Protokoll der Sitzung vom 13.03.2001

Sie haben uns in jeder Art und Weise geholfen.

Dieses Engagement, das die Abgeordneten der CSU bei Petitionen, die Eigentum und Besitz betreffen, an den Tag legen, wünsche ich mir in Zukunft bei den Eingaben für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge. Im Ausschuss haben wir es in der Regel mit Härtefällen zu tun. In den Akten verstecken sich menschliche Schicksale. Das Ausländerrecht und die Verwaltungspraxis bayerischer Behörden schaffen diese Härtefälle. Aufgabe des Ausschusses wäre es, das, was den Menschen auf den Nägeln brennt, auf den Tisch der Verantwortlichen zu bringen und die bayerische Verwaltungspraxis nicht als gottgegeben, sondern als veränderbar zu begreifen. Das ist unsere Chance im Petitionsausschuss, die wir noch

nie genutzt haben, jedenfalls nicht beim Thema Asylbewerber und Flüchtlinge.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind die Legislative, wir sind die Gesetzgeber, und wir hätten es in der Hand, die menschlichen Härten, die das Ausländerrecht und die Verwaltungspraxis mit sich bringen, zu mildern. Als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger sind wir zugleich auch immer Richter über unsere eigenen Gesetze. Das ist auch der Sinn des Petitionsrechts. Die Petitionen schärfen das Bewusstsein dafür, dass das, was im Landtag beschlossen wird, im alltäglichen Leben der Menschen seinen Platz finden muss. Im Grunde genommen haben wir mittels dieser Petitionen auch ein Korrektiv. Die Staatsregierung müsste auch auf unsere Initiative hin tätig werden, nicht nur wir auf Initiative der Staatsregierung, wie jetzt wieder beim Beschluss der Innenministerkonferenz zum Thema Kosovaren und Bosnier, der in Bayern noch nicht umgesetzt worden ist. Das Selbstverständnis des Ausschusses muss sich ändern, wenn er für die Menschen im Lande von Nutzen sein will. Da sehe ich noch große Defizite.

Meine Damen und Herren, durch Petitionen wird unsere parlamentarische Arbeit mit Leben, mit Lebendigkeit der Menschen gefüllt. Ich würde mir wünschen, dass wir es zukünftig schaffen, durch die Arbeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden unser Gemeinwesen ein wenig menschlicher zu gestalten. Dazu muss aber die Mehrheit des Ausschusses sehr viel selbstbewusster werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Ritter. Bitte schön.

Hohes Haus, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schindler und liebe Frau Scharfenberg, wenn ich mich heute nach vielen Jahren wieder einmal zu Wort gemeldet habe, um zu dem jetzt gegebenen Petitionsbericht Stellung zu nehmen, dann deshalb, weil ich es ganz einfach nicht hinnehmen kann, dass Sie beide insbesondere meinen Kolleginnen und Kollegen und mir im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden unterstellen, wir würden uns zu stark von den ministeriellen Stellungnahmen beeinflussen lassen. Dem möchte ich mit aller Entschiedenheit widersprechen.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das müssen Sie beweisen!)

Wenn die Zahl der positiven Erledigungen mit 33,7% gegenüber 29,4% in der letzten Legislaturperiode um 4,1% gestiegen sind, bedeutet dies, dass mehr als ein Drittel der Petitionen positiv erledigt wurde. Ich glaube, kein anderes Bundesland kann eine solch positive Zahl vorweisen. Wenn Sie beanstanden, dass die Zahl der Berücksichtigungsbeschlüsse gegenüber den beiden letzten Legislaturperioden zurückgegangen sind, darf ich dazu feststellen, dass das Petitionsrecht für die Bürger

heute ernster genommen wird, als das in der Vergangenheit der Fall war.

Lieber Herr Kollege Schindler und liebe Frau Kollegin Scharfenberg, Sie wissen genauso gut wie ich, dass Bürgermeister und Landräte heute sensibler als in der Vergangenheit reagieren. Sie machen Petitionen häufig zur Chefsache, wenn sie um eine Stellungnahme gebeten werden. Dies ist der Grund dafür, dass sich viele Petitionen noch vor ihrer Behandlung im Ausschuss selbst erledigen. Bei Asylfällen und den Fällen, die die Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen betreffen, hatten und haben wir das Problem, dass die GRÜNEN am liebsten alle Petenten hierlassen würden und die SPD entgegen den gesetzlichen Vorgaben und den Vereinbarungen der Innenministerkonferenz andere Entscheidungen erwartet, die wir nicht vertreten können.

Vielleicht würden wir, wenn wir uns in der Opposition befänden, ebenfalls mehr fordern. Da wir aber in der Verantwortung stehen und Recht und Gesetz zu vertreten haben, können wir Ihren Forderungen leider nicht Folge leisten. Herr Kollege Schindler, ich gebe Ihnen Recht. Die Aufgabe des Petitionsausschusses ist nicht die Durchsetzung eines politischen Programms, sondern die Kontrolle der Verwaltung auf Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Prüfung eines etwaigen gesetzlichen Handlungsbedarfs. Maxime des Handelns des Petitionsausschusses ist daher nicht das Ausloten etwaiger juristischer Ermessensspielräume, gegebenenfalls unter Missachtung des Gleichheitsgebots. Die Bindung an Recht und Gesetz ist ernst zu nehmen, auch bezüglich der gleichmäßigen Ausübung des Ermessens im Rahmen von Petitionen.

Ziel des Petitionsausschusses ist es nicht, eine möglichst große Zahl von Berücksichtigungsbeschlüssen zu fassen. Vielmehr muss er eine Kontrolle der Verwaltung im vorher genannten Sinn vornehmen. Werden gesetzliche Regelungen für unzureichend gehalten, ist die rechtswidrige Stattgabe einer Petition nicht der richtige Lösungsweg, sondern die Suche nach Mehrheiten für eine gewünschte Gesetzesänderung. Die Zahl der positiven Erledigungen besagt nichts über die Qualität der Arbeit im Petitionsausschuss. Solche Erledigungen ergeben sich unabhängig von seinem Tun.

Ich möchte mich zum Schluss ganz herzlich bei den Mitarbeitern in diesem Hause bedanken, insbesondere den unmittelbaren Mitarbeitern Herrn Klotz und Herrn Miller. Ich denke, dass wir auch künftig so vernünftig zusammenarbeiten sollten, wie das bisher im Petitionsausschuss zum Segen unserer Bürger immer der Fall war.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3 a

Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Münzel und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drucksache 14/5916)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Antragsteller begründet. Die Redezeit zur Begründung beträgt zehn Minuten. Den übrigen Rednern steht eine Redezeit von fünf Minuten zur Verfügung. Frau Kollegin Münzel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen! Als die sechstufige Realschule eingeführt worden ist, wurden gleichzeitig an den Hauptschulen M-Klassen eingeführt. Mit der Einführung der M-Klassen an den Hauptschulen ging die Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes einher. Bei der Einführung der F-10-Klassen wurde den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, Gastschulbeiträge für Schülerinnen und Schüler zu erheben, die nicht aus dem eigenen Schulsprengel kommen. Jetzt wurde das Schulfinanzierungsgesetz demgemäß geändert, dass die Kommunen für M-Schülerinnen und –Schüler, die nicht aus dem eigenen Schulsprengel kommen, keine Gastschulbeiträge erheben können. Dies führt zu erheblichen Belastungen der Kommunen, in denen M-Klassen eingerichtet wurden. Für diese Kommunen entstehen pro Schüler und Jahr Kosten in Höhe von 1700 DM. Wenn eine Kommune 100 Schüler und Schülerinnen aufnimmt, die nicht aus ihrem Schulsprengel stammen, kann man sich vorstellen, dass dies erhebliche Kosten verursacht.

Im Rahmen des Schulfinanzierungsgesetzes wurde die Beförderung der M-Schüler und -Schülerinnen geregelt. Die Schülerbeförderung wird demnach von den Landkreisen und den kreisfreien Städten bezahlt. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben sich damals dagegen gewehrt. Frau Ministerin Hohlmeier hat aber gesagt, M-Klassen seien ein Angebot im Rahmen einer Angebotsschule. Sie seien mit den Gymnasien und den Realschulen vergleichbar. Für die Gymnasien seien die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Deshalb müssten sie auch die Kosten für die Schülerbeförderung von Schülern der M-Klassen übernehmen.

In der Logik der Ministerin haben wir GRÜNEN einen Vorstoß gemacht, indem wir gefordert haben, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch den Sachaufwand für die M-Schüler und –Schülerinnen übernehmen sollen, wenn sie schon für die Schülerbeförderung zuständig sind. Dieser Logik der Ministerin konnten weder die SPD und die kommunalen Spitzenverbände noch die CSU-Fraktion folgen.

Wir sind der Auffassung, dass dieses Problem unbedingt geregelt werden muss. Deshalb haben wir einen erneuten Vorstoß gemacht, mit dem wir fordern, dass die Kommunen – wie früher für die F-10-Klassen – auch für die M-Klassen Gastschulbeiträge erheben dürfen. Diese Forderung wird von den kommunalen Spitzenverbänden

unterstützt. Ich glaube, dass diese Forderung auch von der SPD und der CSU unterstützt wird. Dissens scheint noch bei der Frage zu bestehen, wann eine solche Regelung in Kraft treten sollte. Der Vertreter der CSU wollte abwarten, bis die gesamte Schulreform abgeschlossen ist. Dies würde bedeuten, dass die Kommunen erst im übernächsten Schuljahr Gastschulbeiträge erheben könnten.

Für mich gibt es keinen Grund, warum damit noch ein Jahr gewartet werden soll. Unbestritten ist, die Kommunen, in denen M-Klassen eingerichtet wurden, sind finanziell belastet. Deshalb sollte sofort geregelt werden, dass Kommunen, in denen M-Klassen eingerichtet wurden, Gastschulbeiträge erheben können. Ich appelliere an die CSU, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Damit würde eine Entlastung der Kommunen erreicht. Der Haushalt des Freistaats würde durch eine solche Regelung überhaupt nicht belastet. Wenn selbst die kommunalen Spitzenverbände mit einer solchen Regelung einverstanden sind, gibt es keinen Grund, irgendetwas hinauszuzögern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste hat sich Frau Kollegin Pranghofer gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft einen Teil des Schulfinanzierungssystems. Der Bayerische Städtetag spricht inzwischen davon, dass die geltende Schulfinanzierung überholt sei und möchte deshalb Änderungen erreichen. Die Schulfinanzierung ist tatsächlich durch die Schulreform und durch neue Angebote überholt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN soll deshalb versucht werden, die Schulfinanzierung in einem Teil zu ändern.

Es geht hier um die Finanzverteilung beim Sachaufwand für M-Schülerinnen und M-Schüler. Ich möchte dazu anmerken, dass unsere Fraktion bereits einen inhaltlich gleichen Antrag auf den parlamentarischen Weg gebracht hat, allerdings mit der Ergänzung – und das ist uns noch sehr wichtig –, dass wir möchten, dass auch für die P-Klassen-Schüler und P-Klassen-Schülerinnen künftig Gastschulbeiträge erhoben werden können. Denn auch bei den P-Klassen handelt es sich wie bei den M-Klassen um ein zusätzliches Auswahlangebot der Hauptschulen für den Schulabschluss, das eben nicht an allen Hauptschulen eingerichtet wird.

Insoweit würden wir mit einem Änderungsantrag die P-Klassen gern noch in den Gesetzentwurf aufgenommen wissen wollen. Wir werden diesen Antrag dann auch im Ausschuss einbringen.

Nun, meine Damen und Herren, warum ist eine Gesetzesänderung für die Schulträger in beiden Fällen gefordert?

(Allgemeine Unruhe – Glocke des Präsidenten)

In dem derzeit gültigen Gesetz gibt es einen gesetzlich auferlegten Zwang, auf Gastschulbeiträge zu verzichten. Wir sind der Auffassung, dass dies das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und die Finanzhoheit der Kommunen verletzt. Seit August 2000, als das Bayerische EUG und das Schulfinanzierungsgesetz verabschiedet worden sind, gilt im Grunde sinngemäß folgende Regelung: Wer einen M-Standort hat als Hauptschule, hat genug der Ehre, der braucht die Gastschulbeiträge nicht. Wer keinen M-Standort hat, der hat schon genug verloren. In diesem Sinn ist dieses Gesetz – auch in der Begründung kann man das nachlesen – niedergeschrieben worden. Das hatte natürlich auch seinen Grund; denn damals, während noch alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister glaubten, auch ihre Hauptschule werde aufgewertet, wusste das Ministerium schon längst, dass nicht alle Hauptschulen M-Standort werden können. Als das Gesetz im August verabschiedet wurde, hatte das Ministerium die Pläne nicht nur in den Köpfen, sondern auch schon in den Schubladen.

Jetzt – und deswegen sind wir auch der Meinung, dass es zu einer Neuentscheidung kommen muss –, nachdem zwei Drittel der Standortentscheidungen schon für die M-Klassen bekannt sind, denn 363 von 425 möglichen Standorten sind ja bereits angeordnet, merkt auch der Letzte, dass nur wenige Städte und Gemeinden für M-Klassen-Standorte ausgewählt wurden. Ich meine, es ist jetzt gerechtfertigt, diese Kommunen nicht allein auf den Kosten sitzen zu lassen.

Ich betone zum anderen, dass nach unserer Auffassung die Gastschulbeitragsregelung für die M-Klassen, aber auch für die P-Klassen der Gesetzeslogik entspricht. Wir haben uns deshalb nicht der Gesetzeslogik der Ministerin angeschlossen. Die Hauptschule ist nach dem Gesetz, jedenfalls ab der siebten Klasse, eine Angebotsschule. Wir würden sie nicht als weiterführende Schule wie die Realschulen und die Gymnasien definieren. Die Angebotsschule wird aber nicht an jeder Hauptschule bereitgestellt. Deswegen, meinen wir, liegt es nahe, dass man die Kommunen, die belastet worden sind, auch entsprechend berücksichtigt.

Im Übrigen nützt es auch der Sache. Das darf ich am Schluss noch anmerken. Denn alle Gemeinden sind damit auch weiter aufgefordert, sich ständig um ein differenziertes Hauptschulangebot an ihrem Ort zu bemühen, wenn sie keine Gastschulbeiträge bezahlen wollen. Das macht auch Sinn. Deshalb würden wir als SPD diesen Gesetzesvorschlag unterstützen mit der Änderung, auch P-Klassen einzubeziehen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Sackmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht also um die Einführung von Gastschulbeiträgen für M-Klassen und, wenn es von der SPD jetzt noch erweitert wird, auch für die P-Klassen. Der Hintergrund war – Frau Kollegin Münzel hat es bereits

erwähnt –, dass wir uns von November in verschiedenen Ausschüssen intensiv über die Aufteilung der Kosten zwischen den Landkreisen und den Kommunen im Zusammenhang mit den M-Klassen unterhalten haben. Es gab ursprünglich einen Antrag der GRÜNEN, den wir, SPD und CSU, einheitlich in beiden Ausschüssen abgelehnt haben. Der Grund war, dass wir gesagt haben: Es kann nicht angehen, dass die einen Schüler aufnehmen und die anderen, die Schüler abgeben müssen und zum Teil nur noch eine Klasse haben oder die dann nur noch einzügig sind, dafür bezahlen müssen. Die Städte mit M-Standorten werden doch aufgewertet. Deshalb haben wir gesagt: Dieses Ungleichgewicht wollen wir in diesem Fall nicht auch noch haben.

Die kommunalen Spitzenverbände haben den damaligen Antrag der GRÜNEN einheitlich abgelehnt, haben allerdings den Hinweis gegeben, dass es schon wichtig sei, sich bei Abschluss der Schulreform Gedanken zu machen, wie man diese Angelegenheit generell regelt. Derzeit sagen die kommunalen Spitzenverbände: Wir wollen mit den Ministerien darüber sprechen, wie es weitergehen soll. Es hat auch schon verschiedene Veranstaltungen gegeben. Ich weiß aus Gesprächen mit der Staatsministerin, dass sie z. B. beim Landkreistag war, und dort diese Angelegenheit ein Thema war. Man will wohl jetzt zu einheitlichen Regelungen kommen.

Ich persönlich bin der Meinung und darf das auch für die Fraktion sagen, dass wir eigentlich über ein rein kommunales Problem sprechen. Sie haben dies auch erwähnt, Frau Münzel. Nur ist es unsere Sache als Gesetzgeber, dass wir die entsprechenden Verbände mit hören. Bisher haben die Verbände eine Regelung noch abgelehnt. Sie haben vorhin gesagt, es gebe neue Informationen und eine Absprache bei den kommunalen Spitzenverbänden. Ich kenne diese Vorstellungen nicht. Wir werden das sicher im Rahmen der Diskussion zu diesen Anträgen in den Ausschüssen entsprechend diskutieren.

Grundsätzlich – dessen habe ich mich auch gerade beim Kollegen Sigi Schneider versichert – war es so, dass im Bildungsausschuss angedeutet wurde, dass spätestens zum Abschluss der Schulreform eine endgültige Regelung getroffen werden soll. Dass dabei möglicherweise auch die Einführung von Gastschulbeiträgen beschlossen sind, ist nicht ausgeschlossen. Ich glaube, dass wir in den nächsten Monaten eine sehr interessante Diskussion in den Ausschüssen führen werden.

In diesem Sinne darf ich auch für die Fraktion sagen: Diese Diskussionen in den Ausschüssen sollten mit den entsprechenden fachlichen Informationen unter Anhörung der einzelnen kommunalen Spitzenverbände geführt werden. Sowohl im Bildungsausschuss als auch im Haushaltsausschuss werden wir darüber noch länger zu sprechen haben.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als feder

führendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Dann ist so beschlossen.