Protokoll der Sitzung vom 11.07.2002

Es ist unterschiedlich, je nach Bauzustand. Die früheren Autobahnen sind so gebaut worden, dass bei Linkskurven die Fahrstreifen nach innen geneigt sind und der Standstreifen nach außen geneigt ist. Dadurch hat man die Wasserabläufe durchaus besser durchführen können, als wenn sie insgesamt nach innen erfolgen würden. Die Standstreifen bei älteren Autobahnen sind nur mit geringerer Belastbarkeit versehen, das heißt, es ist von den einzelnen Fragen abhängig und letztlich auch noch davon, wie die Lärmsituation ist, ob damit nicht unter Umständen Lärmvorsorgemaßnahmen anfallen können. Denn wenn der Standstreifen rund um die Uhr benutzt wird, ist das eine Maßnahme, die Lärmvorsorge auslösen kann, wenn die Grenzwerte überschritten werden. In dem Augenblick wird es sich in aller Regel nicht anbieten, weil es zu teuer ist.

Das heißt, das, was in der Theorie so schön und einfach ist, ist in der Praxis leider deutlich schwieriger. Dass wir uns sehr darum bemühen, will ich hervorheben. Die Standstreifen als Behelfsmaßnahme vor einem früheren Ausbau zu nutzen, ist etwas, was ich auch sehe. Eine endgültige Verbesserung ist damit natürlich nicht in genügendem Maße zu erzielen.

Weitere Zusatzfrage: Kollege Brosch.

Herr Staatsminister, könnte nicht doch der vollständige sechsstreifige Ausbau der A 3 zwischen dem Biebelrieder und dem Erlanger Kreuz gleichzeitig mit dem Ausbau zwischen Würzburg und Aschaffenburg erfolgen? Oder ist zu befürchten, dass es eine langjährige Pause zwischen diesen beiden Abschnitten gibt? Wie klären Sie die Bevölkerung über die gesetzlich vorgeschriebenen verbesserten Lärmschutzmaßnahmen bei diesen Ausbaumaßnahmen auf, die Sie leider in Ihrer Rottendorfer Resolution nicht erwähnt haben?

Kollege Brosch, die Lärmsituation wird beim Ausbau automatisch verbessert.

(Brosch (CSU): Weiß ich!)

Wir müssen auch immer wieder werbend darauf hinweisen, dass beim Vollausbau die Lärmschutzwerte der Lärmvorsorge anzuwenden sind. Das heißt, obwohl mehr Verkehr aufgenommen werden kann, sinken die Lärmbelastungen, weil die Lärmschutzmaßnahmen höher sind als bei der Lärmsanierung.

Das ist also eine Verbesserung der Situation auch für die Anwohner. Wann der Ausbau erfolgen wird, kann ich noch nicht sagen.

Wir haben bisher die Strecke von Aschaffenburg bis Biebelried im vordringlichen Bedarf, aber noch nicht finanziert. Die Strecke von Biebelried bis Frauenaurach ist

bisher nicht in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Ich halte es für dringendst notwendig, die Strecke insgesamt in ein Privatfinanzierungsmodell hineinzunehmen, in das Modell, das der Bundesverkehrsminister übrigens in voller Übereinstimmung mit uns entwickelt hat. Wir nehmen sogar die Vaterschaft für dieses Modell mit in Anspruch. Wir wollen, dass die gesamte Strecke dort mit aufgenommen wird.

Sie wissen, dass ich es immer beklage, dass wir vom Freistaat Bayern aus insoweit durch den Bundesverkehrsminister benachteiligt werden. In Nordrhein-Westfalen sind 160 km in die A-Finanzierung hineingenommen worden, in Bayern hingegen nur 40 km. Das ist nicht in Ordnung. Ich wäre dankbar, wenn alle Seiten dieses Hauses in der gleichen Weise bayerische Interessen in Richtung Berlin deutlich zum Ausdruck bringen würden.

(Beifall bei der CSU)

Das ist auch in der Verkehrskonferenz erfolgt, wobei dies natürlich in unterschiedlicher Deutlichkeit mit Kritik versehen wird.

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Volkmann.

Herr Staatsminister, wann und in welchem Umfang beabsichtigt die Staatsregierung die seit 1980 fast unveränderten Einkommensgrenzen gemäß dem nunmehrigen § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigen, zu erhöhen?

Herr Präsident, lieber Kollege Volkmann, die Einkommensgrenzen des Bundes genügen den wohnungswirtschaftlichen Anforderungen nur unzureichend. Bayern hat daher bereits vor der Wohnungsbaurechtsreform des Bundes, die im Wesentlichen am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, vor allem bei der Einkommensorientierten Förderung teilweise höhere Einkommensgrenzen vorgesehen.

Auch für den ab Januar 2003 nach dem neuen Förderrecht zu fördernden Wohnraum hat die Staatsregierung durch die Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes vom 7. Mai 2002 bereits vom Bundesrecht abweichende höhere Einkommensgrenzen festgelegt.

Eine Zusatzfrage des Fragestellers.

Den letzten Satz habe ich vom Sinn her nicht ganz verstanden.

Nach dem neuen Recht, das zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, haben wir eine neue Verordnung, die zum 1. Januar 2003 in Kraft treten wird, in der neue höhere

Einkommensgrenzen festgelegt werden. Sie sind allerdings nicht in dem Umfang höher, wie es mancher wünscht. Es wird dadurch aber schließlich nicht mehr Wohnungen geben. Wir haben also die Einkommensgrenzen verändert; die Erhöhung wird zum 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Eine Zusatzfrage des Fragestellers.

Ist diese Verordnung denn bereits erlassen? Beziehen Sie sich auf die Verordnung, die im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31. Mai veröffentlicht ist, die allerdings auf die Einkommensgrenzen bei der Bewilligung gemäß § 13 des Wohnraumförderungsgesetzes Bezug nimmt, aber nicht explizit auf den Bezug einer Sozialwohnung, vor allen Dingen nicht einer solchen aus dem Bestand? Oder gibt es eine neue Verordnung, die noch nicht veröffentlicht ist?

Herr Staatsminister.

Nein, ich beziehe mich auf die Verordnung, die vom 7. Mai 2002 stammt. Ich weiß jetzt nicht, wann sie im Gesetzund Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist. Ich nehme an, das ist Ende Mai geschehen. Auf diese Verordnung nehme ich Bezug. Diese Verordnung sieht in der Tat keine abweichenden Grenzen für Bestandswohnungen im Land vor. Die Einkommensgrenzen in § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes sind jedoch gegenüber den früheren Grenzen geringfügig angehoben worden. Im Bereich der Einkommensorientierten Förderung – EoF – haben wir unterschiedliche Höhen, und zwar von Fall zu Fall vereinbart.

Herr Staatsminister, diese Förderungshöhen bei der Einkommensorientierten Förderung – EoF – sind mit plus 30 und plus 60% schon seit langem üblich. Meine Frage bezog sich aber darauf, ob Sie eine Möglichkeit sehen, die Einkommensgrenzen im Bereich des Wohnungsbestandes insbesondere auch beim ersten Förderweg, der ja in Städten wie München und Nürnberg eine besonders große Rolle spielt, zu erhöhen. Sehen Sie weiterhin eine Möglichkeit, diese Grenzen gegebenenfalls auch zu regionalisieren, etwa in den größeren Städten, ähnlich der Regionalisierung der Beträge, wie wir sie beim Wohngeldgesetz haben?

Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Diese Möglichkeit der Regionalisierung sehe ich leider nicht, weil wir nicht über einen Datenbestand betreffend die zugrunde liegenden Sachverhalte verfügen. Leider ist das also bisher jedenfalls nicht möglich. Eine Anhebung der Einkommensgrenzen für den Bestand auch beim ersten Förderweg erscheint uns derzeit nicht möglich, weil wir sonst in den Zentren, wo eh Knappheit besteht, die Knappheit weiter verschärfen würden. Sie wissen, dass die Warteliste für Sozialwohnungen in

Nürnberg 7000 bis 10000 Personen umfasst. Es hat keinen Sinn, die Grenzen dann noch anzuheben.

Die Frage ist damit erledigt.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Tausendfreund. – Ich sehe sie nicht. Wird die Frage übernommen? – Frau Kollegin Stahl übernimmt die Frage.

Da die Frage des Kollegen Schindler den gleichen Sachverhalt betrifft, schlage ich vor, dass wir sie an dieser Stelle gleich mit behandeln.

Herr Staatsminister, welche Maßnahmen trifft bzw. plant die Staatsregierung, um den Nationalen Radverkehrsplan des Bundes, für den immerhin 100 Millionen e bereitgestellt wurden, auch in Bayern zügig umzusetzen, und wie können dabei die Qualität der Radwege verbessert und weitere Routen erschlossen werden?

Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung zur Umsetzung des „Nationalen Radverkehrsplans 2002 – 2012“ vom 24. April 2002 in Bayern zu ergreifen und/oder den Kommunen vorzuschlagen?

Herr Staatsminister.

Der Nationale Radverkehrsplan wurde unter tatkräftiger Mitarbeit der Länder, insbesondere auch Bayerns, ausgearbeitet. Ziel des Nationalen Radverkehrsplans ist es, für den Zeitraum 2002 bis 2012 neue Wege und Umsetzungsstrategien zur Radverkehrsförderung zu initiieren, Handlungsempfehlungen zu geben und insgesamt einen Beitrag zu einem fahrradfreundlichen Klima zu leisten. Der Bund unterstützt dieses Ziel im Jahre 2002 mit 100 Millionen e bundesweit, allerdings natürlich nur mit Bezug auf die Bundesstraßen.

Seit 1982, als das Programm für Radwege an Bundesstraßen erstmals aufgestellt worden ist, wurden in Bayern rund 210 Millionen e investiert. Heute haben wir 2960 km Radwege an Bundesstraßen. Damit sind 43,7% aller Bundesstraßen in Bayern mit Radwegen ausgestattet.

Auch für Staatsstraßen gibt es seit 1985 ein Radwegeprogramm, in das bisher 128 Millionen e geflossen sind. Heute haben wir an Staatsstraßen 3170 km Radwege. Damit sind 22% der Staatsstraßen mit Radwegen ausgestattet.

Die vom Bund bereitgestellten 100 Millionen e sind nur für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen vorgesehen und stehen für den Bau von Radwegen entlang anderer Straßen oder von selbstständigen Radwegen nicht zur Verfügung. Diese Straßen und Wege bilden aber den Schwerpunkt des Bayernnetzes. Für die Verbesserung müssen die zuständigen Baulastträger, im

Wesentlichen die Gemeinden und die Landkreise, aufkommen.

Bayern wird auch künftig das Radwegenetz entsprechend den Programmen für Staats- und Bundesstraßen Zug um Zug verbessern. Ebenso wird die Staatsregierung weiterhin auf die Kommunen mit dem Ziel einwirken, den Zustand und die Beschilderung des Bayernnetzes zu verbessern sowie ein fahrradfreundliches Umfeld in den Gemeinden zu schaffen.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Stahl.

Herr Staatsminister, könnten Sie die Absichtserklärung, die Sie gerade im letzten Teil Ihrer Antwort abgegeben haben, noch etwas konkretisieren? Unsere Frage lautete ja: Welche Maßnahmen trifft bzw. plant die Staatsregierung?

Wir planen einerseits natürlich den weiteren Ausbau. Das kann ich hier vernünftigerweise nicht konkretisieren. Sie wissen, dass die Maßnahmen jeweils einzeln geplant und durchgeführt werden. Dafür sind erhebliche Mittel in Ansatz gebracht. Die Realisierung erfolgt je nach Chance. Daneben haben wir uns eine entsprechende Verbesserung der Beschilderung zum Ziel gesetzt. Letztlich ist natürlich auch das Bundesprogramm zu nennen. Beim Ausbau von Bundesfernstraßen soll jeweils, wenn irgend möglich, auch ein Radweg gebaut werden. Die Zahlen sind aus meiner Sicht schon eindrucksvoll. Ich halte es für durchaus eindrucksvoll, wenn wir schon nahezu 6000 km Radwege in Bayern haben.

Herr Kollege Schindler, bitte.

Herr Staatsminister, kann ich Ihre Ausführungen so interpretieren, dass es bislang noch keine konkreten Vorstellungen darüber gibt, wie der Nationale Radverkehrsplan in der Phase von 2002 bis 2012 in Bayern umgesetzt werden soll?

Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Davon können Sie nicht ausgehen. Sie haben offensichtlich die Beantwortung der Frage der Kollegin Stahl nicht gebührend gehört, in der ich dargelegt habe, dass die Planungen mit großer Intensität umgesetzt werden, dass allerdings die Mittel des Nationalen Radverkehrsplanes ausschließlich für Radwege an Bundesstraßen zur Verfügung stehen. Deswegen wäre es falsch, ausschließlich den Nationalen Radverkehrsplan zu betrachten, denn wir haben mehr Radwege an Staatsstraßen und Kommunalstraßen. Ich habe vorhin eine falsche Zahl genannt: Nahezu 6000 Kilometer ist falsch; das sind über 6000 Kilometer. Ich bitte um Nachsicht, dass ich beim Kopfrechnen die Summe von 2960 und 3100 mit

unter 6000 angegeben habe. Dies ist nicht auf Pisa, sondern auf eine zu oberflächliche Rechnung zurückzuführen.

(Heiterkeit bei der CSU)

Zusatzfrage: Herr Kollege Schindler.