Doch, das hat damit zu tun, und darauf hat Kollege Dr. Bernhard auch hingewiesen. Der Standortvorteil von Zentralismus geht doch immer nur in Richtung der Großbanken. Nun versucht man in England, diesen Systemfehler wieder zu reparieren. Ich meine, Probleme, die andere nun lösen müssen, sollten wir gar nicht erst nach Deutschland importieren, um sie anschließend schmerzhaft wieder ausmerzen zu müssen. Wenn man Systeme aus anderen Ländern importieren will, dann bitte aus den USA, dem größten Kapitalmarkt der Welt. Dort gibt es die Fed und die District Feds. Das sind Organisationen, wie bei uns die Landeszentralbanken. Damit ist in den
USA der oberste Regulator auf vernünftige Art geschaffen. Genau dieses System sollten wir beibehalten, anstatt Systeme zu übernehmen, die sich andernorts nicht bewährt haben.
Fazit: Die Bundesbank braucht keine neuen Gremien, sondern ein einheitliches Leitungsorgan und klare Aufgabenstellungen. Eichels Reformpläne sind weder effizient noch modern. Sie gehören ganz schnell in den Reißwolf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was bei den Rednern der CSU und insbesondere bei Staatsminister Faltlhauser auffällt, ist die Maßlosigkeit der Sprache bei einem Problem, das man in erster Linie sachlich diskutieren sollte.
Herr Staatsminister, es ist unwürdig, wie Sie eine demokratisch gewählte Bundesregierung mit der von 1939 vergleichen. Für diese verbale Entgleisung sollten Sie sich entschuldigen.
Noch einmal ganz kurz zur Sache. Herr Kupka hat gegen die Megabehörde, gegen die Allfinanzaufsicht gesprochen und hat gesagt: Diese Pläne gehören in den Reißwolf. Der Herr Finanzminister hat vorher gesagt, er habe gar keine Einwendungen gegen die Zusammenlegung von Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht. Meine Damen und Herren, einigen Sie sich in der CSU bitte einmal darüber, was Sie eigentlich wollen. Sie widersprechen sich laufend. Der Herr Finanzminister hat gesagt, er habe gegen diese Zusammenfassung eigentlich nichts einzuwenden. Sie ist auch sachgerecht, weil die Versicherungsmärkte und die Bankenmärkte zusammenwachsen. Deshalb braucht man eine einheitliche Aufsicht. Das stärkt den Finanzplatz Deutschland.
Schauen wir nach Amerika – Sie haben das Beispiel gebracht, Herr Kupka. Dort gibt es eine straffe Aufsicht. Es gibt die Fed und eine regionale Struktur – das ist in Ordnung und sollte so beibehalten werden – für die Ausführung der Politik, die von der Fed – bei uns von der Europäischen Zentralbank – vorgegeben wird. Dann gibt es in Amerika eine sehr strenge Wertpapieraufsicht. Das ist in Ordnung. Sie sollten das dann auch in Ihrem Antrag schreiben. In Ihrem Antrag steht überhaupt nichts von der Finanzaufsicht.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard?
Herr Kollege, ich will versuchen, Ihnen eine Antwort in Form einer Frage zu geben: Ist Ihnen bekannt, dass die CSU der Auffassung ist – wir reden heute in erster Linie über die Landeszentralbanken –, dass es entscheidend darauf ankommt, dass die Landeszentralbanken bei der Bankenaufsicht weiter eine entsprechende Rolle spielen?
Herr Bernhard, ich kann Ihnen in diesem Punkt zustimmen. Was der Finanzminister zu Basel II, zu den neuen Bewertungskriterien für Kredite gesagt hat, erfordert zusätzlichen Aufwand – völlig d’accord. Auch in der Stellungnahme des Bankenverbandes steht, dass dies die Vorschläge von Eichel beinhalten, was die Bankenaufsicht betrifft. Ich habe aber den Eindruck, dass Sie nicht so sehr um die Bankenaufsicht kämpfen, sondern, wie Frau Kollegin Kellner gesagt hat, um gut dotierte Posten, die Sie mit Ihren Parteigängern besetzen können.
Der zentrale Punkt ist doch, dass Sie den Posten des Landeszentralbankpräsidenten besetzen können. Wir gönnen ihn Ihnen. Sie können ihn in dieser Form ruhig behalten. Er sollte aber nicht ständig durch die Gegend rennen und als Mitglied des Zentralbankrates die Politik von Herrn Welteke konterkarieren. Das muss man korrigieren.
Bei der Bankenaufsicht sind wir uns völlig einig. Warum schreiben Sie das dann aber nicht in Ihren Antrag, Herr Bernhard? Das ist ein so lapidarer Dringlichkeitsantrag ohne nähere Begründung.
Wie soll man denn da wissen, was Sie eigentlich wollen. Offensichtlich sind Sie sich auch nicht ganz einig. Ich meine, Sie sollten sich einmal darüber unterhalten.
Zur Organisationsreform. Herr Kupka, Sie sagen, sie sei völlig ohne Not losgetreten worden. Haben Sie nicht gemerkt, dass wir eine Europäische Zentralbank haben, dass Aufgaben eben wegfallen und dass das Aufblähen eines Apparates zusätzliche Kosten verursacht und den Bundesbankgewinn reduziert? Der Bundesbankgewinn wird dazu verwendet, dem Finanzminister eine zusätzliche Einnahmequelle zu bescheren; aber es interessiert Sie nicht, dass Millionen von Geldern verbraten werden, die eigentlich als Bundesbankgewinn in den Bundeshaushalt eingestellt werden müssten.
Ich meine, dass mit der Allfinanzaufsicht, die Sie so in Grund und Boden verdammt haben, Herr Kupka, Doppelarbeit vermieden wird, dass damit Koordinationsprobleme und vor allem hohe Kosten vermieden werden. Das ist sinnvoll und richtig. Wenn Sie das einschränken
und sagen, Ihnen kommt es vor allem auf die Bankenaufsicht an, dann nehmen wir das gerne zur Kenntnis. Sie ist auch weiterhin gewährleistet.
Herr Kollege Kaiser, sind Sie nicht der Auffassung, dass die Bankenaufsicht auch gut in die Bundesbank hätte integriert werden können? Sie beklagen hier die Zahl der Mitarbeiter. Dort wären geeignet viele Mitarbeiter vorhanden.
Dazu will ich Ihnen einmal etwas sagen, Herr Kupka. Im Prinzip bin ich ganz anderer Meinung – das sagen auch die Fachleute. Wenn Sie eine vernünftige Bankenaufsicht, eine Versicherungsaufsicht, vor allem auch eine Wertpapieraufsicht haben wollen, dann können Sie das nicht im Rahmen der Gehaltsstrukturen des öffentlichen Dienstes machen, wie sie für die Bundesbank gelten. Dazu brauchen Sie Fachleute; diese müssen Sie besser bezahlen. Es kann nicht so sein, dass in den Strukturen des öffentlichen Dienstes die Bankenaufsicht und die Wertpapieraufsicht erfolgen und dass ihnen gegenüber bei den Investment-Banken hochqualifizierte Leute mit Riesengehältern sitzen. Man benötigt Waffengleichheit beim Einkauf qualifizierten Personals. Das sagt Ihnen jeder Fachmann. Sie können eine Wertpapieraufsicht nicht in Beamtenstrukturen abwickeln und den Finanzplatz Deutschland entsprechend stärken. Das ist doch ganz klar und sagt Ihnen jeder Fachmann, Herr Kupka.
Sicherlich brauchen wir die Bundesbank, um vor Ort eine Raiffeisenbank, eine Sparkasse zu prüfen – es wäre unsinnig, wenn von Berlin oder Frankfurt jemand anreisen würde – und um den vorhandenen Sachverstand stärker einzubinden. Das ist gar keine Frage. Für die Finanzaufsicht in den Bereichen Wertpapiere, Versicherungen und Großbanken brauchen Sie entsprechende Fachkräfte. Diese bekommen Sie nur, wenn Sie entsprechende Gehälter zahlen. Wir sehen das auch bei der LBS und bei anderen Bereichen in Bayern. Bei staatlichen Unternehmen haben wir schon erlebt, dass Probleme auftauchen, wenn man hochqualifizierte Leute einkaufen will. Das ist die Grundlage.
Herr Bernhard, wir könnten sicherlich in dieser Frage zusammenkommen und auch entsprechend debattieren. Ich glaube aber, Ihr schlampiger Antrag, den Sie noch dazu von Nordrhein-Westfalen abgekupfert haben,
ist keine Grundlage für eine sachkundige und vertiefte Diskussion über eine so komplexe Problematik.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist damit geschlossen. Die CSU-Fraktion hat eben namentliche Abstimmung beantragt; eine Viertelstunde muss vergehen. Wir können also erst nach der Behandlung des nächsten Dringlichkeitsantrags über den Dringlichkeitsantrag Nr. 2 namentlich abstimmen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Prof. Dr. Gantzer, Dr. Scholz und anderer und Fraktion (SPD)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christine Stahl, Elisabeth Köhler, Kellner und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ausgleichsmaßnahmen im Hinblick auf Verkleinerungen und Schließungen von Bundeswehrstandorten durch die Bundesregierung (Drucksache 14/6022)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die drei eben aufgerufenen Anträge bezüglich des Abbaus von Bundeswehrstandorten befassen sich alle mit Konversionspolitik. Alle wollen wir den betroffenen Soldaten und Zivilbeschäftigten helfen. Der einzige Unterschied zwischen dem Antrag der CSU und unserem Antrag besteht darin, woher das dafür benötigte Geld kommen soll. Wenn ich Ihren Antrag nehme, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, dann kann ich dazu nur sagen: Sie fordern das Geld vom Bund ein. Bereits ein Blick in die Verfassung zeigt auf, dass der Bund dafür nicht zuständig ist. Ihr Antrag ist also schlichtweg verfassungswidrig, und schon aus diesem Grunde können wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Wenn Sie sagen, das stimmt so gar nicht, dann habe ich einen guten Zeugen. Wir haben des Problem der Konversion ja nicht erst seit heute, sondern wir haben es bereits in den letzten zehn Jahren gehabt. Im Deutschen Bundestag hat es 1996 eine große Anfrage der SPDFraktion gegeben, und diese Anfrage ist damals von der CDU/CSU-Bundesregierung mit folgendem Hinweis beantwortet worden – ich möchte das wörtlich zitieren, auch wenn das schon in der Begründung unseres Antrages steht, da heißt es ausdrücklich:
„Aus der Zuständigkeit des Bundes für die Verteidigung ergibt sich entgegen der Anfrage der SPD keine verfas
sungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes, Maßnahmen hinsichtlich der Auswirkungen der Konversion zu treffen.“ Mit anderen Worten, Sie selber haben damals im Bundestag erklärt, dass der Bund nicht zuständig sei.
Heute stellen Sie einen Antrag, dass der Bund Konversionspolitik betreiben solle. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU und Herr Kollege Huber, entweder ist damals die Unwahrheit gesagt worden oder Sie sagen jetzt die Wahrheit. Ich kann das nicht beurteilen. Aber ein Blick in die Verfassung zeigt mir, dass dieser Antrag verfassungsrechtlich unzulässig ist. Hinzu kommt, dass damals in der Antwort auf diese Anfrage die CDU/CSU einige Ausführungen gemacht hat, die ins Protokoll gehören:
Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 1992 wurde der Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen ab 1993 um 2% von 35% auf 37% erhöht. Im Vermittlungsausschuss einigte man sich damals auf eine Empfehlung, wonach die Senkung des Bundesanteils am Umsatzsteueraufkommen insbesondere zur finanziellen Flankierung der Folgen des Truppenabbaus dienen sollte. Daneben erfahren die Länder ab 1995 eine zusätzliche Entlastung durch die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 14% auf 15% im Jahre 1993. Diese Mittel waren bis 1994 zur Finanzierung der Ausschöpfung des Fonds „Deutsche Einheit“ bestimmt und können seit 1995 auch zum Ausgleich der Konversionslasten der betroffenen Länder verwendet werden. Insgesamt ergeben sich für die Länder im Jahre 1993 Mehreinnahmen von 4,2 Millionen DM, 1994 von 4,5 Milliarden DM und 1995 von rund 9 Milliarden DM.
Diese Summen sind also gestiegen. Jährlich sind auf Bayern etwa 700 Millionen DM entfallen. Wenn ich diese Zahl mit sechs multipliziere, ergeben sich 4,2 Milliarden DM. Herr Kollege Sackmann, schütteln Sie nicht mit dem Kopf. Ich beziehe mich auf das, was Sie damals gesagt haben. Ich erfinde das nicht. Das war die offizielle Antwort der CDU/CSU-Regierung unter Ihrem Finanzminister Dr. Waigel. Sie werden wohl nicht behaupten wollen, dass Herr Dr. Waigel damals ein falsches Zeugnis abgelegt hätte. Sie können dazu gleich Stellung nehmen.
Meine Damen und Herren, wenn ich die Antwort auf die große Anfrage von damals lese, stelle ich fest, dass auch gefragt worden ist, wie sich das auf die Bundesländer auswirke. Damals wurden vor allem die ausländischen Streitkräfte abgebaut. Bayern hat dazu folgendes erklärt. Ich zitiere wieder aus der Antwort: „In Bayern sind in den Jahren von 1990 bis 1996 rund 49500 USSoldaten abgezogen worden und 70000 zivile Arbeitsplätze bei den US-Streitkräften verloren gegangen.“