Der Staatsvertrag wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. – Ich sehe auch hier keine Wortmeldun
gen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe, dass damit Einverständnis besteht. Dann ist es so beschlossen.
zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Drucksache 14/8157)
zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesbank Girozentrale (Drucksache 14/8442)
Änderungsantrag der Abgeordneten Ach, Dr. Bernhard, Meyer (CSU), Strasser, Lochner-Fischer (SPD), Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/9218)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Kellner, Münzel und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/9216)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kempfler, Schreck (CSU), Dr. Jung, Egleder (SPD), Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/9249)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Kellner, Münzel und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/9217)
Außerdem rufe ich mit auf die Nummern 39 und 40 der Antragsliste, die auf Wunsch der SPD-Fraktion in die
Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank (Drucksache 14/9784)
Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verwaltungsrat der Sparkassen (Druck- sache 14/9785)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Meyer.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesbank ist für den Wirtschaftsstandort Bayern ein wichtiger Partner beim Erhalt von Arbeitsplätzen in unserem Land. Grundprinzip der ersten Novellierung des Landesbankgesetzes seit fast 30 Jahren ist der Erhalt der Landesbank als einheitliches Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Staatsregierung, und in diese Richtung gehen auch die in den Ausschüssen beschlossenen Änderungsanträge. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Landesbank aufgrund der Größe und des Umfangs ihrer Geschäftstätigkeit nicht mehr mit einer Bank wie vor 30 Jahren zu vergleichen ist. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwischen den beiden Anteilseignern, dem Freistaat Bayern und dem Sparkassenverband Bayern eine privatrechtliche Finanzholding AG geschaltet wird, die mit der Trägerschaft für die weiterhin operativ tätige Bayerische Landesbank beliehen wird und die zu 100% Anteilseigner der Landesbank ist.
Darüber hinaus sollen mit dieser Novelle die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Landesbank im künftigen Wettbewerb bestehen kann. Dies ist insbesondere auch für die bayerische Wirtschaft von größter Bedeutung. Die Landesbank soll nach einer Übergangsfrist zu einer Anstalt mit einer europarechtskonform modifizierten Anstaltslast und ohne Gewährträgerhaftung des Freistaates Bayern und des Sparkassenverbandes umgestaltet werden. Durch diese neue Struktur soll der öffentlich-rechtliche Charakter der Landesbank erhalten bleiben. Das bewährte traditionelle System der deutschen Bankenlandschaft, bestehend aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten mit Landesbank und Sparkassen wird nicht in Frage gestellt. Wir wissen, dass die öffentlichrechtliche Bankenlandschaft die flächendeckende Versorgung der Bürgerschaft und der kleineren und mittleren Unternehmen mit allen Finanzdienstleistungen gewährleistet. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute auch für die ländlichen Regionen und die dort angesiedelten mittelständischen Wirtschaftsunternehmen wichtig sind.
Mit dem neuen Landesbankgesetz und den dazu beschlossen Änderungsanträgen soll in Zukunft ein leistungsfähiger Verbund aus Landesbank und Sparkassen geschaffen werden. Mit der EU-Kommission wurde diesbezüglich Rechtsklarheit geschaffen. In dem Zusammenhang möchte ich insbesondere unserem Herrn Staatsminister Prof. Faltlhauser für seine erfolgreichen Gespräche danken.
Nach einer vierjährigen Übergangsfrist wird ab dem 19. Juli 2005 die Anstaltslast modifiziert und die Gewährsträgerhaftung abgeschafft. Die Landesbank und die Sparkassen sollen nicht schlechter gestellt werden als ihre privaten Konkurrenten. Hinsichtlich der Anstaltslast wird im Gesetz ausdrücklich klargestellt, dass es zukünftig keine Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Eigentümers zur Bereitstellung von Mitteln gibt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für das bayerische Landesbankmodell. Die CSU-Fraktion tritt dafür ein, dass auch ein Vorschlag des Sparkassenverbandes mit berücksichtigt wird. In einem Änderungsantrag unserer Fraktion kommen wir dem Wunsch des Sparkassenverbandes nach und schaffen zusätzlich zur Ausgliederung auch eine Ermächtigung zur Abspaltung der Landesbausparkasse. Diese Ergänzung im Landesbankengesetz stellt aus unserer Sicht eine sinnvolle Erweiterung der strategischen Optionen dar und dient der Verdeutlichung der Rechtslage.
Im Gesetzentwurf wird nun auch die Möglichkeit zur Aufnahme von weiteren Partnern in den Kreis der Anteilseigner im bayerischen Landesbankenmodell eröffnet.
Das heißt, dass gegebenenfalls weitere Aktionäre bis zu einem Anteil von 49,9% in die Finanzholding aufgenommen werden könnten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist – ich habe darauf mehrmals bei den Beratungen im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hingewiesen –, dass die Mehrheit der Anteile jedoch weiterhin bei den beiden öffentlichen Anteilseignern Sparkassenverband und Freistaat Bayern verbleiben.
Ich möchte auch feststellen, dass der Entwurf eindeutig zum Ausdruck bringt, dass der öffentliche Grundcharakter der Bank erhalten bleibt und sich die Landesbank aus der ständigen Beihilfeüberwachung der EU-Kommission löst.
Die CSU-Fraktion begrüßt auch die Reform der Gremienstruktur der Bayerischen Landesbank. Damit wird auch ein Antrag unserer Fraktion umgesetzt. Wir befürworten auch die Dreiteilung der Organisationsstruktur in Vorstand, Verwaltungsrat und Generalversammlung. Der Verwaltungsrat wird in Zukunft von bisher 38 auf künftig zehn Mitglieder deutlich reduziert. Damit wird die Effektivität dieses Kontroll- und Aufsichtsorgans gestärkt werden, was in einem immer schärfer werdenden Wettbewerb auch notwendig ist.
Die Bayerische Landesbank unterliegt als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes. Als juristische Person des öffentlichen Rechts hat sie einen öffentlichen Auftrag und voll
zieht Maßnahmen im öffentlichen Interesse. Der Bundesgesetzgeber hat deshalb Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts nicht im Mitbestimmungsgesetz berücksichtigt, sondern hierfür das Personalvertretungsrecht vorgesehen: denn das Personalvertretungsrecht bietet zahlreiche Einflussmöglichkeiten, auch für den Personalrat. Deshalb lehnen wir den hierzu vorliegenden Antrag der SPD ab. Es ist erstaunlich, dass den SPD-Antrag kein einziger Finanzpolitiker bzw. keine einzige Finanzpolitikerin der SPD aus dem Haushaltsausschuss unterzeichnet hat, sondern nur der Fraktionsvorsitzende.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Novelle des Landesbankgesetzes wird die Landesbank ihrem gesetzlichen Auftrag in der Zukunft gerecht.
Gegenwärtig ist ein Insolvenz- und Konkursverfahren für Anstalten des öffentlichen Rechts ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf, über den wir heute abschließend beraten und entscheiden, sieht deshalb die Insolvenzfähigkeit vor. Das Gesetz soll am 19. Juli 2005 in Kraft treten. Für die CSU-Fraktion bitte ich Sie sehr herzlich um Zustimmung zu den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen unter Berücksichtigung der in den Ausschüssen beschlossenen Änderungsanträge.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf hat einen positiven und einen negativen Aspekt.
Ich möchte mit dem positiven Aspekt anfangen. Dieser Gesetzentwurf ist nicht das Ergebnis des Nachdenkens der CSU, sondern das Ergebnis des Kampfes der Opposition in diesem Hause, insbesondere der SPD, die darauf gedrängt hat, dass sich bei der Landesbank etwas ändern muss. Es hat ohnehin viel zu lange gedauert, bis die Staatsregierung bereit war, aus all den Fehlern, die in den letzten Jahren gemacht worden sind und die beinahe dazu geführt hätten, dass die Landesbank ins Straucheln geraten wäre – ich hoffe, dass es in der Zukunft nicht so weit kommt –, die richtigen Konsequenzen zu ziehen und endlich dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es ermöglicht, die Landesbank so umzustrukturieren, dass sie eine Zukunft hat, und zwar eine Zukunft im öffentlich-rechtlichen System als Bank, die die politischen Beschlüsse des Parlaments in
der Zukunft noch umsetzen kann, damit wir nicht auf den Goodwill der privaten Großbanken angewiesen sind.
Der positive Aspekt beschränkt sich aber nicht darauf, dass es weiterhin ein öffentlich-rechtliches System geben wird, sondern der positive Aspekt umfasst auch unsere Forderung, dass der Verwaltungsrat, der ungeheuer groß war und in dem fast das gesamte Kabinett und darüber hinaus noch eine ganze Reihe anderer Personen vertreten war, der zum Teil mit über 60 Personen getagt hat, endlich eine Größe erhält, die ihn arbeitsfähig macht. Damit kann der Verwaltungsrat seinem Kontrollauftrag gerecht werden, was in der Vergangenheit nicht der Fall war. Wir haben dazu einen recht plastischen Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs erhalten, der deutlich gezeigt hat, dass der ehemalige Verwaltungsrat nicht in der Lage war, seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden. Auch dies ist ein Fortschritt in dem neuen Gesetz, ein Fortschritt, der nur dadurch möglich war, dass wir in den letzten Jahren – allen voran mein Kollege Heinz Kaiser, aber auch wir im Haushaltsausschuss – immer wieder den Finger in die Wunde gelegt haben und die Staatsregierung dazu gebracht haben, endlich etwas zu ändern, bevor noch größere Schäden eintreten.