Protokoll der Sitzung vom 25.10.2001

Unterbringung und Möglichkeiten zu artgerechter Bewegung entsprechen.

Meine Damen und Herren, Ihrem damaligen Antrag wurde weitgehend entsprochen. Zum Ende dieses Jahres laufen die bisherigen Regelungen für die Käfighaltung aus. So werden zum Beispiel für die Haltung von Nerzen 3 qm pro Tier eingefordert oder 6 qm pro Tier; bisher war 0,24 qm üblich. Im Übrigen hat Bayern vor einiger Zeit selbst einen Antrag im Bundesrat eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, umgehend von der im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigung Gebrauch zu machen, für die Haltung von Pelztieren artgerechte Bedingungen vorzuschreiben, die dem Domestikationsgrad von Pelztieren Rechnung tragen. Damit wird der ethischen Verpflichtung Rechnung getragen, dass Tiere so zu halten sind, dass sie ihre Bewegungs- und Beschäftigungsbedürfnisse artgerecht befriedigen können. Dazu gehören auch eine angemessene Haltung, Pflege und selbstverständlich Ernährung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, zunächst kam der Antrag betreffend Hennenhaltung, jetzt der Antrag zur Pelztierhaltung. Ich frage mich: Folgt jetzt ein Antrag, dass eine über den Selbstversorgungsgrad hinaus gehende Produktion von Schweinen und Rindern auch verboten wird?

(Hofmann (CSU): Kanarienvögel! – Frau Radermacher (SPD): Das war jetzt nicht so gut!)

Der Agrarausschuss des Bundes hat übrigens dem Antrag Bayerns mittlerweile zugestimmt. Das sind für mich die wesentlichen Gründe dafür, dass der Antrag der GRÜNEN abgelehnt werden muss. Außerdem muss man wissen, dass wegen der bestehenden Auflagen die Pelztierzucht in Deutschland und auch in Bayern, wie Sie, Frau Kollegin Münzel, schon ausgeführt haben, keine große wirtschaftliche Bedeutung hat. Da es in Bayern noch zwei bis drei nebenberuflich betriebene Nerzhaltungen gibt, kann man in der Tat nicht von einer wesentlichen Bedeutung sprechen. Im Übrigen steht im Plenum des Bundestags nur noch der bayerische Antrag zur Abstimmung. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, Ihr Antrag ist daher nichts anderes als ein Schaufensterantrag.

(Beifall bei der CSU)

Darin liegt eben der Unterschied: Die GRÜNEN stellen Anträge, und wir handeln.

(Beifall bei der CSU – Kaul (CSU): Dieser Unterschied wird auch bleiben!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Frau Lück, bitte.

(Hofmann (CSU): Wie viele Pelzmäntel haben Sie daheim?)

Herr Hofmann, vielleicht sollten wir bei Ihnen im Kleiderschrank nachschauen. Bei mir werden Sie nicht einmal

einen Pelzkragen finden, weil ich weiß, was sich gehört. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann das Thema selbstverständlich auch auf die leichte Art abhandeln, aber tatsächlich steckt eine Menge Ernst dahinter. Herr Brunner, Sie wollten es kabarettistisch sehen und die Haltung von Wildtieren mit der Haltung von Schweinen und Rindern gleichsetzen. Das entspricht eben nicht der Realität. Es ist tatsächlich so, wie die Kollegin gesagt hat. Es ist sehr schwierig, Wildtiere in Käfigen zu halten, es sei denn, man baut auf jeder Tierfarm einen Zoo.

Sie müssen sich vergegenwärtigen, dass nur der Pelz der Wildtiere gebraucht wird. Alles andere wird weggeworfen. Ich bitte Sie, Ihr Gewissen zu erforschen, ob wir wirklich Pelze brauchen.

Die Nutzung von Tieren zur Pelzgewinnung wird mit Recht kritisiert. Die Frage, ob die Gewinnung von Pelzen einen vernünftigen Grund darstellt, können Sie sich selber beantworten. Der vernünftige Grund besteht nicht.

In Deutschland gibt es noch zirka 30 Nerzfarmen. Ich glaube, auch in dieser Beziehung kann man nicht von einem großen wirtschaftlichen Faktor reden. Wir schütten das Kind nicht mit dem Bade aus, wenn wir darum bitten, dem Antrag zuzustimmen, dass die Pelztierhaltung ohne Wenn und Aber, jedoch mit den notwendigen Übergangsfristen, bei uns abgeschafft wird. Wir sind nicht das einzige Land in Europa und auch nicht Vorreiter, diese Haltung wird sich jedoch insgesamt in Europa durchsetzen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Münzel.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Was Herr Brunner gesagt hat, kann ich nicht stehen lassen. Herr Kollege Brunner, Sie wären gut beraten, sich besser zu informieren. Schleswig-Holstein wird seinen Entschließungsantrag am 9. November noch einmal in den Bundesrat einbringen. Dann hat Bayern die Möglichkeit, dem Antrag Schleswig-Holsteins zuzustimmen.

Unseren Antrag, in dem wir einen Pelztiererlass gefordert haben, muss man vor dem politischen Hintergrund sehen, dass unter der Kohl-Regierung 1997 die Chance, das Tierschutzgesetz so zu verändern, dass die Pelztierhaltung verboten wird, gleich Null war. Es war ein großes Verdienst von Frau Tessy Lödermann, 1997 durchzusetzen, dass wenigstens in Bayern die Haltungsbedingungen etwas verbessert werden.

Herr Kollege Brunner, Sie haben nicht zugehört, denn ich habe gesagt, dass es keine artgerecht Haltung von Wildtieren gibt. Sie sollten sich informieren und sich anhören, was die Bundestierärztekammer dazu meint und verschiedene ethologische und biologische Untersuchungen aussagen.

Ich kann darüber hinaus nicht verstehen, dass Sie die Interessen der Landwirtschaft bemühen, wenn Sie unseren Antrag kritisieren. Ich weise Sie darauf hin, dass die Pelztierhaltung in Deutschland nicht als landwirtschaftlicher Betriebszweig anerkannt wird. Das ist dem Tierschutzbericht auf der Bundestagsdrucksache 14/5712 zu entnehmen. Insofern braucht sich auch kein Vertreter der Landwirtschaft aufzuregen.

Es kann nicht sein, dass man Tierhaltung erlaubt, aber es nicht möglich sein soll, Tierhaltungsformen prinzipiell zu verbieten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatsminister Sinner.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die Reden eben gehört hat, könnte glauben, das Thema müsse im Bundesrat behandelt werden, damit die Bundesregierung überhaupt auf den Gedanken kommt, aktiv zu werden. Zuständig für Fragen des Tierschutzes ist in der Bundesregierung Frau Bundesministerin Renate Künast.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Münzel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich frage die GRÜNEN: Wer hindert eigentlich Frau Künast daran, einen Gesetzentwurf einzubringen?

(Beifall bei der CSU)

Offensichtlich ist Ihr Vertrauen in die Bundesregierung so stark erschüttert, dass Sie einen Antrag im Bundesrat brauchen, damit endlich Frau Künast diesen von Ihnen erkannten Missstand abstellt. Nur so kann ich Ihre Aktivitäten interpretieren.

(Beifall bei der CSU – Frau Christine Stahl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Wir machen keinen Umweg, wenn der Bundesrat sowieso entscheiden muss!)

Das Land Schleswig-Holstein hat einen Antrag eingebracht, im Tierschutzgesetz generell die Pelztierhaltung zu verbieten. Dieser Antrag hat aus rechtssystematischen Gründen keine Mehrheit gefunden. Neun Länder haben der bayerischen Initiative zugestimmt, durch die Bundesregierung eine Haltungsverordnung für Pelztiere zu erlassen. Neun Länder sind eine große Mehrheit. Dieser Antrag des Agrarausschusses steht am 9. November zur Debatte. Der Antrag wird auch dort eine Mehrheit finden. Ich gehe davon aus, dass Ihre Parteifreundin Renate Künast dann unverzüglich, nachdem sie jetzt vom Bundesrat endlich gezwungen wird, tätig zu werden, einen Vorschlag macht und die Pelztierhaltung so artgerecht regelt, wie sie geregelt sein muss. Die Pelztierhaltung kann man so gestalten, dass sie entweder artgerecht ist oder nicht mehr stattfindet. Das ist wiederum das Handlungsfeld von Frau Renate Künast.

(Frau Abgeordnete Gote (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Dann unterstützen Sie sie doch!)

Wir unterstützen das. Wir haben den Antrag eingebracht, weil die Bundesregierung seit Jahren schläft und nicht handelt.

Wir werden am 9. November unseren Antrag unterstützen. Wir werden dafür sorgen, dass Frau Künast endlich handelt und für eine artgerechte Haltung von Pelztieren sorgt. Deshalb ist der Dringlichkeitsantrag heute überflüssig. Wir haben das im Bundesrat längst geregelt. Wir hoffen, dass die Bundesregierung anschließend entsprechend handelt.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/7708 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Werner-Muggendorfer und Fraktion betreffend „Keine Terrorzellen in der Landeshauptstadt München“ auf der Drucksache 14/7707. Die Abstimmung soll auf Wunsch der SPD-Fraktion in namentlicher Form erfolgen.

Ich bitte Sie, noch Platz zu behalten. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion, die Urne für Stimmenthaltungen ist auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 16.58 Uhr bis 17.03 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaales ermittelt. Das Ergebnis gebe ich später bekannt.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Weiterhin gebe ich bekannt, dass die Zeit für die Behandlung der Dringlichkeitsanträge aufgebraucht ist. Die noch verbleibenden Dringlichkeitsanträge werden in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Das sind der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Dinglreiter, Ach und anderer und Fraktion (CSU), Bayern bei privaten Betreibermodellen für den Autobahnausbau nicht benachteiligen, Drucksache 14/7709 – Verweisung in den Wirtschaftsausschuss –, der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Herbert Müller, Hoderlein und

anderer und Fraktion (SPD), Sechsstreifiger Ausbau der A 8, Drucksache 14/7710 – Verweisung in den Wirtschaftsausschuss – und der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Kaul, Hofmann und anderer und Fraktion (CSU), Mobilfunk, Drucksache 14/7711 – Verweisung in den Umweltausschuss. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann werden wir so verfahren.

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich rufe nun auf:

Tagesordnungspunkt 7

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs;

Neuwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds

Mit Schreiben vom 12. September 2001 hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass anstelle von Frau Huther, die vom Landtag vor der Sommerpause mit Wirkung vom 1. November 2001 zur neuen Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes gewählt worden ist und die dem Verfassungsgerichtshof bereits bisher als berufsrichterliches Mitglied angehörte, zum 1. November 2001 ein neues berufsrichterliches Mitglied zu wählen ist. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolgerin Frau Dagmar Ruderisch, Richterin am Oberlandesgericht München und Referentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, vor. Die vorgeschlagene Richterin ist bereit, im Falle der Wahl das Amt anzunehmen und hat eine entsprechende Erklärung gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben.

Die Staatsregierung hat von dem Wahlvorschlag zustimmend Kenntnis genommen. Die Richter-Wahl-Kommission hat in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2001 beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, den Wahlvorschlag der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs zuzustimmen.

Wir kommen damit zur Wahl. An Ihrem Platz finden Sie einen Stimmzettel vor, auf dem die vorgeschlagene Kandidatin aufgeführt ist. Außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die für den Wahlgang zu verwenden ist. Die Urnen für die Namenskarten und die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaales im Bereich der Eingangstüren. Ich bitte, sowohl die Namenskarten als auch den Stimmzettel nicht selbst in die Urne einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamtes auszuhändigen.