Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später von mir bekannt gegeben werden.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt 30 Minuten pro Fraktion. Erste Wortmeldung Herr Kollege Siegfried Schneider.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf geht es darum, dass Fachhochschulabsolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik nach ihrem Fachhochschulstudium ein viersemestriges Ergänzungsstudium mit pädagogischem Schwerpunkt machen können. Nach diesem Ergänzungsstudium und dem Vorbereitungsdienst ist eine Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen erworben.
Der Hintergrund ist, dass wir im Bereich IT in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik nur schwer genügend Studienbewerber für das Lehramt an beruflichen Schulen bekommen. Mit dieser Sondermaßnahme soll ein Engpass ausgeglichen werden.
Im Ausschuss Bildung, Jugend und Sport haben wir das intensiv diskutiert. Es war uns klar, dass es um eine begrenzte Maßnahme geht und dass eine Verlängerung möglich ist, wenn Bedarf besteht.
Der Ausschuss Bildung, Jugend und Sport hat diesem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt mit einer Änderung, nämlich der Streichung des Klammersatzes in § 1 Artikel 22 Absatz 6 Satz 2.
Der Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur hat auch einstimmig zugestimmt. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, dass in § 2 das Wort „am“ durch die Worte „mit Wirkung vom“ ersetzt wird. Ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich bemühen, mich kurz zu fassen, aber einige Dinge muss man schon sagen. Vor allen Dingen muss man an das Jahr 1976/1977 erinnern. Damals gab es in diesem Haus nämlich 86 Petitionen von Lehrkräften aus dem Bereich Metall- und Elektrotechnik der beruflichen Schulen, die kein Unterkommen fanden und die einige Jahre zuvor mit einer Werbeschrift des bayerischen Kultusministeriums für diesen Beruf geworben worden waren. Darunter befanden sich viele Menschen, die ihren ursprünglichen Beruf als Ingenieur aufgegeben hatten und diesen Verlockungen gefolgt waren. Als sie fertig waren, wurde vom bayerischen Kultusministerium die Übernahmequote, die bis dahin 90% betrug, leider auf etwa 50% herabgesetzt, was zur Folge hatte, dass damals über 120 Menschen auf die Warteliste kamen und viele davon für die bayerischen Schulen ganz verloren gingen, weil sie versuchten, wieder in ihren ursprünglichen Beruf zurückzugehen oder in andere Bundesländer gingen. Das darf man nicht vergessen; daran muss man schon erinnern, wenn wir heute über diesen Gesetzentwurf sprechen.
Wir haben heute dieselbe Situation wie 1991, als damals in ähnlicher Weise die Lehrerbildung geöffnet wurde. Damals wurde leider kein Wert darauf gelegt – wir haben mit Engelszungen geredet –, diese Lehrkräfte für die Schulen in Bayern zu erhalten. Man hätte damals sehr wohl Lehrgänge für Jugendliche, die keine Ausbildungsstelle fanden, organisieren können. Das war alles nicht gewünscht. Man hat ihnen leider mitgeteilt, dass es zum Risiko gehöre, ohne einen Platz in der Schule dazustehen. Diese Anmerkungen, um das Ganze ein bisschen besser zu verstehen.
Heute liegt eine analoge Sondermaßnahme vor uns. Interessant dabei ist, dass das bayerische Kultusministerium selbst den Ernst der Situation offenbar immer noch nicht erfasst hat; denn dieser Gesetzentwurf stammt nicht aus dem Hause Hohlmeier, das eigentlich mit den Daten, mit den Fakten und mit den Zahlen am Besten vertraut sein müsste und das eigentlich aus diesen Gründen, auch aus der Verantwortung heraus, schon längst hätte handeln müssen. Dies hat es aber leider nicht getan, sondern hat das Handeln lieber der CSU-Fraktion überlassen. So stehen wir heute vor einem Gesetzentwurf nicht des Hauses Hohlmeier, sondern der CSU-Fraktion. Die Staatsregierung hat offenbar selber nichts dazugelernt. Wir haben schon vor Jahren ein Personalentwicklungskonzept für die Schulen angeboten. Stattdessen heißt es aber – das macht die heutige Debatte deutlich –: weiter wursteln, aus gehabtem Schaden nichts gelernt.
Was heute zur Abstimmung vorliegt und was so elegant mit dem Begriff Sondermaßnahme umschrieben wird, ist in Wahrheit die erste einer Reihe von pädagogischen Notverordnungen, mit denen die schädlichen Folgen Ihrer seit vielen Jahren verfehlten Schul- und Lehrerpolitik geflickt werden sollen. Wir werden zustimmen – zähneknirschend, notgedrungen, mit ausdrücklichem Hinweis auf die Verantwortung des Freistaates zur Übernahme der geworbenen Menschen am Ende der Maßnahme. Dies halte ich für ganz besonders wichtig. Wir werden zustimmen auch unter Hinweis auf die bewährten Grundlagen einer universitären Lehrerbildung, die insgesamt nicht in Frage gestellt werden darf. Wir werden zustimmen vor allem aus Sorge um unsere beruflichen Schulen, aus Sorge um die Zukunft der direkt betroffenen Schülerinnen und Schüler und ihrer Ausbildung, aus Sorge um ihre Eltern, die eine optimale schulische Bildung erwarten können. Wir werden zustimmen aus Sorge um die beteiligten Ausbildungsbetriebe und deren Engagement in diesem Bereich. Die bayerischen Berufsschülerinnen und Berufsschüler sollen nicht das ausbaden müssen, was dieses Kultusministerium zu verantworten hat.
Zum Schluss möchte ich noch eine Bemerkung machen. Sie betrifft den Sprachgebrauch. In der Lösungsbeschreibung zu dieser Gesetzesänderung steht wieder das pädagogische Unwort vom Schülerberg. Ich möchte Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der CSU, auffordern, endlich damit aufzuhören, der Bevölkerung mit diesem Begriff einzureden, dass unsere Kinder, dass die gestiegene Zahl von Schülerinnen und Schülern an der Misere Schuld sei. Die Schuldigen sitzen alleine in der CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes, nach der für eine sehr kurze Zeit Absolvierenden der Fachhochschulen in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik über ein Ergänzungsstudium die Möglichkeit eröffnet wird, das Lehramt an beruflichen Schulen zu erreichen, stimmen wir zu. Dagegen ist nichts zu sagen. Das ist eine wenn auch kleine Maßnahme, dem Lehrkräftemangel an den beruflichen Schulen in einigen wenigen Fächern entgegenzuwirken.
Das grundsätzliche Problem des Mangels an Lehrkräften in bestimmten Fächern und in bestimmten Schularten, nicht nur in den beruflichen Schulen, wird mit dieser Maßnahme natürlich nicht gelöst. Herr Kollege Odenbach hat ja zu Recht darauf hingewiesen, dass das Ministerium offensichtlich immer noch schläft. Was fehlt, ist nämlich ein Konzept der Bayerischen Staatsregierung, wie diesem Mangel begegnet werden soll. Die Reise der Ministerin nach Österreich in dieser Sache kann man wohl als Flop bezeichnen, wenn anschließend für die Grundschule sieben und für die Hauptschule 17 Bewerbungsgespräche mit österreichischen Lehrkräften geführt worden sind. Die Bereitschaft der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, ein Ergänzungsstudium für die Hauptschule zu absolvieren, ist offensichtlich auch äußerst gering. Was hat die Staatsregierung sonst noch vorzuweisen? – Nichts.
Wir haben in dieser Debatte ein Antragspaket vorgelegt, mit dem man dem Lehrkräftemangel in einigen Fächern in einigen Schularten begegnen könnte. Leider verwarfen die CSU-Abgeordneten im Bildungs- und im Hochschulausschuss unter anderem einen unserer Vorschläge, der doch durchaus auf Sympathie in Ihren eigenen Reihen stößt, nämlich die Möglichkeit, Meisterinnen und Meistern ohne Abitur den Hochschulzugang und das Studium zum Lehrer oder zur Lehrerin an beruflichen Schulen zu gestatten. Kollege Traublinger hat im „Münchner Merkur“ deutliche Worte geschrieben. Ihr CSU-Kollege schreibt dort – ich zitiere –:
Bedauerlicherweise ist Bayern ohnehin im Vergleich zu anderen Bundesländern das Schlusslicht, wenn es darum geht, Wege zur Fachhochschule bzw. zur Hochschule für beruflich Qualifizierte ohne Abitur zu ermöglichen. Untersuchungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass beruflich Qualifizierte ohne Abitur die Anforderungen des Hochschulstudiums ohne besondere Komplikationen bewältigten.
Letzteres kann man von vielen Abiturienten und Abiturienten nicht gerade behaupten. Unter anderem deshalb hatten wir ja heute in Erster Lesung eine Änderung des Hochschulgesetzes behandelt, in dem Modellversuche zur Eignungsfeststellung von Studierenden eingerichtet werden sollen.
Herr Traublinger hat recht; denn Untersuchungen der Universität Oldenburg bestätigen seine Auffassung. Ich zitiere aus dieser Untersuchung:
Berufstätige ohne Abitur, die über den in Niedersachsen neu eröffneten Weg nach § 32 Absatz 4 ihre Studienberechtigung erworben haben, erweisen sich uneingeschränkt als studierfähig und bewältigen die Anforderungen des Hochschulstudiums ohne größere oder ungewöhnliche Probleme.
Im § 32 Absatz 4 ist ein Probestudium von zwei Semestern festgelegt. Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen schafft Niedersachsen jetzt sogar das Probesemester ab. Die Gutachter empfehlen dies zur Nachahmung in den anderen Bundesländern. Sie sagen ausdrücklich, dass die anderen Bundesländer ermutigt werden sollen, Niedersachsen zu folgen und ihre Hochschulen – nicht nur die Fachhochschulen – für diesen Personenkreis zu öffnen, ohne dies an Aufnahmeprüfungen zu binden.
Ein interessanter Nebeneffekt ist dabei, dass die Öffnung des Studiums für beruflich Qualifizierte an den Universitäten in Niedersachsen zu einer Mobilisierung der weiblichen Interessenten und zu einer Verbesserung ihrer Chancen auf ein Hochschulstudium führte. Interessant ist weiterhin, dass nach den Untersuchungen der Universität Oldenburg ein großer Teil der beruflich Qualifizierten als Abschlussziel das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie an berufsbildenden Schulen hat. Mit dieser Maßnahme könnte man also gerade diejenigen erreichen, die wir als Lehrkräfte brauchen.
Wie heißt es so schön: In jeder Krise liegt eine Chance. Wir sollten diese Chance nutzen und beruflich Qualifizierten ohne Abitur den Zugang in die Hochschulen eröffnen. Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren von der CSU, zurufen: Seien Sie nicht so hasenfüßig. Haben Sie mehr Mut und mehr Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unserer Meister und Meisterinnen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 14/6553 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf der Drucksache 14/7476 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 im neu gefassten Artikel 22 Absatz 6 in Satz 2 der Klammerzusatz „(Aufnahme des Ergänzungsstudiums spätestens im Wintersemester 2002/2003)“ gestrichen wird. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der weiteren Maßgabe, dass in § 2 das Wort „am“ durch die Worte „mit Wirkung vom“ ersetzt wird.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Es ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. Ich sehe keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes“.
Antrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Christine Stahl, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)
Antrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Christine Stahl, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute zwei Anträge zum Klimaschutz in Bayern vor. Wir fordern, dass die Klimaschutzanstrengungen in Bayern verstärkt werden und dass transparent dargestellt wird, welche Erfolge und Misserfolge wir haben, welche Rückschläge es gegeben hat und wie wir den Klimaschutz besser voranbringen können. Wir wollen erreichen, dass die bayerischen Förderprogramme an Klimaschutzbestimmungen und Klimaschutzansprüchen ausgerichtet werden. Wir stellen fest, dass ein massiver Ausbau des Straßenverkehrs und der Verkehrsflächen erfolgt. Dies widerspricht ganz offensichtlich dem Klimaschutz.