auch dargestellt hat, unserer Verantwortung – und darum geht es uns bei dieser ganzen Diskussion – für den Schutz und die Würde des ungeborenen Lebens nachkommen, auch unserer Verantwortung für die Frauen, die in Not sind und für die wir Beratung und Hilfe auch in Zukunft sicherstellen müssen.

(Beifall bei der CSU)

Als nächste hat Frau Kollegin Dr. Fickler das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die beiden Dringlichkeitsanträge der GRÜNEN und der SPD eingehen und auch auf einige Aussagen von Ihnen, Frau Kollegin Münzel, und von Ihnen, Frau Kollegin Lochner-Fischer. Sie beide haben gesagt, die Neuordnung eröffne eine Chance, einem pluralen Beratungsangebot näher zu kommen. Ich bin der Meinung, dass wir bereits ein plurales Angebot haben. Wir brauchen also keine Chance für eine Neuordnung, sondern wir bemühen uns darum, dieses plurale Angebot weiterhin zu erhalten. Wir fühlen uns den Katholikinnen und Katholiken in unserem Lande verpflichtet,

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Den anderen auch!)

gerade in Zeiten größter Not ein christliches Angebot zu unterbreiten. Wir suchen nicht händeringend nach neuen Organisationen, weil es sie bereits gibt. Donum vitae ist bisher außerordentlich erfolgreich. Am Anfang sah es nicht so aus, als ob die Übernahme so vieler Schwangerenberatungsstellen gelingen würde. Mittlerweile sind Anträge für 17 Beratungsstellen gestellt. Frau Staatsministerin hat Ihnen im Einzelnen noch die anderen Anträge aufgelistet.

Frau Münzel, Sie sagen, Pro Familia möchte stärker beteiligt werden, aber nicht überall. Diese Organisation hat bisher bereits neun staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen und will an sieben weiteren Standorten eine Beratungsstelle errichten. Zusammen wären das 16 Beratungsstellen. Donum vitae hat 17 Anträge gestellt. Das zusammen ergäbe ein Überangebot, das den gesetzlichen Vorgaben und dem Bedarf nicht entspricht.

Frau Kollegin Münzel, Donum vitae ist kein innerkirchliches Problem, sondern ein Zusammenschluss von christlich engagierten Laien, die in dieser Situation ihrer christlichen Verantwortung gerecht werden wollen. Nicht

nur sie, sondern auch andere haben fälschlicherweise gemeint, Donum vitae sei ein innerkirchliches Problem.

Die GRÜNEN beantragen, die Staatsregierung aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass Pro Familia dort mit der Schwangerenkonfliktberatung beauftragt und entsprechend gefördert wird, wo sie dies beantragt. Den gleichen Inhalt hat der SPD-Dringlichkeitsantrag im zweiten Absatz. Liebe Kolleginnen, „wo sie dies beantragt“, kann für den Staat kein Kriterium sein, um eine Anerkennung auszusprechen.

Der Antrag ist keine Grundlage dafür, dass man dann auch die Zustimmung bekommt. Die gesetzlichen Grundlagen sind vielmehr gegeben, und danach müssen die Regierungen entscheiden. Die CSU-Fraktion hat bereits darüber zustimmend diskutiert, dass wir die Zuschüsse auf 95% erhöhen. Ich hoffe, dass der ganze Landtag diesen Antrag unterstützen wird, denn dies wird allen Beratungsstellen zugute kommen.

Nun im Einzelnen zum SPD-Antrag, und hier zum dritten Punkt. Sie wissen wahrscheinlich, dass in dieser Frage ein Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig ist. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am 22. März 2000 ein Urteil gefällt. Daraufhin ist Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt worden, dem auch stattgegeben worden ist. Jedem Petenten, der von uns verlangt, dass wir uns in laufende Gerichtsverfahren zu seinen Gunsten einmischen, sagen wir, dass uns dies nach der Verfassung verwehrt ist und wir das Ende des Gerichtsverfahrens abwarten müssen. Schon aus diesem formalen Grund können wir ihrem Antrag nicht stattgeben.

Im Übrigen ist der Antrag der SPD auch widersprüchlich. Zum einen fordern Sie, den Verein Donum Vitae darin zu bestärken, dass er in die staatliche Beratung einsteigt. Donum Vitae ist schon sehr stark in die Beratung eingestiegen. Ich habe es bereits erwähnt. Auf der anderen Seite wollen Sie auch, dass Pro Familia entsprechend seinen Anträgen finanziell gefördert wird. Dem können wir nicht stattgeben, weil wir nach den gesetzlichen Vorgaben nicht so viele Beratungsstellen genehmigen können. Ich beantrage daher Ablehnung der beiden Dringlichkeitsanträge. Ich hoffe, dass wir in diesem Landtag angesichts der Not der Frauen zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen werden und eine flächendeckende Beratung sicherstellen können, denn es geht uns wohl allen um den Schutz des ungeborenen Lebens.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächste hat Frau Münzel ums Wort gebeten.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Hier wird der Eindruck erweckt, als würden wir GRÜNE Frauen in Not im Stich lassen, wenn wir uns sehr vehement dafür einsetzen, dass in der Beratungslandschaft Pluralität gewährleistet ist und wenn wir darauf hinweisen, dass es Sache von Donum Vitae sei, sich zu organisieren und selbst darüber zu entscheiden, ob sie die Anerkennung und Förderung beantragen. Der Staat hat nur den Rahmen für die

Pluralität aufzustellen, Sache der Träger ist es, diesen Rahmen dann auszufüllen.

Wir GRÜNE haben immer für eine Beratung – allerdings auf freiwilliger Basis – gekämpft, und deswegen haben wir uns auch gegen die Zwangsberatung gewehrt, denn wenn eine Frau gezwungen wird, sich beraten zu lassen, blockt sie nur ab, und damit ist kein Jota gewonnen.

Nun zu Ihren Ausführungen, Frau Stamm. Sie haben gesagt, Sie würden sich dafür einsetzen, dass wieder ein plurales Angebot aufgebaut wird. Dann sagten Sie, neu sei alt. Ich sage dagegen, wir haben in Bayern noch nie ein plurales Angebot gehabt.

(Beifall der Frau Abgeordneten Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wenn neu gleich alt ist, dann sind wir keinen einzigen Schritt weitergekommen.

Weiter sagten Sie, wir könnten nur andere neue Träger berücksichtigen, wenn der Bedarf gegeben ist. Der Bedarf in Regensburg ist gerichtlich festgestellt worden. In Regensburg ist ganz deutlich geworden, dass es rechtswidrig ist, Pro Familia die Förderung zu versagen und dass es rechtswidrig war, die Gesundheitsämter aufzustocken. Das heißt, der Bedarf für Pro Familia war in Regensburg gegeben, denn er ist gerichtlich festgestellt worden. Wenn Sie behaupten, wir könnten nur fördern, wenn der Bedarf gegeben ist, ich mir aber Regensburg ansehe, muss ich feststellen, Sie wollen Pro Familia nicht, egal ob ein Bedarf gegeben ist oder nicht. Wenn Sie Pro Familia wollten, würden Sie gegen das Urteil aus Regensburg nicht Berufung einlegen. Dann hätten Sie dieses Gerichtsverfahren nicht weitertreiben müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt zu unserer Heimat Unterfranken. Wir haben 1998 in einer schriftlichen Anfrage nach dem Bedarf gefragt. Dabei ist für Unterfranken genauso wie für die Oberpfalz ein Fehlbedarf festgestellt worden. Alle Informationen, die ich habe, lauten, dass dieser Fehlbedarf immer noch gegeben ist. Zu diesem auch von Ihrem Haus festgestellten Fehlbedarf kommt noch Folgendes hinzu – darauf hat uns der Paritätische Wohlfahrtsverband hingewiesen. Sie können den Bedarf nur rein rechnerisch auf dem Blatt feststellen, weil Sie bei den Gesundheitsämtern einen Trick anwenden. Dazu zitiere ich aus dem Schreiben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes:

Im Oktober vergangenen Jahres hatte die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in einem Schreiben an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit darauf hingewiesen, dass der gesetzlich vorgegebene Sicherstellungsauftrag nur durch einen besonderen Rechnungsmodus für staatliche Beratungsstellen rechnerisch erfüllt sei. Während eine Fachkraft in einem Gesundheitsamt nur 70% ihrer Tätigkeit im Bereich der Schwangerenberatung ableisten muss, um als Fachkraft mit 100% angerechnet zu werden, muss die Fachkraft eines freien Trägers in jedem Fall ihre gesamte

Tätigkeit im Bereich der Schwangerenberatung ableisten, um ebenfalls als ganze Fachkraft anerkannt zu werden. Durch diesen Berechnungsmodus, der die Gesundheitsämter zu hoch bewertet, ergibt sich in allen Einzugsbereichen ein in Höhe von mindestens 30% nicht gedecktes Beratungsangebot.

Das heißt also, wir haben nicht nur den Fehlbedarf, der in Ihrem Hause festgestellt worden ist, sondern wir haben sogar einen dreißigprozentigen Fehlbedarf über das ganze Land verteilt. Es gäbe also genügend Raum für Organisationen wie Pro Familia.