Herr Kollege Wahnschaffe, Sie müssen es schon mir überlassen, in welcher Reihenfolge ich die Tatsachen vortrage. Das, was Sie hören wollen, sage ich schon noch. Sie werden es schon noch erfahren.
In den Jahren 1998 und 1999 haben wir mehr Tests durchgeführt, als uns von der EU vorgeschrieben wurde. Im Jahr 2000 galt das Überwachungsprogramm der EU immer noch. Auch im Jahr 2000 hätten wir wiederum 195 Tests vornehmen müssen. Wir haben jedoch im Jahr 2000 statt der 195 im Rahmen des Überwachungsprogramms vorgeschriebenen Tests 1255 durchgeführt. Davon wurden im Landesuntersuchungsamt Südbayern 839 und im Landesuntersuchungsamt Nordbayern 416 Tests durchgeführt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, alleine an der Zahl der 839 Tests, die im Landesuntersuchungsamt Südbayern durchgeführt wurden, sehen Sie, dass ich das Problem abgestellt habe, dass Proben deswegen nicht mehr untersucht werden können, weil sie nicht mehr einwandfrei waren, wie es 1998 passiert ist. Ich habe verlangt, dass dafür gesorgt wird, dass die Proben untersuchungsfähig sind. Obwohl von der EU nur der histologische Test – also das Einlegen in Formalin – vorgegeben ist, habe ich Ende letzten Jahres angeordnet, dass parallel dazu ein Schnelltest durchgeführt wird. Das heißt also, dass wir ab 1. Januar 2001 bei allen gefallenen und bei allen kranken Tieren in unseren Landesuntersuchungsämtern den nach wie vor von der EU vorgegebenen histologischen Test, parallel dazu aber auch den Schnelltest durchführen.
Wir haben auch noch etwas anderes gemacht. 1997 und 1998 hatten wir in Bayern auch noch Tierbestände aus der Schweiz und aus Großbritannien – es waren rund 3000 Tiere. Auch diese Tiere haben wir nach der Keulung getestet. Somit hatten wir im Jahr 2000 in unseren Landesuntersuchungsämtern – gefallene, kranke Tiere und Tiere aus Großbritannien und der Schweiz zusammen – insgesamt 4 255 Tests durchgeführt. Ich glaube, dass wir damit unserer Verantwortung im Rahmen des Überwachungsprogramms der Europäischen Union nachgekommen sind.
Herr Kollege Maget, Sie haben mir hier unterstellt, dass ich das Parlament angelogen hätte. Herr Kollege Dürr hat es auch getan.
Aber Herr Kollege Dürr hat es gesagt! Er hat gemeint, ich hätte nicht die Wahrheit gesagt oder ich hätte gelogen oder wie auch immer.
(Maget (SPD): Dann müssen Sie sich an ihn wenden! – Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie oder Ihr Ministerium!)
Es geht doch um das Tier aus Weilheim-Schongau, das auch Herr Kollege Wahnschaffe angesprochen hat. Alle Tests, die wir im Rahmen des Überwachungsprogramms durchgeführt haben, waren negativ gewesen – bis auf einen, auf den ich jetzt zu sprechen komme. Ich meine damit das Tier aus Weilheim-Schongau. Dieses Tier wurde am 2. November notgeschlachtet, weil es krank war. Es ist daraufhin zur Probe ins Landesuntersuchungsamt Südbayern gegeben worden. Dort wurde eine Probe entnommen und histologisch untersucht. Diese histologische Untersuchung hat bis zum 29. November gedauert. Die histologische Untersuchung dauert mindestens 14 Tage, manchmal auch länger.
Am 29. November war das Ergebnis der Untersuchung der Probe von diesem getöteten Tier aus WeilheimSchongau vorgelegen. Das Ergebnis der histologischen Untersuchung war negativ gewesen. Das war am 29. November. Die Plenarsitzung war jedoch am 28. November gewesen. Also habe ich Ihnen am 28. November letzten Jahres in diesem Haus überhaupt nichts von einem Verdachtsfall sagen können. Erst am 29. November hatten wir von dem Tier, welches im Rahmen des Überwachungsprogramms untersucht wurde, einen negativen Befund. Allerdings hat sich der zuständige Beamte mit diesem negativen Befund nicht wie bei anderen negativen Befunden zufrieden gegeben. Er hat sich noch einmal das Blatt des Amtstierarztes angesehen und das negative Ergebnis deshalb angezweifelt, weil die Auffälligkeiten, die der Amtstierarzt am lebenden Tier festgestellt und schriftlich festgehalten hat, auf einen BSE-Verdacht hindeuteten. Daraufhin hat sich dieser Beamte am 1. Dezember mit Tübingen in Verbindung gesetzt und dort den Sachverhalt mitgeteilt. Er hat auch eine Probe dorthin geschickt und darum gebeten, diese Probe noch einmal zu untersuchen.
Aufgrund der Auffälligkeiten, die der Amtstierarzt am lebenden Tier festgestellt und schriftlich festgehalten hat, hat der Beamte im Landesuntersuchungsamt Südbayern am 1. Dezember Tübingen darum gebeten, noch einmal nachzuschauen. Er war sich nicht sicher, ob der Befund tatsächlich negativ war. Der Beamte war also gewissenhaft und sorgfältig.
Tübingen hat allerdings gesagt, dass sie den Test momentan nicht durchführen könnten, weil sie sehr viel zu tun hätten. Tübingen hat vielmehr vorgeschlagen, den Test im Landesuntersuchungsamt Nordbayern durchzuführen. Es ist richtig, dass Tübingen zwar am 1. Dezember eingeschaltet wurde, dass der Versand der Probe an das Landesuntersuchungsamt Nordbayern aber erst am 11. Dezember erfolgte, so dass wir den positiven Befund erst am 19. Dezember hatten. Dem zuständigen Beamten im Landesuntersuchungsamt Südbayern kann kein Vorwurf gemacht werden. Ich könnte ihm allenfalls vorwerfen, dass er die Probe nach der Absage aus Tübingen nicht sofort an das Landesuntersuchungsamt Nordbayern weitergegeben hat. Tübingen hatte er zwar sofort eingeschaltet, dann lagen aber zehn Tage dazwischen, bis er das Landesuntersuchungsamt Nordbayern eingeschaltet hat. Sie wissen aber auch, dass in diesem Fall keine Gefahr mehr bestand, weil aus diesem Stall ab 2. November nichts mehr herausgegangen ist. Das ist auch amtlich festgestellt worden.
Ich darf ein Weiteres sagen; zum Jahresbericht des LUA Nord will ich mich nicht weiter äußern. Herr Kollege Dr. Dürr, ich bin gerne dazu bereit, alle Unterlagen zur Tiermehlerhitzung vorzulegen. Wir können alles detailliert belegen.
Wir können belegen, dass bei den fraglichen Befunden, die vor allem beim LUA Nord aufgetreten sind, Untersuchungen vorgenommen wurden, dass die Kreisverwaltungsbehörden dazu aufgefordert wurden und dass bis auf den einen Fall, den Herr Kollege Glück angesprochen hat – auch dort wurde alles überprüft –, alles nachuntersucht wurde. Beim LUA Nord ist alles so gelaufen, wie ich es dargestellt habe. Wir können Ihnen alles darlegen, auch das, was mit Tiermehlerhitzung zusammenhängt. Auch im Landesuntersuchungsamt Südbayern wurde jedem einzelnen Fall nachgegangen, wurde alles nochmals überprüft. Das können wir nachweisen.
Herr Kollege Maget, Sie haben mich auf die von der Firma Hipp veranlassten Tests angesprochen und erklärt, die Regierung von Oberbayern habe BSE-Tests verboten. Herr Kollege, das haben wir nicht getan. Tat
sache ist vielmehr, dass das Labor, bei dem die Firma Hipp freiwillig testen lassen wollte, einen Test verwenden wollte, der in Deutschland noch nicht genehmigt war. Nicht das bayerische Gesundheitsministerium, eine andere hiesige obere Landesbehörde oder eine andere Stelle hier in Bayern lässt Testverfahren zu, sondern eine speziell dafür zuständige Bundesbehörde. Die Zulassung des Prionics-Checks – um diesen Test geht es hier – wurde zwar schon im Juni vergangenen Jahres beantragt; das Verfahren wurde aber erst am 22. Dezember für Deutschland zugelassen. Herr Kollege Maget, es geht hier nicht darum, dass wir ein Labor nicht hätten testen lassen wollen. Entscheidend ist vielmehr, dass eine Landesbehörde, hier die Regierung von Oberbayern, nur die Verwendung eines Tests genehmigen kann, der von der zuständigen obersten Bundesbehörde zugelassen ist. Was würden Sie mir denn sagen, wenn ich hier in Bayern einen Test anwenden ließe, nachdem jemand erklärt hat, das Verfahren sei schon ausgereift, und sich im Nachhinein herausstellte, dass das nicht zutrifft? Meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, in dem Fall würden Sie doch erklären, ich hätte die Entscheidung der zuständigen Bundesbehörde abwarten sollen.
(Zuruf des Abgeordneten Wahnschaffe (SPD) – Weitere Zurufe von der SPD – Zuruf des Abgeordneten Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Darauf werde ich auch noch zu sprechen kommen. Sie sind sehr ungeduldig, Herr Kollege Wahnschaffe. Aber vielleicht werden Sie im Laufe der Zeit etwas ruhiger werden.
Jetzt komme ich zu den freiwilligen Tests, die Frau Ministerin Höhn veranlasst hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, worum geht es? Es geht um folgende Frage: Wo setzen wir beim Testen den Schwerpunkt, wenn wir in Deutschland jetzt schon große Testkapazitäten benötigen, diese aber erst nach und nach schaffen müssen? Im Gegensatz zu Frau Höhn habe ich die Auffassung vertreten, dass wir nicht vornehmlich junge Tiere testen sollten. Schauen Sie sich einmal die von Frau Höhn vorgelegte Statistik an. Sie hat viel testen lassen; das trifft zu. Doch hat sie sehr viel an jungen Tieren testen lassen, nämlich an Rindern, die erst 24 Monate alt waren, teilweise schon an Rindern ab dem 20. Lebensmonat.
Frau Höhn vertrat die Auffassung, dass man Rinder schon ab dem 20. Lebensmonat testen lassen sollte.
Wir testen in Deutschland jetzt vermehrt. Allerdings meine ich, es wäre besser, schwerpunktmäßig die gefallenen und die kranken Tiere zu untersuchen. Da erfahren wir vielleicht mehr, als wenn wir nur junge Tiere testen.
So habe ich die Auffassung vertreten, dass wir die gefallenen und die kranken Tiere nicht erst ab dem 1. Januar 2001 untersuchen sollten, sondern schon ab Mitte Oktober 2000. Ich habe mich also für ein Vorziehen der flächendeckenden Einführung von Tests an gefallenen und an kranken Tieren eingesetzt. So lautete mein Appell an die Adresse von Frau Höhn –: Lasst uns nicht die gesunden, jungen Tiere im Stall testen, sondern schwerpunktmäßig zunächst die kranken und die gefallenen.
Sodann habe ich mich mit der Bitte an das Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt, die Einführung obligatorischer Tests an gefallenen und an kranken Tieren vorzuziehen. Dies habe ich übrigens schon mit Schreiben vom 13. August vergangenen Jahres getan. Das erwähne ich, damit Sie wissen, wann ich mich schon für mehr Tests eingesetzt habe. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach. Sie können sich bestätigen lassen, von wann mein Schreiben datiert.
Ich habe also dem Bundeslandwirtschaftsminister am 13. August 2000 geschrieben und ihn darum gebeten, verstärkt gefallene und kranke Rinder untersuchen zu lassen und die Einführung obligatorischer Tests für diese Tiere vorzuziehen. Er antwortete mir mit Schreiben vom 31. August 2000, das bei uns am 5. September eingegangen ist:
Durch die Kommissionsentscheidung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem Januar 2001 eine hohe Anzahl von Stichproben mit Schnelltests auf BSE zu untersuchen. Die Umsetzungsfrist von mehr als sechs Monaten wurde gewährt, damit alle Mitgliedstaaten die für die Untersuchungen erforderliche Logistik aufbauen können.
Hören Sie jetzt bitte gut zu, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen. In dem Brief heißt es weiter:
Das wollte ich mit meinem Schreiben vom 13. August vergangenen Jahres erreichen: das Vorziehen der flächendeckenden Untersuchung von gefallenen und kranken Tieren. Ich wollte nicht, dass damit erst am 1. Januar 2001 begonnen wird. Dazu heißt es in dem zitierten Schreiben aus dem zuständigen Bundesministerium:
Somit hatte es nach Auffassung des Bundesministeriums keinen Sinn, schon zum damaligen Zeitpunkt viel zu testen. Wir hatten es schließlich noch mit einem Schnelltest zu tun, der in Deutschland noch nicht zugelassen war.