Protokoll der Sitzung vom 11.07.2002

Der positive Aspekt beschränkt sich aber nicht darauf, dass es weiterhin ein öffentlich-rechtliches System geben wird, sondern der positive Aspekt umfasst auch unsere Forderung, dass der Verwaltungsrat, der ungeheuer groß war und in dem fast das gesamte Kabinett und darüber hinaus noch eine ganze Reihe anderer Personen vertreten war, der zum Teil mit über 60 Personen getagt hat, endlich eine Größe erhält, die ihn arbeitsfähig macht. Damit kann der Verwaltungsrat seinem Kontrollauftrag gerecht werden, was in der Vergangenheit nicht der Fall war. Wir haben dazu einen recht plastischen Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs erhalten, der deutlich gezeigt hat, dass der ehemalige Verwaltungsrat nicht in der Lage war, seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden. Auch dies ist ein Fortschritt in dem neuen Gesetz, ein Fortschritt, der nur dadurch möglich war, dass wir in den letzten Jahren – allen voran mein Kollege Heinz Kaiser, aber auch wir im Haushaltsausschuss – immer wieder den Finger in die Wunde gelegt haben und die Staatsregierung dazu gebracht haben, endlich etwas zu ändern, bevor noch größere Schäden eintreten.

Der zweite Aspekt des Gesetzentwurfes ist allerdings wesentlich weniger positiv als der erste. Die eigentliche Fehlentscheidung ist getroffen worden, als die von der Union geführte Bundesregierung auf EU-Ebene Verträge unterschrieben hat, die unsere Sparkassen und die Landesbank in Konkurrenz zu den privaten Banken treten lässt und sie dazu verurteilt, in Zukunft genauso wie Privatbanken zu handeln. Dadurch war das öffentlich-rechtliche System prinzipiell infrage gestellt. Jetzt ist es durch Verhandlungen der Länder mit der EU-Kommission gelungen, dass wenigstens das öffentlich-rechtliche System erhalten bleiben darf und wenigstens die Sparkassen, die wir dringend für die Regionalpolitik brauchen, und die Landesbank als Steuerungsinstrumente von Geldströmen des Staates erhalten bleiben können.

Wir müssen aber wegen der Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast künftig darauf verzichten, den Sparkassen und der Landesbank die notwendige finanzielle Rückendeckung zu geben. Das ist bei den Sparkassen noch von größerer Problematik als bei der Landesbank. Das bedeutet nämlich, dass unsere städtischen Sparkassen und die Kreissparkassen in Zukunft pleite machen können. Dies darf eigentlich nicht passieren. Wenn es nach uns gegangen wäre, wäre es nie so weit gekommen. Es war aber Ihre Bundesregierung – Herr Faltlhauser, ich bitte Sie deshalb, nicht wieder so wie im Haushaltsausschuss Krokodilstränen zu vergießen –, die die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die Sparkassenlandschaft Bayerns in Zukunft ein anderes Gesicht erhält, ein Gesicht, das wir nicht haben wollten. Die politische Entscheidung der ehemaligen Bundesregierung hat eine Klage der Privatbanken ermöglicht, welche uns dazu zwingt, die gesetzlichen Voraussetzungen auf Landesebene zu ändern, was zu einem Konkurrenzverhältnis führt, das wir bisher nicht hatten. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, müssen aber leider zur Kenntnis nehmen, dass wir daran nichts mehr ändern

können. Das ist der Grund dafür, dass wir trotz unserer Bedenken diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich möchte zuletzt noch auf ein Negativum dieses Gesetzentwurfes hinweisen, das zu verändern uns im Rahmen der Gesetzesberatungen nicht gelungen ist. Ich kündige aber heute schon an, dass eine Gesetzesnovellierung nicht lange auf sich warten lassen wird. Es geht um die Hineinnahme der Personalvertretung in den Verwaltungsrat.

Dank des neuen Gesetzes gibt es jetzt nur noch einen zehnköpfigen Verwaltungsrat mit fünf Vertretern vom Land und fünf von den Kommunen. Es würde dem Freistaat Bayern gut anstehen, wenn künftig auch ein angemessener Anteil der Personalvertretung im Verwaltungsrat vorhanden wäre.

Die SPD hat heute hierzu Anträge vorgelegt. Wir bitten, ihnen zuzustimmen. Für den Fall – und damit ist aufgrund der Ausschussberatungen ja zu rechnen –, dass Sie sich heute dazu nicht durchringen können, werden wir im nächsten Jahr Anträge zur Gesetzesnovellierung einbringen; denn eines geht nicht: dass in Bayern in den Verwaltungsräten der Sparkassen und der Landesbank die Personalvertretung nicht vertreten ist, während das – bei gleichem Bundesgesetz – in anderen Bundesländern sehr wohl möglich ist. Daher werden wir Ihnen die Ausrede, dies würde dem Bundesgesetz widersprechen, nicht durchgehen lassen. Ich versichere Ihnen, dass wir einen juristisch korrekten Weg finden werden, damit auch die dritte Säule in diesem System berücksichtigt werden kann. Dann kann es für die Landesbank eine blühende Zukunft geben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kellner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Landesbank- und das Sparkassengesetz müssen aus mehreren Gründen novelliert werden. Da unsere Fraktion – vor allem zur Gremienbesetzung – weiter gehende Vorstellungen hatte als die Staatsregierung, haben wir eigene Änderungsanträge zum Gesetzentwurf eingebracht.

Die Vorgabe aus Brüssel erzwingt den Wegfall der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Das wird zwangsläufig eine neue Ausrichtung der Geschäftspolitik der Landesbank zur Folge haben. Ob man das nun will oder nicht: Herr Staatsminister, hierüber muss diskutiert werden; das wissen Sie ganz genau. Ich hoffe, dass Sie sich im Herbst dieser Diskussion im Haushaltsausschuss stellen werden.

Sparkassen und Landesbank können in Zukunft insolvent gehen. Das heißt, dass künftig noch mehr Aufmerksamkeit als bisher den einzelnen Geschäften gewidmet werden muss. Wir haben schon in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass noch sorgfältiger und korrekter gearbeitet werden muss. Die Reform der Gremien, vor allem die Verschlankung des Verwaltungsra

tes, ist längst überfällig. Der Oberste Rechnungshof hat dies schon mehrmals angemahnt. Es wird in Zukunft auch keinen Kreditausschuss mehr geben, Herr Staatsminister Dr. Faltlhauser, ich nehme an, zu Ihrer besonderen Freude; denn Sie haben sich mit so manchen Krediten im Kreditausschuss in die Nesseln gesetzt; ich nenne nur die Formel 1. – Eine zeitgemäße Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten ist längst überfällig. Auch hier müssen Sie sich bewegen.

Ich möchte noch einmal auf die Zukunft der Landesbanken eingehen. Sie dürfen sich hier keine Illusionen machen: Nach Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wird das Triple A nicht mehr zu halten sein. Das bedeutet, dass die Bank riskante oder schlecht abgesicherte Geschäfte oder auch nur günstige Konditionen im öffentlichen Auftrag nach dem Jahr 2005 nur noch übernehmen wird, wenn dafür Staatsbürgschaften oder staatliche Garantien gegeben werden. Dazu ist die Zustimmung der EU notwendig, weil dieses das Beihilferecht tangiert. Da es immer strittig ist, welche Geschäfte in öffentlich-rechtlichem Auftrag durchgeführt werden und was Kundengeschäft ist, haben wir gefordert, dass die im öffentlichen Auftrag durchgeführten Geschäfte in geeigneter Weise im Geschäftsbericht kenntlich gemacht werden.

Wenn Sie Dritte in die Bank hineinnehmen, etwa die Caisse des Dépôts, dann ist zu erwarten, dass die ausländischen Banken nicht unbedingt ein Interesse daran haben, in öffentlich-rechtlichem Auftrag tätig zu werden. Auch das wird in Zukunft zu diskutieren sein. Man muss sich aber rechtzeitig darauf einstellen; denn es wäre verhängnisvoll, wenn die strategische Ausrichtung der Bank nicht vorausschauend wäre. Man wird nicht erwarten können, dass alles so bleibt, wie es ist, dass man nur die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung streicht, und dann wird es schon werden.

Nun zur Besetzung der Gremien: Es gibt ja nun Erfahrungen mit politisch motivierten, schief gelaufenen Geschäften, wie die Kirch-Kredite. Wir sind der Auffassung, dass der Vorstand die alleinige Kompetenz und Verantwortung für die operativen Geschäfte haben sollte. Der Verwaltungsrat ist für die Kontrolle zuständig – das ist auch in § 111 des Aktiengesetzes so geregelt – und für die Entscheidung über besondere Geschäfte, zum Beispiel über Kredite ab einer bestimmten Höhe oder über Geschäfte einer bestimmten Art, zum Beispiel über Kredite, die nicht gewollt sein können, etwa Kredite für den Bau von Atomkraftwerken. Temelin war so ein Fall. Das könnte in der Satzung geregelt werden.

Die Verkleinerung von 38 Mitgliedern auf 10 Mitglieder war gewiss ein richtiger Schritt. Die einzelnen Mitglieder fühlen sich dann hoffentlich mehr verantwortlich. Wer soll nun in dieses Gremium? – Herr Staatsminister Dr. Faltlhauser, da lachen Sie. Ich möchte jetzt nicht zitieren, was Sie über die Verwaltungsräte gesagt haben. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass Sie gesagt haben, die seien nicht zum Zeitunglesen hineingeschickt worden. Wir waren in den Sitzungen nicht dabei und wissen es nicht. Wir können uns aber gut vor

stellen, wie das ablief, wenn wir sehen, was aus so manchem Geschäft geworden ist.

Wir sind der Auffassung, dass der Verwaltungsrat zu politikerlastig ist. Deshalb wollen wir, dass sich in Zukunft nur noch zwei Minister unter den fünf zu entsendenden Mitgliedern befinden. Wir halten auch nichts davon, Staatssekretäre oder Minister durch Beamte zu ersetzen, da diese weisungsgebunden und von der Politik abhängig sind. Sie versuchen, uns zu unterstellen, wir wollten Konkurrenzbanken in den Verwaltungsrat hineinbringen. Das ist einfach lächerlich. Wir denken daran, Vertreter von Wirtschaftsforschungsinstituten wie Ifo oder DIW dahin zu schicken oder ehemalige Banker, also Leute, die Erfahrung in der Wirtschaft haben, dahin zu schicken. Das würde diesem Gremium allemal gut tun.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Auch Arbeitnehmervertreter sollten im Verwaltungsrat, sowohl der Sparkassen als auch der Landesbank, vertreten sein. Als Einstiegshilfe für Sie wollten wir zunächst einmal eine Lösung wie in Rheinland-Pfalz, also ein beratendes Mitglied. Das wäre allemal möglich, und das Ziel wäre, dass dann Vollmitglieder entstehen.

Bei der Abstimmung über die Anträge der SPD, die das richtige Ziel einer Arbeitnehmervertretung verfolgen, werden wir uns der Stimme enthalten, da diese Anträge so spät eingetroffen sind. Das Gesetzesverfahren müsste demnach jetzt gestoppt werden. Das war ein Antrag auf Änderung eines Gesetzes, wenn die Staatsregierung es ändert. Das passt jetzt nicht mehr in diesen Verfahrensablauf hinein. Außerdem konnte nicht geklärt werden, wie die Drittelparität gemeint ist: Soll die Staatsregierung von ihren fünf zu entsendenden Mitgliedern drei hineinschicken, oder soll der Verwaltungsrat aufgestockt werden? Dazu konnte uns keine Antwort gegeben werden, so dass wir, obwohl das Ziel richtig ist, uns heute bei der Abstimmung über diese Anträge der Stimme enthalten werden. Wir werden dieses Ziel aber weiter verfolgen, weil es einfach überfällig ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl im Verwaltungsrat der Landesbank als auch in den Verwaltungsräten der Sparkassen angemessen zu beteiligen.

Nun noch ein Wort zu den Sparkassen, Herr Staatssekretär Regensburger. Die Besetzung der Verwaltungsräte ist so eine Sache – das wissen Sie. Sie haben zwar ein Schreiben verschickt, die Kommunen sollten nur sachkundige Persönlichkeiten benennen, was sich aber im Landkreis Landshut abgespielt hat, spottet jeder Beschreibung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Zeitung wurde öffentlich diskutiert, dass ein Kreisrat der FDP und ein Kreisrat einer Wählergemeinschaft Mitglied des Sparkassenverwaltungsrates werden könnten, wenn Sie zur CSU überträten. Diese Aktion ist abgeblasen worden. Ich bin sofort tätig geworden und habe Herrn Naser geschrieben. Ich meine, ein solcher Ablauf schadet extrem dem Ruf der Sparkassen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man muss erwarten können, dass es all jenen, die diesen Job annehmen, nicht in erster Linie um die Aufbesserung ihrer Bezüge geht, sondern dass es harte Arbeit ist, zu der sich die Leute entsprechend gut vorbereiten müssen. Das Hingehen alleine reicht nicht.

(Zuruf von der CSU: Dafür wird gesorgt!)

Darauf bin ich neugierig. Wir werden erleben, wie die Diskussion läuft, wenn aus allen Landkreisen und Landstrichen die Informationen zusammengetragen werden.

Es gibt die Aussage, dass für jemanden, der nicht stellvertretender Landrat werden könne, der Posten des Sparkassenverwaltungsrates frei sein könnte. Auch das hat der CSU-Kreisvorsitzende Landshut/Land auf einer Versammlung angeboten, nachdem die Vorsitzende der Frauenunion zurückgetreten ist, weil sie nicht stellvertretende Landrätin wurde. Ich meine, man kann Verwaltungsräte nicht nach dem Motto verhandeln: Wer bietet mehr? Wer ist noch nicht bedient worden? Wer braucht noch ein Trostpflaster?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier gibt es Handlungsbedarf. Sie sollten also überprüfen, wie die Sache trotz Ihres Schreibens, das ich als hilfreich erachte, vor Ort läuft.

(Zuruf des Abgeordneten Meyer (CSU))

Wir werden uns bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesbank Girozentrale der Stimme enthalten, da unsere weitergehende Vorschläge nicht berücksichtigt wurden. Dem Sparkassengesetz stimmen wir zu.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schreck. Nach der disziplinierten Rede des Kollegen Meyer stehen Ihnen noch sieben Minuten zur Verfügung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich kurz fassen. Kollege Meyer hat die Problematik und den Sachverhalt, der bei der Sparkasse ähnlich wie bei der Landesbank ist, vorgetragen.

Die EU hat aufgrund Beschwerden der Bankenvereinigung der EU die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast beanstandet. Bund und Länder sehen das zwar etwas anders. Die Klärung würde aber jahrelang dauern, was die Wirtschaft, die Sparkassen und die Banken nicht brauchen können, weil dies die Geschäfte sicherlich nicht unterstützen würde.

Es wurde bereits der Hinweis gegeben, dass die Landesbanken für den strukturellen Auftrag wichtig seien.

Dies gilt auch für die Sparkassen, die in unseren Regionen eine wichtige Funktion haben. Die EU, Bund und Land haben sich in mehreren Gesprächen auf das Vorgehen geeinigt. Der Gesetzentwurf regelt die Gewährträgerhaftung, die ab 2015 endgültig aufgehoben wird. In der Zwischenzeit gilt die Haftung für alte Schulden weiter.

(Allgemeine Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Für die Schulden, die bis 2015 ab laufen und bis 2005 noch begründet werden, gilt noch die eingeschränkte Haftung. Insoweit ist die Formulierung des gemeinsamen Antrags aller Fraktionen maßgebend.

Den Kommunen war insbesondere wichtig, dass die Eigentümerstellung der Gewährträger mit der Änderung des Sparkassengesetzes festgeschrieben wird durch die Formulierung als „ihre Unternehmen“ in Artikel 1 des Sparkassengesetzes.

Ich will auf den Antrag der GRÜNEN eingehen: Sie beantragen, dass die Gewährträger die Sparkassen nur bei ihren öffentlichen Aufgaben unterstützen sollen.

(Allgemeine Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Zum einen lassen sich die Aufgaben nicht messerscharf trennen, weil das eine meist in das andere übergeht, und zum anderen ist meist ein öffentlicher Auftrag mit enthalten. Wir halten die Forderung nicht richtig und werden sie nicht mittragen.

Der weitere Antrag der GRÜNEN, ein weiteres Vorstandsmitglied von der Personalvertretung zu entsenden, halten wir ebenfalls nicht richtig. Hier wurde der Wunsch der Gewerkschaft Ver.di aufgegriffen. Auch den Antrag der SPD, den Verwaltungsrat drittelparitätisch durch Mitarbeiter zu besetzen, halten wir nicht für richtig. Dazu weise ich auf die Aussage von Frau Kellner hin, wonach der Antrag einen Tag vor der Beratung in den Ausschüssen eingegangen ist und keine vernünftige Beratung durchgeführt werden konnte.

Zur Personalvertretung muss berücksichtigt werden, dass wir in Bayern gegenüber den anderen Bundesländern rechtlich unterschiedliche Regelungen haben. Das Personal ist nicht das Personal der Sparkassen, sondern das Personal der Gewährträger, also der Kommunen. Im Mitbestimmungsrecht ist geregelt, dass die Sparkassen nicht dem Mitbestimmungsgesetz unterliegen. Der Verwaltungsrat ist Vertreter des Gewährträgers und der Eigentümer. Er soll die Interessen der Gewährträger vertreten und die Geschäfte des Vorstandes überwachen. Deshalb ist in § 9 des Sparkassengesetzes geregelt, dass das Personal der Sparkassen nicht im Verwaltungsrat vertreten sein darf.

Mit einer weiteren Mitbestimmungsregelung würden die Einflussmöglichkeiten der Kommunen geschwächt. Wir meinen, dass wir nicht zwei Kategorien verschiedener Gruppen von Mitarbeitern schaffen sollen, nämlich zum einen die normalen Mitarbeiter und zum anderen diejenigen Mitarbeiter der Kommunen, die die weitere Mitbestimmung haben. Das wäre eine ungute Lösung. Wichtig

ist jedoch, dass die Beschäftigten aufgrund des Personalvertretungsrechts ein ausreichendes Mitbestimmungsrecht für ihre Interessen in den Sparkassen haben. Deshalb lehnen wir die weitere Mitbestimmung ab.

Die CSU wird dem Gesetzentwurf der Staatsregierung nach der Maßgabe des fraktionsübergreifenden Antrags und der Fassung des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zustimmen.