Es ist ein Verdienst auch unseres Herrn Ministerpräsidenten, dass von der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab dem Jahr 2005 auch die bayerischen Kommunen profitieren.
Durch diese Neuregelung werden unsere bayerischen Kommunen um rund 90 Millionen Euro jährlich entlastet.
Die Finanzausstattung unserer Kommunen hat einen hohen Stellenwert in unserer Politik. Mit unserer Unterstützung tragen wir dazu bei, dass die bayerischen Kommunen bei der Investitionsquote Gott sei Dank nach wie vor auf Platz 1 unter den westlichen Bundesländern liegen. Zu Recht erwarten unsere Städte, Gemeinden und Landkreise, dass auch die Bundesregierung die schwierige Situation in den Kommunen sieht. Leider gibt es dafür keine Anzeichen. Den bayerischen Kommunen möchte ich heute zurufen: Die CSU ist ein fairer Partner der Kommunen, jetzt und auch in Zukunft.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kaul, Herr Hofmann, die schwarze Märchenstunde neigt sich dem Ende zu. Ich möchte die verbliebene Zeit nutzen, um einige Fakten deutlich zu machen. Herr Kollege Schnappauf hat – Kollege kann ich nicht sagen, er ist ja „nur“ Minister – sich erdreistet, in einer völligen Verfälschung der Tatsachen in der Presseerklärung vom 24. Januar im Zusammenhang mit der RZWas wahrheitswidrig zu schreiben, die RZWas 2000 habe entscheidende Verbesserungen gebracht.
Das ist das Märchen. Jetzt kommt die Wahrheit. Die neue RZWas 2000 ist ein Bürokratiemonster von 57 Seiten. Die alte RZWas hat sich noch mit 26 Seiten zufrieden gegeben. Die Förderschwelle wurde auf 2500 DM
pro Einwohner angehoben. Das bedeutet, dass 50% der Kommunen überhaupt keine Zuschüsse mehr erhalten.
Den Kommunen, die noch Zuschüsse erhalten, werden deutlich niedrigere Fördersätze gewährt. Diese wurden nämlich von vorher 15 bis 79% auf nunmehr 10 bis 60% gesenkt. Das Förderprogramm Teil 2 1999 bedeutet für alle, die noch in Antrag standen, eine pauschale Kürzung von 15 Prozentpunkten. Das hat in meinem Landkreis Main-Spessart dazu geführt, dass 6,7 Millionen DM Zuschüsse nicht gewährt worden sind. Dies war bereits in der zweiten Jahreshälfte 1999 der Fall. Meine eigene Gemeinde Partenstein, die gut 2900 Einwohner hat, hat in den Jahren 2000 und 2001 über 6 Millionen DM in die Wasserversorgung investiert. Diese Gemeinde hat Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 350000 DM. Es gab keine müde Mark Zuschuss für Investitionen in Höhe von über 6 Millionen DM.
Derzeit sieht es so aus, als ob wir noch einmal über 2 Millionen DM in eine Aufbereitungsanlage investieren müssen. Jetzt – meine Damen und Herren, hören Sie gut zu – bekommen wir bei Investitionen von 2 Millionen DM Zuschüsse in Höhe von 11%. Dies ist die kommunale Wirklichkeit in Bayern.
Gestatten Sie mir noch einen Satz zur Gemeindeeinkommensteuer. Raten Sie einmal, wer die letzte Einkommensteuerreform auf Bundesebene durchgeführt hat. – Diese wurde 1969 unter Bundeskanzler Willy Brandt durchgeführt.
Obwohl Sie von der Union 16 Jahre an der Regierung waren, haben Sie nichts zuwege gebracht. Jetzt, nachdem drei Jahre lang eine andere Bundesregierung am Ruder ist, glauben Sie, auf diese Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit Fingern zeigen zu können, um von Ihren eigenen Versäumnissen und Nachlässigkeiten abzulenken.
Das bayerische Finanzausgleichgesetz ist heute vom Innenminister gelobt worden. Ich habe gedacht, ich sehe und höre nicht recht,
denn seit über zehn Jahren wird in Bayern darüber schwadroniert, dieses Finanzausgleichsgesetz auf neue Füße zu stellen und zu reformieren.
Was haben Sie in diesen zehn Jahren zuwege gebracht? Eine Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, die aber über eine Datensammlung nicht hinausgekommen ist.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, Sie haben Ihre Redezeit überschritten. Ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.
Die Staatsregierung weiß noch nicht einmal, wie es bei den Gemeinden aussieht. Sie weiß nicht einmal, wie viele Gemeinden es in Bayern gibt, die gerade noch die Mindestzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt erwirtschaften können. Wenn man das nicht weiß, kann man in der Tat keine vernünftige Gemeindesteuerreform durchführen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Theatralik des Auftritts der Oppositionskollegen steht leider im umgekehrten Verhältnis zur inhaltlichen Substanz ihrer Beiträge.
Dabei handelt es sich – man kann es nicht anders werten – um den verzweifelten Versuch, von dem Berliner Versagen abzulenken. Sie knicken doch ständig vor dem Berliner Zentralismus ein. Man denke nur an die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage. Deswegen stellen Sie jetzt diesen Antrag, bei dem ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, hier ruft der Brandstifter nach der Feuerwehr.
Wenn Sie sich mit dem kommunalen Finanzausgleich näher befassen würden, wüssten Sie, dass der Freistaat Bayern seine Mehreinnahmen weitgehend in den kommunalen Finanzausgleich hineingegeben hat, sonst würde der Finanzausgleich nicht um 3,2% höher liegen als im Vorjahr und damit wesentlich stärker als der Haushalt steigen. Auch bei den Pro-Kopf-Zahlen liegen wir weit vor allen anderen Bundesländern. Es ist daher mehr als scheinheilig, diesen Antrag zu stellen.
Ich möchte jetzt auf die einzelnen Spiegelstriche eingehen, ich komme noch auf Sie zurück, Herr Gartzke.
Dafür gibt es eine ganze Menge Gründe. Im Vergleich mit anderen Ländern liegt Bayern bei der Kommunalverschuldung aber immer noch im Mittelfeld. Wenn Sie alle öffentlichen Haushalte in Bayern zusammennehmen, liegt Bayern mit 2 099 DM unter dem Bundesdurchschnitt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 2 337 DM.
Wenn Sie die Einnahmen von Ländern und Kommunen miteinander vergleichen, werden Sie feststellen, dass die Einnahmen bei den Ländern stärker gestiegen sind als bei den Kommunen. Darüber gibt es überhaupt keinen Streit, aber das hat auch seine Gründe. Die Sonderfaktoren der Verbuchung des Kommunalanteils an den Lasten der Deutschen Einheit und auch die Einführung der Pflegeversicherung spielen hier eine Rolle. Das sind Gründe dafür, dass eine Gemeindefinanzreform durchgeführt werden muss, die Sie nicht in Angriff genommen haben. Die Gründe dafür, dass die Einnahmen der Kommunen schwächer steigen als die der Länder, kennt man doch seit langem. Hier wäre der Ansatz für die Gemeindefinanzreform. Die haben Sie aber nicht durchgeführt. Es gibt ein Stück von Ludwig Thoma, das „Gelähmte Schwingen“ heißt. Diesen Titel könnte man auch auf die Politik der Bundesregierung übertragen.
Meine Damen und Herren, betrachten Sie einmal die Schlüsselzuweisungen. Ich kann Ihnen immer wieder empfehlen, einmal ins Finanzausgleichsgesetz zu schauen. Es ist ein sehr komplexes Gesetz, leider aber keine sehr leichte Lektüre. Es ist ein sehr schwieriges Gesetz. Man kann nicht einen Teilaspekt herausgreifen, um damit zu begründen, dass wir mit dem kommunalen Finanzausgleich hinter anderen Ländern herhinken würden. Sie müssen doch sehen, dass Bayern seine Kommunen nicht nur an den Gemeinschaftssteuern, sondern mit 8/21 an der Grunderwerbsteuer, mit 65% an der Kraftfahrzeugsteuer und an einer Reihe von anderen Finanztöpfen beteiligt. Ich nenne nur die Teilüberlassung des staatlichen Aufkommens an der Grunderwerbsteuer, die Zuweisungen aus dem Familienleistungsausgleich, die Finanzzuweisungen und Investitionspauschalen, den Sozialhilfeausgleich der Bezirke und die Bedarfszuweisungen. In Bayern bekommen die Kommunen darüber hinaus 65% aus dem Kfz-Steueraufkommen und können darüber weitgehend frei verfügen. Das müssen Sie in diesem Zusammenhang sehen. Wenn Sie alle diese Leistungen zusammennehmen, werden Sie feststellen, dass Bayern bei den reinen Landesleistungen an die Kommunen an dritter Stelle innerhalb der Bundesrepublik steht.
Sie bemängeln hier, dass den Kommunen ständig neue Aufgaben ohne eine entsprechende Finanzausstattung zugewiesen werden. Damit spielen Sie auf das Konnexitätsprinzip an. Es gibt zwei Ausprägungen des Konnexitätsprinzips: die Gesetzeskonnexität und die Aufgabenkonnexität. Ich sage Ihnen, es wäre falsch, wenn die Kommunen das strikte Konnexitätsprinzip wollten. Das ginge zulasten der kommunalen Selbstverwaltung. Sie können mir glauben, ich habe den größten Teil meines Berufslebens in der kommunalen Praxis verbracht. Das strikte Konnexitätsprinzip würde dazu führen, dass darüber gestritten werden muss, was eine Aufgabe kostet. Darüber wird man sich irgendwie einigen. Der Staat wird natürlich mit spitzem Stift abrechnen. Des weiteren wird der Staat dann natürlich in die Kommunen hineinregieren und ihnen vorschreiben, wie die Aufgaben zu erfüllen sind. Er wird ihnen sagen, wie viel Personal sie dafür verwenden und wie viel Zeit sie dafür brauchen dürfen.
Wir streben deshalb nicht die Konnexität an, sondern die Erhöhung der freien Finanzmittel für die Kommunen. Die Konnexität führt dazu, dass das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen weiter eingeschränkt wird. Der goldene Zügel würde damit noch kürzer, und deswegen ist auch die Enquete-Kommission, die sich mit dem Thema „Konnexitätsprinzip“ befasst hat, mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Prinzip nicht der Königsweg sei, um den Kommunen zu helfen.
Meine Damen und Herren, aus all diesen Gründen ist der Antrag der SPD abzulehnen. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe bekannt, dass sowohl die Fraktion der SPD wie auch die Fraktion der CSU namentliche Abstimmung zu den jeweiligen Anträgen gefordert hat. Wir können frühestens um 13.30 Uhr abstimmen. Das Wort hat nun Herr Hofmann.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass sich Herr Kollege Odenbach und Herr Kollege Müller sowie die anwesenden Kolleginnen und Kollegen der CSU darüber freuen, dass ich noch rede.
Ich bedauere es außerordentlich, dass Herr Dr. Dürr jetzt aus welchen Gründen auch immer nicht hier ist, denn er hat zumindest die Abgeordneten der CSU und der SPD beleidigt, als er ausgeführt hat, dass nur die Menschen draußen im Lande, nicht aber die Mitglieder des Bayerischen Landtags Verständnis für Demokratie, Basisbewusstsein usw. hätten. Ich möchte das Protokoll dazu gern einmal nachlesen, denn ich gehe davon aus, dass er sich auch für die Äußerung gegenüber dem Kollegen Kupka entschuldigen muss. Ich meinerseits entschuldige mich gerne bei ihm. Ich habe einen unsinnigen Ausdruck gebraucht, den man einfach nicht verwendet, auch wenn man der Meinung ist, man liegt damit richtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auch darüber, dass Herr Kollege Dr. Jung, der als erster für die SPD geredet hat, nun wieder Zeit hat, hier im Plenum zu sein. Herr Kollege Dr. Jung, es wäre ganz gut gewesen, wenn Sie mitverfolgen hätten können, welche Antworten unsere Kolleginnen und Kollegen auf Ihren Redebeitrag gegeben haben. Es hätte sich im Sinne einer gemeinsamen Diskussion über unterschiedliche Probleme auch gut gemacht, diesen Disput mitzuverfolgen.