Der dritte Komplex – die neuen Gremienstrukturen – in aller Kürze: Der bisherige Verwaltungsrat – 38 Mann stark – wird auf zehn reduziert. Wenn die Finanzholding da ist, können wir noch einmal vier aufstocken, weil die Finanzholding auch vertreten sein muss. Wir haben eine Generalversammlung mit 38 Mitgliedern und weiterhin einen Vorstand, der das operative Geschäft verantwortet. Das sind die drei entscheidenden Ebenen.
Das Schlusswort, meine Damen und Herren: Ich glaube, dass wir, wie man in der Bankenwelt möglicherweise sagt, „gut aufgestellt“ sind mit dieser Struktur. Wir haben schnell und rechtzeitig gehandelt und die gesamte Struk
tur geändert. Wir haben eine personelle Neuorientierung in der Landesbank. Ich glaube, das war sehr mutig, und wir können zuversichtlich in die Zukunft dieses großen Hauses in Bayern sehen.
Der Staatsminister des Innern begründet den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte nur sicherstellen, dass ich nicht etwa von meinem Staatssekretär ein anderes Manuskript zugeleitet bekommen habe.
Es wäre mir lieber gewesen, ich hätte den Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes nicht vorlegen müssen. Aber Brüssel lässt uns keine andere Wahl. Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet im Wesentlichen die notwendige Anpassung der Regelung von Gewährträgerhaftung und Anstaltslast bei Sparkassen an die vom Kollegen Faltlhauser dargestellte Einigung vom 17. Juli 2001.
Für die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts gilt traditionell ein Haftungssystem, das durch die Begriffe Gewährträgerhaftung und Anstaltslast gekennzeichnet ist. Dieses Haftungssystem wird von der Europäischen Kommission als eine mit dem EG-Vertrag nicht vereinbare Beihilfe angesehen. Herr Kollege Faltlhauser hat bereits deutlich gemacht, dass wir diese Auffassung für falsch halten. Gerade bei Sparkassen wird eine solche Betrachtungsweise der tatsächlichen Wettbewerbssituation und der Lebenswirklichkeit nicht gerecht.
Es wäre nicht zu verantworten gewesen, die Sparkassen mit einem jahrelangen Rechtsstreit mit Brüssel zu belasten. Wir müssen deshalb auch für die Sparkassen Rechtsklarheit und Planungssicherheit schaffen. Ich kann das in Übereinstimmung mit dem Kollegen Faltlhauser sagen, dass wir nicht diejenigen waren, die besonders auf die Einigung in Brüssel gedrängt haben, sondern dass der Sparkassenverband eine schnelle Einigung haben wollte, weil er der Meinung ist, dass jemand, der im Wettbewerb steht, auf Dauer keine unsichere Grundlage haben könne.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, nach einer vierjährigen Übergangsfrist ab dem 19. Juli 2005 die Anstaltslast zu modifizieren und die Gewährträgerhaftung abzuschaffen. Die Gewährträgerhaftung ist die bisher in Artikel 4 des Sparkassengesetzes geregelte Haftung der Kommune für die Verbindlichkeiten der Sparkasse, soweit der Gläubiger nicht von der Sparkasse selbst befriedigt wird. Diese Haftung der Kommune soll künftig entfallen. Dementsprechend wird der Begriff „Gewährträger“ durch den Begriff „Träger“ ersetzt.
Anstaltslast ist die auf dem allgemeinen Verwaltungsrechtsgrundsatz beruhende interne Verpflichtung der Kommune, die wirtschaftlichen Grundlagen der Sparkasse zu sichern und sie für die Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu erhalten. Diese Anstaltslast wird nunmehr dahin gehend modifiziert, dass die kommunale Körperschaft die Sparkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und die notwendigen Mittel nach kaufmännischen Grundsätzen zur Verfügung zu stellen hat. Damit wird eine allgemeine Förderungs- und Finanzierungsverantwortung des kommunalen Trägers festgelegt, vergleichbar mit der im Privatrecht bestehenden Treue- oder Förderungspflicht von Gesellschaftern gegenüber ihrer Gesellschaft. Letztlich bleibt es damit dem kommunalen Träger überlassen, selbst nach kaufmännischen Grundsätzen zu entscheiden, ob er der Sparkasse Kapital zuführt. Ein Automatismus ist ausgeschlossen.
Auch wenn Gewährträgerhaftung und Anstaltslast in Bayern bisher nicht in Anspruch genommen werden mussten, so ist doch der künftige Wegfall dieses Haftungssystems eine schmerzhafte Veränderung, weil die Rechtsbeziehung zwischen Kommune und Sparkasse verändert wird. Wir haben die Vorschläge in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Sparkassenverband Bayern erarbeitet. Alle waren der Auffassung, dass weitergehende Änderungen des Sparkassengesetzes schon aus Zeitgründen zumindest derzeit nicht vorgenommen werden sollen.
Ein zusätzlicher Wunsch der kommunalen Spitzenverbände lag auch mir besonders am Herzen: Die kommunale Bindung soll durch die Festschreibung des kommunalen Eigentums an den Sparkassen weiter gefestigt werden. Daher sollen im Artikel 1 die Sparkassen ausdrücklich als ihre Unternehmungen, das heißt als Unternehmen der Kommunen bezeichnet werden.
Die Formulierungen zur Anstaltslast und Gewährträgerhaftung entsprechen den Formulierungen, auf die sich die Vertreter aller Länder und der Deutsche Sparkassenund Giroverband einvernehmlich geeinigt haben. Auch nach dieser notwendigen Gesetzesänderung bleibt bei den Sparkassen die Verpflichtung auf den öffentlichen Auftrag. Das möchte ich ausdrücklich hervorheben. Damit bleibt der fundamentale Unterschied zwischen Sparkassen auf der einen Seite und den Privatbanken auf der anderen Seite bestehen. Der öffentliche Auftrag der Sparkassen beinhaltet die Verpflichtung, flächendeckend eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen.
Die Sparkassen sind dem Regionalprinzip verpflichtet. Sie kennen die Verhältnisse vor Ort und sind erstrangige Partner, insbesondere für den heimischen Mittelstand. So werden in Bayern zwei Drittel der Firmenkredite im Handwerk durch die Sparkassen ausgereicht. Die Sparkassen leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen, da Handwerk und Mittelstand hierfür die wichtigsten Garanten sind. Gerade nachdem die Großbanken in der letzten Zeit manchmal den Eindruck erweckten, dass sie an der Kreditversorgung des Mittelstandes weniger interessiert sind, ist es umso wichtiger, dass die Sparkassen dort engagiert blei
All dieses zeigt, dass wir auch künftig starke und leistungsfähige Sparkassen in Bayern brauchen. Die gestiegenen Anforderungen – Stichwort Basel II – werden in einem schwieriger werdenden Marktumfeld nur mit entsprechender Leistungsfähigkeit von den Sparkassen bewältigt. Es liegt allerdings in der Verantwortung der Träger selbst, eventuell durch freiwillige Fusionen zu einer dauerhaften Leistungsfähigkeit zu kommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes wollen wir sicherstellen, dass die Sparkassen in Bayern wieder aus dem belastenden Schatten der Brüsseler Diskussionen heraustreten können und weiterhin erfolgreich für den Bürger und den Mittelstand in der Region arbeiten können. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Gesetzentwurfs.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Der erste Redner ist Herr Kollege Dr. Kaiser.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr verehrte Herren Staatsminister, die SPDFraktion kann im Großen und Ganzen die beiden Gesetzentwürfe in der vorliegenden Form unterstützen. Wir hätten uns allerdings bei Ihren Vorträgen, denen wir aufmerksam zugehört haben, etwas mehr Dynamik und Engagement für das öffentlich-rechtliche Bankensystem gewünscht.
Wir bedauern auch die Entwicklung, die eingetreten ist. Sie haben nicht erwähnt, dass nicht die Europäische Union originär diese Entwicklung verursacht hat, sondern deutsche Privatbanken geklagt haben, die lästige Wettbewerber in Form der Landesbanken und der Sparkassen an die Wand drücken wollten.
Die Europäische Union ist aufgrund dieser Klage aktiv geworden. Wir in Deutschland sind mit dem bisherigen traditionellen Drei-Säulen-System der Banken gut gefahren. Wir haben die privaten Banken, die Genossenschaftsbanken und die öffentlich-rechtlichen Banken. Wir haben einen lebhaften Wettbewerb, der sich zugunsten der Kreditnehmer auswirkt. Die Zinsspanne in Deutschland ist wesentlich geringer als beispielsweise in England, wo der Markt von fünf Großbanken beherrscht wird.
Die Entwicklung ist bedauerlich. Wir begrüßen, dass die Staatsregierung jetzt darauf reagiert und die Einigung mit der Europäischen Kommission umsetzt. Die Landesbank bekommt eine neue Struktur und muss sich auf
veränderte Rahmenbedingungen einstellen. In dieser Beziehung können wir Ihnen, Herr Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser, zustimmen. Ob das Modell des Freistaates Bayern das beste ist, mag dahingestellt sein; es kommt darauf an, ein Modell zu wählen, das auf die jeweiligen Verhältnisse abgestimmt ist. In NordrheinWestfalen gibt es die Westdeutsche Landesbank, die die Aufgaben der Durchführung der öffentlichen Förderprogramme übernimmt, die bei uns die LfA Förderbank Bayern übernimmt. Wir haben in Bayern andere Rahmenbedingungen als Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist es klar, dass das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein anderes ist als in Bayern, weil jedes Land auf die jeweiligen Verhältnisse Rücksicht nehmen muss.
Die Holding-Lösung halten wir für einen gangbaren Weg. Die Landesbank bleibt eine Anstalt des öffentlichen Rechts, und die Holding als AG wird mit der Trägerschaft des öffentlich-rechtlichen Instituts Bayerische Landesbank beliehen. Wir haben uns darüber im Haushaltsausschuss eingehend unterhalten, als Sie, Herr Prof. Dr. Faltlhauser, das Modell vorgestellt haben.
Überrascht bin ich allerdings, dass Sie kein Wort darüber gesagt haben, dass die Hereinnahme von privaten Banken in die Holding so schnell erfolgen soll. Bisher ist vorgesehen, dass 50% der Anteile an der Holding der Freistaat Bayern und 50% die Sparkassenorganisation halten solle. Jetzt haben Sie offenbar schon sehr schnell einen Partner gefunden, oder Sie sind zumindest in gezielte Verhandlungen eingetreten. Am 23. Oktober war nämlich in der „Süddeutschen Zeitung“ nachzulesen, dass die französische Caisse des Dépôts, eine Bank im Besitz des französischen Staates, als Partner für die Bayerische Landesbank in Frage kommt und Sie eventuell Aktienanteile an der Holding abtreten und eine Überkreuzbeteiligung eingehen wollen. Dazu haben Sie noch keinerlei Ausführungen gemacht.
Ich hoffe und wünsche mir sehr, dass die schnelle Hereinnahme des Partners nichts mit der Geschäftspolitik der Bayerischen Landesbank zu tun hat. Die SPDFraktion macht sich nämlich große Sorgen wegen der großen Kredite beispielsweise an das Kirch-Imperium. Auch die Situation mit Enron ist bedenklich. Das müssten Sie als Verwaltungsratsvorsitzender sehen. Ich zitiere die „Financial Times Deutschland“ vom 11. Dezember:
Jetzt können die Bayerische Staatsregierung und die dortigen Steuerzahler offen sehen, wo die Medienpolitik des Freistaats hinführt.
Über 4 Milliarden DM wurden mit dem Segen der Landesregierung über die Bayerische Landesbank in den letzten Jahren in das Imperium des Medienmagnaten Leo Kirch gepumpt. Bayerns Regierungschef Edmund Stoiber hat ein Investment riskiert, das sich nicht mehr auszuzahlen verspricht, wirtschaftlich ebenso wenig wie politisch. Er hat ein Risiko finanziert, das vielleicht glückhungrigen Anlegern am neuen Markt zuzumuten ist, das sich ein öffentlich kontrollierter Fremdkapitalgeber nicht zumuten darf.
So das Urteil einer maßgeblichen Wirtschaftszeitung über diese Geschäftspolitik. Ich meine, darüber sollten Sie sich auch im Klaren sein.
Es ist unsere Sorge, dass sich der Zugriff und die Fachaufsicht des Staates nicht immer zum Wohle der Bank auswirken. So haben Sie in Artikel 19 Absatz 3 recht versteckt geregelt – bei oberflächlichem Lesen ist es gar nicht zu erkennen –, dass der Staat auch weiterhin über die Rechts- und Fachaufsicht auf die Aktiengesellschaft, also auf die privatrechtliche Holding durchgreifen kann. Ich wünsche mir, dass Sie der Landesbank bei vielen Geschäften etwas mehr Spielraum geben. Sie soll ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen. Eine Geschäftspolitik, die allerdings massiv auf Drängen der Staatsregierung zustande kommt – das haben Sie ja auch schon offiziell eingeräumt –, sollte in Zukunft ausgeschlossen werden, damit sich die Bayerische Landesbank auch im Wettbewerb behaupten kann.
Wir haben keine Bedenken dagegen, dass die Gremien verkleinert werden. Die Parität bleibt gewahrt. Zehn Personen sollen dem Verwaltungsrat angehören. Bisher war das halbe Kabinett in diesem Gremium vertreten. Auch die Generalversammlung ist ein Gremium, welches der Bank durchaus nützen kann.
Ich hoffe, dass die Differenzen mit den Sparkassen ausgeräumt sind, wie es in Ihrer Vorlage zum Ausdruck kommt. Darauf können wir aber bei der Beratung in den Ausschüssen näher eingehen. Insgesamt gesehen ist der vorliegende Gesetzentwurf durchaus akzeptabel. Im Detail müssen wir ihn natürlich noch beraten. Unsere Bedenken richten sich allerdings mehr gegen die Geschäftspolitik. Wir wünschen uns für die Bank einen größeren Spielraum. Sie soll nicht mehr so sehr durch die Staatsregierung in Engagements hineingetrieben werden, wie es bei Kirch der Fall war.
Zum Sparkassengesetz: Herr Staatsminister Dr. Beckstein, Sie haben hier völlig zu Recht auf die EU verwiesen. Man sollte aber immer wieder betonen, dass die Privatbanken in Deutschland diesbezüglich geklagt haben. An der Abschaffung der Gewährträgerhaftung bei Modifizierung der Anstaltslast führt kein Weg vorbei. Wir akzeptieren auch das Organisationsrecht, welches im Sparkassengesetz verankert ist. Wir weisen aber darauf hin, dass das eigentliche Geschäftsrecht in der neu zu erstellenden Sparkassenordnung verankert wird. Dabei wünschen wir, die SPD-Fraktion, dass wir beim Erlass der Sparkassenordnung ebenso mitwirken können wie bei der Verabschiedung des Gesetzes; denn den Rahmen für die Geschäftspolitik legt die Sparkassenordnung fest.
Sie haben gesagt, dass die Bindung der Sparkassen an die Kommunen durch das Gesetz gestärkt werden soll. In § 1 Nummer 1 ist erstmals die Eigentümerfunktion der Kommunen gesetzlich verankert. Man kann es aber auch anders herum sehen. Wenn die Eigentümerstellung der Kommunen so sehr hervorgehoben wird, können dadurch gewisse Begehrlichkeiten der Kreiskämmerer bzw. Stadtkämmerer geweckt werden. Wenn sie
Eigentümer sind, können die Kommunen über ihr Eigentum verfügen, und insofern besteht die Gefahr, dass Sparkassen verkauft werden. Das wollen wir auf keinen Fall. Wir, die SPD-Fraktion, wünschen uns kräftige Sparkassen, die draußen in den Regionen ihren Auftrag für den Mittelstand und für die Arbeitnehmer erfüllen können. Die Sparkassen sind ein wichtiges Instrument der kommunalen Wirtschaftspolitik.
Wir werden also die beiden Gesetzentwürfe in den Ausschüssen eingehend beraten. Abgesehen von einigen Anmerkungen glaube ich, dass die beiden Gesetzentwürfe auch unsere Unterstützung finden werden. Wir wünschen uns aber eine stärkere Einbindung des Bayerischen Landtags, wenn die Sparkassenordnung verabschiedet werden soll.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich in der Diplomatenloge die Vizepremierministerin von Québec, Frau Pauline Marois.
Frau Marois hält sich heute und morgen in München auf und nimmt an der Konferenz der Regierungschefs aus Bayern, Oberösterreich, Québec, Shandong und Westkap teil. Im Namen des Hohen Hauses und persönlich heiße ich Sie herzlich willkommen und wünsche Ihnen in München einen angenehmen und informativen Aufenthalt.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister der Finanzen, Herr Minister des Innern, die Änderung des Landesbankgesetzes und des Sparkassengesetzes ist überfällig. Herr Faltlhauser, Sie haben schon nach dem Südostasien-Desaster der Landesbank einen Gesetzentwurf für Ende 2000 angekündigt. Sie haben also doch beträchtlich länger gebraucht. Das haben wir in jener denkwürdigen Sitzung, bei der es um den Verlust von 1,3 Milliarden DM ging, protokolliert.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Faltlhauser?
Frau Kollegin Kellner, halten Sie es für vernünftig, dass eine Regierung ihre Strukturierungsüberlegungen verschiebt und beide Änderungen in einem Gesetzentwurf zusammenfasst, wenn sie erkennt, dass die Kommission die Grundlagen für die Landesbank verändern will, was letztlich auch im Sinne des Parlamentes ist?