Protokoll der Sitzung vom 11.07.2002

Zusatzfrage: Herr Kollege Schindler.

Herr Staatsminister, da der so genannte Nationale Radverkehrsplan nicht nur den Ausbau von Radwegen entlang von Bundesstraßen vorsieht, sondern ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs enthält, frage ich nach, ob es diesbezüglich irgendwelche Vorstellungen gibt. Werden den Gemeinden insbesondere Hinweise oder Ratschläge gegeben, wie sie von den Segnungen dieses Nationalen Radverkehrsplans Gebrauch machen können?

Herr Kollege Schindler, ich nehme an, Sie kennen das Bayernnetz für Radfahrer, für das wir auch erhebliche Werbung betreiben. Ein durchgängiges Verkehrsnetz für Radfahrer ist uns ein Anliegen, sodass ein Radfahrer auch über Fernstrecken die Möglichkeit hat, sich ausschließlich auf Radwegen zu bewegen. Dies hat für uns Vorrang. Deshalb machen wir nicht nur das, was für den Nationalen Radverkehrsplan durch den Radwegebau an Bundesstraßen möglich ist. Ich glaube, den Leuten ist es wichtiger, durch ganz Bayern auf Radwegen von A nach B zu kommen, als die Frage, ob es sich dabei um einen Neubau an einer Bundesstraße oder um einen Radweg entlang einer Staats- oder Kommunalstraße handelt. Das heißt: Wir betrachten den Nationalen Radverkehrsplan als eine Möglichkeit, unser Bayernnetz zu verbessern.

Die konkreten Maßnahmen können Sie bei jedem Straßenbauamt erfragen. Dort wird eine Menge getan. Ich glaube, die meisten Leute wissen nur nicht, wie viel getan wird. Ich selber muss Ihnen auch gestehen: Wenn ich nicht Kinder hätte, die die Radverkehrswege in Anspruch nehmen, wüsste ich nicht, wie viel man getan hat. Die meisten Abgeordneten und Minister sind vorwiegend mit dem Auto unterwegs, weniger mit dem Fahrrad. Ich habe bei vielen Veranstaltungen noch kaum Kollegen mit dem Fahrrad anfahren sehen, weswegen sie die Segnungen unserer Arbeit am Bayernnetz nicht gebührend bewerten können.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt haben wir noch eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Stahl und dann die Frage des Kollegen Hartmann. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, ich weiß, dass das vermutlich ein bisschen viel verlangt ist – trotzdem frage ich jetzt: Haben Sie zufällig auch die Zahl der gebauten Straßen

kilometer im Kopf? Ich denke, dies wäre eine sehr schöne Vergleichsgröße.

Frau Kollegin, ich habe die Zahl nicht im Kopf, kann Ihnen aber unter Heranziehung der Prozentrechnung die Gelegenheit geben, das selbst auszurechnen. Nachdem gemäß den Zahlen, die ich vorgetragen habe, bei Bundesstraßen auf 2960 Kilometern Radwege vorhanden sind und dies 43,7% sind, schätze ich, dass es sich um etwa 6500 bis 7000 Kilometer Bundesstraßen handelt. Entlang der Staatsstraßen haben wir 3170 Kilometer Radwege, die 22% ausmachen. Ich überlasse Ihnen eine überschlägige Rechnung. Wenn Sie diese Kilometerzahl mit 5 multiplizieren, kommen Sie auf eine Größenordnung von etwa 15000 Kilometer. Ich hebe aber hervor, dass ich hier nicht etwa die Sorgfalt des Innenministeriums zugrundegelegt habe, sondern nur die überschlägigen Rechenkünste eines bayerischen Schülers.

Jetzt schaue ich auf die Uhr und rechne nach. Deswegen hat jetzt Kollege Hartmann zu seiner Frage Nummer 11 das Wort.

Herr Staatsminister, nachdem im 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern, Stand 1. Januar 2001, die Maßnahme Ortsumgehung Röttingen an der Staatsstraße 2269 mit der Dringlichkeit 2 eingestuft ist, was einer Ausführungszeit nach 2015 entspricht, und am 24. Juni 2002 der Stadtrat von Röttingen einer Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Würzburg zugestimmt hat mit dem Ziel einer baldigen Durchführung der Maßnahme, frage ich die Staatsregierung, welche Gründe für eine Abweichung von der Dringlichkeit gemäß 6. Ausbauplan sprechen, welche Zeitachse für die Realisierung vorgesehen ist und wie die Finanzierung des Projektes erfolgen soll.

Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Lieber Kollege Hartmann, der Altstadtkern der Stadt Röttingen ist durch die Staatsstraße 2269, die eine wichtige Verbindung von Rothenburg o. d. Tauber nach Bad Mergentheim in Baden-Württemberg darstellt, stark belastet. Zur Verbesserung der städtebaulichen Situation soll in Röttingen eine Altstadtsanierung durchgeführt werden. Dies ist nur sinnvoll, wenn auch der Durchgangsverkehr aus dem engeren Stadtkern verlegt wird. Da die Ortsumgehung im Ausbauplan für Staatsstraßen nicht kurzfristig vorgesehen ist, beabsichtigt die Stadt, die Umfahrung als Staatsstraße in gemeindlicher Sonderbaulast zu realisieren, sofern der Landtag die Fortführung des FAG-Förderprogramms für den Doppelhaushalt 2003/2004 beschließen sollte.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Können sie mir noch sagen, wie die Kostenlast für die Gemeinde prozentual in etwa aussehen würde?

Für 2003/2004 wäre dann die Durchführung geplant. Bei einer derartigen Maßnahme könnten die Kosten mit 60% bis zu 80% bezuschusst werden. Ob tatsächlich in dieser Größenordnung gefördert werden wird, kann ich Ihnen ebenso wenig sagen wie die genauen Kostenschätzungen.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege.

Das heißt also konkret, wenn die Maßnahme über den Weg, den Sie aufgezeigt haben, vorgezogen würde, müsste die Gemeinde mit mindestens 20% Eigenanteil rechnen.

Ja, die Kostenanteile der Gemeinde bei dieser Maßnahme liegen zwischen 20 und 40%. Die Gemeinde muss also einen Eigenanteil leisten. Dafür hat sie den Vorteil, dass eine Straße gebaut wird, die nach den Kriterien der staatlichen Dringlichkeiten, also des Kosten-Nutzen-Verhältnisses in überschaubarer Zeit sonst nicht gebaut werden würde. Über die Förderung nach FAG wird die Last der Maßnahme aber deutlich verringert. Ich will sehr deutlich sagen, dass die Gemeinde aus meiner Sicht sehr klug handelt und sehr gut beraten ist, wenn sie diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, sofern der Landtag die Verlängerung des Umgehungsprogramms beschließt.

Jetzt rufe ich noch Herrn Staatsminister Miller auf, der sich solche Mühe gegeben hat, rechtzeitig hier zu sein, und Herrn Kollegen Runge, damit er seine Frage stellen kann.

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Miller, dass Sie noch hier sein können. Ich frage Sie: Auf welche konkreten Vorhaben der „Unser Land GmbH“ verteilen sich die mehr als 283000 e, die der Freistaat nach eigenen Angaben aus der Verbraucherinitiative Bayern für das Projekt „Unser Land Milchstraße“ bereitstellt, in welcher Höhe ist insbesondere die Umstellung von Mehrweg-Glasflaschen auf Einweg-Kartons mit öffentlichen Mitteln gefördert worden bzw. wird noch gefördert, und hält die Staatsregierung diese Umstellung mit Hilfe öffentlicher Gelder für zielführend?

Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die „Unser Land GmbH“ wird entsprechend den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten für die Gewährung von Zuwendungen für Markenprogramme in der Agrarwirtschaft gefördert. Die Förderung wurde von der EU-Kommission genehmigt. Die bewilligten Fördermittel in Höhe von 283426 e sind

zweckgebunden und dürfen nur für folgende Maßnahmen verwendet werden: für Beratungs- und Unterstützungsleistungen einschließlich technischer Studien, Durchführbarkeits- und Konzeptstudien und Marktforschung sowie die Entwicklung von Vermarktungskonzepten und -strategien für die verschiedenen Produktbereiche; für zusätzliche Qualitätskontrollen der Produkte. Im Teilbereich „Unser Land Milch“ wurde die Entwicklung des Erscheinungsbildes der Produkte gefördert, so der Aufdruck auf die Packung, die Packung selbst aber nicht. Investive Maßnahmen werden im Rahmen dieses Fördervorhabens nicht gefördert.

Die Unser Land Milch wird im Auftrag der Unser Land GmbH in der Andechser Molkerei Scheitz in Kartonpackungen abgefüllt. Eine eigene Verpackungslinie wurde hierfür weder eingerichtet noch aus Mitteln der Verbraucherinitiative gefördert. Welche Art von Verpackung für ein bestimmtes Produkt sinnvoll und zweckmäßig ist, liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und in der Entscheidung des Herstellers bzw. des Vermarkters. Letztlich entscheidet aber der Verbraucher durch sein Kaufverhalten über ein Produkt und dessen Verpackung.

Eine Zusatzfrage: Herr Kollege Runge.

Herr Staatsminister, ich hatte eigentlich nach den konkreten Projekten gefragt. Eine Antwort darauf habe ich nicht bekommen, außer dass Sie aus den Richtlinien vorgelesen haben. Ich frage noch einmal: Wie verteilen sich die 283000 e und wie hoch war jeweils der Eigenanteil, den die Unser Land GmbH selber getragen hat?

Herr Staatsminister.

Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Diese Zahlen habe ich nicht dabei. Ich werde sie Ihnen gerne nachliefern.

Noch eine Zusatzfrage: Herr Kollege Runge.

Ich hätte noch eine Frage. Herr Staatsminister, sehen Sie darin keine Gefahr, dass die Regionalvermarktung zwar weiterhin ihren Namen behält, die Region aber immer größer wird? Ursprünglich hieß es Brucker Land, und das Einzugsgebiet war ein Landkreis. Jetzt heißt es Unser Land, und davon wird das halbe Oberland abgedeckt.

Herr Staatsminister.

Für die Regionalvermarktung werden Konzepte entwickelt, und die Regionalvermarktung soll auch gestärkt werden. Wenn aber für jeden Landkreis eigene Konzepte entwickelt und eigene Linien aufgebaut werden, wird es sehr teuer. Ich halte es schon für sinnvoll, dass man die

Regionalvermarktung auf einer größeren Fläche als einem Landkreis betreibt.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Fragestunde ist damit abgeschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 a

Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück, Welnhofer und Fraktion (CSU)

zur Einführung einer landesrechtlichen Gebührenbefreiung und zur Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes (Drucksache 14/9789)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. – Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe, dass damit Einverständnis besteht. Dann ist es so beschlossen.Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 b

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze (AGBGB) sowie zur Änderung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/9958)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. – Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe, dass damit Einverständnis besteht. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 c

Antrag der Staatsregierung

Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 (Drucksache 14/9865)

Erste Lesung –

Der Staatsvertrag wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. – Ich sehe auch hier keine Wortmeldun