Protokoll der Sitzung vom 29.11.2000

Im Hinblick auf die vielen offnen Fragen bitte ich um Verständnis für meine zurückhaltende Antwort.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Hufe.

Herr Minister, da Sie nicht nur für diese eine Frage hierher gekommen sind, frage ich folgendes. Nachdem die Akzeptanz der Fachhochschulen – also Triesdorf im weitesten Sinne – davon abhängt, wie die Absolventen in den öffentlichen Dienst eingestuft werden und Sie sich dafür ausgesprochen haben, dass hier die Barriere zwischen Fachhochschulen und Universitäten fallen soll, frage ich Sie, ob es von Ihrer Seite Initiativen oder auch von Seiten der Kultusministerkonferenz Aktivitäten in dieser Richtung gibt.

Herr Minister.

Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Hufe, es gibt mehrfach Vorstöße sowohl von meiner Person als auch von der Kultusministerkonferenz mit dem Ziel, im öffentlichen Dienst eine Gleichbehandlung der Fachhochschulabsolventen mit den Absolventen der Universität zu

ermöglichen. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat wiederholt einhellig dagegen votiert. Dort liegt die Zuständigkeit. Wir haben dann einen Antrag seitens der Bayerischen Staatsregierung als Bundesratinitiative vor rund einem Jahr auf den Weg gebracht mit dem Ziel, die sehr guten Absolventeninnen und Absolventen der Fachhochschule ohne Ausnahmen in den höheren Dienst überführen zu können. Dieser Vorstoß ist nach meinem Kenntnisstand im Bundesrat hängen geblieben.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Göppel.

Herr Staatsminister, Sie habe Ihre erste Antwort selbst als zurückhaltend bezeichnet. Ich darf Sie deshalb fragen: Wie ist Ihre politische Bewertung als Staatsminister und Landespolitiker im Hinblick auf die Einführung dieser beiden zusätzlichen Studienangebote in Triesdorf und teilen Sie mit mir die Meinung, dass die Einführung sowohl des Fachs Versorgungsmanagement wie auch des Fachs Regionalmanagement in Triesdorf in Verbindung gesehen werden muss mit dem Landtagsbeschluss, der einstimmig verabschiedet wurde als Ausgleich für die Wegnahme der Forstdirektion in Mittelfranken?

Herr Minister.

Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Göppel, meine politische Meinung ist, dass es ein richtiger Schritt der TU München ist, in Weihenstephan den Studiengang Ernährungswissenschaften einzuführen, und zwar in der Vernetzung der Lifescience. Gestern war aus dem ganzen leidigen Themenkomplex „BSE-Vorgänge“ heraus sehr deutlich geworden, dass wir eine erhöhten Forschungsbedarf vor allem bei der Grundlagenforschung haben.

Ebenso bin ich der Meinung, dass der Studiengang Ökotrophologie durchaus dem Bedarf der Praxis, des Versorgungsmanagements, zugeordnet werden darf. Ein solches Angebot gehört zu den Aufgaben von Fachhochschulen. So erwarte ich, dass die Universität, hier die TU, eine angemessene Zahl von Stellen an die FH in Weihenstephan weitergibt, sodass wir – das entspräche meinen Wünschen – bevorzugt Triesdorf mit einem entsprechenden Studiengang versehen können.

Nun zu dem angesprochenen Gutachten über die Landesanstalten und die Möglichkeiten der Vernetzung von Universitäten, Fachhochschulen und Landesanstalten. Letztere sind ja dem Landwirtschaftsministerium unterstellt, während die Hochschulen zu uns gehören. Wir können noch keine näheren Aussagen zur Begründung der vorgeschlagenen Richtung machen. Politisch strebe ich sie an. Dasselbe gilt im Hinblick auf die Regionalplanung. Beides ist im Grunde vorgesehen. Ich würde es begrüßen, wenn der Bezirkstag von Mittelfranken den Beschluss fassen könnte, die notwendigen Baumaßnahmen vorzufinanzieren. Denn dann könnten wir das in

Rede stehende Projekt rasch verwirklichen, falls es zu verwirklichen wäre.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Hufe.

Herr Minister, nachdem wir sowohl an den Universitäten als auch an den Fachhochschulen den unterhalb der FH-Abschlüsse angesiedelten Bachelor eingeführt haben, wüsste ich gerne von Ihnen, wie dieser im öffentlichen Dienst einzustufen ist. Da wir jetzt als Ergänzung des bestehenden Studienangebots oder als Konkurrenz hierzu im Freistaat Bayern eine IT-Akademie einrichten, frage ich mich: Soll der Akademiegedanke darüber hinaus gestärkt werden? Wie soll die Abstufung dieser Einrichtung gegenüber FH und Universität sein?

Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Hufe, Sie haben sehr komplexe Fragen gestellt. In Beantwortung der zweiten kann ich nur meine persönliche Meinung darlegen.

Zu der ersten Frage. Die Frage der Adäquanz der Bachelor- bzw. Masterstudiengänge für den öffentlichen Dienst und die öffentliche Besoldung fällt in die Zuständigkeit des Bundes und ist noch nicht geklärt. Das sage ich nicht vorwurfsvoll. Schließlich ist die Angelegenheit nicht eilig. Wir beginnen ja erst mit diesen Studiengängen. Eingeführt haben wir sie nicht wegen des öffentlichen Dienstes, sondern überwiegend im Hinblick auf unsere Konkurrenzfähigkeit auf dem internationalen Markt.

Nun zur IT-Akademie. Ich nehme an, Sie meinen die Einrichtung, die mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums in Schwaben gegründet wurde. Hierzu will ich ganz offen sagen: In Zeiten des schnell zu befriedigenden Bedarfs war die Akademie eine wichtige Antwort der Wirtschaft. Doch wird dadurch keineswegs etwas in der regulären Ausbildung abgelöst oder überflüssig gemacht, für die die Hochschulen oder die Berufsschulen traditionell zuständig sind. Ich glaube, wenn die Hektik in puncto Informationstechnologie vorbei ist, müssen wir wieder mehr System in die Bildungslandschaft bringen.

Herr Minister, ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung der Ihnen gestellten Fragen. – Die nächsten Fragen beantwortet der Staatsminister der Justiz, Herr Dr. Weiß. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Müller.

Herr Staatsminister, bleibt die Landesjustizkasse – LJK – Bamberg in ihren Aufgaben und in ihrem Personalstand unangetastet, oder hat die Staatsregierung von ihren seinerzeitigen Überlegungen, die zur Errichtung der LJK in Bamberg insbesondere aus regional- und strukturpolitischen Gründen geführt haben, zwischenzeitlich Abstand genommen, worauf ein an das Justizministerium gerichtetes Schreiben des Finanzministeriums vom 3. Juli 2000 schließen lässt, demzufolge es „dringend erforderlich ist zu prüfen, ob – wie bei den

Staatsoberkassen – auch der Zahlungsverkehr und die DV-Stelle der LJK Bamberg von der Staatsoberkasse Bayern in Landshut übernommen werden kann“?

Herr Minister.

Herr Präsident, Hohes Haus! Die Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Müller beantworte ich wie folgt: Das Staatsministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 10. Mai 2000 dem Staatsministerium der Finanzen mitgeteilt, dass das bei der Landesjustizkasse derzeit eingesetzte Kassenbuchführungsverfahren KABU-UNIX in absehbarer Zeit durch das modernere KABU-NT ersetzt werden soll, das von der Bezirksfinanzdirektion München entwickelt worden ist, der auch die Systembetreuung obliegt. Das Staatsministerium der Finanzen wurde in dem Zusammenhang gebeten, die für den Einsatz des neuen Verfahrens KABU-NT bei der Landesjustizkasse notwendigen Systemvoraussetzungen mitzuteilen und bei den Umstellungsplanungen bereits jetzt die justizspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen.

Das Staatsministerium der Finanzen hat daraufhin mit Schreiben vom 3. Juli 2000 gebeten zu prüfen, ob das Kassenbuchführungsverfahren für die Landesjustizkasse nicht aus Rationalisierungsgründen künftig bei der Staatsoberkasse Bayern in Landshut geführt und die Aufgaben Zahlungsverkehr und DV-Administration von der Staatsoberkasse übernommen werden können.

Die Prüfung der damit zusammenhängenden Fragen ist noch nicht abgeschlossen. Dabei wird fachlich insbesondere den Fragen nachzugehen sein, ob mit der vom Finanzministerium angeregten Aufgabenverlagerung tatsächlich Rationalisierungseffekte erzielt werden können bzw. ob die justizspezifischen Besonderheiten einer Aufgabenübertragung entgegenstehen.

Die Staatsregierung wird bei ihrer Entscheidung neben diesen fachlichen Aspekten auch strukturpolitische Gesichtspunkte berücksichtigen. Dabei ist sie sich dessen bewusst, dass mit der seinerzeitigen Entscheidung für die Errichtung einer bayernweit zuständigen zentralen Justizkasse in Bamberg ein deutlicher strukturpolitischer Akzent gesetzt wurde. Die Gründe für die damalige Entscheidung zugunsten Bambergs gelten weiter.

Unabhängig vom Ausgang der Prüfung kann aber heute schon gesagt werden, dass weder die Verlagerung von justizspezifischen Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums der Finanzen noch eine Schwächung der Landesjustizkasse oder gar deren Auflösung zur Debatte steht.

Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Müller.

Herr Staatsminister, können Sie jetzt, nachdem bei der seinerzeitigen Standortentscheidung arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte eine Rolle gespielt haben – Stichpunkt: Verlagerung von Arbeitsplätzen aus Ballungsräumen wie München und Augsburg nach Bamberg –, können Sie jetzt also bestä

tigen, dass der Personalstand an der angesprochenen Behörde im Wesentlichen unverändert bleiben wird, zumal es auch ein Gutachten des Präsidenten des Bamberger Oberlandesgerichts gibt, wonach die Einsparungen bei Verlagerung der genannten Aufgaben gar nicht so groß wären, sondern sogar Aufgaben hinzukämen, sodass der Personalbestand unter dem Strich ohnehin gleich bleiben könnte?

Herr Minister.

Ich kann das bestätigen.

Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. So rufe ich die nächste Frage auf. Sie wird von Frau Kollegin Lück gestellt.

Warum müssen Frauen, die in Kempten festgenommen werden, nach Memmingen zur Vernehmung gebracht werden, anstatt sie gleich in Kempten vorzuführen bzw. zu vernehmen?

Herr Minister.

Herr Präsident, Hohes Haus! Die Anfrage der Frau Kollegin Lück beantworte ich wie folgt: Die Zuständigkeit des Haftrichters des Amtsgerichts Memmingen für im Landgerichtsbezirk Kempten festgenommene weibliche Tatverdächtige entspricht dem geltenden Recht.

Nach § 30 Absätze 2 und 3 Nummer 2 e der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz sind die Zuständigkeiten für strafgerichtliche Entscheidungen für weibliche Beschuldigte, die in den Landgerichtsbezirken Kempten und Memmingen festgenommen werden, beim Amtsgericht Memmingen konzentriert.

Durch die Konzentration der Zuständigkeit auf bestimmte Haftgerichte soll die sichere Verwahrung von inhaftierten Beschuldigten am Gerichtsort gewährleistet werden. Die Bestimmung des Amtsgerichts Memmingen als zuständiges Haftgericht für die Landgerichtsbezirke Memmingen und Kempten ist darauf zurückzuführen, dass lediglich die Justizvollzuganstalt Memmingen, nicht aber die Justizvollzugsanstalt Kempten über eine Abteilung für weibliche Gefangne verfügt.

Demgegenüber ist für männliche Beschuldigte aus dem Landgerichtsbezirk Kempten das Amtsgericht Kempten zuständiges Haftgericht. Dieses Auseinanderfallen der Zuständigkeiten für weibliche und für männliche Beschuldigte kann zu vermehrtem Aufwand für Polizei und Justiz sowie zu weiteren Unzuträglichkeiten führen, wenn weibliche und männliche Personen der Beteiligung an derselben Straftat verdächtig sind.

Im Hinblick darauf prüft das Staatsministerium der Justiz derzeit im Benehmen mit der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis, wie in Fällen der geschilderten Art Abhilfe geschaffen werden kann. Denkbar ist bei

spielsweise, dass durch eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung künftig generell oder jedenfalls bei Verdacht auf gemeinschaftliche Tatbegehung die gerichtlichen Entscheidungen für die im selben Bezirk festgenommenen weiblichen und männlichen Beschuldigten nur noch einem Haftgericht zugewiesen werden.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Lück.

Herr Minister, ich frage Sie: Wie lange dauert die Prüfung? Es wird nämlich schon seit der Amtszeit der Minister Leeb und Sauter geprüft. Sicher wäre es sinnvoll, auch in Bezug auf Einsparungen, auf Personalbelastungen, die Prüfung relativ schnell zu einem Abschluss zu bringen.

Herr Minister.

Frau Kollegin, die Prüfung wird nicht mehr allzu lange dauern, wobei ich dazu sagen muss, dass die Prüfung erst seit kurzer Zeit währt. Der Hintergrund ist, dass es manchmal unzuträglich ist, dass bei Festnahmen in Kempten der männliche Beschuldigte zum Haftgericht in Kempten und die weibliche Beschuldigte zum Haftgericht in Memmingen muss.

Ich überlege mir im Moment drei verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Die erste wäre eine Einzelregelung für den Bereich Kempten und Memmingen, was ich für nicht besonders gut halte. Die zweite wäre eine generelle Regelung für Bayern dahin gehend, dass dann, wenn bei gemeinsamen männlichen und weiblichen Tätern über die Haft zu entscheiden ist, das Gericht des Tatortes und nicht des Haftortes zuständig sein soll. Die dritte wäre eine sehr weitgehende Regelung, dass generell das Gericht des Tatortes zuständig sein soll. Ich tendiere zur zweiten Lösung. Bevor ich aber entscheide, will ich noch die Gerichte und Staatsanwaltschaften hören.

Eine weitere Zusatzfrage.

Herr Minister, ist es richtig: Sie haben gesagt, dass es auch deswegen so ist, da in Kempten keine Frauenhaftplätze vorhanden sind. Normalerweise geht es doch nur um Personen, die festgenommen wurden und sich deswegen in Polizeigewahrsam befinden, also nicht schon im Gefängnis sind. Das ist das Erste. Das Zweite ist: Wir bauen jetzt eine neue JVA in Kempten. Wäre es vielleicht sinnvoll, für kurzfristige Unterbringungen auch zwei oder drei Frauenhaftzellen zu schaffen?

Herr Minister.

Zum Ersten: Sie haben richtig angesprochen, dass in hohem Maße auch die Polizei betroffen ist; denn für mögliche Transporte und Verschiebungen ist die Polizei zuständig. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich dies nicht alleine entscheiden kann, sondern Rücksprache mit dem

Kollegen Innenminister nehmen muss, wenn ich weiß, welche Lösung ich will. Daher kann es noch etwas dauern. Heuer wird das nicht mehr kommen, aber auf jeden Fall im nächsten Jahr.