Herr Kollege Schläger, ich bestreite nicht, dass die Situation dort unerträglich ist. Das ist der Hintergrund, warum wir eine Baumaßnahme, eine zusätzliche Spur für den LkwVerkehr, mit hoher Dringlichkeit durchführen wollen. Wie gesagt: Wir wollen heuer noch mit dem Bau beginnen, wenn wir das Geld dafür bekommen.
Ich weiß aus den Unterlagen, dass wir zeitweise Staus mit stundenlangen Wartezeiten haben und dass deshalb Pkw-Fahrer dort vorbeifahren; deswegen kommt es zu gefährlichen Situationen. Um das straßenverkehrsrechtlich in den Griff zu bekommen, wird in den nächsten Tagen eine Verkehrsschau durchgeführt. Man kann abwechselnd immer ein Stück Halteverbot machen, damit immer wieder einmal in kürzeren Abständen eingeschert werden kann. Welche sonstigen Maßnahmen ergriffen werden können, das muss die Verkehrsschau ergeben.
Herr Staatsminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Planungen für eine weitere Spur bereits fertig sind, und dass es jetzt nur darum geht, die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu
stellen, um wie viele Mittel geht es, und sehen Sie eine Möglichkeit, angesichts dieser grenzüberschreitenden Straße auch Mittel der Europäischen Union einzusetzen?
Wie viel Geld das ist, kann ich im Moment nicht sagen. Ich habe hier nur ein Schreiben des Bundesverkehrsministers vom 11. Juni, in dem er der Maßnahme des Ausbaus zustimmt. Die Planung ist abgeschlossen. Die Höhe der Mittel ist in meinen Unterlagen nicht beziffert. Ich schätze – das ist etwas gefährliches –, es ist ein niedriger, siebenstelliger Betrag.
EU-Mittel sind nicht ausgeschlossen; allerdings gehe ich davon aus, dass es zweckmäßig ist, die Mittel so schnell wie möglich einzusetzen. Aus meiner Sicht ist es nicht entscheidend, woher sie kommen, sondern dass wir das Geld sofort bekommen. Das sind mit Sicherheit keine Mittel, die den Haushalt insgesamt umwerfen, sodass wir noch in diesem Jahr mit dem Bau beginnen können.
Herr Staatsminister, nachdem das ohne Zweifel – selbst wenn der Bau in diesem Jahr beginnt – noch einige Zeit dauert, finden Sie nicht auch, dass es dringend notwendig wäre, entgegen den jetzigen Gepflogenheiten, den Verkehrsteilnehmer mit der bestehenden Situation allein zu lassen, durch entsprechende Schilder an dieser fraglichen Strecke eine Regelung seitens der Verkehrsbehörde zu schaffen?
Ich habe erklärt, dass die zuständigen Behörden eine Verkehrsschau durchführen, wo diese Frage geklärt werden soll. Die Anzahl der Unfälle waren im Jahr 2000 25, im Jahr 2001 21, im Jahr 2002 bis einschließlich Juni schon 20. Daran sehen Sie, dass der Verkehr massiv zunimmt und die Gefährdungssituation ebenso drastisch ansteigt.
Das sollte bereinigt werden. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, muss vor Ort entschieden werden. Das kann man nicht vom Schreibtisch in München aus entscheiden.
Herr Staatsminister, an welchen Orten plant die Bayerische Staatsregierung Ausreisezentren und wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? Trifft es zu, dass die gesetzliche Grundlage dafür das Zuwanderungsgesetz ist, das nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung nicht in Kraft treten soll?
Herr Präsident, Frau Kollegin Köhler, meine Damen und Herren! Die Errichtung von Ausreisezentren befindet sich noch in der Planungsphase. Die konzeptionellen Überlegungen sind allerdings weit fortgeschritten und werden in absehbarer Zeit umgesetzt. Mit der Schaffung erster Einrichtungen ist im Laufe dieses Jahres zu rechnen, genau Zeitpunkte für die Inbetriebnahme stehen noch nicht fest.
Konkrete Standortentscheidungen sind noch nicht getroffen worden. Es können deswegen noch keine konkreten Orte genannt werden.
Die Errichtung von Ausreisezentren kann auf der Grundlage des geltenden Ausländergesetzes erfolgen. So existieren derartige Einrichtungen in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. In NordrheinWestfalen fiel die bis 1999 bestehende Einrichtung der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und GRÜNEN zum Opfer.
Im Zuwanderungsgesetz, das von den GRÜNEN mitgetragen wird, ist die Einrichtung von Ausreisezentren – im Übrigen auch auf Anregung Bayerns – ausdrücklich vorgesehen. Auch wenn wir der Meinung sind, dass das Zuwanderungsgesetz nicht wirksam zustande gekommen ist, würden wir in einem von uns auf den Weg gebrachten neuen Zuwanderungsgesetz daran festhalten.
Sie planen mehrere. In welcher Größenordnung muss man sich das vorstellen, also zum Beispiel für wie viele Personen planen Sie diese Ausreisezentren?
Das kann ich Ihnen noch nicht sagen. Sie wissen, dass für die Unterbringung das Sozialministerium zuständig ist. Dort sind die Verhandlungen auf Arbeitsebene noch nicht abgeschlossen, sondern da gibt es durchaus noch unterschiedliche Meinungen. Das muss in den nächsten Wochen geklärt werden.
Herr Staatsminister, treffen meine Informationen zu, dass Zirndorf ganz konkret ein Standort werden soll? Meine Informationen sind, dass dort bereits Beamte ein
Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Solange eine Entscheidung noch nicht getroffen ist, kann auch niemand dafür sozusagen konkret den Einsatzbefehl bekommen haben, sondern es sind Überlegungen und Verhandlungen im Gang, aber wie gesagt noch nicht abgeschlossen.
Herr Staatsminister, wenn Sie sagen, dass diese Ausreisezentren dieses Jahr noch in Betrieb gehen sollen, dann würde mich noch einmal die gesetzliche Grundlage interessieren, weil im Zusammenhang mit dem Aufnahmegesetz, das wir hier beschlossen haben, die Staatsregierung immer argumentiert hat, dass das Aufnahmegesetz nicht die gesetzliche Grundlage ist. Ist das Zuwanderungsgesetz die gesetzliche Grundlage?
Wir planen die Zentren auf der Grundlage des geltenden Ausländergesetzes. Das Ausländergesetz sieht vor, dass man einem Ausländer, insbesondere einem ausreisepflichtigen Ausländer, eine Auflage geben kann, wo er sich aufzuhalten hat. Wir können ihn also zum Beispiel nach Zirndorf, nach Ansbach oder Augsburg verlegen. Er muss sich dann dort aufhalten, muss in dieser Unterkunft Wohnung nehmen. Wir können unter Umständen Meldeauflagen erteilen und von dort aus dafür sorgen, dass er für die geplante Ausreise jederzeit zur Verfügung steht. Das ist so wie in den anderen Bundesländern auf der Basis des geltenden Ausländerrechts möglich.
Herr Staatsminister, kann bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsqualität, die bei der BAB A 3 zwischen dem Biebelrieder und Erlanger/ Fürther Kreuz erwogen werden, insbesondere auch eine Standstreifennutzung im Bereich des Steigerwaldanstiegs bei Wiesentheid und Geiselwind unter Beteiligung der betroffenen Kommunen eingeplant werden?
Herr Präsident, lieber Kollege Brosch, derzeit wird im Abschnitt Biebelried – Fürth/Erlangen der A 3 untersucht, ob, wie und in welchen Teilabschnitten bis zum dringend erforderlichen sechsstreifigen Ausbau durch Umnutzung der Standstreifen die Verkehrsqualität erhöht werden kann. In die Untersuchung werden auch die in der Mündlichen Anfrage vorgeschlagenen Abschnitte im Bereich des Steigerwaldanstiegs bei Wiesentheid und Geiselwind einbezogen. Die Kommunen werden im erforderlichen Umfang an den Planungen beteiligt.
Inwieweit die Standstreifenumnutzungen erfolgen werden, hängt insbesondere davon ab, in welchem Verhältnis die Kosten für die baulichen Aufwendungen zum erreichbaren Nutzen stehen.
Herr Staatsminister, die von Ihnen jetzt genannten und einbezogenen Abstände wurden in der Staukonferenz in Rottendorf nicht genannt. Ich bitte Sie deshalb um eine Aussage, wann mit einer verkehrsentlastenden Nutzung gerechnet werden kann.
Herr Präsident, lieber Kollege Brosch, wenn die Nutzung erfolgen kann – und ich hoffe, dass das der Fall sein wird – dann rechne ich damit, dass das im Jahr 2004 möglich sein wird.
Herr Staatsminister, nachdem ich seit 1997 mit Ihnen diesbezüglich im Schriftwechsel stehe, Sie über zwei Jahre die Nutzung der Standstreifen abgelehnt haben, frage ich Sie: Ist es nicht sinnvoll, aufgrund der Verkehrszuwächse die Standstreifennutzung grundsätzlich zu forcieren, weil sie als Vorleistung für den endgültigen sechsstreifigen Komplettausbau ohnehin nötig wären und eben als Vorleistung vorzuziehen sind und weil durch diesen Vorzug in der Phase des Komplettausbaus der Verkehrsfluss überhaupt nur aufrechtzuerhalten ist?
Herr Kollege Hartmann, Sie wissen, dass Autobahnen Bundesfernstraßen sind und dass wir hier deswegen Auftragsverwaltung des Bundes sind. Das bedeutet, dass die von Ihnen angeregte Nutzung von Standstreifen nicht im Belieben der bayerischen Straßenbauverwal
tung steht. Ich selber habe bereits vor etlichen Jahren eine große internationale Konferenz zur Ertüchtigung der Standstreifen durchgeführt.
Es ist unterschiedlich, je nach Bauzustand. Die früheren Autobahnen sind so gebaut worden, dass bei Linkskurven die Fahrstreifen nach innen geneigt sind und der Standstreifen nach außen geneigt ist. Dadurch hat man die Wasserabläufe durchaus besser durchführen können, als wenn sie insgesamt nach innen erfolgen würden. Die Standstreifen bei älteren Autobahnen sind nur mit geringerer Belastbarkeit versehen, das heißt, es ist von den einzelnen Fragen abhängig und letztlich auch noch davon, wie die Lärmsituation ist, ob damit nicht unter Umständen Lärmvorsorgemaßnahmen anfallen können. Denn wenn der Standstreifen rund um die Uhr benutzt wird, ist das eine Maßnahme, die Lärmvorsorge auslösen kann, wenn die Grenzwerte überschritten werden. In dem Augenblick wird es sich in aller Regel nicht anbieten, weil es zu teuer ist.