Protokoll der Sitzung vom 31.05.2001

Im Übrigen – das ist mir persönlich besonders wichtig – geht es dem Staatsministerium nicht um Quoten oder Relationen, sondern vielmehr um passgerechte Einzelentscheidungen für jedes Kind aufgrund seines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Davon ausgehend sind

grundsätzlich alle in Frage kommenden Förderwege und Förderorte zu prüfen, insbesondere auch die allgemeine Schule mit ihren Fördermöglichkeiten, gegebenenfalls mit Unterstützung durch Mobile sonderpädagogische Dienste, bevor einer Beschulung in einer Klasse der Förderschule nahe getreten wird. Dies ist aber nach wie vor dann angezeigt, wenn der Förderbedarf ausschließlich dort erfüllt werden kann, wie zum Beispiel an den höchst erfolgreich arbeitenden mittelfränkischen Förderschulen mit ihren teils überregionalen Schulen, wie etwa der Blindenanstalt Nürnberg, der Blindeninstitutsstiftung in Rückersdorf, der Regens-Wagner-Stiftung für Gehörlose in Zell, der Schule zur Erziehungshilfe in Rummelsberg oder der Einrichtung für Schwerst- und Mehrfachbehinderte in Bruckberg.

Zusatzfrage: Herr Kollege Irlinger, bitte.

Herr Staatssekretär, da Sie – ich glaube jedenfalls, dass Sie es waren – bei der aktuellen Debatte zur Bildungspolitik heute die Bemerkung haben fallen lassen, die Staatsregierung meine, dass zu viele Schülerinnen und Schüler den Förderort Förderschule besuchen würden, frage ich, ob mit der Äußerung von Herrn Dr. Wittmann eine Art Notbremse gezogen werden soll, da wir wissen, dass die Förderschulen einfach nicht so ausgestattet werden können, wie sie ausgestattet werden müssten, um den Namen Förderschulen und Schulen für individuelle Lernförderung tatsächlich zu verdienen.

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Abgeordneter Irlinger, zunächst möchte ich festhalten, dass wir unsere Förderschulen sehr wohl sehr gut ausgestattet haben, auch mit Lehrern. Wir haben einen hohen Anteil des bayerischen Staatshaushalts, nämlich etwa 1,2 Milliarden, ausschließlich für die Förderschulen – das ist übrigens mehr als für die Realschulen – ausgegeben. Wir haben ein sehr differenziertes Förderschulwesen geschaffen. Vor allem haben wir im Förderschulwesen eine Frühförderung, was für viele andere Bundesländer beispielhaft war. Wir haben eine schulvorbereitende Einrichtung geschaffen; wir haben die Förderschulen selbst; wir haben die mobilen Erziehungshilfen wie überhaupt die gesamten Mobilen Dienste errichtet. Wir haben also ab dem Alter von drei Jahren ein sehr breit gefächertes, auf die unterschiedlichen Behinderungen, auch auf Mehrfachbehinderungen eingehendes Schulwesen geschaffen, das sehr personalintensiv ist. Zum Teil müssen Gruppen von sechs bis sieben Kindern mit eineinhalb Lehrkräften gebildet werden.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich halte diese Mittel für richtig und gut investiert. Ich betone aber: Dieses Schulwesen ist außerordentlich personalintensiv. Die ansteigenden Schülerzahlen dort wurden zunächst immer mit steigenden Lehrerzahlen beantwortet. Ich will aber nicht verhehlen, dass die Zunahme der Zahl der Schüler in den letzten Jahren so hoch gewesen

ist, dass die Zahl zusätzlicher Lehrer sicher noch um einiges hätte höher sein müssen, um ungefähr den gleichen Stand von Schülern pro Lehrer herzustellen, wie er vor einigen Jahren gewesen ist. Deswegen hat – dafür bin ich der CSU-Fraktion im Landtag sehr dankbar – das „Aktionsprogramm Förderschulen“ seinen Weg genommen. Damit stehen in den nächsten zwei Jahren zusätzliche Personalmittel in Höhe von insgesamt 26,3 Millionen DM zur Verfügung. Diese Mittel ermöglichen die Einstellung von zusätzlichen 163 Sonderschullehrern, nämlich 85 im Jahr 2001 und 78 im Jahr 2002. Ich brauche den Kolleginnen und Kollegen im Parlament nicht zu sagen, dass jede Lehrkraft im Jahr etwa 100000 DM kostet. 163 mal 100000 DM ist gewiss eine gute und sinnvolle Investition, aber sie muss auf der Gegenseite finanziert werden.

Zusätzliche Lehrer werden eingesetzt, um aktuellen Herausforderungen in der sonderpädagogischen Förderung wirkungsvoll zu begegnen. Wir bauen die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste aus. Derzeit werden rund 10000 Schüler von 300 Sonderschullehrern unterstützt. Wir haben bei den Lehrkräften eine Ausweitung um 9%. Ich nenne die Zahlen, um zu beweisen, wie sehr es uns ein Anliegen ist, eine angemessene Beschulung Behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder sicherzustellen.

Allerdings – jetzt komme ich auf Ihre Zusatzfrage – ist für mich die Überlegung entscheidend, wo der sonderpädagogische Förderbedarf eines Kindes am besten erfüllt werden kann. Im Einzelfall muss abgewogen werden, ob das in der Regelschule oder in der Förderschule der Fall ist. Ich kann mich noch an Diskussionen im Landtag erinnern – viele Kolleginnen und Kollegen waren Zeuge –, in denen gerade von der Opposition der Vorwurf kam, dass in Bayern zu viele Kinder an Förderschulen sind und wir uns zu wenig darum bemühen, dass die Kinder in Regelschulen integriert werden. Wir haben in den letzten Jahren sehr viel investiert, auch in Mobile Dienste, damit die Kinder an Regelschulen verbleiben können.

Deshalb sehe ich dazu in Ihrer Zusatzfrage einen gewissen Widerspruch, mit der Sie anklingen lassen, dass wir offensichtlich zu wenige Kinder an die Förderschulen schicken würden.

Entscheidend ist, wo das Kind sowohl schulisch als auch sozial am besten gefördert werden kann. Dort sollte der Förderort sein.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Irlinger.

Ich habe noch keine Wertung abgegeben, sondern nur nach den Gründen gefragt. Deshalb möchte ich noch einmal nachhaken und Sie fragen, ob Sie mit mir einer Meinung sind, dass die steigende Zahl der Überweisungen an die Förderschulen damit zusammenhängt, dass die Rahmenbedingungen an den Regelschulen nicht mehr stimmen. In Zeiten großer Klassen und gekürzter Unterrichtszeiten ist es doch eine Entlastung, Kinder, die mehr Förderung brauchen, schneller an

eine Förderschule zu überweisen, wenn diese Kinder in der Regelklasse nicht gefördert werden können.

Bitte, Herr Staatssekretär.

Ich glaube, dass unterschiedliche Aspekte zu der Erhöhung der Schülerzahlen geführt haben. Ich bin daran interessiert, dass diese Zahlen sehr genau analysiert werden. Auffallend ist, dass die Zahl von behinderten Kindern – auch und gerade von mehrfach behinderten Kindern – überproportional steigt. Hier kommt sicherlich eine Aufgabe auf uns zu, die wir angehen müssen. Wir haben auch eine gesellschaftliche Verpflichtung. Ich will nicht auf die gesellschaftliche Diskussion bezüglich der Genanalyse eingehen. Ich will aber betonen, dass die öffentliche Hand die große Verpflichtung hat, Eltern, die bewusst Ja zum behinderten Kind sagen, beizustehen. Deshalb werde ich die Entwicklung nicht kommentieren, sondern beschreiben.

Wir haben derzeit eine überproportional große Zahl behinderter Kinder zu beschulen. Wir werden aufpassen, dass diese Beschulung sichergestellt wird. Herr Kollege Irlinger, wir beide sind Schulpraktiker. Ich will nicht verhehlen, dass es in einer Klasse mit 11, 12, 15 oder 17 Kindern leichter ist, ein Kind mit einer Behinderung zu integrieren als in einer großen Klasse mit 30 oder 31 Schülern. Wir wären praxisfern, wenn wir dies nicht anerkennen würden. Bei niedrigen Schülerzahlen und einem sehr guten Schüler-Lehrer-Verhältnis kann ein Kind sicherlich auch an der Regelschule eine entsprechende sonderpädagogische Förderung erhalten. Das ist keine Frage. Ich will das auch nicht wegdiskutieren. Wichtig erscheint mir aber, dass wir den Förderort „Regelschule“ insofern optimieren, als wir bei der Ausbildung von Grund– und Hauptschullehrern sowie bei der Ausbildung der Lehrer anderer Schularten darauf achten, dass die Lehrkräfte mit Lernbehinderungen umgehen können. Dadurch wird die Situation erleichtert, wenn sich in einer größeren Klasse ein verhaltensauffälliges Kind befindet.

Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Egleder.

Herr Staatsekretär, wie beurteilen Sie die Darstellung, dass zunehmend verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler an die Sonderschulen geschickt werden und immer seltener diejenigen Schüler, die einen ausgewiesenen Förderbedarf haben? Sehen Sie eventuell eine Möglichkeit, durch Schulsozialarbeit für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler an der Regelschule etwas mehr zu tun?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Egleder, ich glaube, wir müssen den Begriff „verhaltensauffällig“ hinterfragen. Eine Verhaltensauffälligkeit kann auch dann entstehen, wenn sich eine Behinderung abzeichnet. Ich habe mir wiederholt solche Fälle

beschreiben lassen. Manchmal kommt es vor, dass ein Kind stört, damit als verhaltensauffällig gilt und niemand zur Kenntnis nimmt, dass das Kind mit dem Gehör Probleme hat oder schlecht sieht. Solche Störungen können das Verhalten eines Kindes verändern. Deshalb ist es wichtig, dass wir bei der Ausbildung unserer Grund– und Hauptschullehrer die Fähigkeit zur Erstdiagnostik fördern. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass bei einer Reihe verhaltensgestörter Kinder Behinderungen im engeren Sinn vorliegen. Allerdings stelle ich fest, auch eine Schule für erziehungsschwierige Kinder ist eine Förderschule. Bei einer ganzen Reihe verhaltensgestörter Kinder haben wir letztlich einen erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf.

Eine Verhaltensauffälligkeit hat immer eine Ursache. In vielen Fällen ist diese Ursache eine Behinderung. Deshalb muss bei verhaltensauffälligen Kindern hinterfragt werden, ob für sie als Förderort die Hauptschule oder die Förderschule besser ist. Bei einigen Fällen ist es durchaus möglich, dass die Hauptschule als Förderort geeigneter ist. In Teilen Bayerns gibt es zum Beispiel eine schulhausinterne Erziehungshilfe, die sich um einzelne Kinder kümmert. Das ist bereits ein Stück Jugendsozialarbeit. In 9% der Fälle werden auch Mobile Dienste eingesetzt. Auch in diesen Fällen bemüht sich eine Fachkraft an der Regelschule um die Schüler. Ich bin sicher, dass sich durch eine jugendbezogene Schulsozialarbeit die eine oder andere Erziehungsschwierigkeit abbauen lässt. Manche Defizite, die bereits vom Elternhaus herrühren, können auf diese Weise gelindert wenn nicht sogar behoben werden.

Die 45 Minuten für die Fragestunde sind abgelaufen. Deshalb schließe ich jetzt die Fragestunde. Wir machen eine Mittagspause und setzen die Beratungen um 13.30 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.36 bis 13.33 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen die Sitzung wieder auf und beraten die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge. Da haben wir als erstes den

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Gote, Dr. Runge und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Fichtelgebirgsexpress (Drs. 14/6789)

(Zurufe: Abstimmen!)

Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? – Frau Kollegin Gote. Sie haben das Wort.

(Erneute Zurufe: Abstimmen!)

Ich habe die Wortmeldung der Frau Kollegin Gote, und ich habe ihr soeben das Wort erteilt.

(Frau Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich ziehe zurück! Ich bin fertig!)

Sie zieht zurück. Dann hat Herr Kollege Rotter das Wort.

(Frau Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hören wir doch auf mit diesem Quatsch! – Gabsteiger (CSU): Kasperln wir jetzt herum?)

Ich sehe jetzt, es wird gewünscht, dass Frau Kollegin Gote doch mit der Aussprache beginnt. Sie hat das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Zuruf des Abg. Hofmann (CSU))

Wann waren Sie zuletzt im Fichtelgebirge? Das frage ich jetzt nicht Sie, Herr Hofmann.

(Hofmann (CSU): Vorige Woche!)

Bei Ihnen kann ich es mir denken. Wenn es allerdings noch nicht zu lange her ist, werden Sie sich vielleicht daran erinnern, dass die Täler, durch die man zum Beispiel auf den Ochsenkopf gelangt, sehr eng sind und dass sehr schmale Straßen dort hinauf führen. Sie werden auch bemerkt haben, dass die Menschen, die dort leben, zur Schule oder zur Arbeit wohl in die nächsten Städte fahren müssen, jeden Tag zum Beispiel nach Bayreuth.

Sollten Sie im Winter dort gewesen sein, werden Sie bemerkt haben, dass das Fichtelgebirge noch immer eine sehr beliebte Wintersportregion ist, die Touristen von ferne anzieht, aber auch die Bayreuther und Bayreutherinnen jedes Wochenende und an den Nachmittagen nach der Schule oder nach der Arbeit auf die Skipisten oder die Loipen lockt.

Weil das schon früher so war, gab es im Fichtelgebirge einst sieben – sieben! – Regionalbahnen. Zu Zeiten der Hochkonjunktur des deutschen Bahnwesens – und das ist schon ziemlich lange her –, nämlich so um die Jahrhundertwende – da meine ich jetzt nicht die letzte, sondern die vorletzte –, war das Fichtelgebirge durch die Bahn also recht gut erschlossen. Die Bahnstrecke Bayreuth – Weidenberg – Warmensteinach, von der wir heute sprechen, wurde am 15. August 1896 in Betrieb genommen. Von 1908 bis 1964 fuhren im Winter regelmäßig Wintersportsonderzüge von Nürnberg über diese Strecke ins Fichtelgebirge. Die Nürnberger konnten damals an einer gelben Fahne auf dem Gebäude des Hauptbahnhofs erkennen, ob die Schneelage im Fichtelgebirge günstig war und die Sonderzüge fuhren.

An die große Zeit des Fichtelgebirgsexpresses erinnern uns nun aber leider auch die bis heute im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strecke gebliebenen Gleise aus dem Jahre 1907 und Schwellen aus den Zwanzigerjahren. Die Bahnstrecke Bayreuth – Weidenberg – Warmensteinach wurde jahrzehntelang systematisch vernachlässigt und herabgewirtschaftet. Investitionen in die Erhaltung der Streckeninfrastruktur fanden nicht statt. Das ist ein Bild, das sich leider auf vielen bayerischen Nebenbahnen bietet.

Seit mehr als 20 Jahren setzen sich der Landkreis, verschiedene Anliegergemeinden und eine Reihe von Initiativen und Vereinen für den dauerhaften Erhalt dieser Strecke und die Steigerung ihrer Attraktivität ein. Während die Bahn im Gegenzug spätestens seit dem Jahr 1983 die Stilllegung der Strecke auf dem kaltem Weg betrieben hat und bis zum heutigen Tag betreibt. Dabei gibt es viele gute Argumente für den Erhalt und den Ausbau des Fichtelgebirgsexpresses.

Zurzeit nutzen in der Mehrzahl Schülerinnen und Schüler die Bahn, um zu ihren Schulen zu kommen. Die Bahn ist für sie für den Weg nach Bayreuth eine sichere, weitgehend witterungsunabhängige und damit bessere Alternative zu jedem anderen Verkehrsmittel und ermöglicht ihnen, sich unabhängig von Chauffeursdiensten ihrer Eltern selbstständig in ihrer Heimatregion fortzubewegen. Schulbusse sind hier keine Alternative.

Die parallel zur Bahnstrecke verlaufende Staatsstraße 2181 von Bayreuth nach Warmensteinach ist bereits heute die unfallträchtigste Straße im Landkreis. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens gerade in den Zeiten des Schüler- und Berufsverkehrs wären Sicherheit und Pünktlichkeit nicht zu garantieren. Bushaltestellen unmittelbar an der Staatsstraße sind aus Sicherheitsgründen nicht zu verantworten. Erst vor einiger Zeit ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall an einer Bushaltestelle in Obernsees in der Fränkischen Schweiz, bei dem eine Schülerin zu Tode kam. Auch dort mussten die Schüler und Schülerinnen unmittelbar an der Staatsstraße auf ihren Bus warten; die Überquerung der Straße musste ungesichert erfolgen. Dies darf sich nicht wiederholen.

Eine weitere Nutzergruppe des Fichtelgebirgsexpresses sind die Berufspendler und -pendlerinnen. Bei einem entsprechenden Angebot wird es gelingen, binnen kürzester Zeit eine große Zahl von Pendlern und Pendlerinnen, die heute noch das Auto für die tägliche Fahrt nach Bayreuth nutzen, zum Umsteigen auf die Schiene zu bewegen. Dies belegen eindeutig die Erfahrungen, die in anderen Bundesländern mit ähnlichen Nebenbahnverbindungen gemacht wurden.

Heute ist es leider so, dass die Verbindungen und Takte nicht auf den Anschlussverkehr im ÖPNV in Bayreuth eingestellt sind. Zudem werden die Arbeitszeiten der Bahnkunden und -kundinnen nicht berücksichtigt. Da fahren nämlich immer noch Züge morgens irgendwann um 6 Uhr, die dann gegen 7.00 Uhr in Bayreuth ankommen. Aber kein Mensch fängt um diese Zeit zu arbeiten an. Das hat man jahrelang nicht umgestellt.

Ein großes Potenzial der Strecke liegt im touristischen Bereich. Hier gilt es, an die glorreichen Zeiten der Wintersportzüge anzuknüpfen. Touristische Nutzer und Nutzerinnen sind zum Beispiel die Bayreuther, die zur Naherholung ins Fichtelgebirge fahren, Touristen, die sich in Bayreuth aufhalten und einen Ausflug ins Fichtelgebirge machen, Touristen, die sich im Fichtelgebirge aufhalten und einen Ausflug nach Bayreuth machen, und schließlich natürlich die Bewohner und Bewohnerinnen des Fichtelgebirges selbst, die einen Ausflug nach Bayreuth machen wollen.