Ich selbst bin ein Verfechter von Kreisverkehrsplätzen und habe mich schon in einer ganzen Reihe von Fällen dafür eingesetzt, dass solche Plätze errichtet werden. Ich weiß, dass auch Sie ein Problem vor Ort haben, das im Moment noch überprüft wird.
Herr Staatssekretär, eigentlich haben Sie meiner letzten Frage schon vorgegriffen. Dennoch stelle ich sie. Die Kolleginnen und Kollegen in den Kommunalparlamenten wissen meistens sehr genau Bescheid und dokumentieren auch mit einstimmigen Beschlüssen die Notwendigkeit solcher Kreisverkehrsplätze. Trotzdem stoßen sie bei den zuständigen Ämtern, insbesondere bei den Straßenbauämtern, auf erheblichen Widerstand. Wären Sie bereit, den Kommunen nachdrücklich zu helfen, wenn solche Beschlüsse gefasst werden?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Brandl, Sie wissen so gut wie ich, dass die eigenständige Beurteilung durch die dafür zuständigen Straßenbauämter nicht durch Beschlüsse von kommunalen Gremien ersetzt werden kann. Denn schließlich müssen auch andere Gesichtspunkte als die rein ortsbezogenen berücksichtigt werden. Im Regelfall werden von den kommunalen Gremien weit mehr Kreisverkehrsplätze gefordert, als sie nach den Richtlinien auch bei großzügiger Ermessensausübung noch vertretbar wären. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass wir sowohl die kommunalen Interessen als auch die Interessen der staatlichen Verkehrsbehörden berücksichtigen müssen. Unter anderem ist es auch notwendig, dass wir für einen möglichst flüssigen Verkehr sorgen.
Herr Staatssekretär, nach welchen Kriterien und Gesichtspunkten wird das Staatsministerium des Innern über den Standort des dringend notwendigen Neubaus der Polizeiinspektion Obernburg im Landkreis Miltenberg entscheiden und wie sieht der Zeitplan für die Verwirklichung dieses Vorhabens aus?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Dr. Kaiser, die unzureichende Unterbringung der Polizeiinspektion Obernburg ist der Staatsregierung seit langem bekannt. Nachdem am derzeitigen Standort keine Erweiterungsmöglichkeiten gegeben sind, ist geplant, einen Neubau für die Polizeiinspektion zu errichten. Nachdem ein zunächst vorgesehenes staatseigenes Grundstück aus städtebaulichen Gründen nicht für den Neubau der Polizeiinspektion in Frage kommt, wurden mehrere Alternativgrundstücke überprüft. Sollte ein angefordertes baufachliches Ergänzungsgutachten zu dem Ergebnis kommen, dass das Grundstück der Stadt Obernburg – das sogenannte OVGO-Grundstück – geeignet ist, werden wir das Finanzministerium unverzüglich darum bitten, dass es den Ankauf in die Wege leitet. Planungsmittel für diese Baumaßnahme sind im Doppelhaushalt 2001/2002 in Höhe von 300000 DM bereits eingeplant. Wann mit der Baumaßnahme konkret begonnen werden kann, hängt neben der Lösung der Grundstücksfrage auch vom Ergebnis der Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 ab. Gesicherte Aussagen können dazu jetzt noch nicht gemacht werden. Nach derzeitigem Sachstand streben wir aber einen Baubeginn in den Jahren 2003 oder 2004 an.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie auf das Angebot der Marktgemeinde Elsenfeld, die Polizeiinspektion auf der anderen Mainseite zu errichten, nicht eingehen werden?
Das können Sie daraus entnehmen. Nach unserer Einschätzung liegen keine fachlichen Gründe dafür vor, den Standort der Polizeiinspektion von Obernburg nach Elsenfeld zu verlagern.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, dass die Polizeibeamten und auch viele Kommunalpolitiker der Auffassung sind, dass das Grundstück in Elsenfeld im Hinblick auf die Einsatzzeiten, auf die Effektivität der Einsätze, auf die Sicherheitslage und auch auf die Verkehrslage besser geeignet wäre als das Grundstück in Obernburg?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Nach der fachlichen Überprüfung des Innenministeriums
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage sehe ich nicht. Dann ist der nächste Fragesteller Herr Kollege Wahnschaffe.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Wie beurteilt die Staatsregierung die Entscheidung des beschließenden Ausschusses für Stadtplanungs-, Verkehrs- und Wohnungsfragen des Stadtrates der Stadt Regensburg, im Landschaftsschutzgebiet „Donautallandschaft mit den Winzerer Höhen“ anstelle eines 1952 widerruflich genehmigten Behelfshauses von cirka 85 qm und anstelle von als Schwarzbau errichteten Anbauten von cirka 100 qm einen Umbau zu einem Einfamilienhaus mit cirka 230 qm Grundfläche zu genehmigen?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Wahnschaffe, abgesehen davon, dass die Flächenangaben in Ihrer Frage nach meiner Kenntnis unzutreffend sind, ist es für eine abschließende Beurteilung dieses Beschlusses des Stadtplanungsausschusses zu früh. Sie wissen, dass gemäß Artikel 32 der Bayerischen Gemeindeordnung eine Nachprüfung der Entscheidung im Stadtratsplenum beantragt worden ist, die voraussichtlich am kommenden Donnerstag, dem 30.11.2000, vorgenommen werden kann. Die Regierung der Oberpfalz steht in Kontakt mit der Stadt Regensburg und bietet die nötige fachliche Beratung an. Ich möchte dieser Entscheidung des Stadtrats und der fachlichen Beratung heute nicht vorgreifen.
Herr Staatssekretär, darf ich daraus schließen, dass sich die Staatsregierung aufgrund der ihr bisher vorliegenden Informationen zur Sache keine Meinung gebildet hat, insbesondere – was für die Regierung von besonderem Interesse sein könnte – hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Belange, die hier eine große Rolle spielen könnten?
Die Staatsregierung hat sich mit dieser Frage nicht konkret befasst, sondern sie erwartet, dass die Regierung die nötige rechtliche Beratung durchführt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Die nächste Frage stammt von Frau Peters. – Sie ist nicht anwesend. Wird sie vertreten? – Das sehe ich nicht. Da nur noch wenige Minuten zur Verfügung stehen, sollten wir die Fragestunde jetzt beenden.
Die Wahl wird erst nach der Beratung des Einzelplans 14 am Nachmittag durchgeführt. Ich darf daran erinnern, dass gemäß des Beschlusses des Ältestenrats vom 05.07.2000 für jede Fraktion nur 45 Minuten Redezeit zugestanden werden.
Ich bitte um so viel Ruhe, dass wir in der Abwicklung der Tagesordnung ungestört weiterfahren können.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Kellner, Gote, Münzel und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, der das Ziel hat, dass noch in diesem Jahr ein Nachtragshaushalt vorgelegt wird. Zu dieser Initiative der SPD-Fraktion möchte ich einige Vorbemerkungen machen, damit wir die gleiche Geschäftsgrundlage haben.
Steuereinnahmen sind das Geld der Bürgerinnen und Bürger dieses Staates, nicht die Verfügungsmasse irgendeiner Staatsregierung, nicht die Verfügungsmasse eines Finanzministers und nicht dessen Privatschatulle, sondern es ist das Geld, das uns die Bürgerinnen und Bürger zur Verwaltung anvertraut haben.
Es ist das Geld, über welches das Parlament zu verfügen hat. Das Parlament muss die Ausgabenschwerpunkte setzen, nicht die Staatsregierung in irgendwelchen parteipolitischen Zimmern.
Deshalb unterstützen wir den Kurs der Bundesregierung, nicht den Kurs der Bayerischen Staatsregierung.
Wir lassen uns nicht von einer politischen Gruppe, die 1,5 Millionen Schulden im Bund zu vertreten hat – –
Das war also falsch; es sind 1,5 Billionen. Wir lassen uns nicht von einer politischen Gruppe belehren, welche die Mineralölsteuer von 48 Pfennigen auf 98 Pfennige erhöht hat, auch nicht von einer politischen Gruppe, welche die Lohnnebenkosten von 17 auf fast 21% angehoben hat.
Lieber Herr Kollege, man könnte von einer Splittergruppe sprechen oder von einer Regionalpartei im Bundesgebiet. Deren Belehrungen haben wir nicht nötig. Sie sollte erst einmal Bilanz dessen ziehen, was sie innerhalb von 16 Jahren alles vertreten hat.
Wir fordern eine saubere Finanzierung und lassen Ihre Aussage nicht unwidersprochen, die Sie gestern bei der Haushaltsdebatte wieder gemacht haben, dass die Sozialdemokraten ständig Forderungen in Millionenhöhe erheben und diese über Kredite finanzieren wollen. Das wollen wir nicht, weil wir genau wissen, welchen Spielraum ein Haushalt hat. Ich kann Ihnen Beispiele für Ihr Vorgehen nennen. Sie haben unsere Forderung – Kollege Sackmann war dabei federführend – nach mehr Mitteln für die Mittagsbetreuung mit der Begründung abgelehnt, das wäre nicht finanzierbar. Wir stellen dann plötzlich fest, dass über 2 Millionen doch über überplanmäßige Ausgaben finanzierbar sind. Wir könnten viele Beispiele dafür vorbringen, wie Sie Finanzpolitik machen und wie solide und sauber unsere Finanzpolitik ist.
Ich stelle in meinen Vorbemerkungen fest, dass aufgrund einer äußerst soliden, sauberen Bundespolitik auch der Freistaat Bayern profitiert.