Wir kommen damit zur Wahl. An Ihrem Platz finden Sie einen Stimmzettel vor, auf dem die vorgeschlagene Kandidatin aufgeführt ist. Außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die für den Wahlgang zu verwenden ist. Die Urnen für die Namenskarten und die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaales im Bereich der Eingangstüren. Ich bitte, sowohl die Namenskarten als auch den Stimmzettel nicht selbst in die Urne einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamtes auszuhändigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Wahlgang ist beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich jetzt das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Keine Terrorzellen in der Landeshauptstadt München“ (Drucksache 14/7707) bekannt. Mit Ja haben 56 gestimmt, mit Nein haben 83 gestimmt. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Maget, Dr. Hahnzog, Werner-Muggendorfer und anderer und Fraktion (SPD)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Den Fraktionen stehen jeweils 30 Minuten Redezeit zur Verfügung. – Frau Narnhammer, bitte.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen erst einmal verdeutlichen, dass es, was den Gesetzentwurf der Staatsregierung betrifft, nur der Initiative unseres Ausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Klaus Hahnzog, zu verdanken ist, dass überhaupt ein Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft treten kann. Deshalb wird es nun auch in Bayern ab dem 1. November möglich sein, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eingetragen werden können.
Zur Erinnerung, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Die Verzögerung von mehreren Monaten, die wir nun hinnehmen müssen, wäre nicht nötig gewesen, wenn die CSU unserem Gesetzentwurf, der ja bereits im Mai eingereicht wurde, zugestimmt hätte.
Allerdings hätte Bayern dann keinen bayerischen Sonderweg beschreiten können; denn wir wollten und wollen natürlich immer noch die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vor dem Standesamt.
In unserem Gesetzentwurf werden die Standesämter zur zuständigen Behörde bestimmt. Dies entspricht der Regelung in Gesetzen oder Gesetzentwürfen vieler Bundesländer, die noch in der Beratung sind. Wir meinen, dass mit unserer Standesamtslösung der erforderlichen Fachkunde Rechnung getragen wird und ein entsprechender Rahmen gewährleistet werden kann, der der Bedeutung des Vorgangs angemessen ist.
Ich bin aber nicht so blauäugig zu glauben, dass die Mehrheitsfraktion in diesem Hause unserem Gesetzentwurf zustimmen würde. Lassen Sie mich darum einen Satz zum Gesetzentwurf der Staatsregierung sagen. Wie ich schon in der ersten Lesung an dieser Stelle betont habe, ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass dieser bayerische Sonderweg eingeschlagen wird.
Auch die Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss hat uns nicht von der Sinnhaftigkeit der Notariatslösung überzeugen können. Ich stelle also fest: Die CSU hält nach wie vor an der Diskriminierung von homosexuellen Paaren fest. Ich stelle weiter fest: Die CSU ist nach wie vor in ihrem mittelalterlichen Denken verhaftet;
Ich hoffe nur, dass nun schnellstmöglich die bürokratischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Formulare entsprechend geändert werden und ein Zusatz für eingetragene Lebenspartnerschaften aufgenommen wird, sich Formulare also nicht auf verheiratet, verwitwet, geschieden oder ledig beschränken. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes erfüllt die Staatsregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2001 ihre Pflicht, das Lebenspartnerschaftsgesetz vollziehbar zu machen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bestimmt die Notare zur zuständigen Behörde. Sie haben insbesondere die Erklärung über die Begründung einer Lebenspartner
schaft und die Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens entgegenzunehmen. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass die Landesnotarkammer Bayern die Lebenspartnerschaftsbücher führt. Für Amtshandlungen des Notars nach diesem Gesetz werden Gebühren von 100 Euro festgesetzt.
Die Bestimmung der Notare – darum haben wir die Notare gewusst gewählt – trägt dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot Rechnung und bringt die Eheferne der Lebenspartnerschaft am deutlichsten zum Ausdruck. Sie macht sich zudem die Erfahrungen der Notare mit anderen personenstandsrechtlichen Beurkundungen zunutze. Die Bayerische Staatsregierung war nicht verpflichtet, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Ausführungsbestimmungen anderer Länder entspricht. Ich zitiere aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Unterschiede in den Ausführungsgesetzen über Zuständigkeit und Verfahren führen nicht zu einem problematischen Mangel an Transparenz im Personenstandswesen. Sie sind vielmehr Ausdruck der föderalen Kompetenzzuweisung im Grundgesetz.
Von daher, sehr verehrte Damen und Herren der Opposition, liebe Frau Narnhammer, handelt es sich auch nicht um einen bayerischen Sonderweg, der hier immer wieder angesprochen worden ist, sondern wir befinden uns in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht. Dies als Sonderweg zu bezeichnen, halte ich schon für ein bisschen merkwürdig.
Ich darf auch anführen, dass die Ausführungsbestimmungen in anderen Ländern nicht einheitlich sind. Zwar werden überwiegend die Standesämter, aber eben auch die Gemeinden, die Kreisverwaltungsbehörden und die Regierungen als zuständige Behörden bestimmt.
In den Beratungen des federführenden und endberatenden Rechts- und Verfassungsausschusses sind redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Ich beziehe diese Änderungen in unseren Gesetzentwurf mit ein. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ist der 1. November 2001. Sie, sehr verehrte Frau Narnhammer, haben gesagt, dass unser Gesetzentwurf nur der SPD zu verdanken ist. Ich muss das zurückweisen, weil wir einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Ich beziehe das vielleicht auf das Datum des In-Kraft-Tretens. Wir wollten uns dem Anliegen nicht verschließen, dass unser Gesetz so bald wie möglich in Kraft treten soll.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einige Anmerkungen zu den Notaren machen: Die Opposition hat das Vorgehen der Staatsregierung und der CSU mit sonderbaren Wörtern belegt. Ich nenne nur die „Profilneurose der Staatsregierung“. Dieses Wort wurde sogar noch heute Früh in unserer Ausschusssitzung verwendet. Weitere Worte waren „mittelalterliches Denken“ und „Bauerntrick“. Dies ist ebenfalls in der Ausschussberatung gefallen. Die Notarslösung wurde aus zwei Gründen gewählt:
wollten Sie nicht, obwohl Sie in Berlin an der Regierung sind. Warum haben Sie das nicht gemacht? – Ich kann Ihnen den Grund sagen: Sie wollten dadurch den Bundesrat umgehen. Sie sollten sich nicht hier hinstellen und gegen die Notare vom Leder ziehen. Sie behaupten, Bayern habe den falschen Weg gewählt. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, den Weg, den Sie für richtig halten, im Bundestag festzulegen.
Zweitens. Wir empfinden es als angemessener und sachgerechter, wenn die Zuständigkeit bei den Notaren statt bei den Standesbeamten liegt.
Ich beantrage daher die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und die Ablehnung des Gesetzentwurfs der SPD.
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Wir sehen keinen Grund, unsere ablehnende Haltung zu diesem – ich bleibe dabei – bayerischen Sonderweg aufzugeben. Ich bleibe auch bei dem Begriff „Profilneurose“; denn in diesem Fall haben Sie tatsächlich als einziges Bundesland den Weg über die Notare gewählt. Sie mussten wieder eine Extrawurst braten. Für mich ist das eine ganz klare Profilneurose.