Protokoll der Sitzung vom 10.10.2001

Die nächste Fragestellerin wäre Frau Kollegin Biedefeld. Ihre Frage hat Herr Kollege Schläger übernommen. Bitte schön.

Herr Staatsminister, wann werden die bereits zugesagten Städtebaufördermittel für Oberfranken ausgezahlt und warum hat sich die Auszahlung – im konkreten Fall Redwitz an der Rodach im Landkreis Lichenfels handelt es sich um 800000 DM – bislang verzögert?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Herr Kollege Schläger, die Städtebauförderungsmittel für das Programmjahr 2001 wurden der Regierung von Oberfranken mit Schreiben des Innenministeriums vom 01.08.2001 zur Bewirtschaftung zugeteilt.

Die Gemeinde Redwitz an der Rodach wurde 1999 in das bayerische Städtebauförderungsprogramm aufgenommen. Seither wurden der Gemeinde für vorbereitende Untersuchungen zur Ortskernsanierung 84600 DM zugeteilt. Diese Mittel sind bewilligt und ausbezahlt.

Aufgrund der Mittelknappheit konnten der Gemeinde bisher keine weiteren Städtebauförderungsmittel bewilligt werden. Die Regierung hat jedoch, um die Sanierungsdurchführung nicht zu behindern, dem vorzeitigen Vorhabensbeginn für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt mit Umfeld „Hauptstraße“ zugestimmt. Die vorläufig festgestellten Finanzhilfen belaufen sich auf 840000 DM. Damit kann die Maßnahme förderunschädlich durchgeführt werden. Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken werden hierfür Mittel bewilligt, sobald diese in entsprechender Höhe zum Beispiel durch Umschichtung von anderen Gemeinden zur Verfügung stehen. Es wird davon ausgegangen, dass heuer noch zumindest eine erste Rate bewilligt und auch ausgezahlt werden kann.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatsminister, das ist nicht nur in Redwitz so, sondern auch in anderen Gemeinden. Jetzt sprechen Sie von Umschichtungen von anderen Gemeinden in Richtung Redwitz. Glauben Sie denn, dass das möglich ist, wenn die Mittel hinten und vorn so knapp sind, wie Sie ausführen?

Herr Kollege, ich glaube fast immer das, was man mir aufschreibt.

(Allgemeine Heiterkeit – Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sollten Sie nicht alles glauben!)

Also, wenn das ermittelt worden ist, dann gehe ich davon aus, dass diesbezüglich eine erhebliche Chance besteht. Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken wird die Maßnahme gefördert, sobald Mittel in entsprechender Höhe zum Beispiel durch Umschichtung von anderen Gemeinden zur Verfügung stehen. Es wird davon ausgegangen, dass heuer noch eine erste Rate bewilligt werden kann. Die Einzelheiten kann ich Ihnen nicht sagen. Insgesamt ist die Problematik der vielfachen Überforderung der Städtebauförderungsmittel nicht nur Ihnen, sondern auch mir bestens oder schlechtestens bekannt.

Eine weitere Zusatzfrage des Fragestellers.

Herr Staatsminister, aufgrund der zuletzt von Ihnen gemachten Ausführungen gehe ich davon aus, dass Sie es sicherlich mit Wohlwollen betrachten und auch nichts dagegen haben, wenn wir bei denen, die Ihnen das so aufgeschrieben haben, entsprechend nachhaken.

Einverstanden.

Die nächste Frage stellt Herr Kollege Wörner.

Herr Staatsminister, welche Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Sozialmietgesetzgebung, die in großen Teilen von den Ländern ausgestaltet werden kann, werden in Bayern auf welche Weise gestaltet und auf welche Höhe werden dabei die neuen Einkommensgrenzen für Bezugsberechtigte einer Sozialwohnung nach Regionen festgesetzt?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Herr Kollege Wörner, im Bereich der sozialen Wohnraumförderung kommt es darauf an, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu erhalten bzw. zu schaffen. Soziale Brennpunkte sollen vermieden werden.

Hierbei spielen die Einkommensgrenzen eine zentrale Rolle. Die Länder sind nach § 9 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes gesetzlich ermächtigt, nach den örtlichen und wohnungswirtschaftlichen Verhältnissen Abweichungen von den Basis-Einkommensgrenzen des Bundes festzulegen.

Für das Jahr 2002 ist beabsichtigt, die Übergangsregelung nach § 46 des Wohnraumförderungsgesetzes auszuschöpfen. Das heißt, wir wollen uns einerseits den bisherigen Spielraum des dritten Förderweges zunutze machen. Zugleich wollen wir für die Einkommensermittlung auch schon die neuen, höheren Einkommensgrenzen des Bundes zugrunde legen. Die bisher in Bayern übliche prozentuale Überschreitung der Einkommensgrenzen bis zu 60% soll vorerst weiter belassen werden.

Für das Jahr 2003 soll dann von der Ermächtigung des § 9 Absatz 3 Gebrauch gemacht und für das künftige Förderrecht von den in § 9 Absatz 2 genannten Beträgen abgewichen werden. Die Festlegung des Berechtigtenkreises soll sich dabei an den bisherigen Einkommensgrenzen orientieren.

Die bereits bisher erfolgte Berücksichtigung regionaler Unterschiede bei der Förderhöhe hat sich bewährt. Auf diese guten Erfahrungen wollen wir auch bei der Umsetzung des künftigen Rechts zurückgreifen. Die Festlegung abweichender Einkommensgrenzen muss durch Rechtsverordnung der Staatsregierung erfolgen.

Dem Ziel, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu erhalten bzw. zu schaffen, dient aber auch das Instrument der mittelbaren Belegung – in der heutigen Terminologie: der Bindungsübertragung. Ab dem 1. Januar 2002 kann die Bindungsübertragung für den künftig zu fördernden Wohnraum wie auch für den Sozialwohnungsbestand genutzt werden. Dieses Instrument ist auf eine Initiative Bayerns im Bundesrat zurückzuführen. Der Bund hat dieses nun aufgegriffen, dabei aber zu enge gesetzliche Voraussetzungen aufgestellt.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Minister, sehen Sie, wenn Sie die Bezugsberechtigung, sprich die Anhebung der Einkommensgrenzen, nach Regionen steuern wollen – das wäre für Ballungsräume sehr wichtig –, die Notwendigkeit, dass man im LEP, das gerade neu geschrieben wird, diese Grenzen als Hilfsmittel nimmt und dort festschreibt?

Herr Staatsminister.

Kollege Wörner, die Frage ist diskutabel, aber aus meiner Sicht noch nicht entscheidungsreif. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir die Übergangsregelung des Jahres 2002 nutzen wollen. Wir haben diese Übergangsregelung selber gefordert. Wir haben damit – sage ich einmal – zeitlich etwas Luft, uns sorgfältig zu überlegen, ob das LEP der zwingend richtige Rahmen ist oder ob wir nicht unter Umständen selbst andere Kriterien finden. Das muss überprüft werden. Dass der Raum München besonders problematisch ist, ist klar, und dass wir versuchen, dem Rechnung zu tragen, und uns diesbezüglich intensiv bemüht haben, werden Sie auch mir selbst, glaube ich, zubilligen.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Zunächst eine Feststellung: Ich billige Ihnen das natürlich zu, weil ich weiß, dass Ihnen das ein Anliegen ist.

Aber, Herr Minister, ich verstehe nicht, dass man jetzt diese Übergangsregelung braucht, obwohl gerade hier im Haus immer darüber geklagt worden ist, dass man gern etwas tun würde, das aber nicht kann, weil das bisher Bundesangelegenheit war. Eigentlich wäre man doch schon darauf vorbereitet gewesen, sofort zu reagieren. Glauben Sie nicht, dass man diese Fristen etwas verkürzen könnte?

Also, ich glaube das nicht, denn die Frage muss in einer rechtlich haltbaren Weise beantwortet und damit mit sorgfältig gesammelten Fakten untermauert werden. Denn es muss dargelegt werden, warum es unterschiedliche Einkommensgrenzen in unterschiedlichen Bereichen gibt. Das kann man nicht sozusagen allein nach politischer Absicht tun, sondern das muss mit entsprechenden Fakten untermauert werden. Welche Fakten man da für gerichtsfest hält, muss man auch sorgfältig prüfen.

Dafür braucht man etliche Monate, denn sonst kriegen wir ein Förderrecht, das nicht von Januar an vollziehbar ist, und diejenigen, die mit dem Förderrecht umzugehen haben, brauchen auch einen gewissen Vorlauf.

Sie wissen selbst als Mitverantwortlicher eines Wohnungsbauunternehmens, dass nichts unangenehmer ist,

als wenn man erst spät erfährt, worauf man sich einstellen muss. Deshalb war es auch ein zentrales Anliegen der Wohnungswirtschaft, sorgfältige Planungsgrundlagen zu bekommen. Diese Planungsgrundlagen haben wir dadurch gekriegt, dass wir sagen: Für das nächste Jahr gilt noch die Übergangsregelung, dann werden wir, auch nach Anhörung der entsprechenden Verbände der Wohnungswirtschaft, Regelungen treffen.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Hartmann.Herr Kollege, Sie sehen mir nach, dass wir inzwischen im Präsidium wechseln.

Herr Staatsminister, in welcher Phase befindet sich derzeit das Projekt „Verlegung der Staatsstraße 2418 bei Gossmannsdorf“ hinsichtlich des Planfeststellungsverfahrens, der Abstimmung mit dem Bund wegen der Sanierung der Mainbrücke Ochsenfurt und wann kann aus Sicht der Staatsregierung mit dem Bau gerechnet werden, vorausgesetzt das Projekt wird nicht beklagt?

Frau Präsidentin, Herr Kollege! Für die Maßnahme wurde im Februar 1998 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Raum Ochsenfurt/Goßmannsdorf ist jedoch nicht nur diese Staatsstraßenverlegung dringend notwendig, sondern auch die Errichtung einer dritten Mainbrücke.

Der bayerischen Straßenbauverwaltung ist es im Jahr 1999 gelungen, einen Weg für die Finanzierung der dritten Mainbrücke unter Beteiligung des Bundes zu finden. Der Bund wird sich an den Kosten dieser dritten Brücke mit einem Betrag beteiligen, der sich aus den Einsparungen für eine Behelfsbrücke zur Sanierung der bestehenden Mainbrücke in Ochsenfurt im Zuge der B 13 ergibt. Zur Abgrenzung der Kostenbeteiligung des Bundes wurden Fiktivplanungen und Kostenermittlungen für die Behelfsmaßnahmen zur Sanierung der Mainbrücke in Ochsenfurt erstellt und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zugeleitet. Eine Äußerung des Bundesministeriums zur genauen Höhe der Beteiligung steht jedoch noch aus.

Da die neue Mainbrücke aber nicht unerheblichen Einfluss auf die Planung der Staatsstraßenverlegung bei Goßmannsdorf hat, musste das Planfeststellungsverfahren ausgesetzt werden. Die Straßenbauverwaltung hat seither die Planung für die dritte Mainbrücke vorangetrieben. Zwischenzeitlich wurde eine landesplanerische Überprüfung hinsichtlich des Standorts der dritten Mainbrücke erfolgt und die Tekturplanung für den Vorentwurf erstellt. Derzeit erfolgt die Prüfung durch die Oberste Baubehörde. Nach der Genehmigung können dann die Planfeststellungsunterlagen erstellt werden und voraussichtlich noch im Jahr 2001 kann ein neues Planfeststellungsverfahren beantragt werden. Sobald ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt, soll mit dem Bau begonnen werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Hartmann, bitte.

Herr Staatsminister, könnten Sie das Ganze noch etwas konkretisieren, nämlich: Wann wird mit dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und wann wird aus der Sicht der Staatsregierung mit einem Baubeginn zu rechnen sein, immer unter der Voraussetzung, wie ich in der Frage eingangs schon erwähnt habe, dass das Projekt nicht beklagt wird?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Ich habe Ihnen gesagt: Beginn des Planfeststellungsverfahrens noch in diesem Jahr. Wie lange das dauert, hängt ganz entscheidend davon ab, wie viele Einwendungen es geben wird und wie begründet diese sein werden.

Deswegen bitte ich um Verständnis, dass ich mich da nicht auf eine Zeit festlegen will. Denn die Erfahrung zeigt, dass die Mindestdauer von Planfeststellungsverfahren dann sehr massiv überschritten wird, wenn ernsthafte Einwendungen erhoben werden. Ich traue mir jetzt nicht zu zu beurteilen, ob in diesem sensiblen Bereich nicht doch mit erheblichen Einwendungen zu rechnen ist. Deswegen können Verzögerungen aus meiner Sicht nicht ausgeschlossen werden. Aber ich versichere Ihnen, dass wir das Planfeststellungsverfahren zügig durchführen wollen.

(Hartmann (SPD): Danke!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Ach, bitte.

Herr Staatsminister, nachdem ich mich seit längerem intensiv mit dieser Planung befasse, weiß ich, dass alle bisherigen Einwendungen abgearbeitet sind.

Für mich stellen sich deshalb folgende zielgerichtetere Fragen:

a) Ist die Finanzierung sichergestellt? Wenn ja: in welcher Weise?

b) Wie steht es mit dem Anteil der Deutschen Bundesbahn Schiene bei der Beseitigung des Bahnübergangs Goßmannsdorf? Auch dies ist, glaube ich, ein Kostenproblem.

Herr Kollege Ach, dem Innenministerium und auch dem Innenminister ist bekannt, dass sich der Abgeordnete Ach intensiv um diese Maßnahmen kümmert.