Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, Bayern gibt pro Einwohner rund 100 DM für die Krankenhausfinanzierung aus, die anderen Bundesländer im Durchschnitt rund 60 DM.
Gerade das Berliner Sparpaket hat zusätzliche Belastungen auch für unsere Kommunen erbracht. Ich denke dabei an das Unterhaltsvorschussgesetz, wo der Bund bisher 50% bezahlt hat. Mit einem Federstrich wurde die Zahlung auf ein Drittel gekürzt. Ihre Kommunalfreundlichkeit hätten Sie daran zeigen können – wenn dies auch in Ihrem Sinne gewesen wäre –, wenn Sie bereit gewesen wären, mit den UMTS-Erlösen den Fonds Deutsche Einheit zu tilgen. Kollege Ach hat dazu bereits Stellung bezogen. Damit wären die Länder und vor allem auch die Kommunen massiv entlastet worden. Allein Bayern zahlt im nächsten Jahr 1,2 Milliarden DM in den Fonds Deutsche Einheit, davon 475 Millionen DM die Kommunen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel aufzeigen. Im Jahr 2001 würde die Stadt Passau um 2,2 Millionen DM entlastet werden und die 38 Gemeinden meines Heimatlandkreises Passau um 5,3 Millionen DM. Sie verweigern den bayerischen Kommunen diese finanzielle Entlastung.
Auch die Ökosteuer trifft unsere Kommunen in vielfältiger Weise, gerade beim Fuhrpark und anderen öffentlichen Einrichtungen; vor allem aber ist der öffentliche Personennahverkehr davon betroffen. Das heißt, auch unsere Kommunen zahlen die Zeche für die rot-grüne Politik in Berlin.
Steine statt Brot für Bayern hat der Bundeskanzler bei einem Besuch in meiner Heimatstadt Vilshofen angedroht. Das sind keine Steine mehr – das sind Felsbrocken, die die Kommunen belasten.
Erstmals wird in Deutschland ein Haushalt ohne Neuverschuldung per Gesetz festgeschrieben werden. Das ist ein historischer Tag, wie es der Herr Finanzminister heute bereits gesagt hat. Unsere Initiative liegt vor; ab dem Jahr 2006 muss der Haushalt des Freistaates Bayern ohne Neuverschuldung ausgeglichen werden. Unser Ziel ist es, mit dieser gesetzlichen Regelung auch dazu
beizutragen, dass der Freistaat Bayern seine Stellung als finanzpolitische Nummer 1 in Deutschland weiter behaupten kann. Zusammen mit dem Herrn Finanzminister setzt die CSU-Fraktion weiterhin auf eine solide Finanzpolitik nach dem Motto „Konsolidieren und gestalten – Nachhaltigkeit auch in der Finanzpolitik“. Dafür stehen unser Haushaltsentwurf und die vorliegenden Gesetzentwürfe. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens, lieber Kollege Meyer, zum Ehrenamt: Die Bundesregierung hat gehandelt und die Einkommensteuerfreibeträge auf 3600 DM erhöht. Sie haben zehn Jahre lang nur geredet, aber nicht gehandelt. Die Bundesregierung hat jetzt das erledigt, was Sie nicht gemacht haben. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Zweitens: Der Kreis der Betroffenen wurde wesentlich erweitert. Dies sollten Sie ebenfalls zur Kenntnis nehmen.
Drittens, zu den UMTS-Erlösen: Wir halten es für richtig, dass der Bundeshaushalt konsolidiert wird und somit wieder Raum für Investitionen geschaffen werden kann. Wenn Sie etwas anderes wollen – was Sie vorgeschlagen haben –, bedeutet dies, dass sich die Bundesrepublik wieder stärker verschulden müsste. Dies ist nicht unser Stil, meine Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es eines Ministers wie Erwin Huber nicht würdig, hier mit Begriffen wie Kampagne, schmutzige Kampagne um sich zu werfen. Bei unseren Darstellungen handelt es sich nicht um eine Kampagne, auch nicht um eine schmutzige Kampagne, sondern wir sprechen beim Thema Deutscher Orden nur über Fakten.
Fakt Nummer 1 ist – das hat die Staatsregierung in einer Drucksache im November 1998 mitgeteilt –, dass der bayerische Ministerpräsident Dr. Stoiber befürwortet hat, dass der Deutsche Orden eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes wird. Dies hat nichts mit einer schmutzigen Kampagne zu tun, sondern ist eine Tatsache.
Fakt Nummer 2 ist, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Kreditaufnahmen nicht denselben Nachweis wie andere Kreditnehmer erbringen müssen. Herr Huber, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass dies keine schmutzige Kampagne ist, sondern dass dies Fakten sind.
Fakt Nummer 3, den Sie, Herr Huber, bitte zur Kenntnis nehmen, ist, dass der Ministerpräsident einen Brief geschrieben hat, in dem er einen Kollegen des Kabinetts gebeten hat, den Antrag auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit all den daraus resul
tierenden Wohltaten doch zu befürworten. Deshalb trägt nach unserer Auffassung der Ministerpräsident ganz wesentlich eine Verantwortung für diese Misere.
Es ist typisch für die Arbeit dieser Staatsregierung, eine Landesregierung, die Sie in Fällen, in denen es für Sie nützlich ist, loben, zu kritisieren und von ihr zu erwarten, dass auf einen Brief, der an einem späten Freitagnachmittag nach Nordrhein-Westfalen geschickt wird – noch dazu an das falsche Ministerium, weil man gar nicht weiß, wohin man den Brief schicken soll –, eine Antwort binnen weniger Tage kommt. Grundsätzlich befasst sich auch Nordrhein-Westfalen damit – das ist die Auskunft. Sie haben sich gestern in einem Ausschuss intensiv damit befasst.
Wir stehen zu unserer Aussage, dass Ministerpräsident Stoiber, weil er die Anerkennung des Deutschen Ordens als Körperschaft des öffentlichen Rechtes befürwortet hat,
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle zunächst einmal fest, Herr Kollege Strasser, dass das jetzt ganz anders als vorher geklungen hat.
Die Tatsache, dass der Ministerpräsident die Anerkennung des Deutschen Ordens als Körperschaft des öffentlichen Rechtes in einem Schreiben vom Januar 1998 empfohlen hat, brauchen wir nicht zuzugeben, sondern ist ein Faktum, das in keiner Weise anstößig ist. Wir haben dies im letzten Jahr in einer schriftlichen Anfrage dargestellt, es ist im Oktober dieses Jahres dargestellt worden, und gestern ist das vom Kultusministerium ausführlich erläutert worden.
Herr Kollege Strasser, Tatsache ist und bleibt: Das Empfehlungsschreiben des Ministerpräsidenten war für die Entscheidung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nicht ursächlich.
Wer sich weigert, Informationen entgegenzunehmen, weil er bereits ein festgefügtes Urteil hat, dem ist abzusprechen, dass er zu einem ausgewogenen Urteil kommen will. Sie wollen damit einen einseitigen parteipolitischen Kampf führen mit dem Ziel, das Ansehen des Ministerpräsidenten zu schädigen.
Herr Staatsminister, trifft es zu, dass vor der Anerkennung des Deutschen Ordens als Körperschaft des öffentlichen Rechts nur Orden anerkannt worden sind, die ungefähr 200 bis 300 Mitglieder hatten? Trifft es zu, dass dies der erste Fall ist, bei dem ein Orden mit 30 oder 40 Mitgliedern anerkannt worden ist?
Das trifft nicht zu. Das Kultusministerium hat gestern auch zu dieser Frage Stellung genommen. Die Tatsache, dass Sie heute diese Frage erneut stellen, beweist, dass Sie nicht bereit sind, die Antworten zu lesen. Sie sind voreingenommen. Sie lesen nicht einmal die Informationen. Sie wollen eine einseitige Kampagne führen.
Da es auch eine Öffentlichkeit gibt, die zu einem ausgewogenen Urteil kommen will, möchte ich ein paar Fakten nennen: Der Orden hat im April 1997 erst schriftlich und dann mündlich beim Kultusministerium die Sitzverlagerung von Hessen nach Bayern angekündigt. Dabei wurde auch erklärt, dass der Deutsche Orden einen Antrag auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts stellen wird. Hierzu wurde eine Reihe von Gesprächen geführt, unter anderem am 13. Januar 1998 mit dem Amtschef des Kultusministeriums. Die Grundlage für eine Anerkennung ist nicht das freie Ermessen der Staatsregierung. Die Rechtsgrundlage ist vielmehr das Konkordat zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl aus dem Jahre 1924. Dieses Konkordat ist aufgrund der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes die Rechtsgrundlage. Das Kultusministerium hat das förmliche Verfahren mit den entsprechenden Stellungnahmen und Unterlagen geführt. Auch dies wurde in der gestrigen Stellungnahme dargestellt. Im Mai 1998 ist dann die Entscheidung getroffen worden.
Der Brief des Ministerpräsidenten liegt Ihnen vor. Es ist deshalb kein Geheimnis, dass der Ministerpräsident nach einem Gespräch mit dem Deutschen Orden ein Empfehlungsschreiben abgegeben hat. Ich halte das nicht für anstößig. Dies tun auch andere Abgeordnete in vielen Fällen. Seinerzeit gab es keinen Grund, an der Seriosität des Ordens auch nur den geringsten Zweifel zu haben. Herr Kollege Schieder, die Zahl der Ordensmitglieder ist ein Indiz für die Dauerhaftigkeit einer Institution. Sie ist aber nur ein Indiz unter vielen. Es gab
bereits vorher mehrere Anerkennungen, bei denen die Mitgliederzahl deutlich unter 200 lag. Sie wissen, dass neben der Zahl der Ordensmitglieder auch die achthundertjährige Geschichte berücksichtigt wurde. Diese Entscheidung wurde vom Kultusministerium unbeeinflusst getroffen.
Ich stelle fest: Das Empfehlungsschreiben des Ministerpräsidenten war nicht kausal für die Anerkennung des Deutschen Ordens als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das förmliche Anerkennungsverfahren ist nach Recht und Gesetz völlig korrekt durch das Kultusministerium geführt worden.
Herr Staatsminister, Sie haben soeben erklärt, dass seinerzeit keine Bedenken gegen die Seriosität dieses Ordens bestanden hätten. Darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass diese Bedenken bei der Staatsregierung inzwischen vorhanden sind? Gedenkt die Staatsregierung, weil es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, in diesem Fall ähnlich wie mit einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verfahren, deren Namen ich jetzt nicht nennen will? Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts hat der Freistaat eine Vereinbarung bezüglich der Transparenz und der besseren Kontrolle getroffen.
Die Frage, ob der Informationsstand im Dezember 2000 zu einer anderen Entscheidung geführt hätte, ist rein hypothetisch. Nach meinem derzeitigen Informationsstand vermute ich, dass heute eine andere Entscheidung getroffen würde, weil sich die wirtschaftliche Situation völlig verändert hat. Dies ist letztlich jedoch eine völlig unverbindliche persönliche Meinung. Es würde keinen Sinn machen, ein hypothetisches Verfahren zu erörtern.
Ich lege jedoch Wert auf folgende Feststellung: Im Frühjahr 1998 waren die Verhältnisse völlig anders, als sie es heute sind. Sie dürfen deshalb den heutigen Informationsstand nicht auf das damalige Anerkennungsverfahren übertragen. Damals lag die Bilanz des Jahres 1996 vor. In dieser Bilanz wurde dem Deutschen Orden eine ordentliche Wirtschaftsführung attestiert. Im Frühsommer 1998 gab es hinsichtlich der wirtschaftlichen Seriosität des Ordens keinen Zweifel.
(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr habt noch Anfang Dezember gesagt, dass es daran keinen Zweifel gebe!)