Protokoll der Sitzung vom 25.10.2001

Der Gipfel des Skandals ist, dass die Bundesregierung, die den Staat repräsentiert – Herr Bodewig hat ein Staatsamt –, dies nicht der Bayerischen Staatsregierung bzw. auf dem Amtsweg Staatsminister Dr. Wiesheu oder dem Ministerpräsidenten mitteilt, sondern den SPD-Abgeordneten. Die SPD-Abgeordneten teilen es via Presse der Bayerischen Staatsregierung mit. Dazu kann ich nur sagen: Der Staat ist doch keine Parteiveranstaltung.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Diesen Satz werden wir Ihnen rahmen und übers Bett hängen!)

Meine Damen und Herren, die Art, administrative Entscheidungen über das Hinterzimmer der SPD bekannt zu geben, halte ich für unerträglich.

(Beifall bei der CSU – Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Das war nicht im Hinterzimmer, sondern öffentlich!)

Wenn es öffentlich gemacht wurde, dann ist es umso peinlicher, denn die SPD meint offensichtlich, dass dieser Staat einer Partei gehört. Das ist eine demokratische Verfahrensweise, die unglaublich ist.

Ich will etwas zu Herrn Strasser sagen, der sich bezüglich der kommunalen Finanzen anscheinend auf die schriftliche Anfrage auf Drucksache 14/7369 bezieht, denn nur so ist seine Aussage möglich. Ich würde den stellvertretenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses doch bitten, die Tatsachen nicht nur teilweise und damit verfälscht vorzutragen.

Es ist richtig, dass wir bei den Schlüsselzuweisungen unter den Ländern hinten sind. Da die Finanzausgleichsleistungen in den Ländern völlig unterschiedlich strukturiert sind, sind sie sehr schwer vergleichbar. Deshalb kann ich die Finanzausgleichsleistungen eines Landes nur jeweils in der Summe zum Vergleich heranziehen. Das schreiben wir ja ausdrücklich in der Antwort auf diese Anfrage. Bitte suchen Sie sich nicht einzelne Zeilen heraus! Bei einem Vergleich in der Summe befinden wir uns unter den Ländern an dritter Stelle, und damit können wir uns sehen lassen. Wir sagen schließlich nur, dass wir an einem Spitzenplatz sind.

Lassen Sie mich noch etwas zu den Aussagen von Frau Kellner zum Verbraucherschutz und zur Sperre sagen. Es war richtig und notwendig, das Programm von 600 Millionen zunächst von der Sperre auszunehmen, um keine totale Verwirrung aufkommen zu lassen. Wir haben 600 Millionen DM und dann noch einmal 57 Millionen DM insbesondere zur Einrichtung des Ministeriums im Haushalt ausgewiesen. Wir wollten diesen Betrag nicht schon im ersten Moment mit der Sperre versehen. Im Jahr 2002 wird der Verbraucherschutzbereich logischerweise in die Normalität des Haushaltsverfahrens hereingenommen, das heißt, dass die Sperre für die Verbraucherschutzinitiative gilt. Frau Kellner, Sie sagten, man solle das Finanzministerium einem Benchmarking unterziehen. Unterziehen Sie doch den Betrag von 64,4 Euro beim Verkauf einem Benchmarking; dann können Sie unsere Arbeit richtig einschätzen.

Sie sind auf die Finanzverwaltung zu sprechen gekommen. Auch die Finanzverwaltung unterliegt der Notwendigkeit des Personalabbaus, aber nicht mit 10% entsprechend dem 20-Punkte-Programm, sondern mit 5%. Um die Finanzverwaltung vor allzu viel zusätzlicher Verwaltung und neuen Lasten zu schützen, die insbesondere dank des Gesetzgebers in Berlin auf sie zukommen, haben wir erstens einige organisatorische Maßnahmen durchgeführt, die flächendeckend sehr gut anlaufen. Zweitens nenne ich die technische Ausstattung. Frau Kellner, wir haben in den letzten fünf Jahren rund 470 Millionen DM in die EDV-Ausstattung unserer Finanzämter gesteckt. Alle Finanzämter sind jetzt technisch optimal ausgerüstet. Nur so kann man die Beamten vor Überlastung schützen. Drittens haben wir die Finanzverwaltung durch unsere Servicecenter deutlich entlastet. Da mittlerweile 90% aller Besucher, die fußläufig ins Haus kommen, unten am Servicecenter abschließend bedient werden können, haben wir erhebliche Synergieeffekte. Mit diesen Maßnahmen haben wir den Zustand der Finanzverwaltung erheblich verbessert. An den Problemen durch den Beförderungsstau, die es immer wieder gibt, bin ich dran.

Zum Schluss will ich auf die Kernthese des Herrn Strasser in der Presseerklärung der SPD-Fraktion zum Nachtragshaushalt eingehen. Herr Kollege Strasser hat, ähnlich wie auch hier, darin gesagt: „Die Bayerische Staatsregierung verzichtet mit ihrem Nachtragshaushalt auf jegliche politische Gestaltung.“ Dieser Nachtragshaushalt hat besondere Schwerpunkte, die wir täglich nennen: Bildung, Familie, Sicherheit und Kommunen. In diesem Nachtragshaushalt kommen für die Bildung 110 Millionen Euro oder 215 Millionen DM hinzu, für die Familie 25 Millionen Euro oder 50 Millionen DM, für die Sicherheit 41 Millionen Euro, und im FAG für die Kommunen 162 Millionen Euro, und dies bei Beibehaltung unseres Weges in einen ausgeglichenen Haushalt mit einer Neuverschuldung von 914 Millionen DM. Wenn Sie das nicht als Schwerpunktbildung betrachten, dann weiß ich nicht, was politische Schwerpunktbildung sein soll.

(Beifall bei der CSU)

In diesem Sinne bitte ich um faire und intensive Beratung im Haus.

(Beifall bei der CSU – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gemäß § 33 Absatz 7 Satz 1 der Geschäftsordnung sind die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass die CSU vor Aufnahme der Beratung der Dringlichkeitsanträge eine Unterbrechung der Plenarsitzung für die Dauer von 30 Minuten beantragt. Die Kollegen der CSU-Fraktion werden dann zu einer Fraktionssitzung in den Konferenzsaal gebeten.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3 c

Gesetzentwurf der Staatsregierung eines bayerischen Gesetzes zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern (BayStrUBG) (Drucksache 14/7642)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird nicht begründet. Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Herr Dr. Hahnzog, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wundert mich nicht, dass die Staatsregierung diesen qualitativ nicht besonders hervorstechenden Gesetzentwurf gar nicht erst begründet; denn er hat ganz wesentliche Mängel. Wir sind uns darin einig, dass alles getan werden muss, um gegen verabscheuungswürdige Sexualstraftäter vorzugehen. Mit diesem Gesetzentwurf wird jedoch nur eine Scheinlösung vorgegaukelt. Das macht die Staatsregierung, um von ihrem eigenen Versagen, zum Beispiel in der Forensik, abzulenken. Das zeigt schon der Zeitablauf.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Noch am 13. Juli dieses Jahres hatte der damals zuständige Justizminister Dr. Weiß im Bundesrat erklärt, er habe gegen die Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch ein Landesgesetz gewisse verfassungsrechtliche Bedenken. Anfang September fand die Sondersitzung des sozialpolitischen Ausschusses statt, in der sich diese gravierenden Defizite in der Forensik herausgestellt haben. Das hat offenbar den Ausschlag dafür gegeben, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht mehr vorhanden sind. Dann wurde dieser Gesetzentwurf schnell vorgelegt.

Er ist auch insofern eine Scheinlösung, als – das sagen alle Praktiker – praktische Anwendungsfälle kaum vorstellbar sind. Ein Täter, der einen Mord begangen hat oder eine Sexualstraftat mit Todesfolge, erhält ohnehin lebenslänglich; da spielt die beabsichtigte Neuregelung keine Rolle. Wenn der Täter nicht lebenslänglich erhielt

und das Gericht keine Sicherungsverwahrung verhängt hat, kann das nachträglich niemand anders bewerten und den Täter sodann in Sicherungsverwahrung nehmen. Das ist schon wegen des im Grundgesetz festgelegten Grundsatzes „ne bis in idem“ nicht möglich. Vielmehr müssen neue Tatsachen – so ist der Gesetzentwurf auch angelegt – im Strafvollzug aufgetreten sein. Insbesondere wird auf die Verweigerung der Therapie hingewiesen. Wenn der Entwurf wirklich Gesetz würde, würde kein Mensch mehr die Therapie verweigern, jedenfalls nicht nach außen, weil er dann die Sicherungsverwahrung zu erwarten hätte. Es gibt also kaum einen Anwendungsfall.

Es ist auch deshalb unverständlich, warum diese Regelung jetzt plötzlich kommen soll – sofern man nicht auf das Versagen in der Forensik zurückblickt –, weil der Bundesrat, übrigens auf Antrag der von der CDU mitregierten Länder Bremen und Brandenburg, beschlossen hat, eine Arbeitsgruppe zu diesem Themenbereich einzusetzen, die bis zum Frühjahr des nächsten Jahres diese Fragen behandeln soll einschließlich der verfassungsrechtlichen, kompetenzrechtlichen und inhaltlichen Fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit.

Die CSU macht uns manchmal den Vorwurf, dass wir einfach Gesetze aus anderen Bundesländern hier als eigene Gesetzentwürfe einbringen. Mit einem solchen Vorwurf sollten Sie in Zukunft etwas vorsichtiger sein: Dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung ist im Wesentlichen wortwörtlich von einem einschlägigen Gesetz in Baden-Württemberg abgeschrieben. Da gibt es interessante verfassungsrechtliche und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte für die Diskussion, die ich hier nicht im Einzelnen vertiefen will, über die wir aber in den Ausschussberatungen zu verhandeln haben werden. Alle angehörten Sachverständigen haben erklärt, dieses Gesetz sei nicht gerichtsfest. Der baden-württembergische Anwaltsverband hat dagegen Bedenken erhoben und gesagt, das Gesetz sei mehrfach verfassungswidrig. Anwaltsverbände, gerade in südlichen Bundesländern, haben eine konservative Struktur. Das heißt schon einiges, wenn ein solcher Einwand von dort kommt. Nicht nur der Anwaltsverband, sondern auch der Verband der Strafverteidiger, die Vollzugspraktiker, die Sachverständigen aus der Psychiatrie und selbst – das ist ein ganz, ganz wichtiges Moment – der Weiße Ring haben dort gesagt: Lasst die Hände von einem solchen Gesetz. Das alles zeigt, dass der Gesetzentwurf ein Ablenkungsmanöver und nichts anderes sein soll. Viel wichtiger wäre es – auch das ist in dem Entschließungsantrag des Bundesrats zum Ausdruck gekommen –, dafür zu sorgen, dass überhaupt genügend Sachverständige in der forensischen Psychiatrie ausgebildet werden, dass die Kapazitäten erweitert werden und die Sicherheit in bestehenden Einrichtungen verbessert wird. Das wäre sinnvoll, aber nicht ein solches Gesetz.

Der nächste Redner ist Herr Kollege Kreuzer.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich feststellen,

Herr Dr. Hahnzog, dass für jeden, der sich mit der Materie befasst, klar ist, dass wir hier eine Sicherheitslücke haben. Klar ist auch, dass wir in gewissen Fällen Straftäter aus der Strafhaft entlassen müssen, obwohl jeder davon ausgehen muss, dass sie weiterhin hoch gefährlich sind und mit großer Wahrscheinlichkeit wieder Straftaten begehen werden.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Warum haben Sie das 1998 nicht geregelt?)

Wir haben diese Situation seit Jahren. Sie betrifft diejenigen Täter, bei denen bei der Verurteilung die Gefährlichkeit noch nicht erkennbar ist, der Richter also keine Sicherungsverwahrung im Urteil anordnet und bei denen auf der anderen Seite keine psychische Erkrankung oder Sucht vorliegt, sodass keine Unterbringung nach dem Unterbringungsgesetz nach der Strafhaft angeordnet werden kann. Es betrifft also Täter, bei denen sich in der Strafhaft herausstellt, beispielsweise weil sie die Therapie, die ihnen angeboten wird, verweigern, dass sie bei der Entlassung weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen werden.

Wir haben dies frühzeitig erkannt und bereits dreimal im Bundesrat versucht, eine bundesgesetzliche Lösung herbeizuführen. Das war im Jahr 1998, im Jahr 2000 und dann noch einmal, nachdem Bundeskanzler Schröder diesen Komplex im Zusammenhang mit Sexualstraftätern aufgegriffen und öffentlich erklärt hat, dass solche Leute, die weiterhin gefährlich sind, auf Dauer weggeschlossen werden müssten.

Es kam aber so, wie es immer bei der SPD kommt: starke Worte, keine Taten. Bei der bayerischen SPD stellt man die ganze Sache in Frage, so wie Sie das jetzt getan haben.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hahnzog (SPD))

Sie sehen doch genau das Problem, das ich aufgezeigt habe. Anstatt eine Lösung anzubieten, reden Sie diesen Gesetzentwurf herunter und nehmen dadurch billigend in Kauf, dass überhaupt nichts geschieht und auch in Zukunft solche gefährlichen Straftäter entlassen werden, obwohl jeder, der sich damit beschäftigt, weiß, dass dies anderen Menschen, nämlich zukünftigen Opfern, zum Verhängnis werden kann. Sie sind dafür mitverantwortlich, wenn Sie keine Lösung anbieten.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hahnzog (SPD))

Wir wollen handeln. Wir wissen, dass die Dinge schwierig sind. Es wäre auf bundesgesetzlicher Ebene möglich gewesen, wenn sich die SPD nicht im Bundesrat und im Bundestag verweigert hätte.

(Dr. Hahnzog (SPD): Wenn es das Grundgesetz nicht gäbe!)

Nun versuchen wir, dies mit einer landesgesetzlichen Regelung aufzufangen, und wissen, dass wir die Lücke nicht vollständig schließen können. Wir können beispielsweise das Gesetz nicht auf Straftäter ausdehnen,

die in anderen Bundesländern entlassen werden und ihren Wohnsitz in Bayern nehmen. Wir müssen weiter hinnehmen, dass solche Straftäter in Bayern leben, obwohl sie – so festgestellt von den entsprechenden Experten in den Anstalten – als gefährlich gelten.

Wenn man eine solche Problematik erkennt und sieht, dass man Menschen entlassen muss, die sich nicht therapieren lassen wollen und weiterhin gefährlich sind, und klar ist, dass man dadurch zukünftige Opfer gefährdet, Herr Dr. Hahnzog, dann hat man als Gesetzgeber keinen freien Ermessensspielraum mehr, sondern man ist dazu aufgerufen, zukünftige Straftaten zu verhindern und Opfer zu schützen, nicht aber dazu, nichts zu tun, so wie es die SPD macht. Dort findet man nichts als starke Worte. Ich fordere Sie deshalb auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, damit wir diese Lücke zugunsten der Menschen in unserem Lande schließen können.

(Beifall bei der CSU)

Die letzte Rednerin für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist Frau Kollegin Köhler.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicherlich unstrittig, dass unsere Bevölkerung vor Verbrechen geschützt werden muss. Wir hatten insbesondere in der letzten Legislaturperiode aufgrund einiger scheußlicher Sexualverbrechen in Bayern und in Deutschland eine intensive Debatte darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um solche Verbrechen zu verhindern. In der Folge dieser Diskussion, Herr Kollege Kreuzer, wurde eine Reihe von Gesetzen verschärft. Ich zitiere aus einem Gutachten des Deutschen Bundestages vom 6. September 2001. Das Zitat passt gut zu Ihren Ausführungen. Es lautet:

Am 26.01.98 verabschiedete der deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten. Die Voraussetzungen für Neuanordnungen der Sicherungsverwahrung wurden wesentlich erleichtert, die bisherige Höchstfrist für die Dauer der ersten Unterbringung in der Maßregel ersatzlos gestrichen und der Wegfall rückwirkend auf Altfälle erstreckt. Die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde dabei bewusst nicht in § 66 StGB aufgenommen.

Damals hatten Sie die Mehrheit im Deutschen Bundestag. Ich frage Sie, warum das damals im Zuge dieser Gesetzesänderung nicht gemacht wurde, wenn dies ein solches Sicherheitsrisiko darstellt.

(Beifall der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir wissen, dass sich in Bayern infolge der Gesetzesänderungen der Vollzug massiv verschärft hat. So bekommen beispielsweise Sexualstraftäter kaum mehr Vollzugslockerungen. Wie sich dies allerdings auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft auswirkt – die meis

ten Sexualstraftäter werden eines Tages wieder entlassen –, würde mich interessieren. Aber unsere Forderungen nach Erhebungen von Rückfalldaten- und -studien werden von der Staatsregierung seit Jahren kategorisch abgelehnt. An einer Evaluierung all der Maßnahmen, die Sie zur Sicherheit ergriffen haben, besteht kein Interesse.

Auf der anderen Seite hat sich die Situation in den Anstalten, in der Forensik und in den normalen Haftanstalten, massiv verschärft, ohne dass der Mangel an Personal und Räumlichkeiten behoben worden wäre. Die Belegung im Maßregelvollzug hat sich seit Mitte der Neunzigerjahre, so schreibt es der Verband der bayerischen Bezirke, um jährlich zehn Prozent erhöht. Wie es um die hochgepriesene Sicherheit in den bayerischen Anstalten steht, hat uns die Ausbruchsserie aus den bayerischen forensischen Kliniken im Sommer dieses Jahres gezeigt. In Bayern klafft eine ganz große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit.