Protokoll der Sitzung vom 20.03.2002

Die vermehrte Einschaltung privater Vermittler ist richtig und gut. Wettbewerb hat noch nie geschadet. Die Forderung nach einem Ausbau dieses Instruments wird bereits

seit mehreren Jahren erhoben. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Forderungen, Vermittlungsgutscheine nur an Personen auszugeben, die seit drei Monaten arbeitslos sind bzw. die Gutscheine erst nach sechs Monaten an private Arbeitsvermittler auszugeben, sind falsch. Solche starren Fristen sind zumindest für uns nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, dass ein Mensch zu drei oder sechs Monaten Arbeitslosigkeit verurteilt wird, weil erst nach dem Ablauf dieser Zeit eine Vermittlung in Angriff genommen werden kann. Diese Forderungen der SPD und der GRÜNEN auf Bundesebene müssen korrigiert werden.

Nach unserer Auffassung muss der Arbeitssuchende in Zukunft das Wahlrecht zwischen einem öffentlichen und einem privaten Vermittler haben. In diesem Punkt gibt es einen Dissens. Warum darf ein Arbeitsloser nicht von Anfang an zu dem Vermittler gehen, zu dem er Vertrauen hat und der über ein größeres Know-how verfügt? Wir wollen eine Gleichberechtigung und keine Zwei-Klassen-Arbeitsvermittlung. Die Vergütung für die Vermittlungstätigkeit muss sich nach den zu erwartenden Vermittlungsschwierigkeiten richten. Wir sind gegen einen Einheitstarif. Die Beiträge müssen nach der Schwierigkeit der Vermittlungsaufträge gestaffelt werden. Die Vergütung muss selbstverständlich erfolgsabhängig sein. Ab einer bestimmten Höhe der Vergütung muss gewährleistet sein, dass der Arbeitslose in ein Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten Dauer im ersten Arbeitsmarkt vermittelt wird.

Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss kommen. Bei der Reform der Arbeitsverwaltung ist wichtig, dass das vorhandene Personal bei der Bundesanstalt und bei den privaten Vermittlern gezielt für die Vermittlung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern eingesetzt wird. Dieses Personal sollte auch in Jobcentern eingesetzt werden. Wir müssen selbstverständlich auch viele andere Instrumente, die nicht Gegenstand des vorliegenden Antrags sind, einführen. Ich nenne nur die Entriegelung des Arbeitsmarktes. Vorschriften, mit denen Menschen von der Arbeit ausgeschlossen werden, müssen flexibler gestaltet werden.

Hinsichtlich der Forderung der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist ein breiter Konsens möglich. Die Parameter für die Gewährung dieser Hilfen müssen entsprechend angepasst werden. Mit unserem Antrag wird die Delegation der Verantwortung auf die Länderebene gefordert. Dadurch würde die Vermittlung beschleunigt und ein effizienter Mitteleinsatz sichergestellt. Nicht zu vergessen ist dabei, dass auch weiterhin Bemühungen bei der Teilzeitarbeit, beim Betriebsverfassungsgesetz, bei der Leiharbeit usw. erforderlich sind. Hier muss mehr Flexibilität eingeführt werden. Diese Punkte gehören alle zu einem Konzept für eine offensive Arbeitsmarktpolitik. Wir wissen, dass die Reform der Bundesanstalt noch keine Wunderwaffe ist. Sie ist jedoch ein guter Beitrag zu einer Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei der CSU)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Ich halte es für bemerkenswert, dass wir heute mit dem Antrag der CSU über einen Gesetzentwurf des Bundes beraten, der am kommenden Freitag im Bundesrat verabschiedet werden soll. Heute Morgen haben wir über die Stärkung des Föderalismus diskutiert. Dabei wurde von allen Fraktionen die Forderung erhoben, die Länderparlamente zu stärken. Lieber Herr Kollege Kobler, in der Praxis informiert die Staatsregierung den Landtag häufig nicht über ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat oder über Gesetzesinitiativen, auch wenn dadurch wichtige Rechte des Landes oder des Landesparlaments berührt werden. Insofern könnte man diesen Antrag als Schritt in die richtige Richtung bezeichnen. Ich würde mir wünschen, dass wir künftig öfter im Vorfeld einer Bundesratsentscheidung über so wichtige Probleme reden würden.

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Kobler hat heute in der gewohnten Weise versucht, zur Legendenbildung beizutragen, indem er die Arbeitslosigkeit in einer Weise dargestellt hat, die der Realität nicht standhält. Herr Kollege Kobler, als Herr Bundeskanzler Dr. Kohl abgewählt wurde, hatten wir eine wesentlich höhere Arbeitslosigkeit als jetzt. Die jetzige Bundesregierung hat in den vergangenen drei Jahren eine Million neue Arbeitsplätze geschaffen. Diese Leistung konnte die Regierung Kohl leider nicht aufweisen. Außerdem haben Sie unterschlagen, dass die Arbeitslosigkeit in letzter Zeit vor allem in Bayern zugenommen hat. In Bayern nimmt die Arbeitslosigkeit stärker als in den meisten anderen Bundesländern zu. Dies sollte uns zu denken geben. Die Staatsregierung sollte in dieser Situation handeln und nicht die Bundesregierung angreifen.

Herr Kollege Wahnschaffe, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Kobler?

Herr Kollege Kobler, Sie haben sich vorhin beim Wunsch nach einer Zwischenfrage sehr zurückhaltend gezeigt. Ich habe leider nur eine kurze Redezeit. Wir werden uns über dieses Thema noch im Ausschuss unterhalten. Herr Kollege Kobler, an Ihrer Rede war für mich besonders interessant, dass Sie über alles gesprochen haben, nur nicht über Ihren Antrag. Sie haben nur am Rande erwähnt, was in diesem Antrag steht. Das wichtigste Ziel dieses Antrags, nämlich Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, so schnell und effizient wie möglich bei der Überwindung ihrer Arbeitslosigkeit zu helfen, haben Sie völlig außen vor gelassen. Dies ist die elementare Aufgabe der Arbeitsvermittlung. Die entsprechenden Instrumentarien müssen deshalb geschärft bzw. verbessert werden.

Herr Kollege Kobler, sehen Sie sich einmal Ihren Antrag, gemessen an diesem Anspruch, an. Was kann dieser Antrag substanziell zur Erreichung dieses Zieles beitragen? – Ich konnte beim Durchlesen nichts finden. Der Antrag ist widersprüchlich und berücksichtigt nicht die

aktuelle Gesetzeslage, die durch das Job-Aqtiv-Gesetz geschaffen wurde.

Sie haben offenbar den Gesetzentwurf, der am Freitag zur Verabschiedung ansteht, nicht gelesen. Der Gesetzentwurf steht in einem engen Zusammenhang mit dem Job-Aqtiv-Gesetz. Mit dem Job-Aqtiv-Gesetz wird das Ziel verfolgt, Menschen schneller in Arbeit zu bringen. Voraussetzung dafür sind die entsprechenden Instrumentarien der Arbeitsverwaltung, nämlich eine effiziente Beratung und Vermittlung. Dieses Gesetz steht wiederum in einem Zusammenhang mit dem Umbau der Bundesanstalt für Arbeit. Dieser Umbau nimmt mit dem neuen Gesetz erste Gestalt an.

Ich möchte hervorheben, dieser Umbau vollzieht sich nach einem Zwei-Stufen-Plan: Zunächst werden Sofortmaßnahmen ergriffen, mit denen die Schwierigkeiten, die bei der Bundesanstalt bestanden haben, abgebaut werden sollen. In einem zweiten Schritt wird eine Expertenkommission eingesetzt, die langfristig bestimmte Ziele, die mit diesem Gesetz verbunden sind, umsetzen soll. Das erste Ziel ist ein verstärkter Wettbewerb bei der Vermittlung, der sowohl bei der Arbeitsverwaltung wie auch bei den privaten Vermittlern künftig zugelassen werden soll.

Zweitens soll die Arbeitsverwaltung auf bestimmte Kernbereiche konzentriert werden, und das kann nur die Arbeitsvermittlung sein. Nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens drei Monaten sollen an einen Arbeitslosen Gutscheine ausgegeben werden, die ihn dazu berechtigen, einen privaten Arbeitsvermittler auf Kosten der Arbeitsverwaltung in Anspruch zu nehmen. Das wollen Sie bereits von der ersten Sekunde an. Sie wollen also vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an einen Wettbewerb zwischen privaten Vermittlern und der Bundesanstalt für Arbeit.

(Zuruf des Abgeordneten Kobler (CSU))

Herr Kollege Kobler, welche Aufgaben sollen dann die Bundesanstalt für Arbeit und die Arbeitsämter in Zukunft überhaupt noch erfüllen? Sie reden den privaten Vermittlern das Wort; die Bundesanstalt hätte dann nur noch die Aufgabe, die Gutscheine zu bezahlen, während sich die privaten Vermittler die Rosinen herauspicken würden. Man muss wissen, dass der Großteil der Arbeitslosen bereits innerhalb von vier Wochen oder innerhalb eines noch kürzeren Zeitraums wieder vermittelt wird. Das Problem sind die Langzeitarbeitslosen und die Schwervermittelbaren. Deren Vermittlung soll eine flexiblere Gestaltung dienen, wie sie jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen ist.

Sie haben hier lang und breit darüber geredet, dass Sie die Landesarbeitsämter erhalten wollen. Dagegen haben wir gar nichts. Das war eine Idee des Herrn Gerster, der das im Übrigen sehr viel differenzierter dargestellt hat. Er hat gesagt, er könnte sich eine effizientere Arbeit der Landesarbeitsämter vorstellen, und er könnte sich auch vorstellen, dass diese den Landesregierungen in Form von Agenturen – oder wie auch immer – direkter zuarbeiten.

(Kobler (CSU): Was ist mit Riester?)

Ich halte diesen Gedanken für durchaus erwägenswert. Zu dem Recht, dass die Länder stärker in die Arbeitsverwaltung integriert werden, muss die Verpflichtung treten, dass sich die Länder, insbesondere die Bayerische Staatsregierung, bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stärker engagieren, als das bisher der Fall war. Man kann nicht nur Rechte einfordern, sondern muss auch Pflichten übernehmen.

(Zuruf des Abgeordneten Nadler (CSU))

Nun zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags. Sie fordern eine stärkere Rechtsstellung der neuen Gremien gegenüber der Bundesregierung. Das hört sich im ersten Moment zwar recht gut an, aber ich muss darauf hinweisen, dass diese Gremien keine parlamentarische Legitimation haben. Der Vorstand, der jetzt geschaffen werden soll, wird von der Bundesregierung ernannt. Die Bundesregierung unterliegt der parlamentarischen Kontrolle, letztendlich der Kontrolle des Wählers. Das tun die Aufsichtsgremien nicht. Schon deswegen ist das problematisch.

Es kann doch wohl nicht sein, dass sich die Bundesanstalt wie ein zweiter Arbeitsminister geriert. Die politischen Prioritäten müssen von der dem Parlament verantwortlichen Bundesregierung gesetzt werden. Außerdem liegt ein öffentlich-rechtliches Verhältnis vor; es kommt also nur eine Ernennung durch die Bundesregierung in Frage. Deshalb kann diese Forderung so nicht erhalten bleiben.

(Zuruf des Abgeordneten Kobler (CSU))

Das Gleiche gilt für die Forderung nach Stärkung der Befugnisse des Verwaltungsrates. Sie haben wohl den Gesetzentwurf gar nicht angeschaut. Ich sage Ihnen, was es in Zukunft zusätzlich alles geben wird: Der Verwaltungsrat überwacht den Vorstand und die Verwaltung; er kann jederzeit Auskunft über die Geschäftsführung verlangen; dieses Recht steht jedem einzelnen Mitglied zu; er kann vom Vorstand die Durchführung von Prüfungen durch die Innenrevision verlangen; er kann selbst Sachverständige mit einzelnen Aufgaben der Überwachung beauftragen; er kann die Rechtsaufsicht mit Angelegenheiten befassen, wenn er der Auffassung ist, dass der Vorstand seine Pflichten verletzt hat. Das sind alles Rechte, die der Verwaltungsrat bisher nicht hatte. Im Übrigen behält er seine bisherigen Rechte im Wesentlichen bei. Auch bei der Ernennung des Vorstandes wird der Verwaltungsrat nicht übergangen, sondern er hat ein Anhörungsrecht; das heißt, vor der Ernennung wird er gehört.

Des Weiteren fordern Sie eine Verkürzung der für die Erteilung eines Vermittlungsgutscheins vorgesehenen Frist. Dazu habe ich schon etwas gesagt. Sie müssen auch sagen, dass das finanzielle Probleme aufwirft. Wenn vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an eine private Vermittlung möglich wäre und dafür Gutscheine ausgegeben würden, würde das bedeuten, dass die Kosten für die Vermittlung deutlich steigen. Das muss bezahlt werden, und zwar von den Beitragszahlern, also

von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das belastet zusätzlich den Arbeitsmarkt. Soweit diese Kosten über die Beiträge nicht gedeckt werden können, belasten sie zusätzlich den Bundeshaushalt. Haben Sie sich das überlegt? Wohl nicht!

(Kobler (CSU): Sie sparen viele Ausgaben, wenn Sie mehr Leute in Arbeit bringen!)

Herr Kollege, wir sparen im Augenblick gar nichts. Sie wollen nur eine Mehrbelastung.

(Beifall bei der SPD)

Dann wollen Sie eine am Schwierigkeitsgrad der Vermittlung orientierte Staffelung der Höhe des Vermittlungsgutscheins. Herr Kollege Kobler, haben Sie daran gedacht, dass das ein unbestimmter Rechtsbegriff ist? Wer legt den Schwierigkeitsgrad fest? Sonst reden Sie immer der Deregulierung das Wort; hier wollen Sie mehr Regulierung: Kriterien für die Bemessung der Schwierigkeit sollen festgelegt werden. Dann kommt es vielleicht noch zu einem Gerichtsstreit darüber, ob die Vermittlung schwierig oder nicht schwierig war. Jetzt ist eine zeitliche Staffelung vorgesehen. Die Höchstgrenze bei einem Zeitraum bis zu sechs Monaten beträgt 1500 e, bei einem Zeitraum bis zu neun Monaten 2000 e, und bei einem darüber hinausgehenden Zeitraum beträgt die Höchstgrenze 2500 e. Diese Regelung hat vieles für sich.

(Kobler (CSU): Herr Kollege, glauben Sie nicht, dass das zur Rosinenpickerei führt?)

Die Rosinenpickerei würde dann eintreten – das habe ich Ihnen schon vorhin gesagt –, wenn man vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an die privaten Vermittler zulassen würde. Diese würden sich dann die leicht zu vermittelnden Fälle heraussuchen. Im Falle eines schriftlichen Vertrages hätte ja jeder Vermittler einen Anspruch auf Vergütung.

Dass Sie den Gesetzentwurf nicht gelesen haben, zeigt die Tatsache, dass Sie eine Übertragung der Erlaubnispflicht für private Vermittler auf die Länderverwaltungen fordern. Ist Ihnen denn entgangen, dass im Gesetzentwurf ein Erlaubnisvorbehalt überhaupt nicht vorgesehen ist? Das heißt, dass private Vermittler nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen. Sie müssen sich nur bei den Gewerbeaufsichtsämtern anmelden. Sie unterliegen allerdings bei missbräuchlichem Handeln der Kontrolle der Gewerbeaufsichtsämter. Das ist eine wichtige Aufgabe, die auch die Landesbehörden zu erfüllen haben.

Weiter fordern Sie die Evaluierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sowie Landesarbeitsämter; darauf bin ich schon eingegangen.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein wichtiges Reformvorhaben. Ich habe darauf hingewiesen, dass in einem zweiten Schritt die Expertenkommission Vorschläge dafür erarbeiten soll, wie die Arbeitsvermittlung in Zukunft effizienter gestaltet werden kann, wie also der Gedanke der Dienstleistung – im wahrsten Sinne des Wortes – besser in die

Arbeitsvermittlung eingeführt werden kann. Einerseits fordern Sie schon jetzt etwas, was die Expertenkommission erst erarbeiten soll. Andererseits werfen Sie der Bundesregierung vor, sie handele überhastet. Was wollen Sie denn nun eigentlich? Wollen Sie ein solides Gesetz oder ein Gesetz, in das die Marginalien, die Sie da fordern, eingearbeitet werden?

(Kobler (CSU): Wir wollen ein solides Gesetz!)

Man muss das Vorhaben im Zusammenhang mit dem Job-Aqtiv-Gesetz sehen. Zum ersten Mal seit 20 Jahren wird der wirklich ernsthafte Versuch unternommen, die Vermittlung von Arbeitslosen auf eine neue Basis zu stellen und effizienter zu gestalten. Dieses haben Sie während Ihrer sechzehnjährigen Regierungszeit versäumt. Sie sind am allerwenigsten dazu berechtigt, uns vorzuwerfen, wir würden Herrn Jagoda zum Bauernopfer machen. Herr Jagoda hätte ja die Gelegenheit gehabt, Vorschläge zu machen, und zwar gegenüber der Regierung Kohl und gegenüber der Regierung Stoiber, ich meine Schröder.

(Heiterkeit bei der CSU – Dr. Wilhelm (CSU): Sehr gut, Regierung Stoiber!)

Dies ist unterlassen worden. Jetzt liegen konkrete Vorschläge auf dem Tisch. Ich glaube, dass sie dazu beitragen können, dieses Problem nachhaltig zu lösen. Deswegen ist Ihr Antrag nicht nur substanzlos und widersprüchlich, sondern auch abzulehnen.

(Beifall bei der SPD)

Ich gebe in der Zwischenzeit das Abstimmungsergebnis der vorhin durchgeführten namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend Rücknahme der landesplanerischen Beurteilung des FOC in Ingolstadt, Drucksache 14/8997, bekannt: 65 JaStimmen, 91 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen. Der Dringlichkeitsantrag ist damit abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Wir fahren in der Aussprache fort. Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Stahl das Wort.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Es ist gut, dass sich die ersten Wogen der Empörung geglättet haben; denn letztendlich ging die Diskussion um die Arbeit der Bundesanstalt, der Landesarbeitsämter und der Arbeitsämter auf Kosten zweier Betroffener: Einerseits wurden die Mitarbeiterinnen an den entsprechenden Ämtern tief verunsichert, weil man sie in der Öffentlichkeit für Versäumnisse haftbar gemacht hat, die sie überhaupt nicht zu vertreten haben. Andererseits hat die Diskussion bei den betroffenen Arbeits- und Erwerbslosen zu Verunsicherungen geführt; denn sie sind die Schwächsten in der Kette der Arbeitsvermittlung, und kein einziger Arbeitsplatz wurde damit mehr geschaffen.

Jetzt scheint es, dass wir in die sehr wichtige Diskussion mit mehr Ruhe einsteigen können. Der jetzt vorliegende Antrag deckt sich in weiten Teilen mit dem, was bereits läuft. Ich kann deshalb nicht erkennen, worauf Sie abzielen. Ich hoffte, der Wortbeitrag von Herrn Kobler wäre schlüssiger gewesen, aber sehr viel Neues ergab sich daraus nicht.

Bereits vor dem öffentlichen Bekanntwerden, dass die Statistik missbraucht und dass nur 30% der ausgewiesenen Vermittlungsergebnisse tatsächlich erreicht wurden, hat Rot-Grün zwei Projekte auf den Weg gebracht, nämlich das „Arbeitsamt 2000“ mit sehr wichtigen Ansätzen, das in der Diskussion völlig untergegangen ist, und das Job-Aktiv-Gesetz, das ebenfalls für die betroffenen Erwerbslosen erstmalig wirklich Anreize und Möglichkeiten bietet, aktiv zu werden.

(Kobler (CSU): Mehr Arbeitslose!)