Des weiteren wird mit diesem Gesetz der Grundstein für „Abschiebeknäste“ – sage ich – oder „Internierungslager“ für spezielle Ausländergruppen gelegt. In der Begründung zu Artikel 5 heißt es – ich zitiere aus dem Text –:
Der Gesetzestext stellt ausdrücklich klar, dass eine Verteilung und Umverteilung insbesondere aus Gründen der Familienzusammenführung
Dadurch soll insbesondere eine der Sicherheitslage unzuträgliche Verteilung von Personengruppen vermieden sowie die beschleunigte Rückführung der betroffenen Personen gefördert werden.
Ich sage: Es genügt also, dass Herr Dr. Beckstein eine solche Gefahr konstruiert, um die Kasernierung und Internierung von ganzen Ausländergruppen anzuordnen. Wenn ich mir dazu die Äußerungen von Herrn Dr. Beckstein zu den irakischen Flüchtlingen in dieser Woche in der „Augsburger Allgemeinen“ ansehe, dann habe ich den Verdacht, dass das Konstruieren von abstrakten Gefahren, die angeblich von ganzen Flüchtlingsgruppen ausgehen, bereits voll im Gange ist. Ich halte dies für eine sehr bedenkliche Entwicklung, die dem sozialen Frieden in diesem Lande unzuträglich ist. Auf die Details wird in den Beratungen im Ausschuss einzugehen sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte für die CSU-Fraktion das Ergebnis vorwegnehmen: Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung selbstverständlich zu.
Wir werden zustimmen, weil wir das Gesetz für dringend notwendig erachten. Frau Köhler hat gerade gesagt, die Staatsregierung würde jetzt endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und die Finanzierung übernehmen. Frau Köhler, die Übernahme der Kosten geht zurück auf eine Zusage des Finanzministers gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich. Damals ist gesagt worden, dass die erforderlichen finanziellen Mittel im Staatshaushalt vorgesehen werden müssen. Die Mittel sind in Einzelplan 10 enthalten. Das haben wir bei den Haushaltsberatungen beschlossen. Die Aussage, die Staatsregierung würde sich darauf ausruhen, dass das Geld im Haushalt vorgesehen sei, ist nur die halbe Wahrheit, denn die Staatsregierung hat schließlich beantragt, so zu verfahren.
Gott sei Dank haben wir jetzt eine neue finanzielle Regelung, die ich für sehr sinnvoll halte. Derzeit geht es noch darum, die Zuständigkeiten für die Unterbringung und die soziale Versorgung des Personenkreises einheitlich zu regeln. Ich glaube, auch das ist vernünftig. Die einzelnen Vorschriften will ich nicht darlegen; darüber können wir im Ausschuss sprechen. Ich möchte nur zur Frau Kollegin Hirschmann anmerken, dass man das, was man in München macht, auch weiterhin machen kann, soweit es sich um freiwillig zu erbringende Leistungen handelt. Die soziale Betreuung durch die Kommunen wird durch das Gesetz nicht geregelt, sondern Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Ausgaben- und die Aufgabenverantwortung für alle Leistungsberechtigten nach dem Bayerischen Asylbewerberleistungsgesetz auf den Staat zu übertragen. Die Betreuung wird gerade nicht geregelt. Es handelt sich dabei um freiwillig zu erbringende Leistungen. Die vorliegende Regelung schließt die eigenständigen Betreuungsmaßnahmen der Kommunen grundsätzlich nicht aus. Hier gilt es, im Vollzug angemessene Regelungen zu finden.
Frau Köhler, ich möchte noch etwas zu den „Abschiebeknästen“ sagen. Der korrekte Ausdruck heißt „Ausreiseeinrichtungen“; Sie machen daraus natürlich „Abschiebeknäste“. Diese Angelegenheit ist unabhängig von der aktuellen Rechtslage; das ist nicht Gegenstand des Gesetzes.
In irgendeiner Veröffentlichung haben Sie unser Land mit Australien verglichen und kritisiert: Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften entspräche der Kasernierung in Australien. Das ist sicher ein völlig abwegiger Vergleich. Gemeinschaftsunterkünfte werden
als offene Einrichtungen betrieben und dienen der Umsetzung des durch das Asylbewerberleistungesetz vorgegebenen Sachleistungsprinzips. Eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Regelung wird nicht vorgenommen.
Das waren einige Punkte, die ich mir bei den Ausführungen der Vorrednerinnen notiert habe. Wie gesagt, wir halten das Gesetz insgesamt für notwendig. Wir halten auch die Ausgestaltung dieses Gesetzes für richtig und werden das in den Ausschussberatungen noch konkretisieren. Insgesamt gesehen, signalisieren wir aber heute schon eine Zustimmung zu diesem notwendigen Gesetz.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts-, und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Dann ist so beschlossen.
Sechster Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages (Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Druck- sache 14/8628)
Der Staatsvertrag wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen liegen nicht vor, deshalb brauche ich die Aussprache nicht zu eröffnen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.
zur Verkehrspolitik unter Einbeziehung des Themas verkehrspolitische Folgen der Osterweiterung und deren Auswirkungen auf Bayern
Anträge der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Runge, Kellner und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bevor ich das Wort Herrn Staatsminister Dr. Wiesheu erteile, weise ich darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu dreien der aufgerufenen Anträge namentliche Abstimmung beantragt hat. Es handelt sich insoweit um die Anträge auf den Drucksachen 14/7664, 14/6484 und 14/6486.