Protokoll der Sitzung vom 10.10.2001

Herr Kollege Ach, dem Innenministerium und auch dem Innenminister ist bekannt, dass sich der Abgeordnete Ach intensiv um diese Maßnahmen kümmert.

Zu den Finanzierungsmöglichkeiten: Im Doppelhaushalt 2001/2002 sind keine Mittel enthalten. Das halte ich auch für naheliegend, denn wenn der Planfeststellungsbeschluss erst erwartet wird, wäre das im Moment noch nicht sinnvoll.

Ich kann aber verbindlich erklären, dass wir uns intensivst darum bemühen. Sobald vollziehbares Baurecht absehbar ist, wollen wir es in den darauf folgenden

Haushalt einstellen. Wir vertrauen darauf, dass dann auch der Haushaltsausschuss des Landtags diese Frage äußerst wohlwollend behandeln wird.

Zum Anteil der Bahn: Hier kann ich erklären, dass die Bahn ihren Anteil finanzieren kann, denn das Vorhaben ist im Bahnübergangsbeseitigungsprogramm enthalten. Nachdem es darum geht, einen schienengleichen Bahnübergang westlich von Goßmannsdorf im Zuge der ICEStrecke Würzburg–Treuchtlingen zu beseitigen, ist es für die Bahn ein vorrangiges Anliegen und deswegen ist es in diesem Übergangsbeseitigungsprogramm enthalten. Von der Bahn her erwarten wir also – beinahe hätte ich hinzugefügt: ausnahmsweise – keine Verzögerungen. Von der Finanzierung her werden wir uns anstrengen, unseren Anteil zu erbringen. Die Bahnvoraussetzungen liegen vor.

(Ach (CSU): Vielen Dank!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Herr Hartmann.

Herr Staatsminister, in diesem Fall gilt, glaube ich: Gemeinsam sind wir stark – oder zumindest stärker. Halten Sie es für angemessen, bereits im kommenden Doppelhaushalt, dessen Beratung jetzt dann ansteht, für dieses Projekt entsprechende Mittel vorzusehen bzw. werden Sie seitens der Staatsregierung eine entsprechende Initiative ergreifen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Ich erwarte nicht, dass das für 2003 Sinn macht. Für die darauf folgenden Jahre kann ich nur wiederholen: Sobald der Beschluss vorliegt, werden wir alles daransetzen, es sofort in die Finanzierung zu bekommen.

Jetzt hätte ich beinahe gesagt – aber ich weiß, dass dann hinter mir Stirnrunzeln ist –: Ich weiß auch, wie bedeutsam der Zusammenhalt der „Unterfranken-Mafia“ in diesem Bereich ist. Ich widerrufe den Begriff „Mafia“ sofort. In diesem Zusammenhang meine ich ihn ausnahmsweise lobend.

Wir verstehen uns als Interessenvertreter, Herr Staatsminister, und deswegen muss ich den Ausdruck „Mafia“ zurückweisen. Mit dieser italienischen Vereinigung haben wir null und nichts zu tun.

Das bestätige ich Ihnen ausdrücklich. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass ich weiß, mit welcher Intensität aus Unterfranken manchmal regionale Anliegen vertreten werden. Ich gestehe, dass ich das als Abgeordneter als vorbildlich ansehe, auch wenn es dem Minister manchmal lästig wird.

(Ach (CSU): Ich darf einen Zwischenruf machen: Es gibt zwei Seiten einer Medaille! Es gibt eine negative Mafia und eine positive Mafia! In dem Fall betrachte ich das als positiven Beitrag, weil hier Mafia positiv zu sehen ist! – Willi Müller (CSU): Also, Mafia ist nicht gleich Mafia!)

So gut hätte ich es nicht formulieren können.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Als Nächste hat Frau Kollegin Schmitt-Bussinger das Wort zur Verlesung ihrer Anfrage.

Herr Staatsminister Dr. Beckstein, da nach Auskunft des Leiters des staatlichen Straßenbauamts in Nürnberg die Ergebnisse der durchgeführten Alternativprüfungen zur Trassenführung der B 2a priorisiert und über die Staatsregierung dem Bundesverkehrsministerium gemeldet wurden, frage ich Sie, welche der diskutierten Varianten in welcher Priorität an das Verkehrsministerium gemeldet wurde und wie dabei die Variante Overfly + Ausbau A 6/A 73 statt B 2 a eingestuft wurde?

Frau Präsidentin, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger! Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung für die B 2 a neu zwischen der BAB A 6, Anschlussstelle Roth, und Nürnberg, Wiener Straße, vorgebrachten Einwendungen war veranlasst, Varianten zur Antragstrasse im Rednitztal, im Bereich des MainDonau-Kanals und durch Ausbau der bestehenden Autobahnen A 6 und A 73 mit Direktrampe hinsichtlich ihrer Machbarkeit zu untersuchen.

Den Trägern öffentlicher Belange, Kommunen und Mandatsträgern des betroffenen Untersuchungsraumes sowie den Bürgerinitiativen wurde das Zwischenergebnis der Untersuchung in einer Informationsveranstaltung vorgestellt und Gelegenheit zur Rückäußerung gegeben. Die im Rahmen der Rückmeldung vorgebrachten Stellungnahmen wurden vom Straßenbauamt Nürnberg zwischenzeitlich ausgewertet. Eine Tendenz zu einer der untersuchten Varianten hat die Auswertung nicht ergeben.

Die bayerische Straßenbauverwaltung hat im Rahmen mit der angelaufenen Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen vorgeschlagen, neben der bisher verfolgten Antragstrasse auch eine einbahnige, zweistreifige Alternative zu bewerten. Hierzu wurden unter Berücksichtigung der Stellungnahmen die Projektunterlagen erstellt und an das Bundesverkehrsministerium weitergeleitet.

Die Entscheidung darüber, ob zur Erreichung des Planungsziels ein einbahnig-zweistreifiger Querschnitt ausreicht oder ein zweibahnig-vierstreifiger Querschnitt notwendig ist, hängt davon ab, ob es möglich sein wird, neben dem sechsstreifigen Ausbau der A 6 und der Direktrampe (Overfly) am Autobahnkreuz Nürnberg Süd auch an der A 73 in beiden Richtungen einen zusätzlichen Fahrstreifen anzubauen. Auch diese Autobahnprojekte wurden dem Bund zur Neubewertung im Rahmen

der Fortschreibung des Bedarfsplans angemeldet mit dem Ziel, die Wechselwirkungen zu den Planungsalternativen für die B 2 a zu beurteilen.

Das aus der Bewertung ermittelte Nutzen-Kosten-Verhältnis ist Grundlage für die dann anstehende Entscheidung des Deutschen Bundestags, ob und in welcher Dringlichkeit die einzelnen Projekte in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen eingestellt werden. Auf das Rechenverfahren zur Bewertung hat die bayerische Straßenbauverwaltung keinen Einfluss.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Frau Schmitt-Bussinger, bitte.

Herr Staatsminister Dr. Beckstein, ich frage nach: Habe ich Sie richtig verstanden, dass keine Priorisierung stattgefunden hat, sondern dass dem Bundesverkehrsministerium alle diskutierten Varianten mitgeteilt wurden, ohne eine Rangfolge festzulegen, also einschließlich Overfly und Ausbau A 6 und A 73?

Sie haben mich richtig verstanden; denn es müssen schließlich – ich sage es in meiner Sprache – die standardisierte Bewertung und Nutzen-Kosten-Analyse nach den bekannten Bewertungsverfahren vorgenommen werden. Wenn diese vorliegen, kann man das weitere Verfahren genauer darlegen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Herr Dr. Scholz.

Herr Staatsminister, wenn ich die Ausführungen, die Sie zum ersten Teil gemacht haben, richtig vernommen habe, dann stehen zwei Lösungsansätze zur Entscheidung und zur weiteren Prüfung an, nämlich Rednitztal vier- und zweispurig und Overfly mit Ausbau A 6, A 73. Sind die übrigen Kanal-Ost-Trassen an das Verkehrsministerium weiter gemeldet worden oder nicht?

Ich werde das selbst genauer überprüfen lassen, weil ich mir nicht ganz sicher bin. Nachdem das ein Bereich ist, den ich selber sehr gut kenne, haben wir so oft hin und her diskutiert, dass ich mir im Moment nicht mehr hundertprozentig sicher bin, ob ich den letzten Stand richtig wiedergebe. Nach meiner Erinnerung – wie gesagt, ich behalte mir ausdrücklich vor, es schriftlich zu bestätigen oder zu berichtigen, falls ich mich täusche, haben wir die anderen Alternativen nicht weiter verfolgt, weil sie auch nicht zu einer großen Verbesserung der Situation beitragen.

Die Alternative heißt also: Entweder B 2 a zweistreifig plus Overfly, allerdings mit Anbau weiterer Streifen bei der A 73, oder B 2 a vierstreifig. Dass es in jedem Fall erhebliche Widerstände gibt, ist uns allen bekannt und auch dargelegt. Die Anhörungen haben die bekannte Gefechtslage wiedergegeben. In der Regel kann man

die Haltung eines Bürgers festlegen, wenn man seinen Wohnort kennt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Noch eine Zusatzfrage? – Herr Dr. Scholz.

Herr Staatsminister, ist die Lösung Overfly und Autobahnausbau – so war die Auskunft Ihrer Herren in der Straßenbauverwaltung in Nürnberg – nicht sowieso Voraussetzung zum Beispiel für die Hafenerschließung, so dass das mit der Frage B 2 a zweispurig oder vierspurig gar nicht gekoppelt ist?

Herr Kollege Scholz, ich habe Ihnen dargelegt, dass die Wechselbeziehungen berechnet werden müssen. Das ist ja Gegenstand des standardisierten Bewertungsverfahrens. Man berechnet die Auswirkungen der Variante Overfly plus zusätzlicher Anbau von Fahrstreifen in beiden Richtungen der A 73. Unter Umständen kommt man dann zu einer Reduzierung der B 2 a auf zwei Streifen auf der allerdings nach wie vor massiv umstrittenen Trasse.

(Dr. Scholz (SPD): Oder zu einer Streichung!)

Eine vollständige Streichung halten wir keinesfalls für sachgerecht. Wir halten es von den Verkehrsströmen her in jedem Fall für erforderlich, eine angemessene Verbindung zu schaffen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit sind die Fragen aus Ihrem Bereich beantwortet.

Ich bitte nun den Herrn Staatsminister für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. Herr Sinner, bitte. Nächste Fragestellerin ist Frau von Truchseß.

Herr Staatsminister, ich frage Sie: Wie viele Futtermittelproben wurden im Jahr 2001 von staatlichen Stellen gezogen, untersucht und beanstandet, und wie viele Futtermittelproben, die von Landwirten in Auftrag gegeben wurden, wurden aus den BSE-Mitteln finanziert?

Frau Kollegin von Truchsess, von 1. Januar bis 2. Oktober 2001 wurden insgesamt 4012 Futtermittelproben von staatlichen Stellen gezogen und registriert. Alle diese Proben wurden auch auf tierische Bestandteile untersucht. Insgesamt liegen von 3664 Proben die Ergebnisse der Untersuchung auf tierische Bestandteile vor. 3441 Proben waren frei von tierischen Bestandteilen. In 223 Fällen sind auch tierische Bestandteile in der Erstprobe gefunden worden; eine entsprechende Beanstandung ist erfolgt. Allerdings haben wir eine Tendenz, dass im Zeitablauf die positiven Proben – positiv im Sinne vom Auffinden tierischer Bestandteile –, deutlich rückläufig sind. Zuletzt waren noch 1 bis 2% der Proben mit Spuren von tierischen Bestandteilen in einer Größenordnung von weniger als 0,5% behaftet.

Die Zuständigkeit bei den freiwilligen Futtermitteluntersuchungen liegt beim Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Zuständig in diesem Geschäftsbereich ist die Landesanstalt für Ernährung. Dort sind bis 3. September 2001 für 523 Proben durch verschiedene Institute die Untersuchungskosten zur Kostenerstattung vorgelegt worden. Mit Stand vom 8. Oktober sind 61093 DM an Untersuchungskosten ausbezahlt worden. Da die Probenanlieferungen durch die Kreisgeschäftsstellen des Bauernverbandes koordiniert werden, ist nicht bekannt, ob und wie viele Proben noch zur Untersuchung eingereicht wurden, aber noch nicht abgerechnet sind.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Frau von Truchseß.

Ich habe eine Zusatzfrage: Wie hoch liegt derzeit die Beanstandungsgrenze für tierisches Eiweiß?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Wir haben die Beanstandungsgrenze 0,0. Ich habe selbst mit der Futtermittelindustrie gesprochen. Da wir das Risiko sehen, wie es auch in der Schweiz ermittelt wurde, lassen wir uns nicht auf irgendwelche Grenzen ein, sondern unsere Forderung lautet: 0,0. Wir haben mit der Futtermittelindustrie anfangs härtere Diskussionen gehabt, weil behauptet wurde, dass dies nicht ginge. Es wurde immer darauf hingewiesen, dass bei der Herstellung von Futtermitteln das verwendete Getreide gelagert wird, dass Mäuse herumlaufen und dass aus Versehen eine Maus hineinkommen könnte. Meine Aussage war: Das müssten dann schon sehr große Mäuse sein, wenn man etwas finden würde. Dann kam noch der berühmte Handfeger, der mit hineinkommen könnte. Wir haben dies aber so durchgesetzt und die jetzigen Ergebnisse zeigen, dass dies auch möglich ist. Wir können Null Komma Null erreichen und wir werden Null Komma Null erreichen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Der nächste Fragesteller, Herr Hans Joachim Werner, wird von Herrn Geiger vertreten.

Herr Staatsminister, wie viele der 519 neuen Stellen im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz sind bis zum 1. Oktober 2001 besetzt und wie verteilen sich die neu besetzten Stellen auf zusätzliche Kontrolleure und Veterinäre vor Ort und auf Stellen bei den Regierungen und dem Staatsministerium?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Herr Kollege Geiger, Sie gehen von insgesamt 519 neuen Stellen aus. Diese Zahl haben Sie einer Broschüre entnommen. Diese Zahl hat sich etwas vergrößert. In meinem Ministerium wurden insgesamt 382 Stellenmehrungen ausgebracht. Davon entfallen auf das

Ministerium 156 Stellen und auf die nachgeordneten Behörden 226 Stellen. Für die Landratsämter und die Veterinärämter wurden im Haushalt des Staatsministeriums des Innern weitere 169 Stellenmehrungen ausgewiesen. Die Gesamtzahl der neuen Stellen nach dem Stellenplan des Nachtragshaushaltes beträgt somit 551.

Ich komme damit zum nachgeordneten Bereich. Dort waren die Stellenmehrungen zum 1. Oktober 2001 wie folgt besetzt: Bei den Landratsämtern gab es eine Stellenmehrung von 98 Tierärzten. Davon wurden 93 Stellen besetzt. Fünf Stellen blieben frei. In der Ernährungsberatung wurden zehn zusätzliche Stellen geschaffen, die alle besetzt werden konnten. Im Innenministerium wurden 79 Stellen für Veterinärassistenten geschaffen, die jedoch noch nicht besetzt worden sind. Für Lebensmittelüberwacher wurden 75 Stellen geschaffen, von denen 36 besetzt worden sind. Für den Verwaltungsdienst wurden 15 Stellen eingerichtet, die ebenfalls noch zu besetzen sind. Zu den Veterinärassistenten ist zu bemerken, dass hierfür ein eigenes Berufsbild geschaffen wurde und deshalb die Stellen noch nicht besetzt sind.

In der Gewerbeaufsicht wurden 25 zusätzliche Stellen geschaffen, die bereits besetzt sind. In den Landesuntersuchungsämtern Nord und Süd gab es insgesamt 74 Stellenmehrungen. Dort wurden 34 Stellen besetzt, 40 Stellen sind noch frei. Ich möchte für meinen Geschäftsbereich anmerken, dass wir derzeit ein Landesamt für Gesundheitswesen und Lebensmittelsicherheit konzipieren. Dieses Landesamt wird dem Landtag in der nächsten Woche vorgestellt. Der Landwirtschaftsausschuss wird das Amt in der nächsten Woche besuchen. Sobald das Konzept vorliegt, können wir diese 40 Stellen besetzen.