Gerhard Hartmann

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Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen, Herr Staatsminister! Nachdem die Gemeinde Gerbrunn im Landkreis Würzburg auf der Basis eines Bescheides zur vorzeitigen Baufreigabe ein neues Feuerwehrhaus für cirka 2,5 Millionen DM Gesamtkosten errichtet hat, das am 6. Juli eingeweiht wurde, und
sich die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten auf 2 323350 DM beliefen, die die Gemeinde in voller Höhe vorfinanziert hat, frage ich die Staatsregierung, welche staatliche Förderung erhält die Gemeinde Gerbrunn insgesamt und zu welchem Zeitpunkt ist mit welchen Bewilligungen bzw. Auszahlungen zu rechnen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.
Herr Staatsminister, ist es gängige Praxis, dass Kommunen in vergleichbaren Situationen erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme Kenntnis darüber erlangen, wie hoch die staatlichen Fördermittel sind und in welchem Zeitrahmen die Abfinanzierung erfolgt? Im vorliegenden Fall wurde der Gemeinde bisher nur der Zeitrahmen für die Abfinanzierung eines kleinen Abschnitts bekannt gegeben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.
Herr Staatsminister, ich stelle fest, dass Sie meine Frage, ob es in Bayern gängige Praxis ist, dass erst nach Baufertigstellung über die Förderhöhe entschieden wird, nicht konkret beantwortet haben. Deshalb unterstelle ich, dass das gängige Praxis ist.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.
Herr Staatsminister, Sie haben vorhin gesagt, dass zum 07. 07. 2003 40000 e bewilligt worden seien, die im Laufe des Jahres – demnächst, nehme ich an – zur Auszahlung gelangten, und dass für 2004 weitere 40000 e vorgesehen seien. Das bedeutet aber, dass über zwei Drittel bzw. fast drei Viertel der Zuwendung noch nicht datiert sind. Können Sie eine Prognose darüber abgeben, wann die Gemeinde Gerbrunn mit den restlichen Fördermitteln rechnen kann?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung die Befürchtungen des Bunds Naturschutz, was die Lärm– und Abgasentwicklung und die Beeinträchtigung des Naherholungsgebiets Nabburger Stadt und Spitalwald durch das geplante Fahrtrainingszentrum der Bayerischen Polizei auf dem ehemaligen BGS-Gelände Nabburg betrifft, und zu welchem Ergebnis kommt das in diesem Zusammenhang in Auftrag gegebene Gutachten?
Herr Staatssekretär, können Sie trotz des frühen Verfahrensstandes, den Sie eben skizziert haben, schon jetzt etwas zu eventuell denkbaren ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sagen?
Herr Staatssekretär, nachdem die Umgestaltung des Rettungszweckverbandes Würzburg durch die Stadt und den Landkreis Würzburg zu einem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung gemäß dem Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen in Kürze abgeschlossen ist, frage ich die Staatsregierung: Welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung, um möglichst bald im Raum Würzburg den Betrieb einer Integrierten Leitstelle über die einheitliche Notrufnummer 112 aufnehmen zu können? Wird die Staatsregierung eine Vermittlerrolle einnehmen zwischen dem Bayerischen Roten Kreuz und der Berufsfeuerwehr Würzburg, die beide für die Durchführung der Aufgaben gemäß dem Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen in Frage kommen bzw. ihr berechtigtes Interesse signalisiert haben, oder kommt aus der Sicht der Staatsregierung eine dieser Organisationen nicht für diese Aufgabe in Frage?
Herr Staatssekretär, ich stelle fest, dass Sie auf meine Frage, ob die Staatsregierung bei der Durchführung der Aufgaben eine Vermittlerrolle zwischen dem Bayerischen Roten Kreuz und der Berufsfeuerwehr einnehmen will, nicht eingegangen sind. Ich bitte Sie, das noch zu tun.
Da sich schon jetzt abzeichnet, dass der Zeitplan, der mit der Projektstufe 1 verbunden ist, nicht eingehalten werden kann, weil man sich vor Ort nicht einig werden kann, wer die Durchführung der Aufgaben übernehmen soll, stelle ich die Zusatzfrage, was die Staatsregierung konkret unternehmen will, damit der Zeitplan eingehalten werden kann.
Herr Staatssekretär, müssen Sie denn nicht einsehen, dass die Delegierung der Aufgabe nach außen, wer betreibt und durchführt, letztendlich eine Schwachstelle des Gesetzes ist, und wie wollen Sie den Eindruck widerlegen, dass Sie bei der Umsetzung des Gesetzes „Einführung der integrierten Leitstellen“ die Landkreise, kreisfreien Gemeinden, aber auch die Rettungszweckverbände einschließlich deren Mitglieder etwas alleine lassen?
Ich selbst bin langjähriger Kommunalpolitiker und überzeugt, dass die kommunalen Verantwortungsträger in Würzburg durchaus in der Lage sind, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Ich kann mir vorstellen, dass, wie in anderen Bereichen auch, die Leistung „Betrieb der integrierten Leitstelle“ ausgeschrieben wird. Dann können sich die potenziellen Aufgabenträger bewerben, und dann müssen die Gremien des Zweckverbandes abwägen, wo die qualitativen und wirtschaftlichen Voraussetzungen am günstigsten sind. Es gibt durchaus Entscheidungskriterien, anhand derer man eine sachgerechte Entscheidung treffen kann. Man muss sie also nicht aus der Luft greifen.
Herr Staatssekretär, Artikel 10 Absatz 1 des Gesetzes zur Einführung integrierter Leitstellen sieht vor, dass eine Reihe von Verordnungen zu erlassen ist, beispielsweise bezüglich der Ausstattung, aber auch im Hinblick auf die Qualifizierung und die Aus- und Weiterbildung des Personals. Welche dieser Verordnungen sind bereits erlassen worden bzw. wann ist mit weiteren zu rechnen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ohne Zweifel ist es richtig, festzustellen, dass sich unser Land in einer ernsten Lage befindet.
Es ist müßig, hier mit Schuldzuweisungen von der einen zur anderen Seite des Hauses zu operieren oder mit Schuldzuweisungen diese Debatte zu bestreiten. Die Situation ist dafür viel zu ernst, und zwar nicht nur für die Kommunen. Es geht letztlich um die Sicherung des Wohlstandsniveaus, das wir seit Jahrzehnten haben, für breite Schichten.
Da in diesem Land Angstsparen an der Tagesordnung ist, die Kaufkraft stagniert, da eine Eurostärke herrscht, die sich zu einer Exportbremse entwickeln kann, ist auch die Gefahr einer Deflation nicht von der Hand zu weisen. Kolleginnen und Kollegen, in einer solchen Situation ist die erste Pflicht, auch von Abgeordneten dieses Hauses, eine gesamtstaatliche Verantwortung.
Es gilt, die gesamtstaatliche Verantwortung und die gemeinsame Verantwortung für die Kommunen vor Parteiinteressen zu setzen; denn nur eine gemeinsame Verantwortung, beispielsweise von Rot-Grün im Bundestag und von CDU/CSU im Bundesrat, kann – das wissen Sie ganz genau – schnell zu einer Verbesserung der Situation ab 1. Januar 2004 führen. Es geht um elementare Lebensgrundlagen, um die Sicherung des Wohlstands für breite Bevölkerungsschichten. Die größten Ausgabenposten der Kommunen sind Straßenbau, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Schulen, Sport, kulturelle Aufgaben, Bau- und Wohnungswesen. Das heißt, dass auch diese Staatsregierung dazu aufgefordert ist, konstruktiv an der Gemeindefinanzreform mitzuwirken, und zwar an der ersten Gemeindefinanzreform seit über 30 Jahren. Sie ist überfällig.
Dazu gehört auch: Wer, wie die CSU-Staatsregierung, Milliardenforderungen an Berlin richtet, muss auch Deckungsvorschläge dafür unterbreiten und sie nicht nur von der Opposition in diesem Hause einfordern.
Dazu gehört auch, dass sich diese Staatsregierung bei der Revitalisierung der Gewerbesteuer klar und deutlich positioniert. Herr Beckstein hat sich gestern in Berching erneut um eine klare Position gedrückt. Er hat die Übernahme des Städtetagmodells im Verhältnis 1 : 1 abgelehnt, weil zu viele ertragsabhängige Elemente darin enthalten seien. Wer eine solche Haltung einnimmt, drückt sich um eine klare Position. Er will offensichtlich schon wieder Ausnahmetatbestände durch die Hintertüre zulassen. Genau das ist der falsche Weg, weil Ausnahmetatbestände letztlich nichts anderes als Subventionen sind.
Am 20. Juni, also in knapp vier Wochen, tagt erneut der Arbeitskreis Kommunalsteuern. Bis dahin muss sich auch die CSU entscheiden, was sie konkret will, ob sie das BDI-Modell in veränderter Form haben will und nur vorgaukelt, dass sie das Modell der kommunalen Spitzenverbände zur Grundlage machen will. Wenn sie das nicht tut, gefährdet sie das In-Kraft-Treten der Gemeindefinanzreform zum 1. Januar 2004 und begibt sich damit in eine Blockadehaltung. Genau das ist es, was ich vorhin mit dem Begriff gesamtstaatliche Verantwortung angemahnt habe. Werden Sie dieser gerecht; sonst haben Sie jedes Recht verwirkt, Kritik an der Bundesregierung in Berlin zu üben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Wortwahl von Staatsminister Beckstein und auch die Aufgeregtheit, die dahinter zu erkennen war, waren verräterisch. Sie haben nämlich gezeigt, dass er wider sein eigenes Gewissen einen soliden Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes schlecht zu machen versucht. Ich will diese Behauptung auch begründen.
Die Länderquote bei den neuen Vorhaben – ich spreche ausdrücklich von den neuen Vorhaben – im Bundesverkehrswegeplan für Bayern wurde von 14,1% auf 16,1% angehoben, obwohl im neuen Entwurf die Verkehrsprojekte deutsche Einheit als auslaufende Projekte betrachtet werden und daher nicht mehr die Bedeutung haben wie im alten Bundesverkehrswegeplan. Das Gleiche gilt auch für die fränkischen Interessen. Die fränkischen Interessen sind in dem neuen Entwurf – realistisch gesehen – sehr gut berücksichtigt worden. Ich sage deswegen realistisch, weil Luftbuchungen ohne absehbares Baurecht nur dazu dienen, dass der Herr der hunderttausend Schlaglöcher mit steigender Tendenz sein Lamento über die Benachteiligung Bayerns anstimmen kann. Ich sage auch, dass sich der Frankenfaktor bei den noch nicht begonnenen Projekten im Vordringlichen Bedarf sehen lassen kann. Dieser Faktor trägt sehr wohl der absehbaren Entwicklung durch die EU-Osterweiterung Rechnung.
Ich kann aus Zeitgründen nur wenige Maßnahmen als Beispiele erwähnen. Es handelt sich unter anderem um Projekte, auf deren Realisierung die Bevölkerung in den 16 Jahren der Kohl-Regierung vergeblich gewartet hat.
Wir freuen uns zum Beispiel darauf, dass es gelungen ist, in Unterfranken den sechsstreifigen Ausbau der A 3 von Aschaffenburg bis Schlüsselfeld durchgängig in den
vordringlichen Bedarf aufzunehmen. Wir freuen uns darüber, dass die Ortsumfahrungen von Biebelried und Giebelstadt in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden sind. Wir freuen uns darüber, dass in Mittelfranken bei der A 6 zwischen Roth und Nürnberg-Ost der sechsstreifige Ausbau erfolgt. Die A 73 von NürnbergHafen bis Nürnberg-Süd soll in absehbarer Zeit sechsbzw. achtstreifig ausgebaut werden. Auch die Ortsumfahrung Merkendorf an der B 13 soll gebaut werden.
In Oberfranken ist natürlich die Elektrifizierung der Schienenstrecke Nürnberg-Marktredwitz-Hof-Reichenbach bis zur Landesgrenze bei Eger vordringlich. Vordringlich ist aber auch die vierspurige Anbindung des Grenzüberganges Schirnding von der A 93 her. „Vordringlich“ heißt, dass sich die Maßnahmen im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Bewertungsverfahrens als bauwürdig erwiesen haben, das heißt, es besteht ein uneingeschränkter Planungsbedarf, und die Projekte sind im zur Verfügung stehenden Finanzrahmen finanzierbar. Es handelt sich also nicht um Luftbuchungen, wie das im alten Bundesverkehrswegeplan der Kohl-Regierung im großen Stil von etwa 45 Milliarden e für Maßnahmen, für die ein Baurecht nicht absehbar war, der Fall war.
Ich muss auch noch auf eine Altlast Marke CSU zu sprechen kommen, die bisher noch nicht erwähnt wurde: Es geht um die Abstufung von autobahnparallelen Bundesstraßen zu Staatsstraßen. 1987 wurde von der damaligen Bundesregierung auf Veranlassung des Bundesrechnungshofs ein erstes Konzept vorgelegt, das 1995 zur Netzbereinigung nach funktionalen Maßstäben weiterentwickelt wurde. Danach sind für Bayern 1089 km zur Abstufung vorgesehen, aus damaliger Sicht von 1995 davon 592 km sofort und 497 km später. Vollzogen sind nur wenige geringe Teilstrecken. Wo liegt das Problem? Eine Reihe von Ortsumfahrungen an Bundesstraßen, die abgestuft werden sollen, sind deshalb im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans nicht mehr enthalten. Ich nenne zum Beispiel die Ortsumfahrungen von der B 19 Werneck, Bergtheim und Unterpleichfeld. Wer jetzt annimmt, dass genau diese Ortsumfahrungen im sechsten Ausbauplan für die bayerischen Staatsstraßen enthalten sind – was ja logisch wäre, nachdem die Staatsregierung ihr eigenes Konzept, das sie im Bund unter CSU-Regierungsverantwortung mit beschlossen hat, in Bayern umsetzt –, der wird sich täuschen; denn im sechsten Ausbauplan sind diese Maßnahmen auch nicht enthalten. Das heißt, die CSU hat das von ihr selbst beschlossenes Abstufungskonzept nicht umgesetzt, obwohl sie im Bund und im Freistaat die Regierungsverantwortung und damit alle Möglichkeiten hierzu hatte. Sie betrieb eine Verkehrspolitik auf dem Rücken der Bürger, die an von Lärm und Abgasen geprägten Ortsdurchfahrten leben. Mein Fazit: Den Bürgerinnen und Bürgern ist ein realistischer Entwurf, in dem zwischen Soll und Haben keine Lücke von 90 Milliarden DM oder 45 Milliarden e klafft, lieber als ein Märchenbuch, wie es 1992 von der alten Bundesregierung unter Mitverantwortung der CSU aufgelegt wurde.
Herr Staatsminister, in welchem Umfang können kreisangehörige Kommunen eine direkte bzw. indirekte Förderung aus Landesmitteln zur Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen erhalten, und mit welcher Förderung kann der Markt Reichenberg, Landkreis Würzburg, für die ca. 300.000 e teure Sanierung der „Steige“ – sie ist die wichtigste überörtliche Verbindung mit hohem Durchgangsverkehr –, einer Gemeindeverbindungsstraße zur B 19, rechnen?
Auch wenn es mir jetzt nicht gelungen ist, Ihnen in der Kürze der Zeit einen Frankenwein zu kredenzen, Herr Staatsminister, will ich doch nachfragen: Es haben sich ja in den vergangenen zehn Jahren hinsichtlich der Verkehrsströme erhebliche Veränderungen ergeben. Es gab eine vollkommen neue Situation, was die Vernetzung der Verkehrswege im Umfeld dieser Gemeindeverbindungsstraße betrifft. Von daher gibt es eine vollkommen neue, außerordentliche Situation. Diese Gemeindeverbindungsstraße müsste beispielsweise längst eine Staatsstraße sein. Gibt es in solch außerordentlichen Situationen besondere Rahmenbedingungen und Ausnahmen für eine Investitionsförderung, zusätzlich zu der Pauschale, die Sie genannt haben?
Wären Sie oder einer Ihrer Kollegen aus der Staatsregierung zu einem Gespräch bereit, um genau diese Ausnahmesituation zu erörtern?
Ich weiß nicht, warum hier der falsche Antwortgeber benannt worden ist. Können Sie vermittelnd tätig sein, Herr Staatsminister, damit der richtige Antwortgeber zu einem Gespräch bereit sein wird?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist die Aufgabe des gesamten Parlaments, nicht nur die Aufgabe der Opposition, als Kontrollorgan auf offensichtliche Mängel der Regierungsarbeit angemessen hinzuweisen und für deren Abstellung zu sorgen. Bei der jährlichen Diskussion um den Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes geht es also nicht darum, ein routinemäßiges Ritual abzuspulen, sondern es geht vielmehr darum, aus den Prüfungsergebnissen des ORH die nötigen, das heißt die richtigen Schlüsse zu ziehen im Interesse einer ordnungsgemäßen Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates.
Der Jahresbericht 2002 für das Rechnungsjahr 2000 wurde im Dezember des vergangenen Jahres vorgelegt. Am 4., 5. und 6. Februar 2003 hat sich der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen ausführlich mit den Prüfungsergebnissen und den vom ORH erarbeiteten Anregungen beschäftigt. Es wurden Beschlüsse über die zu ziehenden Konsequenzen gefasst, die aufgrund von 31 Einzelprüfungsergebnissen und den dabei zutage getretenen Mängeln in der Regierungsarbeit erforderlich sind. In einigen Fällen gab es Einstimmigkeit über die nötigen Konsequenzen, wie aus der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/11752 hervorgeht. Es hat sich aber insbesondere in fünf Fällen gezeigt, dass zwischen den Oppositionsfraktionen und der Regierungspartei erhebliche Unterschiede in der Bewertung der erforderlichen Konsequenzen bestehen. Es handelt sich dabei im Einzelnen um folgende Sachverhalte bzw. Textnummern des ORH-Berichtes: Nummer 19 Siedlungsmodelle in Bayern, Nummer 22 Finanzierung einer Filmhalle, Nummer 31 Bayerische Landessiedlung, Nummer 33 Gesundheitsinformationsdienst und Nummer 44 Initiative Bayern-Online.
Leider hatten die CSU-Kollegen im Haushaltsausschuss in diesem Jahr in keinem einzigen Fall den Mut, der Staatsregierung mit entsprechenden Missbilligungen entgegenzutreten und ihr ein schlechtes Zeugnis auszustellen. In den vergangenen Jahren war dies anders, Herr Kollege Ach. Es liegt deshalb der Schluss nahe, dass es wohl eine Order – ich vermute mal: aus der Staatskanzlei – gab, dass man im Wahljahr auf gar keinen Fall eine Missbilligung zulassen und damit Schwächen eingestehen dürfe, um möglichst jeden Kratzer am Image der Staatsregierung zu vermeiden.
Ganz gleich, welche Motive auch vorliegen, mit ihrem sehr rücksichtsvollen Verhalten im Haushaltsausschuss hat die CSU zumindest in diesen fünf Fällen, wo sehr schwerwiegende Versäumnisse der Staatsregierung bezüglich einer ordentlichen Haushalts- und Wirtschaftsführung vorliegen, ihre Kontrollfunktion vernachlässigt, und zwar aus parteipolitischen und damit aus opportunistischen Gründen. Wir Sozialdemokraten fordern Sie auf, Ihr Verhalten heute im Parlament zu korrigieren. Die
Möglichkeit dazu bieten wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag.
Ich will im Einzelnen auf diese fünf Beispiele eingehen und damit unseren Änderungsantrag begründen.
Erstens: Bei der Textnummer 19 müssen wir leider zur Kenntnis nehmen, dass die Staatsregierung in der Siedlungspolitik erneut eine für den Steuerzahler sehr teure Fehlleistung vollbracht hat. So wurde beim Sonderprogramm Siedlungsmodelle Bayern von 1995 weder das ökologische noch das soziale noch das wirtschaftliche Ziel erreicht. Das Modellvorhaben wurde völlig am Markt vorbei betrieben, und das obwohl es mit insgesamt 314 Millionen e dotiert war. Das Projektergebnis ist ein einziges Desaster, das an die LWS-Pleite erinnert. Die Fördermittel wurden zu 93% verbraten, das Förderziel wurde nur zu 21% erreicht. Bei 314 Millionen e Einsatz bedeutet das, rund 240 Millionen e wurden vergeigt. Deswegen ist der Vergleich mit der LWS leider angemessen, auch wenn es Ihnen wehtut.
Unser Urteil: Wir haben es mit einem Wiederholungstäter zu tun. Siedlungspolitik kann diese Staatsregierung nicht, und deswegen führt kein Weg an einer Missbilligung vorbei.
Zweitens Textnummer 22, ein besonderes Highlight bayerischer Subventionspolitik. Im Rahmen der Medienoffensive wurde auf dem Gelände der Bavaria Film eine 6,9 Millionen e teuere Filmhalle errichtet. So weit, so gut. Die Bavaria, ein pumperlgesundes Unternehmen, hätte diese Investition aus eigener Tasche finanzieren können, und zwar aus dem Geschäftsergebnis eines einzigen Jahres. Dieser Einschätzung wurde bei der Diskussion im Haushaltsausschuss auch nicht aus den Reihen der CSU widersprochen. Deshalb ist es ein Skandal, dass diese Filmhalle zu 100% aus staatlichen Mitteln finanziert wurde, also eine 100-%-Subventionierung für ein leistungsstarkes und ertragsstarkes Unternehmen. Wir erwarten, dass die Staatsregierung spätestens heute offen legt, welche Gründe für diese außerordentliche Spritze an Vitamin B maßgeblich waren. Ich stelle die Frage: Wer wurde von wem wie geschmiert, um ohne Bewilligungsverfahren, ohne Antragsverfahren, ohne Verwendungsnachweis, also per freihändiger Vergabe – und das heißt nach gesundem Menschenverstand wie geschmiert – eine 100-%-Förderung zu erhalten? Hier ist Aufklärung und eine Missbilligung nötig.
Zum Ausgleich des erheblichen Gefälles bei der Wirtschaftsentwicklung in den Regionen Bayerns schlägt McKinsey die Schaffung von Sonderwirtschaftszonen, zum Beispiel in Oberfranken, vor. Aber mit dieser schamlosen 100-%-Subventionierung von 6,9 Millionen e in der Sonderwirtschaftszone München-Geiselgasteig zugunsten der Bavaria Film hätte man in Oberfranken, in der Oberpfalz und natürlich auch in Unterfranken,
Herr Kollege Ach, richtig Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung betreiben können.
Drittens: Bei Textnummer 31 haben wir es erneut mit verfehlter Siedlungspolitik zu tun. Der Freistaat hält an der Bayerischen Landessiedlung GmbH immer noch eine Mehrheitsbeteiligung, obwohl sie sich in den Schwerpunkten ihrer Geschäftstätigkeit von ihrem eigentlichen Satzungszweck längst entfernt hat und somit das Beteiligungsinteresse entfallen ist.
Da gab es zwischen 1995 und 2000 für 5100 betreute Förderfälle – überwiegend Althofsanierungen – 36 Millionen e Zuschüsse. Jedes Mal – das muss einen aufhorchen lassen – wurde der Höchstsatz von 7400 e je Förderfall an die Betreuungsgesellschaft ausbezahlt. Das bedeutet, dass durchschnittlich je Förderfall 130 Stunden, also rund drei Wochen für Betreuung und Beratung beansprucht wurden. Ein krasses Missverhältnis zu den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Wir seitens der SPD haben mehr und mehr den Eindruck, dass es sich bei der Bayerischen Landessiedlungs GmbH mittlerweile eher um eine bayerische Landesversorgungs GmbH für noch nicht altenteilwillige CSU-Auslaufmodelle handelt.
Wie anders lässt es sich sonst erklären, dass dieses Unternehmen noch immer im Staatsbesitz gehalten wird, wo doch von dieser Staatsregierung schon Gott und die Welt privatisiert wurden. Und wie lässt es sich sonst erklären, dass zwei neue Geschäftsführer bestellt wurden, ohne dass hierfür eine Ausschreibung stattgefunden hat? Der Fall schreit geradezu nach einer Missbilligung, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der CSU. Ihr Mut und Ihre Courage sind auch hier gefragt.
Ich komme zur Textnummer 33. Ein Hightech-Schmankerl im Gesundheitswesen sollte es werden. Ein international erfolgreich operierender Medienkonzern, ebenfalls ertragsstark und mit erheblicher Finanzkraft ausgestattet, baute einen Gesundheitsinformationsdienst auf. In der einjährigen Aufbauphase wurden die Investitionskosten wiederum zu 100% vom Freistaat ersetzt. Die Bavaria Film ist also bei weitem kein Einzelfall gewesen.
Hier war es nun so, dass nur wenige Monate nach dem Auslaufen der Förderung dieser Online-Dienst und damit natürlich auch das bei ihm entwickelte Know-how – er war mittlerweile Marktführer der Online-Dienste für Ärzte und Apotheker – nach Berlin abwanderte.
Ergebnis: Arbeitsplätze weg, Know-how weg, Geld weg.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Subventionen sind grundsätzlich kein Teufelszeug, sie sind vielmehr bei richtiger Anwendung ein ordnungspolitisches Steue
rungsinstrument, insbesondere wenn es gilt, unannehmbare soziale und wirtschaftliche Nachteile zu mildern. Davon kann man aber in diesem Fall – es ging hier um Burda – genauso wenig reden wie bei der Bavaria Film, und zwar auch dann nicht, wenn diese Staatsregierung die Offensive Zukunft Bayern als Synonym für Offensive Zukunft Burda und Offensive Zukunft Bavaria Film verwendet.
Fünftens will ich noch einen Fall aus dem Hightech-Bereich ansprechen, mit dem die Staatsregierung mehr versprochen hat als gehalten wurde. Ich meine die Textnummer 44, Initiative Bayern online. In diese hat die Staatsregierung 76 Millionen e aus Privatisierungserlösen und weitere 100 Millionen e aus allgemeinen Haushaltsmitteln gesteckt. Trotz dieses enormen Aufwandes wurden wesentliche Projektziele nicht erreicht. Hier wurde mehr versprochen als gehalten werden konnte. Und zwar deshalb, weil es nicht gelungen ist, mit diesem Behördennetz ein einheitliches Datennetz für sämtliche Behörden des Freistaats Bayern zu schaffen. Denn wichtige Fachnetze wie das der Polizei und der Steuerverwaltung sind weiterhin nicht in dieses Behördennetz integriert. Jetzt hat man ein Netz mit weiten Maschen und großen Lücken bei wenig Effizienz und wenig Synergie.
Damit aber nicht genug. Bei der Auftragsvergabe an den Betreiber – auch das kommt uns bekannt vor – wurde nach unserer Überzeugung in erheblichem Umfang gegen das Vergabe- und Haushaltsrecht verstoßen. Denn ohne dass der Markt nach potenziellen Anbietern ernsthaft erkundet wurde, wurde auch dieser Auftrag ohne Ausschreibung vergeben.
Fazit: In der Hightech-Politik hat diese Staatsregierung die gleiche Bilanz wie in der Siedlungspolitik: eine Serie von Pleiten, Pech und Pannen. Es mangelt an der zentralen Steuerung, an politischem Management. Kurzum: Sie können es nicht.
Und deshalb ist auch für diese mangelhafte Regierungsarbeit eine Missbilligung durch das Parlament die einzig angemessene Reaktion, Herr Vorsitzender des Ausschusses.
Missbilligungen sind die einzig angemessene Reaktion auf diese Fehlleistung in der Regierungsarbeit. Die Verstöße dieser Staatsregierung gegen eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2000 sind – wie ich an diesen fünf Beispielen dargelegt habe – so gravierend, dass die Missbilligung des jeweiligen Sachverhaltes gemäß Artikel 114 Absatz 5 Bayerischer Haushaltsordnung durch den Bayerischen Landtag angemessen und notwendig ist. Wir Sozialdemokraten können und werden dieser Staatsregierung die Entlastung nicht erteilen, weil der ORH-Bericht nur die Spitze des Eisberges an verfehlter Regierungsarbeit zeigt und zeigen kann.
Wir werden aber dem Antrag des Obersten Rechnungshofs auf Entlastung aufgrund des Beitrages zur Haushaltsrechnung 2002 für den Einzelplan 11 nach Punktes 3 der Tagesordnung unsere Zustimmung erteilen. Der Oberste Rechnungshof und die staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben wieder eine gute, wenn auch nicht immer leichte Arbeit geleistet. Dafür möchte ich im Namen der SPD-Fraktion allen Beteiligten unser Dank, unseren Respekt und unsere Anerkennung aussprechen.
Ich will aber gleichzeitig an den Obersten Rechnungshof eine Bitte und Anregung für die zukünftige Arbeit richten. Wir Sozialdemokraten haben Verständnis dafür, dass zur Wahrung des Datenschutzes eine Anonymisierung der Aussagen und der Sachverhalte in den Jahresberichten, und wenn es sein muss auch in den Sonderberichten, vorzunehmen ist. Wir meinen aber auch, dass in einigen Fällen durchaus weniger Anonymisierung und damit mehr Transparenz geboten ist. Ich möchte das an zwei Beispielen deutlich machen.
Bei der Textnummer 18 zur Organisation der Polizeiinspektionen hat der ORH Anregungen für eine Veränderung der Dienststellenstruktur gegeben. Die Folgewirkungen der vorgeschlagenen Veränderungen lassen sich aber nicht abwägen und nicht bewerten, wenn nicht die Anonymisierung aufgehoben wird, das heißt, wenn nicht konkret ersichtlich wird, welche Polizeiinspektionen, Polizeistationen oder Polizeiwachen aufgelöst bzw. umgewandelt werden sollen. Wir fordern deshalb als Parlamentarier von der Staatsregierung ergänzende Informationen im Interesse der inneren Sicherheit.
Ähnliches gilt für die Textnummer 34, Förderung von Freibädern. Auch hier müsste Ross und Reiter genannt werden, um sich ein klares Bild machen zu können. Bild machen heißt nämlich auch darzulegen, in welchem Falle Bäder gefördert worden sind, ohne dass die Fördervoraussetzungen existierten, während woanders für dringende Sanierungstatbestände wie zum Beispiel beim Lehrschwimmbecken in Rimpar im Landkreis Würzburg kein Geld da ist, wie Sie vielleicht wissen, Herr Kollege Ach.
Ich bitte also darum, dem Gebot der Transparenz bei den künftigen Berichten so weit wie möglich Rechnung zu tragen, nicht zur Befriedigung der Neugierde, sondern im Interesse einer geordneten und sparsamen Haushaltsführung.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Säkularisation wird gern als Geburtsakt für das moderne Bayern dargestellt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, weil der Aspekt des Kulturraubes dabei gern unterdrückt wird, auch vom offiziellen Bayern. Ohne Wenn und Aber war es ein Kulturraub im großen Stil, der sich in der Zeit von 1803 bis 1806 abgespielt hat. Deshalb ist es angemessen, wenn wir heute von „Beutekunst“ sprechen und die Rückführung von bedeutsamen Kulturgütern fordern. Heute, 200 Jahre nach dem Beginn dieses Kulturraubes, besteht eine gute Gelegenheit, wichtige Kulturgüter an ihre Ursprungsorte zurückzuführen. Wir fordern bewusst nicht alles, sondern beschränken uns auf wenige herausragende Kunstschätze, Kulturgüter, die für Franken eine besonders identitätsstiftende Wirkung haben.
Deshalb möchte ich eine Lanze für die dauerhafte Rückführung des Herzogschwerts nach Würzburg brechen.
Das fränkische Herzogschwert gelangte nach der Übernahme Frankens durch die altbayerischen Wittelsbacher infolge der Napoleonischen Kriege und der damit verbundenen Säkularisation in die Schatzkammer der Münchner Residenz. Ich formuliere hier bewusst vornehm und zurückhaltend. Im Jahre 1923 wurden dann im Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Freistaat Bayern und dem ehemaligen Königshaus die Eigentumsverhältnisse der so genannten Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft überwiesen. Jetzt, 200 Jahre später, ist es an der Zeit, dieses Kulturgut von besonders identitätsstiftender Bedeutung nach Franken zurückzubringen. Der zweifellos am besten geeignete Ort zur dauerhaften Präsentation ist die Würzburger Residenz als UNESCOWeltkulturgut und als ehemaliger Sitz der Würzburger
Fürstbischöfe. Hier war das Schwert auch bereits 1989, allerdings nur vorübergehend im Rahmen der Ausstellung „Kilian – aller Franken Patron“, die im Mainfränkischen Museum Würzburg vom Haus der Bayerischen Geschichte konzipiert wurde. Es war auch 1952 und 1968 wiederholt vorübergehend in Würzburg präsentiert worden.
Das Transportproblem wegen des fragilen Zustandes, das Herr Kultusminister Zehetmair wohl als Hinderungsgrund für eine dauerhafte Rückführung genannt hat, ist nach unserer festen Überzeugung, Herr Zehetmair, nur ein Vorwand. Dieses Problem konnte zuletzt 1989 gelöst werden, und es wird mit Sicherheit auch im fortgeschrittenen Hightech-Zeitalter im Jahr 2003 zu lösen sein.
Falls daran allerdings Zweifel Ihrerseits bestehen, schlage ich eine Hightech-Offensive zur Rückführung von bedeutsamen Kulturgütern nach Franken vor, Herr Zehetmair.
Kulturgüter finden eindeutig dort die höchste Aufmerksamkeit, wo ihr historischer Ursprung liegt. Das fränkische Herzogschwert gehört nicht zum zentralen Wittelsbacher Schatz in München; es gehört vielmehr per Gesetzesänderung zurück nach Franken. Hierzu fordern fränkische SPD-Abgeordnete von der Bayerischen Staatsregierung ein Konzept, dessen Ziel sein muss, die Eigentumsverhältnisse, die Sicherheit, Versicherungsfragen, die konservatorischen Rahmenbedingungen sowie ein museumspädagogisches Konzept zur dauerhaften Präsentation in der Würzburger Residenz zu klären.
Die Würzburger Residenz bietet sich aus sicherheitsund versicherungstechnischen Gründen als sehr geeigneter Ort zur dauerhaften Präsentation geradezu an. Das fränkische Herzogschwert würde so in der Obhut des Freistaats verbleiben, der selbstverständlich auch die finanziellen Auswirkungen der Überführung zu tragen hätte. Auf die Stadt Würzburg kämen keine finanziellen Belastungen zu; sie ist mit den Schullasten genug gebeutelt. Vielmehr könnte sie von der Bereicherung der Würzburger Residenz durch das fränkische Herzogschwert profitieren.
Mit der baldigen Rückführung, 200 Jahre nach seiner Verbringung, kann die Staatsregierung auch dem hartnäckigen Vorwurf entgegentreten, sie betreibe zumindest teilweise eine zentralistische Politik auf kulturellem Gebiet. Sie könnte mit einem solchen symbolträchtigen Akt das Selbstwertgefühl und die Identität Frankens anerkennen. Die Rückführung fränkischer Kulturgüter als Auftakt zu mehr Gerechtigkeit für Franken, wenn es um Fördergelder und gleichwertige Lebensbedingungen im Freistaat geht – das ist unsere Forderung.
An die Adresse der Kolleginnen und Kollegen aus der CSU sage ich: Ihre in Auftrag gegebene, völlig deplatzierte, depperte Studie über das Lebensgefühl und das
Selbstverständnis der Franken, mit der wohl offensichtlich nur Klischees bedient und produziert werden sollten, könnte so ein wenig zurechtgerückt werden.
Wir werden dem Dringlichkeitsantrag der CSU zustimmen. Wir werden allerdings nicht zulassen, dass Sie auf Zeit spielen und versuchen, unserer konkreten Forderung durch ein Hintertürchen auszuweichen. Ich bitte selbstverständlich ebenfalls um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Prof. Stockinger.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Von unserer Seite ist wiederholt betont worden, dass der Transrapid ein sinnvolles Projekt sein kann. Ich nenne als Stichworte nur die Verkehrsverlagerung und die Technologiepolitik. Was wir aus Sicht der Sozialdemokraten – zumindest bisher – kritisieren, ist das Prinzip Hoffnung, auf das die Staatsregierung bislang die Finanzierung des Projektes stützt. Nach einer Pressemitteilung der Staatskanzlei vom heutigen Tag soll nächste Woche – Herr Staatssekretär Spitzner hat nicht von nächster Woche, sondern von 14 Tagen gesprochen –
endlich ein erstes – ich betone: erstes – Finanzierungskonzept vorgelegt werden. Das heißt, wir stehen, was die Finanzierung anbelangt, ganz am Anfang einer Konkretisierung. Ich sage Ihnen: Sie können nicht konkretisieren, weil Sie gar keine Trasse haben.
Das Problem ist nach meiner Einschätzung folgendes: Sie stehen mit Ihrem Prestigeprojekt im Wettstreit mit dem Metrorapid in Nordrhein-Westfalen, und Sie können und wollen nicht zweiter Sieger sein.
Das ist Ihr eigentliches Problem. Genau dieses Prestigedenken der Staatsregierung hat uns – das Kirch-Engagement der Landesbank hat es gezeigt – gewisse Lehren ziehen lassen. Wir kommen zu einer klaren Position, und die lautet: kein Risiko für die Landesbank in Bezug auf den Transrapid.
Das Zwei-Milliarden-Grab der Landesbank durch die Kirch-Pleite haben wir ebenfalls diesem Prestigedenken der Staatsregierung zu verdanken, Herr Bernhard. Das Ergebnis dieses Prestigedenkens ist: Das Kreditportfolio der Landesbank hat sich verschlechtert, die Risikostruktur der Bank hat sich negativ entwickelt.
Nun ist es so, dass die Hälfte des Kabinetts im Verwaltungsrat der Landesbank sitzt. Diese hat sich dort nach meiner festen Überzeugung in erster Linie als Kompetenzteam für nachwachsende Risikovorsorge profiliert.
Deshalb sagen wir – anders Herr Finanzminister Faltlhauser –: keinerlei übertriebene Risiken. Es ist eigentlich selbstverständlich, keine übertriebenen Risiken einzugehen. Die Landesbank hat gleichrangig die Interessen des Freistaates bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben zu berücksichtigen und hat den Sparkassen- und Giroverband bei der Wahrnehmung der Sparkassenversorgung in der Fläche in Bayern zu unterstützen. Wir befürchten aus Erfahrung, dass ein Risiko Transrapid in Verbindung mit der Landesbank die Spielräume der Landesbank für das kommunale Kreditgeschäft schmälert. Deshalb muss ein Finanzierungskonzept ohne Einbeziehung der Landesbank auf den Tisch, Herr Bernhard.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zunächst eine Bemerkung zu dem, was Staatsminister Beckstein eingangs in Bezug auf das Ergebnis der letzten Steuerschätzung gesagt hat. Er sprach von einem katastrophalen Ergebnis. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich meine, diese Wortwahl ist maßlos überzogen,
und zwar deshalb, weil die Tatsachen einer andere Sprache sprechen. Das Ergebnis 2002 wird 14 Milliarden Euro über dem von 1998 liegen und das Ergebnis 2003 wird 5 Milliarden Euro über dem hervorragenden Ergebnis von 1999 liegen, wenn man die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden im Zusammenhang sieht. Ich sage Ihnen: Hören Sie endlich auf, das Land schlechter zu reden, als es ist! Stellen Sie endlich wieder die Interessen des Landes vor Ihre Parteiinteressen!
Kolleginnen und Kollegen, der Einzelplan 03 B ist ein Investitionshaushalt. Ich scheue mich auch nicht, hier zu sagen: Die Investitionsquote des bayerischen Staatshaushalts ist im Ländervergleich gut und sie ist auch gut, wenn man die Privatisierungserlöse einbezieht. Ich denke, das müssen wir auch aus der Sicht der Opposition einfach so sehen, wie es ist. Wenn sie gut ist, dann ist sie gut. Aber wo ich kritisiere, werde ich auch weiterhin kritisieren.
Die Investitionsquote ist aber kein Anlass für ein Ruhekissen, Herr Staatsminister, denn die Privatisierungserlöse sind ja keine nachwachsenden Rohstoffe.
Wie ist es aber mit den Investitionen? Sie sollen ja überwiegend der Bauwirtschaft zugute kommen. Wenn wir uns den Einzelplan 03 B anschauen, stellen wir fest, dass von den 540 Millionen Euro 300 Millionen Euro für die Sanierung der Universitätskliniken aufzuwenden sind. Dieser Schwerpunkt ist, wenn man das Innenleben
dieser Kliniken kennt, bitter nötig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Bauwirtschaft befindet sich auch in Bayern im achten Jahr in Folge in einer Konjunkturkrise. Eigentlich aber ist es eine Strukturkrise. Wenn man sich den Konjunkturbericht des Baugewerbes in Bayern anschaut, kann man erkennen, dass im dritten Quartal dieses Jahres der Auftragseingang um 12,9% unter den Vorjahreswerten liegt.
Warum diese Strukturkrise? Ich meine, ein Wesensmerkmal für diese Strukturkrise sind Überkapazitäten in der Bauwirtschaft, die wir landauf, landab haben. Ich war selbst Zeuge, als der damalige Bundesfinanzminister Waigel in Coburg eine Produktionsstätte für Betonfertigteile, Betonrohre eröffnet hatte, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits die siebzehnfachen Produktionskapazitäten von der Jahresabsatzmenge her in diesem Land gegeben hat. Natürlich hat diese Produktionsstätte keine zehn Jahre überlebt. Sie ist nämlich mittlerweile wieder dicht.
Weshalb kam es zu diesen Überkapazitäten? Es kam deshalb dazu, weil in Verbindung mit der deutschen Einheit von Ihren Brüdern im Geiste, meine Damen und Herren aus der Regierungsfraktion, blühende Landschaften aus der Portokasse versprochen wurden.
Deshalb kam es zu diesen Überkapazitäten.
Wieso leiden wir noch immer – auch wenn Ihnen das unangenehm ist, muss ich das sagen – unter diesen Folgewirkungen? Weil von Ihnen zum Beispiel noch mehr draufgesetzt worden ist! Sie haben in den Neunzigerjahren in den neuen Bundesländern eine Wohnungsbauförderung völlig am Bedarf vorbei betrieben. Heute bestimmen die Abrissbirnen die Landschaft.
Das heißt aber, man muss genau hinschauen, wie die Investitionen letztlich eingesetzt werden. Dazu braucht man natürlich auch eine leistungsfähige Staatsbauverwaltung. Wie aber ist der innere Zustand unserer Staatsbauverwaltung? Erlauben Sie mir, den Chef der obersten Baubehörde, Herrn Schneider, der hier anwesend ist, zu zitieren. In der Zeitschrift „Bau intern“ vom August dieses Jahres hat er mit Bezug auf den Personalstand geäußert:
Bei einigen Ämtern
in der Staatsbauverwaltung ist gemeint –
ist inzwischen ein Stand erreicht, der die Betreuung der eingeschaltenen privaten Planer nicht mehr im erforderlichen Maß zulässt. Damit besteht die Gefahr, dass die Bauverwaltung die Terminvorgaben und die notwendige Qualität und Kostensicherheit nicht mehr gewährleisten kann. Die Folge sind bau-, haushalts– und vergaberechtliche Probleme, unzufriedene Kunden, demotivierte Mitarbeiter und für alle Beteiligten unerfreuliche Beschwerden bis
hin zu den politischen Spitzen. Das Image der Staatsbauverwaltung steht auf dem Spiel.
Ich denke, unter solchen Rahmenbedingungen muss man allen Beschäftigten in der Staatsbauverwaltung aus der Sicht dieses Hohen Hauses einen hohen Dank ableisten für die Arbeit, die sie unter diesen Rahmenbedingungen leisten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Folge dieses Zustandes ist aber auch, Herr Kollege Gabsteiger, eine Konzeptionslosigkeit in politischen Entscheidungen und Weichenstellungen.
Ich erinnere an das Beispiel der Staatsstraßen hier in Bayern. Da waren ursprünglich nach unserer Einschätzung die Mittel nicht ausreichend. Wir haben Anträge zur Nachbesserung gestellt. Die CSU ist ihnen gefolgt, allerdings nicht in der im Antrag erforderten Höhe. Am 14. November haben Sie einen Antrag gestellt, zusätzlich 10 Millionen Euro draufzulegen. Am 28. November ist dieser Antrag kassiert worden und am 3. Dezember haben Sie dann wieder 6 Millionen Euro draufgelegt. Dieser Zickzackkurs ist, glaube ich, kein gutes Beispiel. Er ist auch Ausdruck des inneren Zustandes sowohl Ihrer Politik als auch der Staatsbauverwaltung.
Zum Thema Bundesfernstraßen: Herr Staatsminister, ich will Ihnen hier versichern, dass wir uns seitens der SPDLandtagsfraktion gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass es zu einer Umschichtung von Mitteln von der Schiene zur Straße kommt, wenn die Mittel im Bereich der Schiene nicht in der gebotenen Schnelligkeit abgerufen werden und zum Einsatz kommen können. Wir werden uns im Interesse des Landes dafür stark machen, dass nicht verbrauchte Schienenmittel vorzugsweise umgeschichtet werden, was natürlich am Gesamttableau Schiene – Straße nichts ändern wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt noch weitere Beispiele für die Konzeptionslosigkeit. Ich erinnere daran, dass sich unsere Studenten, und zwar nicht nur in Würzburg – aber da war dieser Fall letztmals am 8. November neu aufgemacht worden –, in Matratzenlagern ihre Wohnungsunterkünfte suchen und aufbauen müssen. Das ist kein gutes Zeugnis für die Wohnungsbaupolitik der Bayerischen Staatsregierung im Bereich der Studentenwohnungen.
Es ist aber auch kein gutes Zeugnis, wenn Sie den Vertrauensschutz im sozialen Wohnungsbau mit Füßen treten, wie am 9./10. November den „Nürnberger Nachrichten“ zu entnehmen war. Dort wurde per E-Mail über Nacht die Förderungsfähigkeit zurückgenommen und bereits begonnene Vorhaben wurden aus der Förderung wieder herausgenommen und hatten darunter zu leiden.
Ich meine, diese Beispiele zeigen, dass Sie vom Konzept einer nachhaltigen Finanzpolitik im Einzelplan 03 B
weit entfernt sind, Herr Staatsminister. Ihr Zickzackkurs bei den Staatsstraßen, der Vertrauensschutz im sozialen Wohnungsbau und die Matratzenlager bei den Studentenwohnungen sind Beispiele.
Ich will kurz auf die Investitionsquote eingehen, weil letztlich durch sie die Nachhaltigkeit maßgeblich beeinflusst werden kann. Wenn wir in den neuesten Bericht des Oberen Rechnungshofs hineinschauen, dann sehen wir die Investitionsquote Bayerns: 1999 15,3, im Jahr 2000 bei 14,9 und im letzten Jahr, 2001, bei 14,5%. Der Durchschnitt der Flächenländer West betrug 1999 10,0, 2000 10,4 und 2001 10,8. Das heißt, wir bewegen uns aufeinander zu. Herr Staatsminister Beckstein, Sie haben nach meiner Einschätzung nicht den geringsten Anlass zur Selbstzufriedenheit und zur Selbstgefälligkeit. Die Aufgaben, die vor uns liegen, erfordern mehr Mut und mehr Kreativität.
Herr Staatsminister, nachdem die Hettstadter Steige, Staatsstraße 2298, unter anderem zur Erschließung des Industriegebietes Veitshöcheimer Straße in Würzburg dient und durch den Fassungsbereich der Zeller Quellen, die für die Trinkwasserversorgung der Stadt Würzburg unverzichtbar sind, führt und deshalb seit den 70er Jahren über eine Verlegung der Hettstadter Steige diskutiert wird, frage ich die Staatsregierung, zu welchen Ergebnissen bzw. Zwischenergebnissen die zur Verlegung der Hettstadter Steige bei der Regierung von Unterfranken eingesetzte Arbeitsgruppe bisher gekommen ist, wie die Staatsregierung das Gefahrenpotenzial für die Trinkwassergewinnung durch das tägliche Verkehrsaufkommen von circa 15000 Fahrzeugen beurteilt und weshalb kürzlich die Betongleitwände an der Hettstadter Steiger erhöht wurden.
Herr Staatsminister, Sie haben eingangs gesagt, dass es bisher weder Zwischenergebnisse noch Ergebnisse der seitens der Regierung von Unterfranken eingesetzten Arbeitsgruppe gibt – Ihre Formulierung lautete: völlig offen und auch in nächster Zeit nicht zu erwarten -. Deshalb frage ich: Wie wollen Sie in Zukunft mit diesem Thema umgehen? Wollen Sie einen Zeitrahmen vorgeben oder wollen Sie das doch sehr laxe Herangehen an dieses dringende Problem dulden?
Hält die Staatsregierung grundsätzlich an der Absicht fest, eine Verlegung der Hettstadter Steige in dem genannten Bereich anzustreben?
Herr Staatsminister, nachdem ich seit 1997 mit Ihnen diesbezüglich im Schriftwechsel stehe, Sie über zwei Jahre die Nutzung der Standstreifen abgelehnt haben, frage ich Sie: Ist es nicht sinnvoll, aufgrund der Verkehrszuwächse die Standstreifennutzung grundsätzlich zu forcieren, weil sie als Vorleistung für den endgültigen sechsstreifigen Komplettausbau ohnehin nötig wären und eben als Vorleistung vorzuziehen sind und weil durch diesen Vorzug in der Phase des Komplettausbaus der Verkehrsfluss überhaupt nur aufrechtzuerhalten ist?
Herr Staatsminister, nachdem im 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern, Stand 1. Januar 2001, die Maßnahme Ortsumgehung Röttingen an der Staatsstraße 2269 mit der Dringlichkeit 2 eingestuft ist, was einer Ausführungszeit nach 2015 entspricht, und am 24. Juni 2002 der Stadtrat von Röttingen einer Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Würzburg zugestimmt hat mit dem Ziel einer baldigen Durchführung der Maßnahme, frage ich die Staatsregierung, welche Gründe für eine Abweichung von der Dringlichkeit gemäß 6. Ausbauplan sprechen, welche Zeitachse für die Realisierung vorgesehen ist und wie die Finanzierung des Projektes erfolgen soll.
Können sie mir noch sagen, wie die Kostenlast für die Gemeinde prozentual in etwa aussehen würde?
Das heißt also konkret, wenn die Maßnahme über den Weg, den Sie aufgezeigt haben, vorgezogen würde, müsste die Gemeinde mit mindestens 20% Eigenanteil rechnen.
Herr Staatsminister Dr. Wiesheu, nachdem im Februar die Ergebnisse der Fahrgastpotenzialanalyse vom Geografischen Institut der Universität Würzburg für den Regionalverkehr auf der Bahnstrecke Würzburg – Lauda veröffentlicht wurden, frage ich, wie die Staatsregierung auch unter der Kosten-/Nutzenrelation die Möglichkeiten zur Realisierung neuer Bahnhaltepunkte in Reichenberg, Lindflur und Moos einschätzt, und würde dies für Reichenberg eine Doppelbedienung durch Bahn und Bus oder letztlich den Wegfall der Würzburger Straßenbahnlinie 31 bedeuten?
Herr Staatsminister, können Sie die Zeitachse für dieses Projekt unter optimistischer Betrachtung beschreiben?
Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich befürchte, ich bekomme auf meine nächste Frage eine ähnliche Antwort. Welches von den drei Finanzierungsmodellen favorisieren Sie?
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Anfang Dezember des letzten Jahres hat der Rechnungshof seinen Jahresbericht 2001 vorgelegt. Im Februar, vor wenigen Wochen also, wurde der Bericht im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen ausführlich erörtert und beschlossen, welche Konsequenzen zu ziehen sind. Infolgedessen entscheiden wir heute über die Entlastung der Staatsregierung für die Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 1999 und über die Entlastung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aufgrund seines Beitrags zur Haushaltsrechnung für den Einzelplan 11.
Die Vorgehensweise des Rechnungshofes, seine Prüfungen nicht nur auf den korrekten und konkreten Vollzug sowie auf die Ordnungsmäßigkeit zu begrenzen, sondern im Sinne eines modernen Controllings auch Finanzierungssysteme und Regelwerke auf den Prüfstand zu stellen, begrüßen wir Sozialdemokraten ausdrücklich. Der ORH und die Rechnungsprüfungsämter haben wieder eine gute Arbeit geleistet. Dafür darf ich im Namen der SPD-Fraktion allen Beteiligten unseren Dank aussprechen. Deshalb werden wir dem Antrag des ORH auf Entlastung – Tagesordnungspunkt 5 – unsere Zustimmung erteilen.
Den Antrag auf Entlastung, den die Staatsregierung eingebracht hat, werden wir ablehnen. Ich möchte das nachfolgend mit einigen Beispielen begründen. Der Vollzug des Haushaltsplanes 1999, der durch das Haushaltsgesetz in Einnahmen und Ausgaben auf rund 63 Milliarden DM festgesetzt wurde, zeigt wieder eine breite Palette gravierender Verfehlungen und Verstöße gegen die Haushaltsgrundsätze. Diese spiegeln nach unserer Überzeugung nur die Spitze eines Eisberges wider.
Der ORH-Bericht sollte als Schwachstellenanalyse verstanden werden. Eine gravierende Schwachstelle ist seit Jahren die Personalausgabenquote des Freistaates, die im Vergleich zu den anderen Flächenländern West über dem Durchschnitt liegt, wobei die Tendenz steigend ist. So betrug der Abstand zum Durchschnittswert der westdeutschen Flächenländer im Jahre 1998 noch 0,5%, 1999 0,6% und im Jahr 2000 1,5%. Diese Zahlen hat der Finanzminister am 25. Februar zum Vollzug des Haushalts 2001 mitgeteilt.
Ziel bayerischer Finanz– und Personalpolitik müsste es sein, diesen Trend zu stoppen und die Quote innerhalb von zwei Doppelhaushalten auf den Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer zurückzuführen. Deshalb ist es wichtig, dass sich das Parlament einmal ernsthaft mit den Ursachen der hohen Personalausgabenquote auseinander setzt. Der ORH-Bericht 2001 und die Berichte der Vorjahre liefern eindeutige Hinweise. Durch alle Ressorts zieht sich die liebe Not, die die Bayerische Staatsregierung mit der Informationstechnologie hat. Liebe Kollegen von der Regierungspartei, ich weiß, dass Ihnen diese Aussage überhaupt nicht in den Kram passt. Wenn Sie aber genau hinsehen, werden Sie erkennen, dass sehr viel Sand im Getriebe ist. Salopp formuliert: In vielen Amtsstuben klemmt der Laptop in den Lederhosen. Ich möchte jedoch differenzieren: Natürlich gibt es auch positive Beispiele, etwa das Standortinformationssystem Bayern SISBY. Über diese hervorragende Datenbank können sich Ansiedlungswillige über das Gewerbeflächenangebot in allen Regionen Bayerns informieren. Mir geht es nicht darum, alles schlecht zu reden. Ich möchte vielmehr eine Schwachstellenanalyse vornehmen, die Aufschluss darüber gibt, warum die Personalausgabenquote Bayerns seit Jahren über dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer liegt.
Das erste Beispiel, das ich anführen möchte, sind die Reisekostenabrechnungen. Für die Abrechnung der Reisekosten der 320000 Beamten, Richter, Arbeitnehmer und Azubis des Freistaates werden derzeit etwa
300 Vollzeitkräfte bei sage und schreibe 1285 Dienststellen eingesetzt. Von einer effektiven Konzentration kann hier nicht die Rede sein. Von den 1285 Dienststellen verfügten 787 über das entsprechende Softwaresystem. Dieses System war aber im Oktober 2000 nur bei 228 Dienststellen im Einsatz. In einigen Bezirksregierungen wurden zwischen 23 und 75% aller Fälle manuell abgerechnet. Ich möchte dieses Beispiel auf den Schienenverkehr übertragen: Sie fordern den Transrapid und spannen eine Dampflok als Zugmaschine vor.
Das zweite Beispiel betrifft den Einsatz moderner EDV in den Zivilabteilungen der Amtsgerichte. Zum Zeitpunkt der ORH-Prüfung gab es erhebliche organisatorische Schwachstellen und einen unzureichenden Einsatz der Datenverarbeitung. Konkret mangelte es an einer modernen Textverarbeitung – ein Werkzeug, das auch im Jahr 2000, als der ORH prüfte, eine Selbstverständlichkeit war. Durch den Einsatz eines Textverarbeitungsprogramms wäre eine Personaloptimierung von 28% möglich gewesen.
Ein drittes Beispiel: Das Bezügeabrechnungsverfahren ist ein besonders markanter Fall, der in der Verantwortung des Finanzministeriums liegt. Hier ist ein aus den Sechzigerjahren stammendes Verfahren im Einsatz. Im Juni 1996 hat das Finanzministerium die Bezirksfinanzdirektion München mit der Erstellung eines Grobkonzeptes für ein neues Verfahren beauftragt, um moderne ITStrukturen einzuführen. Im August 1999 wurden die Ergebnisse der Untersuchung zur Neuentwicklung eines IT-Verfahrens vorgelegt. Die Untersuchung dauerte also drei Jahre. In den Planungen war vorgesehen, im Herbst 2001 eine europaweite Ausschreibung vorzunehmen, um im Jahr 2004 mit der Umstellung zu beginnen.
Das Land Thüringen – man höre und staune – hat es im Jahre 2001 geschafft, nach einer Übernahmephase von nur zehn Monaten ein bestehendes Verfahren abzulösen. Ich halte das für unglaublich: Thüringen hat ein Problem in nur zehn Monaten gelöst, während Bayern für das gleiche Problem eine Planungsphase von 1996 bis zum Jahr 2004 benötigt, insgesamt also acht Jahre. Bayern hätte seit dem Jahre 1996 die Möglichkeit gehabt, kostenlos ein Verfahren aus Baden-Württemberg zu übernehmen. Dadurch wären 34 Millionen DM eingespart worden. Erwin Huber, der Hightech-Beauftragte der Staatsregierung, sollte einmal einen WochenendCrashkurs in Erfurt absolvieren, damit er dem Finanzminister, der immer alles besser können will, eine Frist von fünf Monaten setzen kann.
Das vierte Beispiel bezieht sich auf das Programm „top elf“ zur Förderung der Telematik im ländlichen Raum. An diesem Beispiel zeigt sich landauf landab deutlich, wie in Bayern die Laptops in den Lederhosen klemmen. Das Anfang 1997 verabschiedete Programm sollte der Errichtung von 40 Telezentren dienen. Bis heute existieren lediglich 19 Zentren, von denen nur zwei wirtschaftlich arbeiten. Die restlichen Zentren machen im Durchschnitt jährlich 278000 DM Verlust. Das Ziel der Schaffung neuer Arbeitsplätze wurde nur zu 20% erreicht, was gerade einmal 162 neuen Beschäftig
ten entspricht, obwohl das Programm seit viereinhalb Jahren läuft. Zum Vergleich: Die Greencard hat für Bayern vom 1. August 2000 bis zum 16. November 2001, also in nur vierzehn Monaten, 2887 neue Arbeitsplätze gebracht. Hinzu kommen noch ungefähr zwei Mal so viel indirekte Arbeitsplätze.
An dieser Stelle hätte ich eigentlich einen Beifall der CSU zur Greencard von Bundeskanzler Schröder erwartet. Ich habe natürlich nicht ernsthaft mit einer solchen Zustimmung gerechnet, da Sie auch das Ziel der Teilnehmerqualifizierung, das mit dem Programm „top elf“ verfolgt wurde, nur zu 25% erreicht haben. Statt Teilnehmer aus der Landwirtschaft und der Wirtschaft des ländlichen Raumes für eine Qualifizierung im Umgang mit EDV und Telematik zu gewinnen, wurden überwiegend Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst zu den Qualifizierungskursen „gekarrt“. Wir plädieren für die Umbenennung des Programms „top elf“ in „Flop 38“. Von den insgesamt 40 geplanten Zentren arbeiten nämlich nur zwei wirtschaftlich. Deshalb wäre dies die richtige Bezeichnung für dieses Flopprojekt.
Beispiel fünf: Sie haben keine Konzeption für die Informationstechnologie innerhalb der Staatsverwaltung. Die Abhängigkeit der gesamten Staatsverwaltung von der Firma „Microsoft“ nimmt mittlerweile bedrohliche Ausmaße an. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Bill Gates, als er im Februar 1998 Bayern besuchte, mit dem Ministerpräsidenten vor die Presse trat und stolz verkündete, dass man eine Zusammenarbeit beim Computernetzwerk „Bayern Online“ und einen Wettbewerb „Offene Schule“ vereinbart habe. Bill Gates – der reichste Mann der Welt – hat sich nicht lumpen lassen und die Software für das Schulprojekt gesponsert.
Jetzt, vier Jahre später, beklagt nicht nur der Rechnungshof die starke Abhängigkeit des staatlichen IT-Bereichs von der Produktpolitik eines einzigen Herstellers. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Angelegenheit von höchster Brisanz, die nach meiner Ansicht bisher erheblich unterschätzt wird. Dramatisch ist die Situation deshalb, weil sie bald nicht mehr umkehrbar sein wird. Microsoft ist eine Welt- und Wirtschaftsmacht. Nahezu 90% aller Schreibtischcomputer weltweit und auch in unserer Staatsverwaltung laufen mit dem Betriebssystem Windows von Microsoft. Kein Staat der Welt, auch nicht der Freistaat Bayern, darf sich bei der Erfüllung seiner Verwaltungsaufgaben von einem solch mächtigen Unternehmen abhängig machen. Die gestellte Aufgabe heißt OSS, sprich Open Source Software. Die EU, der Bund und viele Bundesländer befürworten OSS-Konzepte und -Strategien. In Bayern mangelt es noch an einer umfassenden OSS-Strategie.
Die Sponsorenorientierung des Ministerpräsidenten und seine Konzeptionslosigkeit in der IT-Politik haben in die Abhängigkeit vom Weltmarktführer geführt. Allein bis zur Jahresmitte dieses Jahres werden deshalb wieder 18 Millionen e Lizenzgebühren fällig, die bei einer anderen Strategie zumindest teilweise zu vermeiden wären. Wer beim Einsatz dieser Schlüsseltechnologie so wenig Effizienz an den Tag legt und so abhängig ist, muss eine hohe Personalausgabenquote haben.
Lassen Sie mich auch noch den Zusammenhang von Personalausgabenquote und Altersteilzeit kurz beleuchten. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Altersteilzeit werden Sie nämlich nicht so leicht von der hohen Personalausgabenquote herunterkommen. Allein für die drei Schuljahre im Zeitraum von 2002 bis 2005 errechnete der ORH einen Mehrbedarf von 6653 Vollzeitkräften. Das heißt, dass die geplanten 4100 Einstellungen der Kultusministerin eigentlich ein bildungspolitischer Offenbarungseid sind, und zwar deshalb, weil die Anwärterlösung, die in der Verwaltung häufig herangezogen wird, auf die Lehrersituation nicht übertragbar ist. Als Ersatz braucht man voll ausgebildete Lehrkräfte, die selbstverständlich entsprechend viel Geld kosten. Die Auswirkungen der Altersteilzeit sind also bisher weder in der Personalplanung zufriedenstellend berücksichtigt, geschweige denn in der Finanzplanung durch Rücklagen abgesichert, Herr Finanzminister.
Angemessene Rücklagen sind das nächste Stichwort. Der ORH weist darauf hin, dass die Rücklage im Wesentlichen aus nicht beanspruchten Kreditermächtigungen der Jahre 1996 bis 2000 besteht, die sich auf rund 5 Milliarden DM summiert haben. Um bei der ITSprache: Es handelt sich in diesem Fall um eine virtuelle Rücklage.
Ich fasse zusammen: Die Bayern AG ist bei weitem nicht so gut aufgestellt, wie ihr Vorstandsvorsitzender Stoiber glauben machen will. Die Landesbank hat mit Leo Kirch einen Zwei-Milliarden-Euro-Klotz am Bein. In allen Ressorts der Staatsverwaltung klemmen die Laptops. Mit der Software ist man vom reichsten Mann der Welt abhängig. Diese Staatsregierung hat damit den bayerischen Steuerzahlern erhebliche langfristige Hypotheken aufgebürdet. Hinzu kommen überdurchschnittliche Personalausgaben ohne Ende und virtuelle Rücklagen statt einer Absicherung der Altersteilzeit. All das müsste ausreichen, damit sogar einige Kolleginnen und Kollegen mit Weitblick aus den Reihen der CSU gegen die Entlastung der Staatsregierung stimmen. Wir Sozialdemokraten jedenfalls werden dies tun.
Nachdem Bayern bei den gemeldeten Stellen im Vergleich mit allen Flächenländern den stärksten Rückgang mit minus 21,6% im Januar dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahresmonat vermelden muss,
frage ich, welche konkreten Maßnahmen die Staatsregierung eingeleitet hat, um diesem Trend entgegenzuwirken, welche finanziellen Mittel aus dem Landeshaushalt hierzu eingesetzt werden und wie sich die Staatsregierung die Tatsache erklärt, dass Bayern im Vergleich zu allen anderen Bundesländern in diesem Winter den höchsten Zuwachs bei der Arbeitslosigkeit, nämlich 11,9% im Januar 2002 im Vergleich zum Januar 2001, zu verzeichnen hat?
Ich stelle fest, dass Sie mir auf meine Frage, welche Landesmittel letztlich zum Abwenden dieser Situation eingesetzt werden, nicht geantwortet haben und möchte mit einer Frage ergänzen: Wenn man berücksichtigt, dass Bayern auch beim Wachstum des Bruttoinlandsproduktes im vergangenen Jahr im Ländervergleich vom ersten auf den fünften Platz zurückgefallen ist und wenn man die hohe Zuwachsrate bei den Kurzarbeitermeldungen – das ist ein Frühindikator; ich muss die Prozentzahl von 402 nennen – vom Januar dieses Jahres mit der von 2001 vergleicht, halten Sie dann nicht konkretere Maßnahmen, auch mit Einsetzung von Landesmitteln, für geboten?
Frau Staatsministerin, würden Sie mir als barmherzigen, geduldigen und gütigen Menschen bitte noch erklären, warum der Zuwachs der Arbeitslosigkeit im Januar 2002 im Vergleich zum Januar 2001 im Regierungsbezirk Oberbayern mit 13,9% am stärksten und in der Oberpfalz mit 8,7% am geringsten ausgefallen ist?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eben schon deutlich geworden, dass Staatsminister Sinner heute einen sehr schwachen Eindruck hinterlassen hat, obwohl er unter der besonderen Beobachtung des Ministerpräsidenten stand.
Herr Staatsminister Sinner, wer hier einen so schwachen Auftritt hat und die Bewerbungsrede des Herrn Kollegen Brunner über sich ergehen lassen musste, dem müsste
eigentlich klar geworden sein, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die rote Karte gezeigt wird.
Sie haben vorhin einen Vorwurf gegen unseren Fraktionsvorsitzenden Franz Maget erhoben, er habe gestern erhaltene Informationen noch nicht an Sie weitergereicht.
Sie haben nicht das geringste Recht, einen solchen Vorwurf zu erheben; denn Sie haben über vier Wochen lang, nämlich vom 14. Dezember 2001 bis zum 13. Januar 2002, nicht reagiert. Sie haben vier Wochen lang gebraucht, um das Milan-Labor in Westheim schließen zu lassen.
Besser hätten Sie uns gar nicht aufzeigen können, wie weit bei Ihnen Anspruch und Wirklichkeit auseinander liegen. Sie haben kein Recht dazu, Kollegen Maget so zu kritisieren, wie Sie es vorhin getan haben.
Ohne Zweifel muss geklärt werden, wo Sorgfaltspflichten bei der Aufsicht über Milan oder Südfleisch verletzt worden sind.
Wer wie Sie öffentlich mit dem Finger auf ein Unternehmen mit 4000 Arbeitsplätzen zeigt, der muss wissen, dass drei Finger auf ihn selbst zeigen, Herr Minister Sinner.
Ich will Ihnen das deutlich machen. Es war wirklich von Anfang an erkennbar – die amtlichen Veterinäre hätten das erkennen müssen –, dass die vorgelegten Befunde von Milan in Westheim und nicht von Milan in Passau stammten. Das Labor in Westheim war nicht auf der Liste der 25 zugelassenen Labors verzeichnet. Es stellt sich die Frage, weshalb es trotz der Schließung des Labors bis zum 10. Januar gedauert hat, bis das Fleisch als nicht mehr verkehrsfähig abgestempelt wurde. Über vier Wochen wurde es als verkehrsfähig abgestempelt.
Zu klären ist auch – diese Frage ist noch nicht angesprochen worden – welche Rolle der Regierungsveterinär des Freistaates, Herr Dr. Höhne, in diesem Skandal spielt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dem Regierungsveterinär angesichts der Konzentration der Labors verborgen geblieben ist – es war nicht einmal eine Handvoll, die die Tests durchgeführt haben –, dass ein so großer Partner wie Milan einen Zweigbetrieb in Westheim eröffnet.
Wenn Ihr Haus mit der nötigen Sorgfalt die Kontrolle und Überprüfung wahrgenommen hätte, dann hätte es diesem Regierungsveterinär nicht verborgen bleiben können, dass zwischenzeitlich ein Zweigbetrieb eröffnet worden ist.
Ich will noch einmal auf Ihren nach meiner Meinung verantwortungslosen Umgang mit Südfleisch in der Öffentlichkeit zu sprechen kommen. Sie wissen ganz genau, welchen zentralen Stellenwert dieses Unternehmen für die Fleischversorgung in Bayern und für die Landwirtschaft hat. Sie wissen auch, wie schwierig die Marktposition dieses Unternehmens im internationalen Wettbewerb ist.
Sie haben noch zu erklären, welche staatlichen Veterinäre bei Schulungen im Labor in Westheim teilgenommen haben. Es gibt noch eine Menge aufzuklären. Sie haben deutlich zu machen, ob Sie Ihren Laden im Griff haben und ob Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Herr Staatsminister, nachdem die sehr stark überlasteten vierstreifigen Autobahnen A 3 und A 7 in Nordbayern durch die absehbare EU-Osterweiterung und durch die im Jahre 2006 vorgesehene volle Verkehrsfreigabe der A 71 zwischen Erfurt und Schweinfurt einen erheblichen Verkehrszuwachs erfahren werden, frage ich die Staatsregierung, für welche konkreten Streckenabschnitte der A 3 zwischen Aschaf
fenburg – Hösbach und dem Kreuz Fürth – Erlangen sowie der A 7 zwischen dem Kreuz Biebelried und dem Dreieck Werneck bereits jetzt das Baurecht für den sechsstreifigen Ausbau besteht bzw. bis voraussichtlich wann das Baurecht geschaffen wird.
Herr Staatsminister, das bedeutet doch, dass insbesondere im Raum Würzburg West bis Kreuz Biebelried die Voraussetzungen für ein Pilotprojekt im Betreibermodell momentan überhaupt nicht gegeben sind. Würden Sie dem kontinuierlichen sechsstreifigen Ausbau von Westen her oder dem Flaschenhals im Großraum Würzburg Priorität einräumen?
Herr Staatsminister, würden Sie den Teil meiner vorhergehenden Frage nach der Priorität beantworten, den Flaschenhals in der Region Würzburg vorzuziehen oder kontinuierlich von Westen her von Aschaffenburg nach Osten hin sechsstreifig auszubauen?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Einräumung des Baurechts, das Sie vorher für 2005/06 in Aussicht gestellt haben, zu forcieren? Wenn wir 2003/04 in Betreibermodelle hineinkommen wollen, dann können wir das nicht, wenn wir erst 2005/06 das Baurecht erlangen. Ihre Forderung, dass die A 3 in das Betreibermodell aufgenommen wird, ist sonst nicht schlüssig.
Herr Staatsminister, in welcher Phase befindet sich derzeit das Projekt „Verlegung der Staatsstraße 2418 bei Gossmannsdorf“ hinsichtlich des Planfeststellungsverfahrens, der Abstimmung mit dem Bund wegen der Sanierung der Mainbrücke Ochsenfurt und wann kann aus Sicht der Staatsregierung mit dem Bau gerechnet werden, vorausgesetzt das Projekt wird nicht beklagt?
Herr Staatsminister, könnten Sie das Ganze noch etwas konkretisieren, nämlich: Wann wird mit dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und wann wird aus der Sicht der Staatsregierung mit einem Baubeginn zu rechnen sein, immer unter der Voraussetzung, wie ich in der Frage eingangs schon erwähnt habe, dass das Projekt nicht beklagt wird?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, in diesem Fall gilt, glaube ich: Gemeinsam sind wir stark – oder zumindest stärker. Halten Sie es für angemessen, bereits im kommenden Doppelhaushalt, dessen Beratung jetzt dann ansteht, für dieses Projekt entsprechende Mittel vorzusehen bzw. werden Sie seitens der Staatsregierung eine entsprechende Initiative ergreifen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Wir verstehen uns als Interessenvertreter, Herr Staatsminister, und deswegen muss ich den Ausdruck „Mafia“ zurückweisen. Mit dieser italienischen Vereinigung haben wir null und nichts zu tun.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn die Frühschoppenzeit schon etwas hinter uns liegt, möchte ich mit zwei Trinksprüchen in das Thema einführen, weil damit deutlich wird, was sich hinter diesem Produkt letztlich alles verbirgt:
Wenn Bacchus das Feuer schürt, sitzt Venus an der Ofenbank.
Der Wein ist unter den Getränken das nützlichste, unter den Arzneien die schmackhafteste und unter den Nahrungsmitteln das angenehmste.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein solches Produkt kann doch eigentlich keine Vermarktungsprobleme kennen. Es müsste doch regelrecht ein Selbstläufer im
Markt sein und damit die Weinabsatzförderung hier im Parlament auch kein Thema sein.
Die Realität ist allerdings anders, obwohl dieses Produkt hervorragende Eigenschaften besitzt. Das Produkt mit den Eigenschaften des Weines stiftet den Menschen Identität, verkörpert Lebensgefühl, ist aber auch kennzeichnend für den Lebensraum in Mainfranken. Auf etwa 5600 Hektar Rebfläche sind landschaftsprägend am Mainviereck, am Maindreieck, aber auch im Bereich Steigerwald die Rebflächen angelegt. Das gilt natürlich auch für die kleineren Anbaugebiete in Bayern, nämlich im Gebiet der unteren Donau und am bayerischen Bodensee.
Auch die Qualitätseigenschaften des Frankenweins sind hervorragend. Ich bitte um Verständnis, wenn ich in Zukunft bei der bayerischen Weinförderung ausschließlich von Frankenwein spreche; denn er macht nun einmal 98% der gesamten in Bayern erzeugten Menge aus.
Also auch die Qualitätseigenschaften sind hervorragend, wie nicht zuletzt immer wieder durch zahlreiche internationale Auszeichnungen belegt wird. Diese Qualitätseigenschaften gilt es zu sichern und zu bewahren, und zwar genauso, wie es das Markenzeichen des Frankenweins, unseren fränkischen Bocksbeutel, zu wahren und zu sichern gilt.
Ich sage ein paar Worte zum Stellenwert des Weinbaus. Etwa 7000 Winzerfamilien ziehen ihre Existenzgrundlage aus dem Wein. Er ist natürlich auch in der Gastronomie bzw. im Fremdenverkehr für die Einkommenssicherung von zentraler Bedeutung. Der Wein ist also auch ein regionaler Wirtschaftsfaktor. Die Existenz ganzer Dörfer hängt von der jährlichen Weinernte entscheidend ab.
Der Ausdruck von Weinkultur findet sich aber auch im Brauchtum, in der Kunst und in der Literatur wieder. Der Weinbau in Franken hat eine große Tradition, die über 1200 Jahre zurückreicht.
Zu dieser Tradition gehören aber auch die Kleinstrukturen, etwa 70% der fränkischen Winzer bewirtschaften weniger als 0,5 Hektar. Extrem und zugleich besonders landschaftsprägend sind die Kleinstrukturen auf den Terrassenhängen des Untermains, zum Beispiel in Großheubach und Klingenberg.
Vor allem diese Kleinstrukturen, aber der Weinbau in Franken insgesamt sind seit den Neunzigerjahren einem zunehmenden Wettbewerbsdruck, einem Importdruck in einem globalisierten Markt ausgesetzt, der zunehmend von großen Strukturen dominiert wird. Australien, Chile, Kalifornien oder Südafrika mit extremen Großstrukturen, mit günstigen Klimabedingungen und vorteilhaften betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahren ihre Exporte kontinuierlich gesteigert. Sie betreiben eine aggressive Marketingstrategie mit hohem Mitteleinsatz, was zu einem Verdrängungswettbewerb führt.
Die Frage, wie man dieser Situation begegnet, die ich eben aufgezeigt habe, stellt sich nicht nur den Winzern, sondern, wie ich meine, auch dem bayerischen Parlament. Soll der Staat regulierend eingreifen? Wollen wir den Weinbau sehenden Auges einem Wettbewerb überlassen, den er nicht gewinnen kann, sondern aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen verlieren muss? Wollen wir das landschaftsprägende Element aufs Spiel setzen? Wollen wir die Existenz der Winzerfamilien infrage stellen, oder wollen wir mit dieser Tradition weiterhin verantwortungsbewusst umgehen?
Wir Sozialdemokraten wollen beim Weinbau nichts aufs Spiel setzen
und wir wollen auch nichts in Frage stellen. Wir wollen verantwortungsbewusst handeln.
Deshalb treten wir für eine Regulierung nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ ein, das heißt für einen Absatzfonds, der für ein Dachmarketing und damit für die Werbung eingesetzt wird. Für uns stellt sich in diesem Fall nicht die Frage, ob Regulierung ideologisches Teufelszeug ist oder ob der Weinbau ein „Pipifaxthema“ ist, wie es von der Kollegin Kellner – die jetzt leider nicht anwesend ist – im Haushaltsausschuss kürzlich benannt wurde.
Nein, für uns stellt sich die Frage, ob präventives Handeln besser ist als spätere soziale Nachsorge. Wir sind für den Weg der Prävention, weil er sich bewährt hat und weil er volkswirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Einführung einer Abgabe für einen Weinfonds halten wir deshalb grundsätzlich für richtig. Bewährt haben sich solche Absatzfonds zum Beispiel bei der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft, bei der Holzwirtschaft, aber auch bei der Milchwirtschaft. Auch dort galt es, die Wettbewerbsfähigkeit der Kleinstrukturen durch die Finanzierung gezielter Marketingmaßnahmen zu stärken. Gute Erfahrungen mit Weinfonds gibt es in Deutschland seit 1976 bzw. 1977 in Rheinland-Pfalz und in Hessen.
Unser Gesetzentwurf sieht eine gestaffelte Abgabe von 100 bis 250 Euro je Hektar und Jahr vor. Kleinwinzer mit Anbauflächen von weniger als fünf Ar bleiben ausgenommen. Der Werbebeirat entscheidet letztlich über die Verwendung der Mittel.
Gleichzeitig wollen wir mit einem „Manifest der fränkischen Weinethik“ der Qualitätssicherung und dem Verbraucherschutz Rechnung tragen. Wir wollen damit den Status quo des aktuellen Weingesetzes festschreiben, wie es der Fränkische Weinbauverband in seinem Thesenpapier vom Oktober 2000 mit dem Titel „Traditionelle fränkische Weinbereitung als Antwort auf die internationalen Weinstile“ bereits gefordert hat. Nicht der clevere
Macher, der mit Aromastoffen, Farbzusätzen und genmanipulierten Hefen die Weinkultur demontiert, ist gefragt; gefragt ist ein Reinheitsgebot für den Wein, also Qualitätssicherung und Verbraucherschutz.
Der CSU-Gesetzentwurf, der wohl eher als Entwurf der Ministerialbürokratie zu verstehen ist,
verzichtet auf ein Anreizsystem für die Qualitätssicherung und für den Verbraucherschutz.
Das heißt, wir werden uns bei Ihrem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Dabei wäre es zum Beispiel interessant gewesen, wenn Sie sich selbst ein Anreizsystem – nicht unseres – zur Qualitätssicherung und zum Verbraucherschutz hätten einfallen lassen,
in dem Sie die Abgabe nicht nach der Fläche, sondern nach der erzeugten Menge erhoben hätten. Je geringer also die Menge, desto geringer wäre letztlich auch die Abgabe. So hätten Sie einen Anreiz zur Qualitätssteigerung in das System einbeziehen können.
Aber aus Ihrem ersten Entwurf vom 18. Januar ist im zweiten Entwurf vom 11. April mehr oder weniger ein Verordnungsentwurf geworden: Durch Rechtsverordnung werden das Erhebungsverfahren und die Höhe der Abgabe geregelt, durch Rechtsverordnung kann die Verteilung der Mittel auf nachgeordnete Behörden übertragen werden, und durch Rechtsverordnung werden die Zusammensetzung und das Verfahren des Werbebeirats geregelt. Warum schreiben Sie diese Dinge nicht ins Gesetz? Warum geben Sie das Heft des Handelns aus der Hand?
Ich sehe darin ein weiteres Beispiel, wie sich die CSUFraktion von der Ministerialbürokratie und von der Staatsregierung hat über den Tisch ziehen lassen. Man sieht daran wieder einmal, dass es sich hier nicht um eine machtbewusste Mehrheitsfraktion handelt.
Wie so oft hat die CSU-Fraktion ihren eigenen Handlungsspielraum als Mehrheitsfraktion nicht genutzt. Sie haben nicht den Mut gehabt, Ihre Unabhängigkeit von der Staatsregierung bei der Willensbildung zu demonstrieren. Die Ministerialbürokratie und die Staatsregierung haben Ihren ersten Entwurf vom 18. Januar kassiert und Ihnen mit dem zweiten Entwurf vom 11. April wieder einmal gezeigt, „wo der Barthel den Most holt“ – um es in der fränkischen Weinsprache zu sagen. Mit Ihrem auf
Rechtsverordnungen fixierten Gesetz besteht die Gefahr, dass der Weinbauverband vom Ministerium als Patronatsherr für den Weinfonds eingesetzt wird. Das wäre aber der falsche Weg.
Sie haben es versäumt, die Grundlage für neue Strukturen, für eine neue Offenheit und damit auch für einen Aufbruch im fränkischen Weinbau zu schaffen. Da drängt sich mir die Frage auf: Kennen Sie die Stimmung in der Winzerschaft nicht
oder wollen Sie sie ignorieren? Sprechen Sie nicht mit den Winzern, sprechen Sie nur mit den Funktionären des Weinbauverbandes?
In der „Mainpost“ war nach der letzten Jahresversammlung des Weinbauverbandes folgende Überschrift zu lesen: „Die meisten Winzer haben hier nichts mehr zu sagen.“ Das sagte einer von gerade mal 80 Anwesenden als Stimmungsbarometer und Stimmungsbild über die Situation im fränkischen Weinbau. Ich denke, diese frustrierende Aussage belegt, dass ein Bündeln aller Kräfte dringend nötig wäre und dass Handlungsbedarf an vielen Fronten besteht. Sie dürfen also nicht nur den Verbandsfunktionären zuhören, sondern Sie müssen die Basis stärker beachten.
Wir haben zahlreiche Gespräche mit Verantwortlichen geführt.