Bärbel Narnhammer
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Das umfangreiche Material ist, denke ich, eine gute Grundlage für zukünftige politische Initiativen. Mit unserer Großen Anfrage wollen wir zur Verbesserung der Lebenssituation unserer Kinder in Bayern beitragen. Unsere Fragen beinhalten Bereiche wie die Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungssituation. Wir fragen aber auch nach Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Situation von Familien, zur Wohnsituation und zu Spielmöglichkeiten. Ein Abschnitt widmet sich der seelischen und körperlichen Gesundheit, der Umweltsituation sowie dem Thema „Kinder als Verkehrsteilnehmer“.
Meine Damen und Herren, dass Kinder zu häufig Opfer von Straftaten werden, ist leider eine traurige Tatsache. Auch zu diesem Thema haben wir Daten erfragt.
Ein sehr wichtiges Kapitel der Interpellation ist die Teilhabe von Kindern am demokratischen System und am öffentlichen Leben. Wir fragten nach Kinderbeauftragten und nach der Prüfung von Kinderfreundlichkeit. In Erfahrung bringen wollten wir auch den aktuellen Stand der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen.
Ein immer wichtigeres Thema ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Medien, beispielsweise vor jugendgefährdenden Inhalten im Internet, sowie der Umgang mit Konsum.
Die Fragen im zweiten Teil der Interpellation zielen darauf ab, welche Rechte unseren Kindern zuzugestehen sind, damit sie aktiv und mitgestaltend in ihre Lebenswelt eingreifen können. Wichtig war uns auch, in Erfahrung zu bringen, ob unsere Kinder in Bayern überhaupt ihre zehn wichtigsten Rechte kennen. Denn, so meinen wir, Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen, die Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes Vorrang haben. So steht es jedenfalls sinngemäß in der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Doch leider müssen wir in Bayern feststellen, dass die Rechte von Kindern bei großen Teilen der CSU nicht in guten Händen sind. Die Staatsregierung zeigt für die Nöte aller anderen Gesellschaftsschichten in unserem Bundesland mehr Sensibilität als für die der Schwächsten, nämlich unserer Kinder.
Ich erinnere daran, dass die CSU-Regierung das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, als einziges Land in der Bundesrepublik nicht unterstützt hat.
Sie nehmen den Mund in Sonntagsreden immer recht voll. Aber wenn es um das Handeln geht, drücken Sie sich.
Bestes Beispiel in dieser Woche ist dazu wieder die angelaufene bundesweite Kampagne „Mein Kind ist unschlagbar“. Ich denke, das ist ein hervorragender Titel. Aber da stellen sich dann Mitglieder der Staatsregierung hin und lassen sich mit Medienberühmtheiten fotografieren. Damit wollen sie suggerieren, dass auch sie dafür sind. Es kann ja sein, dass sie im Herzen dafür sind. Aber bisher habe ich nichts anderes als Schaufensterveranstaltungen erlebt.
Dabei ist wirklich konkretes Handeln gefragt.
Allein in Bayern, so konnte man lesen, registrierte das Landeskriminalamt 3635 Fälle gefährlicher und schwerer Körperverletzung gegenüber Kindern, 9518 Fälle vorsätzlicher leichter Körperverletzung, 2958 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ich denke, diese Zahlen zeigen, dass Appelle und Pressemitteilungen allein nicht ausreichen. Unterstützung der gewaltfreien Erziehung wäre ein richtiges Signal.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das gleiche Trauerspiel mussten unsere Verhandlungsführerinnen und -führer auch erleben, als es bei der nun Gott sei Dank auf den Weg gebrachten Verfassungsänderung um die Auf
nahme der Kinderrechte ging. Wir wollten damit die Rechtsstellung des Kindes als Grundrechtsträger mit eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen gestärkt wissen, – natürlich nicht auf Kosten des Elternrechts. Unser Grundsatz aber muss sein: Wenn es Kindern gut geht, und zwar nicht nur materiell, geht es auch den Familien gut. Umgekehrt ist das leider nicht immer der Fall.
Ich möchte hier nochmals ausdrücklich unseren Mitgliedern in der Verhandlungskommission, Anne Hirschmann, Klaus Hahnzog, Harald Güller, Helga SchmittBussinger, danken, dass es ihnen gelungen ist, vom „Regelungsgegenstand“ Kind wegzukommen und zu einer Subjektstellung des Kindes zu gelangen.
Meine Damen und Herren, ich meine, auch die Staatsregierung braucht Nachhilfe in Sachen Demokratie.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an demokratischen Prozessen in Bayern ist kein Kinderspiel. Die Bundesregierung hat schon lange einen Anstoß zur Umsetzung von Beteiligungsmodellen für unsere Kinder gegeben. Diese Initiative könnte Bayern in Kindertagesstätten, Schulen und Kommunen umsetzen. Aber auch hier spricht die Bayerische Staatsregierung mit gespaltener Zunge. In der Antwort der Staatsregierung auf unsere Interpellation wird betont, wie wichtig und gleichzeitig wie vielfältig Einflussnahme und Gestaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an demokratischen Prozessen vornehmlich in deren ursprünglichen Lebenswelten sind. Auf der anderen Seite ist aber die Regierung vehement gegen die Einsetzung von Kinderparlamenten auf der unteren und mittleren Ebene, ganz zu schweigen von der höheren Entscheidungsebene. Auch verhindert die Mehrheit hier in diesem Hause seit Jahren konsequent die Einsetzung von Kinderbeauftragten.
Ich meine aber, Politik und Gesellschaft brauchen mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, weil sie nämlich ein grundlegender Teil unserer Demokratie und ein wichtiges Element für ihren weiteren Bestand ist.
Deshalb ist es für mich sehr enttäuschend, wenn die Staatsregierung in der Beantwortung unserer Interpellation zwar wieder betont, dass die Partizipation wichtig ist, aber keine konkreten Zahlen nennen kann, nämlich wie, wann und wo Partizipation von Kindern in Bayern überhaupt stattfindet. Ich zitiere dazu aus der Beantwortung der Interpellation: „Die Bayerische Staatsregierung verfügt über keine Informationen, in wie vielen und welchen Kommunen es welche konkreten Einrichtungen zur Beteiligung von Kindern am öffentlichen Leben gibt.“ Im Klartext heißt das, dass es dem Engagement einzelner Bürgerinnen und Bürger überlassen bleibt, ob Kinder an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Das heißt, der Staatsregierung ist es egal, ob sie beteiligt werden. Auch dies geht aus der Antwort hervor. Die Initiative und
Verantwortung wird wieder einmal auf die Kommunen abgeschoben. Von vorn bis hinten kann man in der Antwort lesen: „Die Staatsregierung geht davon aus...“, „Bayern ist Spitze...“; aber wenn es um konkretes Handeln geht, ist leider Gottes Fehlanzeige.
Ein anderes Kapitel ist die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Wie wir wissen, wollen immer mehr junge Familien dies tun. Aber davon sind wir in Bayern noch weit entfernt. Es gibt nach wie vor kein Gesamtkonzept für Kinderbetreuung. Hier wird gerade mal das Notwendigste getan. Das heißt dann so schön „bedarfsgerecht“. Und die 313 Millionen e, die natürlich in der Interpellation auch wieder auftauchen, die immer wieder durch die Lande geistern, sind zwar schön und äußerst notwendig, aber, bitte schön, nicht vergessen, dass die Kommunen fast noch einmal genauso viel drauflegen müssen, damit die Kindertagesbetreuung funktioniert. Dann möchte ich auch daran erinnern, dass diese 313 Millionen e auf einen Zeitraum von fünf Jahren gestreckt sind.
Die Staatsregierung kündigt an, was doch alles getan wird. Aber, wie in so vielen Bereichen, die Kommunen müssens richten. Und sie werden dann finanziell allein gelassen. Ich nenne nur das Stichwort „Mittagsbetreuung“.
Meine Damen und Herren, wir brauchen für Bayern ein Netzwerk der Kinderbetreuungseinrichtungen. Eltern müssen an einer Stelle verlässliche Auskunft bekommen können, zum Beispiel in einem Kinderbüro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Interpellation zeigt, wie wichtig ein regelmäßiger Kinderbericht der Staatsregierung wäre, um aktuell und detailliert über die Lebenssituation bayerischer Kinder informiert zu sein und so zu ihrer Verbesserung beitragen zu können. Dann könnten wir uns auch unsere regelmäßigen Interpellationen zu diesem Thema sparen; denn das wird ja auch sehr kritisch in der Antwort angemerkt. Ich meine, Kinder brauchen Qualität.
Kinderpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Sie betrifft alle Politikfelder. Eine gute Politik für Kinder ist eine richtungweisende und zukunftstaugliche Politik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, handeln wir danach.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Unterländer, bitte.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zu den Beiträgen des Redners und der Rednerin der CSU äußern. Frau Dr. Fickler, Sie haben angemerkt, dass wir bereits 1998 kurz vor der Landtagswahl eine derartige Interpellation gestellt haben. Das ist richtig. Erinnern Sie sich aber an meine Ausführungen heute um 9.00 Uhr – ich glaube, Sie waren noch nicht im Saale. Ich habe deutlich gesagt, die SPD könnte sich die Interpellationen sparen, wenn die Staatsregierung endlich regelmäßig den Kinderbericht vorlegen würde.
In der Interpellation steht, dass dieses Thema für die Staatsregierung eine politische Daueraufgabe sei. Ich frage deshalb, was es zu kritisieren gibt, wenn wir die Situation der Kinder in Bayern abfragen.
Insbesondere in den letzten Wochen haben wir immer wieder gehört: „Bayern ist Spitze“, „Bayern ist vorn“. Immer wieder wird betont, dass Bayern so viel für die Kinderbetreuung mache. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vergessen Sie doch bitte nicht, welchen Nachholbedarf Bayern in Sache Kinderbetreuungseinrichtungen hat.
Nun zu Herrn Kollegen Unterländer – auch ich finde ihn ganz sympathisch. Für seine Art der Politik ist es aber symptomatisch, dass er die Kinderpolitik auf die Sozialund Familienpolitik reduziert. Ich finde es in Ordnung, dass Familien- und Sozialpolitik eine sehr große Rolle spielen. Sie vergessen aber, dass Kinderpolitik eine Querschnittsaufgabe ist und alle Politikfelder betrifft. Familien- und Sozialpolitik sind ein wichtiger Teil, aber nicht alles.
Von beiden Redner der CSU habe ich kein Wort über die Kinderrechte gehört.
Im Nachhinein wundere ich mich nicht mehr, dass es so schwierig war, die Kinderrechte in der Bayerischen Verfassung unterzubringen.
Sie gehen nach dem Motto: Eine Watschn hat noch nie geschadet. Liebe Frau Dr. Fickler, Sie wissen wahrscheinlich selbst, welche mühseligen und mühsamen Diskussionen, gerade mit Vertretern Ihrer Fraktion, diesem letztendlich guten Ergebnis vorausgegangen sind. Das bitte ich, nicht zu vergessen.
Für mich hat sich beim Zuhören ganz klar herausgestellt, dass ich gemeinsam mit meiner Fraktion und meinem Arbeitskreis Kinderpolitik in der nächsten Legislaturperiode für die Kinderrechte weiterkämpfen muss. Solange die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nicht gelungen ist, vor allem in Bayern, und solange gewaltfreie Erziehung in Bayern immer noch ein Thema ist, das man nicht angehen möchte, werde ich weiterkämpfen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! „Datenschutz ist Grundrechtsschutz.“ So hat der Datenschutzbeauftragte Herr Vetter seinen letzten Datenschutzbericht überschrieben. Dieses Grundrecht auf Datenschutz möchten wir mit unserem Gesetzentwurf auch auf den nichtöffentlichen Bereich ausgedehnt wissen. Die Möglichkeiten der Datenerhebung und der Datenverarbeitung wachsen immer schneller. Angesichts der weltweit zunehmenden Vernetzung durch das Internet ist ein bestmöglicher Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unberechtigten Eingriffen in ihre Rechte auf datenrelevante Selbstbestimmung notwendig.
Ich möchte dazu nur ein paar Stichpunkte nennen: Sie wissen, dass es seit kurzem die Möglichkeit der elektronischen Signatur gibt. Das E-Government wird immer weiter ausgeweitet. Kürzlich wurde das Melderechtsrahmengesetz geändert, mit dem die Rahmenbedingungen für die Nutzung moderner Informations– und Kommunikationstechnologien geschaffen und unnötige Meldepflichten abgeschafft werden sollen. Kolleginnen und Kollegen, den Menschen draußen ist es nicht gleichgültig, welche Spuren sie auf der elektronischen Autobahn hinterlassen.
Es ist ihnen nicht egal, wer diese Spuren eventuell verfolgt und wofür diese Spuren verwendet werden. Viele Anfragen an den Landesdatenschutzbeauftragten beweisen, dass es die Bürgerinnen und Bürger nicht einfach hinnehmen wollen, dass sie in allen möglichen Dateien gespeichert werden. Als Mitglied der Datenschutzkommission weiß ich aus erster Hand, wie oft Herr Vetter und seine Mitarbeiter von Privatpersonen um datenschutzrechtliche Auskunft gebeten werden. Kolleginnen und Kollegen, manchmal habe ich den Eindruck, dass für Teile der Mehrheitsfraktion in diesem Hause der Datenschutz nur ein lästiges Übel ist.
Herr Vetter stellt dazu in seinem 20. Tätigkeitsbericht eingangs fest, ich zitiere:
Auf jeden Fall ist der Stellenwert des Datenschutzes im Ansehen der politischen Öffentlichkeit zumindest in Gefahr, wenn nicht gesunken.
Ich möchte Sie aber daran erinnern, dass Datenschutz immerhin Verfassungsrang hat. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist verfassungsrechtlich geschütztes Freiheitsrecht. Im Übrigen: Der Datenschutz hat die erforderliche Datenverarbeitung, zum Beispiel im Sicherheitsbereich, auch bisher nicht verhindert. Der letzte Punkt wird immer wieder von der Mehrheitsfraktion eingefordert.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine einheitliche datenschutzrechtliche Gesamtkonzeption. Momentan ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz für den öffentlichen Bereich zuständig, während der nichtöffentliche Bereich von der Regierung von Mittelfranken beaufsichtigt wird. Diese wiederum hat diese Aufgabe durch eine Datenschutzverordnung übertragen bekommen. Meine Damen und Herren, der Öffentlichkeit und vor allem den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ist eine Unterscheidung der beiden Datenschutzbereiche und ihrer behördlichen Zuständigkeiten meistens nicht bekannt. Deshalb hat sich der Datenschutzbeauftragte in der Vergangenheit immer wieder zur ersten Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Belange aller Art entwickelt.
Zudem stellen wir fest, dass eine immer weiter fortschreitende Verquickung von Datenverarbeitungen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen stattfindet. Dies lässt sich häufig nicht mehr ändern. In weiten Bereichen erfolgt bereits eine – meistens sinnvolle – Zusammenarbeit. Ich nenne nur die Forschung und das Gesundheitswesen. Auch die öffentliche Verwaltung bedient sich zunehmend privater Dienstleister, soweit dies rechtlich zulässig ist. Wir aber wollen Datenschutz aus einer Hand. Unser Gesetzentwurf stellt daher eine Verwaltungs– und Regelungsvereinfachung des Datenschutzes in Bayern dar. Er bestimmt den Landesbeauftragten für den Datenschutz als neue Aufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich gemäß § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die bisher nur durch Verordnung bestimmte Aufsichtsbehörde in Bayern wird nun durch ein Gesetz festgeschrieben.
Zahlreiche Bundesländer sind diesen Schritt schon gegangen und haben die Zuständigkeit auf den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes übertragen. Wir sehen einen weiteren Vorteil darin, dass im Gegensatz zur jetzigen Regelung mit der Regierung von Mittelfranken der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht einer Aufsicht oder gar den Weisungen des Innenministeriums unterliegt. Er nimmt die ihm zugewiesenen Aufgaben der Datenschutzkontrolle in völliger Unabhängigkeit wahr.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, legt der Datenschutzbeauftragte regelmäßig seinen Tätigkeitsbericht vor. In unserem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass auch für die neu hinzugekommenen Aufgaben im nichtöffentlichen Bereich ein Tätigkeitsbericht vorzulegen ist. Mit unserem Gesetzentwurf wird die zweigeteilte Zuständigkeit im Datenschutz aufgehoben. Dieses erscheint uns äußerst sinnvoll. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Ich frage die Bayerische Staatsregierung: Hat die Staatsregierung ihre Zusage eingehalten, den Landratsämtern als Heimaufsichtsbehörden für die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Änderung der Zuständigkeitsverordnung zum Heimgesetz mit Wirkung ab dem 01. 01. 2002 zusätzliches Personal zuzuweisen bzw. den Mehraufwand finanziell auszugleichen?
Antwort der Staatsregierung:
Personalausstattung
Mit der Verlagerung der Heimaufsicht auf die Kreisverwaltungsbehörden wurden für die Heimaufsicht bayernweit zusätzlich ca. 80 Stellen für Verwaltungs- und Fachpersonal zur Verfügung gestellt. Dieses Personal steht nunmehr für Aufgaben der Heimaufsicht bereit.
Im Bereich des Verwaltungspersonals hat sich die Anzahl der Bediensteten für die Heimaufsicht gegenüber den bereits vor dem 1. Januar 2002 Beschäftigten von 111 auf 160 erhöht. Beim Fachpersonal erhöhte sich die Zahl der Bediensteten von 141 auf 298.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich sowohl im Bereich des Verwaltungsdienstes als auch beim Fachpersonal die Zahl der für Aufgaben der Heimaufsicht zur Verfügung gestellten Stellen deutlich erhöht hat. Damit konnte dem Anliegen, durch die Bündelung der Heimaufsicht auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden und einer damit einhergehenden Personalaufstockung eine Qualitätsverbesserung durch die Intensivierung der Aufsicht zu erreichen, in vollem Umfang Rechnung getragen werden.
Finanzzuweisungen
Im Nachtragshaushalt 2002 standen für Finanzausgleichsleistungen zur Durchführung des Heimgesetzes insgesamt ca. 2,15 Mio e zur Verfügung. Die pauschalen Zuweisungen sind so bemessen, dass die Mehraufwendungen der Landkreise und kreisfreien Gemeinden insgesamt abgedeckt werden können.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Weshalb ist das Gymnasium Vaterstetten – Landkreis Ebersberg – in der Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 07.01.2003 auf die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Gartzke vom 20. 11. 2002 fälschlicherweise in der Liste der 14 Schulgebäude in Bayern aufgeführt, bei denen mit Stand 17. 09. 2002 eine PCB-Raumluftkonzentration zwischen 3000 und 9000 ng/m3 Raumluft gemessen wurde, obwohl bereits Ende 1993 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen wurden und eine anschließende Messung des TÜV Werte ergab, die weit unter dem so genannten Interventionswert lagen?
Können Sie sich vorstellen, welche Unruhe dies im Landkreis Ebersberg, und zwar in der Schule und bei den Landkreisbehörden, gegeben hat? Ich danke Ihnen für diesen Zusatz. Mit der Fußnote hätte man viel Ärger erspart.
Herr Staatssekretär, wie bewertet die Staatsregierung die Besorgnis der Frühfördereinrichtungen, Sozialverwaltungen und betroffenen Eltern über den künftigen Stellenwert der ambulanten Frühförderung, die aus der im Rundschreiben des Landkreistages vom 12. November 2002, Aktenzeichen V-414-31/ma, an alle Landkreise ausgesprochenen Empfehlung, die Listen von Elternunterschriften für eine kostendeckende Finanzierung der ambulanten Frühförderung „in eigenständiger Zuständigkeit zu entsorgen“ und der vom Landkreistag vor dem Hintergrund der Haushaltsstabilität ausgesprochenen, vom bisherigen Prinzip, über Notwendigkeit und Umfang der Frühfördermaßnahmen nicht nach Haushaltslage, sondern nach fachlicher Beurteilung durch Ärzte und Fachpersonal zu entscheiden, abweichenden Forderung nach einer Reduzierung der Behandlungseinheiten pro Kind resultiert?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Ausführungen meines Kollegen Prof. Dr. Gantzer vollinhaltlich an. Ich werde dem Antrag zustimmen. Aufgrund örtlicher Betroffenheit – ich komme auch aus dem Osten Münchens – weiß ich, wie der Verkehr dort zunimmt und dass hier dringend etwas geschehen muss. Deshalb will ich hiermit dokumentieren, dass ich voll hinter dem Antrag der CSU stehe.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schneider, was Sie jetzt verbreitet haben, war purster Wahlkampf, sonst nichts. Wenn Sie mit Schuldzuweisungen an München kommen, muss ich Sie schon fragen: Wer regiert denn zum Beispiel in Würzburg, wer regiert in Kitzingen, wer regiert in Regensburg?
Dort existieren nämlich genau dieselben Probleme wie in München. Eben hat mir Kollege Wahnschaffe ein Schreiben aus Regensburg gezeigt, in dem steht, dass an den beruflichen Schulen Pflichtstunden gekürzt werden müssen. Sagen Sie dazu einmal ein Wort.
Ihre Art der Einlassungen hilft unseren Schülerinnen und Schülern nämlich überhaupt nicht weiter.
Sie haben zu Recht die Zahlen genannt. Allein in der Region München sind über 700 junge Menschen von einer Abweisung betroffen. Auf der anderen Seite – das hat sich inzwischen auch bei Ihnen herumgesprochen – legt die Wirtschaft immer mehr Wert darauf, dass unsere jungen Menschen eine gute Ausbildung haben. Deshalb, denke ich, ist es besonders schlimm und nicht zu akzeptieren, dass Schülerinnen und Schüler in Bayern im nächsten Schuljahr keinen Platz an einer FOS, BOS, Technikerschule oder Wirtschaftsschule erhalten sollen. Sie führen, wie vorhin gleich zu Beginn der Rede von Frau Pranghofer in einem Zwischenruf, die Steuerreform an. Damit schieben Sie wieder nur die Verantwortung ab.
Das schürt nur Politikverdrossenheit bei den 700 Schülerinnen und Schülern im Raum München, von denen ich jetzt spreche.
Im Kreistag Ebersberg haben wir zum Beispiel einen Antrag gestellt, um die Stadt München zu entlasten. Wir wollten den einzelnen Schülerinnen und Schülern hel
fen. Wir haben gesagt, dass wir vorübergehend das Defizit bei den Gastschulbeiträgen übernehmen, das bisher die Stadt München trägt. Dieser Antrag ist im Ebersberger Kreistag von der Mehrheit abgelehnt worden.
Natürlich die CSU. Die CSU hat dort die Mehrheit; ganz klar.
Die Mehrheit lehnt es ab, unseren Schülerinnen und Schülern unkonventionelle Lösungen anzubieten.
Ich möchte auch noch anfügen, dass man auch an die einzelnen Schicksale denken muss. Ich habe mit betroffenen Schülerinnen und Schülern und mit Jugendlichen, die bereits in Ausbildung bzw. in Arbeit stehen und im Herbst in die Berufsoberschule gehen wollen, Gespräche geführt. Sie haben im Glauben darauf, dass sie an eine weiterführende Schule gehen können, ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Kolleginnen und Kollegen, jetzt kommt das nächste Problem. Das Arbeitsamt sagt nämlich: Wenn sie von selbst gekündigt haben, sind sie nicht berechtigt, Arbeitslosengeld zu beziehen. Wir können diese Jugendlichen, diese jungen Menschen doch nicht auf der Straße stehen lassen. Lieber Herr Schneider, liebe CSU, da erwarte ich Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten. Dazu habe ich nämlich bisher nichts gehört.
Das Schwarze-Peter-Spiel und das Hin- und Herschieben von Verantwortung hilft unseren Schülerinnen und Schülern nicht weiter. Konkret geht es jetzt um das nächste Schuljahr. Mir sind momentan nur die Zahlen aus der Landeshauptstadt bekannt. Betroffen sind noch weitere Städte. Wir müssen diesen über 700 jungen Menschen eine Zukunftschance bieten und deshalb kurzfristige Lösungen suchen und finden. Von Ihnen habe ich dazu bisher nichts gehört. Deshalb ist unser Dringlichkeitsantrag so wichtig. Die Zeit drängt. Die jungen Menschen müssen bald wissen, wie es im September weitergehen soll. Ich erwarte von Ihnen dazu noch Aussagen. Vielleicht ist Herr Staatssekretär Freller, nachdem Frau Staatsministerin Hohlmeier momentan nicht da ist, in der Lage, uns Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Ich hoffe darauf.
Herr Präsident, Hohes Haus! Liebe Frau Staatsministerin Stewens, ich denke, wir sollten in unserer Diskussion wieder nach Bayern zurückkehren. Das habe ich in Ihren Ausführungen vermisst.
Ich nehme an, dass auch Sie wissen, dass sich eine ganze Reihe von Forschungsprojekten und Studien in den letzten Jahren mit der Problematik der Kinderarmut beschäftigt hat. Die Zahlen sind heute schon genannt worden. Die Ergebnisse der Studien sind leider erschreckend und eindeutig: Die Armut bei Kindern und Jugendlichen ist kein marginales Phänomen. Auch das reiche Bundesland Bayern kann sich hier nicht ausnehmen. Ich würde mir wünschen, dass die Mitglieder der Staatsregierung nicht immer nur mit tausend Meldungen über Spitzenerfolge durchs Land reisen, sondern auch die Schattenseiten zur Kenntnis nehmen und etwas dagegen unternehmen.
Kinder, die von Armut betroffen sind, werden in einer mobilen, technologisierten Welt ausgegrenzt. Aus der erweiterten Freizeit- und Konsumwelt erwachsen für diese Kinder keine neuen Chancen, sondern Risiken und Belastungen. Der Zwang, ständig verzichten zu müssen, wird zum Eindruck, zu kurz zu kommen. Diese Kinder werden ausgegrenzt. Die Situation der Ausgrenzung erleben die Kinder bereits im Kindergarten und davor.
Ich denke, wir sollten auch anmerken, dass die Dunkelziffer der Kinder, die in Armut leben, sehr hoch ist. Es ist inzwischen eine allseits bekannte Tatsache, dass Alleinerziehende oft wegen fehlender Kinderbetreuungseinrichtungen zu Sozialhilfeempfängerinnen werden. Der zaghafte Ansatz der Staatsregierung – es wird ein Kinderbetreuungsplan propagiert, für den 313 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen – ist ein Schritt in die richtige Richtung. Letztlich bedeutet er aber nur, dass in den nächsten fünf Jahren 15 Plätze pro Kommune geschaffen werden. Wenn man das in die Rechnung mit einbezieht, schaut der Ansatz nicht mehr so toll aus. Er ist viel zu gering. Hier zeigen sich deutlich die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte in Bayern, die auf einer äußerst engstirnigen Ideologie beruhen.
Sie sollten endlich wegkommen von der Stamm’schen Verwahranstalt zu einer qualitativ hochwertigen Bildungseinrichtung. Ein großer Schritt, um die Ausgrenzung einzudämmen und eine gewisse Chancengerechtigkeit herzustellen, wäre, ein verpflichtendes, kostenfreies Kindergartenjahr für jedes Kind einzuführen. Das hat sogar die Bildungsministerin erkannt, die aber leider
zurückgepfiffen wurde. Der Lebensverlauf von armen Kindern führt auch dazu, dass sie im Hinblick auf erreichte Schul- und Berufsabschlüsse deutlich schlechter abschneiden als andere. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass in diesem Zusammenhang Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung eine gewisse Abhilfe schaffen könnten.
Die von Armut betroffenen Kinder reagieren unterschiedlich auf die Ausgrenzungs- und Mangelerfahrungen. Oft versuchen sie, die familiäre Armut zu verstecken und zu verheimlichen. Das heißt, sie ziehen sich zurück. Sie werden krank bei Ausflügen oder müssen Einladungen ablehnen, weil sie aus Mangel an finanziellen Mitteln kein Geschenk mitbringen können. Andere versuchen, sich „offensiv“ – das möchte ich in Anführungszeichen wissen – bis hin zum Abgleiten in die Kriminalität Anerkennung zu verschaffen.
Kinderarmut hat noch viele andere Gesichter. Armut macht einsam; Armut stigmatisiert. Für mich ist die Bekämpfung von Kinderarmut eine sozialpolitische Herausforderung und eine bildungspolitische Aufgabe. Die Bekämpfung der Armut bei Kindern ist ein elementares Kinderrecht.
Ein Wort an den momentanen Kanzlerkandidaten: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, werden Sie endlich Ihrer inhaltlichen und finanziellen Verantwortung für unsere Kinder in Bayern gerecht.
Herr Kollege Thätter, wie definieren Sie den Unterschied zwischen Ganztagsbetreuung und Ganztagsschule? Nach Ihren bisherigen Ausführungen ist mir das nicht klar.
Frau Staatsministerin, sieht die Staatsreigerung eine Möglichkeit, in Ruhstorf an der Rott auch wegen des weiteren Zuzugs in der Umgebung – zum Beispiel in Sandbach, Ebersberg und Vornbach – eine dritte Vorbereitungsklasse für jugendliche Spätaussiedler zu bilden, damit sie den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreichen können, um zu vermeiden, dass betroffene Jugendliche zur Untätigkeit verdammt und eventuell straffällig werden, weil sie wegen der Überfüllung der bisherigen Klassen nur auf einer Warteliste stehen und erst im nächsten Jahr zum Zuge kommen würden?
Der Bund hat es gehört. – Liebe Frau Staatsministerin, können Sie mir sagen, wie viele Schülerinnen und Schüler zur Zeit auf der Warteliste stehen und ob diese im nächsten Jahr alle zum Zug kommen werden?
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen erst einmal verdeutlichen, dass es, was den Gesetzentwurf der Staatsregierung betrifft, nur der Initiative unseres Ausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Klaus Hahnzog, zu verdanken ist, dass überhaupt ein Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft treten kann. Deshalb wird es nun auch in Bayern ab dem 1. November möglich sein, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eingetragen werden können.
Habe ich mich falsch ausgedrückt? Ich meinte die Abkürzung des Gesetzgebungsverfahrens.
Damit ist die Blockade der CSU gegen das Bundesgesetz endlich durchbrochen.
Zur Erinnerung, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Die Verzögerung von mehreren Monaten, die wir nun hinnehmen müssen, wäre nicht nötig gewesen, wenn die CSU unserem Gesetzentwurf, der ja bereits im Mai eingereicht wurde, zugestimmt hätte.
Allerdings hätte Bayern dann keinen bayerischen Sonderweg beschreiten können; denn wir wollten und wollen natürlich immer noch die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vor dem Standesamt.
In unserem Gesetzentwurf werden die Standesämter zur zuständigen Behörde bestimmt. Dies entspricht der Regelung in Gesetzen oder Gesetzentwürfen vieler Bundesländer, die noch in der Beratung sind. Wir meinen, dass mit unserer Standesamtslösung der erforderlichen Fachkunde Rechnung getragen wird und ein entsprechender Rahmen gewährleistet werden kann, der der Bedeutung des Vorgangs angemessen ist.
Ich bin aber nicht so blauäugig zu glauben, dass die Mehrheitsfraktion in diesem Hause unserem Gesetzentwurf zustimmen würde. Lassen Sie mich darum einen Satz zum Gesetzentwurf der Staatsregierung sagen. Wie ich schon in der ersten Lesung an dieser Stelle betont habe, ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass dieser bayerische Sonderweg eingeschlagen wird.
Auch die Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss hat uns nicht von der Sinnhaftigkeit der Notariatslösung überzeugen können. Ich stelle also fest: Die CSU hält nach wie vor an der Diskriminierung von homosexuellen Paaren fest. Ich stelle weiter fest: Die CSU ist nach wie vor in ihrem mittelalterlichen Denken verhaftet;
sie ist noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.
Ich hoffe nur, dass nun schnellstmöglich die bürokratischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Formulare entsprechend geändert werden und ein Zusatz für eingetragene Lebenspartnerschaften aufgenommen wird, sich Formulare also nicht auf verheiratet, verwitwet, geschieden oder ledig beschränken. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Frau Dr. Fickler.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass uns der schriftliche Entwurf der Staatsregierung vorliegt, sonst hätten wir wahrscheinlich Probleme, ihn zu verstehen. Mit dem Scheitern des Eilantrags der Staatsregierung gegen die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist die Bayerische Staatsregierung vor dem Bundesver
fassungsgericht wieder einmal auf die Nase gefallen. Dies war vorhersehbar. Aber getreu dem CSU-Motto: Was ich nicht will, darf nicht sein, ist die Staatsregierung wieder einmal vor Gericht gezogen. Sie hat damit wieder unnötig Steuergelder verschwendet.
Es hat für die CSU nicht geklappt, sich gerichtlich alte Denkstrukturen und Vorurteile bestätigen zu lassen. Nun lässt sich wohl eine Regelung nicht mehr länger aufschieben. Deshalb liegt uns der Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Damit will die bayerische Mehrheitspartei wieder einmal einen bayerischen Sonderweg beschreiten. Für uns ist es allerdings nicht nachvollziehbar, dass eine homosexuelle Partnerschaft nicht auf einem Standesamt eingetragen werden soll, sondern dass stattdessen die Notare bemüht werden müssen. Dabei muss man wissen – wie in der Begründung zum Gesetzentwurf steht –, dass es die Notare sowieso an die Standesämter melden müssen. Warum geht man dann nicht gleich auf die Standesämtern?
Die Regelung ist nicht einsehbar, zumal der Justizminister immer tönt, die Eheschließung und die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft kosteten gleich viel. Das ist nämlich nicht so; denn nach meinen Recherchen kostet am Standesamt eine Eheschließung 65 DM, die Eintragung und Beurkundung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft beim Notar 196 DM, also fast dreimal so viel. Die Aussage des Justizministers, die Paare sollten sich ihre Partnerschaft etwas kosten lassen, ist ein weiterer Beweis für die Diskriminierung von Homosexuellen.
Der Schutz von Ehe und Familie ist auch uns sehr wichtig. Er hängt aber mit Sicherheit nicht von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ab. Durch die partielle Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften wird keinem Ehepaar und keiner Familie ein irgendwie gearteter Nachteil zugefügt. Zur Stärkung von Ehe und Familie braucht es andere Maßnahmen als das Verhindern des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat einen entscheidenden Haken. Ich muss mich schon fragen, ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Notarslösung bewusst gemacht wurde, um das Ausführungsgesetz weiter zu verzögern, das leider beim ersten Mal nicht geklappt hat; denn es stellt sich verfassungsrechtlich die entscheidende kompetenzrechtliche Frage, ob ein Land die Aufgaben der Notare regeln darf oder ob nicht im Gegenteil diese Fragen abschließend in der Bundesnotarordnung geregelt sind.
Die Aufgabenübertragung auf die Notare wäre nämlich eine berufsrechtliche Regelung. Und, meine Damen und Herren von der CSU, Sie können sich darauf verlassen,
dass wir gerade diesen Punkt sehr genau prüfen werden.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich rufe Sie auf: Machen Sie Schluss mit der Diskriminierung von Minderheiten. Stimmen Sie gegen den Gesetzentwurf der Staatsregierung und für unsere Standesamtslösung.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie, welche technisch umsetzbaren Möglichkeiten Sie sehen, um den Zugriff von Kindern und Jugendlichen auf Gewalt verherrlichende und Jugend gefährdende pornografische Schriften und Bilder, die im Internet verbreitet werden, wirkungsvoll zu unterbinden.
Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung, die sich aber in dieser Ausführlichkeit hauptsächlich an Fachleute wendet, die sich mit den entsprechenden Begriffen auch auskennen. Deshalb meine Zusatzfrage: Welche Möglichkeiten sehen Sie, um in geeigneter Form und verständlicher Weise auf solche Programme aufmerksam zu machen, damit auch Eltern damit umgehen und entsprechende Filtersoftware in ihren Computer einbauen können?